Abfallsteckbrief "1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe"
170601* | Dämmmaterial, das Asbest enthält |
170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält |
170604 | Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt |
170605* | asbesthaltige Baustoffe |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Nicht behandelt werden asbesthaltige Altgeräte, Bremsbeläge und Verpackungen sowie asbesthaltige Abfälle aus der Verarbeitung (z. B. Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen).
Weiterführende Informationen zu asbesthaltigen Altgeräten können dem Steckbrief 1602 zu Abfällen aus elektrischen und elektronischen Geräten entnommen werden.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1706 | Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
- Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
- Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
- Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- UmweltWissen - Abfall, hier: Asbest, LfU Bayern, 2018
- UmweltWissen - Abfall, hier: künstliche Mineralfasern, LfU Bayern, 2018
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Informationsangebot zum Umgang mit Asbest, Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.11.2016
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Als Dämmstoffe werden zusammenfassend Materialien mit wärme- und /oder schalldämmenden Eigenschaften verstanden. Die Stoffe können sich u. a. in Bezug auf ihre Zusammensetzung, den Grad der möglichen Verformung, die Zugfähigkeit, Druckbelastbarkeit sowie Wärmeleitfähigkeit unterscheiden.
Die Dämmstoffe lassen sich in folgende Gruppen einordnen:
- organische Dämmstoffe
- natürlich, d. h. aus pflanzlichem oder tierischem Material, z. B. Hanf, Flachs, Schurwolle, Kork, Papierflocken
- synthetische Dämmstoffe, z. B. Hartschaumplatten aus EPS (expandiertes Polystyrol), XPS (extrudiertes Polystyrol), Polyurethanschaumstoffe
- anorganische Dämmstoffe
- natürlich vorkommende Materialien, z.B. Asbest (Fasern aus Silikaten) am häufigsten wurde aus der Serpentinasbest-Gruppe das Chrysotil-Asbest (auch Weißasbest genannt) verwendet. Zur Amphibolasbest-Gruppe gehören Krokydolith- (auch als Blauasbest bezeichnet), Amosit-, Anthophyllit-, Tremolit- oder Aktinolith-Asbeste).
- synthetische Dämmstoffe;
zum einen kristalline Fasern (faserförmige Einkristalle, sogenannte Whisker), z. B. aus Aluminiumoxid, Siliciumcarbid und
zum anderen glasige (amorphe) Fasern, z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle
Die sogenannten Mineralwollen lassen sich gemäß TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ (TRGS 521) in neue und "alte" Mineralwollen einteilen:
- "Alte" Mineralwollen sind biopersistente künstliche Mineralfasern (nach Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Freigesetzte Faserstäube dieser Mineralfasern haben eine krebserzeugende Wirkung (nach TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ (TRGS 905)). Für "alte" Mineralwollen gilt daher seit Juni 2000 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot (nach Anhang II Nr. 5 GefStoffV). Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt.
- Neue Mineralwollen sind seit 1996 hergestellte Mineralwollen aus künstlichen Mineralfasern, die die Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 der GefStoffV erfüllen.
- Zwischen 1996 und 2000 können sowohl "alte" als auch "neue" Mineralwollen verbaut worden sein, ein Gesundheitsrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Dämmstoffe auf Mineralfaserbasis zur Wärme- und Schallisolierung oder zum Brandschutz weisen einen hohen Mineralfasergehalt auf ( 90%) und sind in der Regel mit Kunstharz gebunden. Werden diese Mineralfaserprodukte als Verkleidung bzw. Trennwände für den Innen- und Außenbereich eingesetzt, sind die Fasern meist verdichtet. Derartige Mineralfaserprodukte werden häufig auch in Form von Verbund- oder Sandwichprodukten angewandt, z. B. in Verbindung mit Gipskarton-, Span- oder Metallplatten.
Bei den Dämmmaterialien, die aus natürlichen Fasern hergestellt wurden, haben asbesthaltige Dämmstoffe bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten eine erhebliche abfallwirtschaftliche Relevanz.
Unter Asbest wird die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis zu 2 Mikrometern verstanden. Aufgrund der Hitze- und weitgehenden Chemikalienbeständigkeit bestimmter Asbestfasern wurde Asbest in der Vergangenheit (bis 1993) in vielen Produkten eingesetzt. Vor allem im Baubereich kam es zu einer flächendeckenden Anwendung. Seit 1993 sind in Deutschland und seit 2005 in den Ländern der Europäischen Union die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Übergangsvorschriften sind in der GefStoffV geregelt. Die überwiegende Anzahl der in der Weltgesundheitsorganisation WHO vertretenen Staaten, darunter viele Industriestaaten, haben sich dem Asbestverbot bisher nicht angeschlossen.
Es werden grundsätzlich Produkte mit fester oder schwacher Faserbindung unterschieden (siehe AS 170605* Asbesthaltige Baustoffe).
- festgebundene Asbestprodukte: Anteil 15 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel über 1500 kg/m3, aber stets deutlich über 1000 kg/m3
- schwach gebundene Asbestprodukte: Anteil 60 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel unter 1000 kg/m3
Bei Bautätigkeiten wie z. B. Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden (z. B. Wohn- und Bürogebäuden, Fabrik-, Lager- und Ausstellungshallen) und anderen Bauwerken (z. B Brücken, Tunnel, Kanalisationsschächte) können weiterhin asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterialien anfallen. Entscheidend dabei ist vor allem das Alter des betreffenden Objektes. So wurden speziell von ca. 1950 bis in die frühen 1990er Jahre asbesthaltige Baumaterialien in großem Umfang eingesetzt.
Hartschaumplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS), extrudiertem Polystyrol (XPS), Polyurethan (PUR) oder Polyisocyanurat (PIR) sind weitere weitverbreitete Dämmmaterialien. Diese Materialien sind mit einer Brandschutzausrüstung versehen. Bei der Herstellung von Dämmstoffen auf Polystyrolbasis wurde bis zum Jahr 2014 das Flammschutzmittel HBCD eingesetzt. Seit dem Jahr 2015 werden HBCD-freie Dämmstoffe aus Polystyrol hergestellt, so dass bei entsprechenden neuen Produkten (und etwaigem Verschnittmaterial auf der Baustelle) keine HBCD-haltigen Materialien anzunehmen sind. Seit dem 22. Juni 2016 darf HBCD nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung). In Zweifelsfragen (Produkte aus der Übergangszeit 2014 – 2015) kann durch eine Bestätigung des Herstellers und/oder des Lieferanten das Nichtvorhandensein von HBCD nachgewiesen werden. Bei der Herstellung von Dämmstoffen auf Polyurethan-Basis (PUR) wurde kein HBCD eingesetzt. Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind HBCD-haltige Bauabfälle nicht als gefährlich eingestuft. Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) gewährleistet aber durch die geforderte Getrennthaltung und Nachweisführung eine lückenlose Überwachung der Abfälle bis zu der Entsorgungsanlage.
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
Asbesthaltiges Dämmmaterial wurde früher (bis 1993, siehe Hinweis zu Asbestprodukten) überwiegend im Innenbereich für unterschiedliche Zwecke eingesetzt: z. B. Schallschutz, Brandschutz, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um schwachgebundene Asbestprodukte, z. B. Kordeln, Schnüre, Stopfmassen oder Spritzasbest, die zur Ummantelung von Bauteilen und Rohrleitungen, zur Innenbeschichtung von Decken und Wänden, zur Abschottung von Öffnungen und zur Ummantelung von Kabelkanälen und –schächten etc. verwendet wurden.
170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
Hierunter fallen u.a. „alte“ Mineralfaserprodukte wie Glas-, Stein- oder Schlackenwolle bzw. Kombinationsprodukte aus den vorgenannten, die unter dem Begriff künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF) zusammengefasst sind. Zusätzlich können Ziegel mit einer KMF-Füllung sowie Dämmstoffe mit gefährlichen Anhaftungen (z. B. teerhaltige Kleber) in Abhängigkeit der Inhaltsstoffe hier relevant werden. Des Weiteren sind Isolierschäume aus Kühlhäusern, welche u. U. mit FCKW belastet sind, hier zu nennen. Auch Verunreinigungen durch die Nutzung (z. B. Leckagen an isolierten Leitungen) können zu einer Bewertung als gefährlicher Abfall führen.
Zur Herstellung der oben genannten mineralfaserhaltigen Bauprodukte kamen bis 1996 Materialien zum Einsatz, die als krebserzeugend einzustufen sind. Neuere Materialien (ab 1996, in Deutschland gesetzlich zwingend ab 01.06.2000) mit dem RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ weisen kein schädigendes Potential auf, sind freigezeichnet und können dem Abfallschlüssel 170604 zugeordnet werden.
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03
Hierunter fallen u. a. Polyurethan-Hartschaum, Polystyrolschaumstoffe oder ungefährliche Mineralfaserprodukte. Die Abfallart weist eine ähnliche Zusammensetzung wie die Abfallart 170603* auf, wobei die Gefahrenmerkmale der künstlichen Mineralfasern z. B. hinsichtlich Halbwertszeit und Faserlänge bzw. -durchmesser sowie weiterer Aufspleißung gegenüber Asbestfasern abweichen und i.d.R. kein Gefährdungspotenzial aufweisen.
HBCD-haltiges Dämmmaterial unterliegt seit dem 01.08.2017 der POP-Abfall-ÜberwV und wird nicht als gefährlicher Abfall eingestuft (siehe hierzu "Aktuelles zur AVV").
170605* Asbesthaltige Baustoffe
Asbesthaltige Baustoffe wurden im Innen- und Außenbereich umfangreich verwendet. Grundsätzlich sind Baustoffe mit fester Faserbindung und mit schwacher Faserbindung zu unterscheiden (vgl. Einleitungstext zu Asbestprodukten):
- Beispiele für Produkte mit fest gebundenen Asbestfasern sind vor allem Asbestzementprodukte, die als Ausbauplatten, Rohre, Formstücke für Dach- und Fassadenverkleidungen, Innenverkleidungen, Trennwandbau, Lüftungskanalbau, Versorgungsleitungen (Wasser und Abwasser), Dachrinnen, Fensterbänke, Blumenkästen und Fußbodenbeläge, (Floor-)Flexplatten oder Vinyl-Asbest-Platten verwendet wurden.
- Beispiele für Produkte mit schwach gebundenen Asbestfasern sind Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, Leichtbauplatten und Pappen sowie Matten, die im Innenausbau (Verkleidungen, abgehängte Decken, feuerhemmende Türen) eingesetzt wurden. Auch in Notstromspeicheraggregaten können z. B. schwach gebundene Asbestfasern vorkommen.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält | ||
mineralische Hauptbestandteile | je nach Verwendungszweck, 80 % | Asbest (Silikate mit Faserstruktur), z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Ferro-Anthophyllit, Aktinolith |
Sonstige Anteile | je nach Verwendungszweck, 20 % | I.d.R. anorganisches Bindemittel |
170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | ||
Mineralisches Dämmmaterial | ||
mineralische Hauptbestandteile | nach Verwendungszweck, ca. 90 % | "alte" Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF) |
sonstige Bestandteile | ca. 10 % | Schmälz- und Bindemittel wie Kunstharze, Öle |
Nicht mineralisches Dämmmaterial | ||
Gemisch aus nicht-mineralischen Bestandteilen | z. B. Kunststoffe wie Polystyrol (EPS, XPS), Polyurethan (PUR), Kork | |
sonstige Bestandteile | Treibmittel wie FCKW, Bindemittel bzw. Klebstoffe mit Teer (PAK), Isolierschäume aus Kühlhäusern mit FCKW | |
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt | ||
Mineralisches Dämmmaterial | ||
mineralische Hauptbestandteile | nach Verwendungszweck, ca. 90 % | Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF), ohne Gefahrenmerkmale der Fasern, z. B. Halbwertszeit und Faserlänge bzw. -durchmesser, sogenannte freigezeichnete Mineralfasern |
sonstige Bestandteile | ca. 10 % | Schmälz- und Bindemittel wie Kunstharze, Öle |
Nicht mineralisches Dämmmaterial | ||
Gemisch aus nicht-mineralischen Bestandteilen | z. B. Kunststoffe wie Polystyrol, (EPS, XPS), Polyurethan (PUR), Naturfasern, Kork | |
sonstige Bestandteile | z. B. Klebstoffe, FCKW-freie Treibmittel | |
170605* Asbesthaltige Baustoffe | ||
mineralische Hauptbestandteile | nach Verwendungszweck max. 100 % | Asbest (Silikate mit Faserstruktur), z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith |
sonstige Bestandteile (bei Verbundsystemen) | je nach Verwendungszweck | Bindemittel oder Füllstoffe wie Zement, Gips, Holzfasern |
Asbest und asbesthaltige Materialien wurden in vielen, sehr unterschiedlichen Bereichen eingesetzt (siehe auch: Asbest unter Allgemein), so dass die Zuordnung asbesthaltiger Abfälle problematisch sein kann. Weitere Herkunftsbereiche bzw. Abfallarten sind zu beachten:
- 060701* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
- 061304* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
- 101309* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement1
- 150111* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
- 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
- 160111* asbesthaltige Bremsbeläge
- 160212* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
- 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile2
2 mit Anmerkung „asbesthaltig”
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- RAL-GZ 388, RAL-Gütezeichen, Erzeugnisse aus Mineralwolle
- Informationsangebot zu Asbesthaltigen Abfällen, Umweltbundesamt
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
- Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
- Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
- Steckbrief (Nr. 2) "Faserkontaminierte (z. B. Asbest und künstliche Mineralfasern-KMF) Abfälle", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.1) "Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)", LUBW, 2017
- Steckbrief (Nr. 12) "Holzwolle - Leichtbauplatten", LUBW, Januar 2017
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- Steckbrief (Nr. 25.6) "Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.2) "Estriche", LUBW, August 2018
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
- Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
- Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
- Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
- Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- UmweltWissen - Abfall, hier: künstliche Mineralfasern, LfU Bayern, 2018
- UmweltWissen - Abfall, hier: Asbest, LfU Bayern, 2018
- BE - Berlin
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- BB - Brandenburg
- Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Grundsätzlich können bei Bau- / Abbruchmaßnahmen asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterialien mit "alten" KMF vorgefunden werden. Zusätzlich können Dämmmaterialien mit organischen Schadstoffen wie HBCD (z. B. Hartschäume aus EPS) oder FCKW (z.B. Hartschäume aus XPS oder PUR) belastet sein. Nutzungsbedingt und durch Anhaftungen können weitere Schadstoffe, z.B. PCB-Verunreinigungen durch anhaftende Fugenmassen, PAK-Verunreinugungen durch Klebstoffe, ebenfalls auftreten.
Entscheidend hierfür ist in i.d.R. das Baujahr des betreffenden Objektes und die eingesetzten Produkte. Gehalt und Menge der Schadstoffe können je nach Baumaßnahme stark variieren und sollen vor Beginn der Tätigkeit erkundet und analysiert werden.
Asbest
Im Baubereich ist Asbest ein häufig anzutreffender Schadstoff. Es ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale (Silikate). Im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht Asbest aus einem der folgenden Silikate mit Faserstruktur: Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith und Tremolit. Es ist ein chemisch und physikalisch sehr beständiges Material, das kaum zu zerstören ist, weder durch Feuer, Feuchtigkeit oder Mikroorganismen. Durch diese Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in vielen verschiedenen Anwendungen, Materialien und Produkten eingesetzt. Vor allem bis Ende der 80er Jahre wurden asbesthaltige Baumaterialien in und an Gebäuden verwendet. Es werden grundsätzlich Produkte mit fester oder schwacher Faserbindung unterschieden (siehe im Kapitel „Herkunft“ die Beschreibung von 170605* Asbesthaltige Baustoffe).
Die Asbestfaser spaltet sich sehr leicht entlang der Längsachse. Es bilden sich sehr feine Fasern, die lungengängig und lange beständig (biopersistent) sind. Sie können nach dem Einatmen das Gewebe reizen und es kann Krebs entstehen. Besonders kritisch sind Fasern, die länger als fünf und dünner als drei Mikrometer (μm) sind und bei denen das Verhältnis von Länge zu Durchmesser größer als drei zu eins ist (sog. WHO-Fasern). Wegen seiner kanzerogenen Wirkung ist Asbest nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als krebserzeugender Stoff eingestuft.
Seit 1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest oder asbesthaltige Produkte herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. In bestehenden Gebäuden sind aber immer noch Asbestprodukte verbaut.
Bei Gefährdungen, welche von asbesthaltigen Baustoffe ausgehen, wird zum einen zwischen den Gefährdungen für Nutzer eines Gebäudes und zum anderen für Beschäftigte unterschieden.
Nach den Bauordnungen der Länder dürfen von baulichen Anlagen keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Gebäudenutzer ausgehen. Besteht eine konkrete Gefahr, sind die Bauaufsichtsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu fordern. Im Fall von Asbest wurde zur Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenabwehr die "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbest-Richtlinie) aufgestellt. Die Asbest-Richtlinie gilt als Technische Baubestimmung und ist für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte verbindlich.
Neben den Regelungen der Asbestrichtlinie sind für Beschäftigte die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH, der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), der GefStoffV sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) relevant. Bei besonderen Fragestellungen zur Asbesthaltigkeit von Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien kann die Richtlinie VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien; Probenaufbereitung und Analyse (VDI 3876), herangezogen werden. Sie legt für diese Materialien die Vorgehensweise zur Gewinnung und Aufbereitung der Proben sowie ein quantitatives Verfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts in den Proben fest. Die Richtlinie ist anwendbar für Proben, die entsprechend DIN 19698 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien" (DIN 19698) bzw. LAGA PN 98 genommen wurden.
Für aktuell eingebaute, fest gebundene Baustoffe auf Asbest-Basis existieren derzeit keine Ausbauverpflichtungen.
Sonstige Mineralfasern
Alle Faserstäube, ob natürlich (keramisch) oder aus künstlich hergestellten anorganischen Mineralfasern (KMF) sind als reizend, mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Faserstaubkonzentration) eingestuft. Dies gilt jedoch nicht für Gipsfasern, Wollastonitfasern und solche künstlichen Mineralfasern, die die Kriterien gemäß Anhang V der GefStoffV erfüllen. Die Kriterien, in erster Linie Zusammensetzung der Fasern sowie ihre Halbwertszeit im Tierversuch, können der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ (TRGS 905) entnommen werden und werden mit dem Kanzerognitätsindex (KI-Wert) angegeben.
Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch „neue“, sogenannte freigezeichnete Mineralfaserprodukte (z. B. gemäß dem RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle") hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, die nach der GefStoffV als unbedenklich gelten. Bereits seit 1999 gibt es ein RAL-Gütezeichen für diese Produkte. Der Umgang mit diesen Produkten erfordert neben den Mindestanforderungen beim Umgang mit staubenden Arbeitsstoffen keine zusätzlichen Anforderungen.
Hexabromcyclododecan (HBCD)
Organische Schadstoffe können bei Hartschaumplatten, z. B. Dämmstoffe aus Polystyrol, vor allem in Form von Hexabromcyclododecan (HBCD) vorliegen, das als Flammschutzmittel zugesetzt wird.Dies gilt sowohl für expandiertes Polystyrol (EPS) als auch für extrudiertes Polystyrol (XPS). Der Stoff HBCD ist persistent, bioakkumulierend und besitzt ein hohes Ferntransportpotential. Darüber hinaus steht HBCD in Verdacht, die Fortpflanzung zu beeinträchtigen und wird von einigen Herstellern als gewässergefährdend eingestuft. HBCD ist seit 2016 in Anhang VI der Verordnung (EG) 2019/1021 (POP-Verordnung) aufgeführt und somit gilt das Verbot des Inverkehrbringens (siehe hierzu die Hinweise zur POP-Abfall-ÜberwV unter "Aktuelles zur AVV" und im Kapitel „Sammlung und Entsorgung“ unter „Sammlung und Bereitstellung“). Für die Abfalleinstufung sind bei HBCD nur die Gefahrenmerkmale der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) relevant. Die in EPS/XPS üblicherweise vorliegenden Gehalte überschreiten i.d.R. nicht die Schadstoff-Grenzwerte des Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG.
Sonstige organische Schadstoffe
Eine Teilgruppe sind die FCKW (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe), die als Kältemittel in Kühlaggregaten oder als Treibmittel in Isolier- und Montageschäumen verwendet wurden (bei PUR-Schäumen verbleiben z. B. bis zu 15 % Massenanteil im Produkt). Hier ist die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 "ökotoxisch" des Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) gegeben.
Durch Anhaftungen von Klebstoffen, Dauerelastischen Fugen, Lacken, Farben usw. können Kontaminationen mit weiteren organischen Schadstoffen auftreten. Nutzungsbedingt können diese vielfältig sein und müssen daher einzelfallspezifisch betrachtet werden.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält170605* asbesthaltige Baustoffe | ||
Asbestfasern im asbesthaltigen Staub | aufgrund der Freisetzung von Asbestfasern als spezifisch Zielorgan-toxisch und krebserzeugend eingestuft | |
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | ||
künstliche Mineralfasern (KMF) | aufgrund der Gehalte an Mineralfasern als reizend mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung eingestuft (Faserstaubkonzentration) | |
HBCD | persistent und bioakkumulierend, reproduktionstoxisch und vermutlich gewässergefährdend | |
FCKW | wegen ihrer ozonschichtschädigenden Wirkung verboten, meist WGK 1-2, bei PUR-Schäumen verbleiben z. B. bis zu 15 % Massenanteil im Produkt | |
PCB | kann einzelne Organe schädigen, gewässergefährdend, WGK 3 |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält | 72 | Analytik |
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | 425 | Analytik |
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt | 41 | Analytik |
170605* asbesthaltige Baustoffe | 1591 | Analytik |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- RAL-GZ 388, RAL-Gütezeichen, Erzeugnisse aus Mineralwolle
- Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
- Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Künstliche Mineralfaserdämmstoffe (1/2011)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
- VDI-Richtlinie: VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien - Probenaufbereitung und Analyse
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Deutsches Institut für Normung, DIN 19698 - Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 1: Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
- Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
- Steckbrief (Nr. 2) "Faserkontaminierte (z. B. Asbest und künstliche Mineralfasern-KMF) Abfälle", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.1) "Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)", LUBW, 2017
- Steckbrief (Nr. 12) "Holzwolle - Leichtbauplatten", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.2) "Estriche", LUBW, August 2018
- Steckbrief (Nr. 25.6) "Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)", LUBW, Januar 2017
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
- Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
- Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
- Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
- Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Kontaminierte Bausubstanz, Erkundung, Bewertung, Entsorgung, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2003
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
- Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
- Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- Vollzugshinweise zur Entsorgung Künstlicher Mineralfasern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2019
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
- Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand 3.8.2017
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Primäres Ziel bei Rückbau- bzw. Entsorgungsmaßnahmen ist die Trennung von gefährlichen Abfällen (asbesthaltigen Materialien, krebserzeugenden sonstigen Mineralfasern) und nicht gefährlichen Abfällen (neue, freigezeichnete Mineralfasern). Vor jeder Abbruch- Umbau- oder Sanierungsmaßnahme ist ein Schadstoffkataster, das im Entsorgungskonzept berücksichtigt wird, zu erstellen. Darin wird dokumentiert, ob und wo sich Schadstoffe in der Bausubstanz befinden.
Nach den Bauordnungen der Länder dürfen von baulichen Anlagen keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Gebäudenutzer ausgehen. Besteht eine konkrete Gefahr, sind die Bauaufsichtsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu fordern. Im Fall von Asbest wurde zur Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenabwehr die "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbest-Richtlinie) aufgestellt. Die Asbest-Richtlinie gilt als Technische Baubestimmung und ist für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte verbindlich.
Neben asbesthaltigen Produkten oder anderen, krebserzeugenden Mineralfaserprodukten können organische Schadstoffe wie Teer, FCKW oder PCB in den Baustoffen bzw. Dämmmaterialien enthalten sein. Für die Schadstoffermittlung können beispielsweise Installations- und Ausführungspläne herangezogen werden und Begehungen mit Sachkundigen oder Asbest-Sachverständigen erfolgen. Bei Verdacht auf gefährliche Baustoffe sind ggf. Proben zu nehmen und zu untersuchen. Auf Basis der Ergebnisse ist das Schadstoff- bzw. Fundstellenkataster anzufertigen, das die Grundlage für die folgende Planung, Ausschreibung und Beseitigung dieser Produkte darstellt.
Auf Basis des Katasters sind im wesentlichen Aspekte für den Rückbau, Sanierung, Instandhaltung bzw. Abbruch, die Lagerung oder ggf. Konditionierung und die anschließende Demontage in einem Entsorgungskonzept und Arbeitsplan darzustellen. Der Arbeitsplan hat auch die vorzusehenden Arbeitsschutz-Maßnahmen zu beschreiben. Vorgaben dazu sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), im LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" (M 23), der TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" (TRGS 519) und der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (TRGS 521) sowie in entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder enthalten.
Eine Abfallvermeidung in Bezug auf asbesthaltige Dämmmaterialien oder Baustoffe ist hierbei nicht sinnvoll, da die vollständige Entfernung der gefährlichen Materialien im Vordergrund steht. Durch die Separierung bzw. Entfernung von asbesthaltigen Materialen können wiederum verwertbare bzw. recycelbare Stoffe entstehen. Bei anderen anfallenden Abfallfraktionen bei Bautätigkeiten ist eine Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung durchaus denkbar.
Grundsätzlich müssen Baustellen für Neubau und Umbau, bei der Sanierung und Renovierung sowie beim Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken so eingerichtet und organisiert werden, dass dort anfallende Abfälle getrennt erfasst werden (§ 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)). Für gefährliche Abfälle gilt dabei das Vermischungsverbot nach § 9 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).
Es wird an dieser Stelle auch auf die Ausführungen in den Abfallsteckbriefen 1701 “mineralischer Bauschutt“ und 1709 „ sonstige Bau- und Abbruchabfälle“ zu diesem Thema sowie auf die GewAbfV (siehe auch unter Aktuelles GewAbfV – Bauabfälle) verwiesen.
Sammlung und Bereitstellung
Eine Bereitstellung von Abfällen auf der Baustelle ist unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Abfallmengen sowie der vorgesehenen Entsorgungswege im Voraus zu planen. Bei größeren Baumaßnahmen sollte immer ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Dieses beinhaltet z. B. Angaben über die zu erwartenden Abfallmengen der einzelnen Abfallarten, sowie deren kurze Beschreibung nach Beschaffenheit und Vorkommen (Raum- bzw. Flächenzuordnung). Im Entsorgungskonzept sind den anfallenden Abfallmengen entsprechende Entsorgungswege mit Angabe von Entsorgungs(fach)betrieben / -betriebsstätten verbindlich zuzuordnen, im Bedarfsfall mit Angabe der Annahmekriterien der potenziellen Entsorger. Darüber hinaus sind im Entsorgungskonzept die eingebundenen Transport- und Beförderungsunternehmen konkret zu benennen.
Bei Abriss- oder Rückbaumaßnahmen ist mit Hilfe der Ergebnisse einer Schadstofferkundung, die bereits im Vorfeld der Abrissplanung erfolgen sollte, ein Abfallkataster zu erstellen, in dem die schadstoffbelasteten Bauteile nach der Beschaffenheit und der Gefährdungseinstufung beschrieben und den jeweiligen Abfallschlüsseln zugeordnet werden. Im Entsorgungskonzept (bzw. Rückbaukonzept) ist dies zu berücksichtigen, in dem entsprechend der Schadstoffbelastung der geplante Entsorgungsweg genannt ist. Auf die erforderliche Abstimmung mit dem potentiellen Entsorger wird hingewiesen.
Gefährliche Bau- und Abbruchabfälle, die z. B. Asbest, gefährliche KMF-Abfälle, PCB- oder HBCD-haltige Abfälle enthalten, sind grundsätzlich getrennt zu halten und nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften separat zu entsorgen.
Bei Sammlung und Transport von asbesthaltigen Abfällen oder sonstigen, als gefährlich eingestuften Mineralfaserabfällen sollen insbesondere folgende Verpackungen verwendet werden:
- gut verschließbare Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe, z. B. Big-Bags,
- staubdichte, nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) bauartzugelassene Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe, z. B. Big-Bags,
- einlagige PE-Kunststofffolien mit einer Mindestdicke von 0,4 mm; Stöße sind zu überlappen und zu verkleben.
Die unter dem Abfallschlüssel (AS) 17 06 04 fallenden Abfälle, die nachweislich freigezeichnete Fasern enthalten und kein Gefahrenpotential beinhalten, können stofflich verwertet werden, soweit hierfür Anlagen zur Verfügung stehen. Für Verschnitte, die bei der Verarbeitung von neuen Materialien anfallen, bieten die Hersteller Rücknahmesysteme an. Gebrauchte Dämmmaterialien, die unter dem AS 170604 fallen, werden derzeit in der Regel energetisch verwertet.
Für HBCD-haltige Bau- und Abbruchabfälle, z. B. Polystyrol-Dämmstoffe, sind die Regelungen der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV )zu Getrennthaltung bzw. Vermischungsverbot sowie deren Ausnahmeregelungen zu beachten. Eine Getrennthaltung ab dem Zeitpunkt des Abfallanfalls bedeutet, dass nur Abfälle getrennt zu halten sind, die auch getrennt anfallen, d. h. wenn z. B. beim Rückbau Polystyrol-Dämmstoffe im Verbund mit anderen Materialien anfallen, sind diese auf der Baustelle nicht zu trennen. Die Getrennthaltung verschiedener Abfälle muss technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sein. Dies ist auf der Baustellung ggf. unter folgenden Umständen nicht der Fall:
- fehlender Platz zur Aufstellung der entsprechenden Behälter
- starke Verschmutzung der Abfälle mit Störstoffen
- geringe Abfallmenge
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Eine Wiederverwendung von asbesthaltigen Abfällen sowie von "alter" Mineralwolle (vor 1996 eingebaut) und weiterer schadstoffhaltiger Abfällen ist grundsätzlich verboten. Jedoch können kontrolliert demontierte unbelastete Dämmstoffe wieder eingebaut werden. Wie im Abfallsteckbrief 1701 „Mineralischer Bauschutt“ beschrieben, sollte bereits bei der Erkundung und Erstellung des Abbruch- oder Sanierungsplanes das Potenzial zur Wiederverwendung von Bauteilen geprüft werden.
Verwertung
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verodnung), Anhang XVII, Nr. 6, dürfen asbesthaltige Abfälle nur beseitigt werden. Bereits vor einer Sortierung sind asbesthaltige Abfälle zu entfernen, getrennt zu halten und getrennt zu beseitigen.
Für „alte“ Mineralwollen für die seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot gilt und die beim Rückbau von Gebäuden anfallen, gibt es derzeit kein Verwertungsverfahren. Sie sind auf Deponien für nicht inerte Abfälle (d.h. ab der Deponieklasse DK I) zu beseitigen. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt.
Sortenreine und ungefährliche KMF-Abfälle, z.B. Verschnitte aus Baustellentätigkeiten oder entsprechend eindeutige Materialien aus der Sanierung, werden oftmals vom Hersteller zur Verwertung zurückgenommen.
HBCD-haltige Abfälle, z. B. Polystyrol-Dämmstoffe, unterliegen der POP-Abfall-ÜberwV. Das Flammschutzmittel HBCD ist ein persistenter organischer Schadstoff (POP), der in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) genannt ist. Die Entsorgung dieser POP-haltigen Abfälle darf nur in dafür zugelassenen Anlagen und nach den Vorgaben des Artikels 7 Absatz 2 der POP-Verordnung erfolgen. Danach besteht am Ende der Entsorgungskette die Pflicht, POP bzw. den POP-haltigen Abfälle zu zerstören oder unumkehrbar umzuwandeln.
Nach heutigem Stand der Technik sind daher HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe thermisch zu behandeln, was auch in Hausmüllverbrennungsanlagen erfolgen kann. Aufgrund des sehr hohen Heizwertes der Polystyrol-Dämmstoffe können diese Abfälle in der Regel thermisch verwertet werden. Aus feuerungstechnischen Gründen sind dabei die hochkalorischen HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffe-Abfälle mit heizwertärmeren Abfällen zu vermischen, um so den benötigten Heizwert einzustellen.
Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Vermischungsverbot für POP-haltige Abfälle besteht nach § 3 Absatz 3 der POP-Abfall-ÜberwV unter folgenden Voraussetzungen:
- Vermischung in hierfür zugelassener Anlage
- Sicherstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bzw. gemeinwohlverträglichen Beseitigung des Gemisches
- Vermischungsverfahren nach dem Stand der Technik
Beseitigung
Ziel der Beseitigung von AS 17 06 01* asbesthaltigen Abfällen , AS 17 06 03* sonstigen Mineralfaserabfällen sowie AS 17 06 05* asbesthaltigen Baustoffen ist die Verhinderung von Gefährdungen durch Freisetzung von Fasern in die Atemluft sowie das Ausschleusen der Schadstoffe aus dem Wertstoffkreislauf. Hierfür stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
- chemische Verfahren: Zerstörung der Fasern in Flusssäure und anschließende Neutralisation sowie Fällung der silikatischen Rückstände mit dem Ziel der Verwertung als Zuschlagstoff, z. B. in der Zementsteinindustrie, (derzeit in Deutschland nicht praktiziert)
- thermische Verfahren: Verglasung bei Temperaturen 1.400 °C oder Zerstörung der Fasern bei Temperaturen 800 °C, (derzeit in Deutschland nicht praktiziert)
- Ablagerung: obertägige Ablagerung auf Monodeponien oder definierten Monobereichen auf Deponien der Klasse I (DK I) bis III (DK III); ggf. untertägige Ablagerung (DK IV).
Auf die dafür einschlägigen Vorgaben für einen gefahrlosen Umgang (Lagerung, Verpackung, Transport, Ablagerung), insbesondere die TRGS 519 und TRGS 521 wird hingewiesen.
Sofern die Zuordnungswerte in Abhängigkeit der Deponieklasse eingehalten werden, kann die Abfallart 17 06 04 ohne spezifische Arbeitsschutzvorkehrungen auf Deponien der Klasse I (DK I) oder II (DK II) abgelagert werden.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält | |
keine Verwertung möglich | praktiziert wird Ablagerung auf DK I oder DK II (im Monobereich) oder DK IV |
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | |
"alte" künstliche Mineralfaser (KMF): keine Verwertung; organische Dämmstoffe: energetische Verwertung | "alte" KMF: Ablagerung auf DK I bis DK III (im Monobereich) oder DK IV; neue KMF, kontaminiert: thermische Behandlung; organische Dämmstoffe: thermische Behandlung |
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt | |
"neue" künstliche Mineralfasern (KMF), sogenannte freigezeichnete Mineralfasern: Recycling bei Hersteller, organische Dämmstoffe: energetische Verwertung | neue KMF: DK I oder DK II |
170605* asbesthaltige Baustoffe | |
keine Verwertung möglich | DK I oder DK II (im Monobereich) oder DK IV |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I (DK I) und II (DK II), ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 619: Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle (TRGS 619)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Künstliche Mineralfaserdämmstoffe (1/2011)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
- Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
- Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
- Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
- Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
- Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Kontaminierte Bausubstanz, Erkundung, Bewertung, Entsorgung, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2003
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- BE - Berlin
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
- Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
- Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- POP-Abfall-Überwachungsverordnung - Allgemeine Hinweise; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), August 2017
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 26.07.2017 zur Entsorgung von Abfällen, die HBCD enthalten, und anderer nicht gefährlicher Abfälle, die persistente organische Abfälle enthalten, nach Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
- Informationsangebot der niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV ab 01.08.2017
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
- Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) vom 28.07.2017
- RP - Rheinland-Pfalz
- Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
- Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand 3.8.2017
- SN - Sachsen
- Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- SH - Schleswig-Holstein
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
- Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
- TH - Thüringen
- Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot zu Asbesthaltigen Abfällen, Umweltbundesamt
- Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
- Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
- Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Künstliche Mineralfaserdämmstoffe (1/2011)
- VDI-Richtlinie: VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien - Probenaufbereitung und Analyse
- Deutsches Institut für Normung, DIN 19698 - Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 1: Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken
- LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
- Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 619: Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle (TRGS 619)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
- Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
- Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
- Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
- Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
- Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
- Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- Steckbrief (Nr. 2) "Faserkontaminierte (z. B. Asbest und künstliche Mineralfasern-KMF) Abfälle", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.1) "Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)", LUBW, 2017
- Steckbrief (Nr. 12) "Holzwolle - Leichtbauplatten", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.6) "Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)", LUBW, Januar 2017
- Steckbrief (Nr. 25.2) "Estriche", LUBW, August 2018
- Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
- Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
- Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
- UmweltWissen - Abfall, hier: Asbest, LfU Bayern, 2018
- UmweltWissen - Abfall, hier: künstliche Mineralfasern, LfU Bayern, 2018
- Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
- Kontaminierte Bausubstanz, Erkundung, Bewertung, Entsorgung, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2003
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- BE - Berlin
- Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
- Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
- Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
- HB - Bremen
- Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
- Vollzugshinweise zur Entsorgung Künstlicher Mineralfasern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2019
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 26.07.2017 zur Entsorgung von Abfällen, die HBCD enthalten, und anderer nicht gefährlicher Abfälle, die persistente organische Abfälle enthalten, nach Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
- Informationsangebot der niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV ab 01.08.2017
- POP-Abfall-Überwachungsverordnung - Allgemeine Hinweise; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), August 2017
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) vom 28.07.2017
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Informationsangebot zum Umgang mit Asbest, Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.11.2016
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand 3.8.2017
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- SH - Schleswig-Holstein
- Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
---|---|---|
Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
28.02.2019 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | Tauw GmbH Richard-Löchel-Straße 9 47441 Moers info.moers@tauw.com www.tauw.de 0241 14 90 0 |
28.02.2019 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | Tauw GmbH Richard-Löchel-Straße 9 47441 Moers info.moers@tauw.com www.tauw.de 0241 14 90 0 |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
26.11.2008 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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