Abfallsteckbrief "1901 Abfallverbrennung"
190102 | Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt |
190105* | Filterkuchen aus der Abgasbehandlung |
190106* | wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle |
190107* | feste Abfälle aus der Abgasbehandlung |
190110* | gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung |
190111* | Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten |
190112 | Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen |
190113* | Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält |
190114 | Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt |
190115* | Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält |
190116 | Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Zuordnung nach AVV
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1901 | Abfälle aus der Verbrennung oder Pyrolyse von Abfällen |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken
Diese Abfallart umfasst die Verbrennungsrückstände aus dem Feuerraum. Es wird unterschieden zwischen HMV-Rohschlacken (HMV-Rohaschen) und HMV-Schlacken (HMV-Aschen). HMV-Rohschlacken (HMV-Rohaschen) werden als Rostabwurf und Rostdurchfall aus den Feuerräumen von Abfallverbrennungsanlagen ausgetragen. Bei trockener Fahrweise des Verbrennungsmoduls bzw. des Austragungssystems wird von Rohasche, bei schmelzflüssiger Fahrweise bzw. Nassentschlackung von Rohschlacke gesprochen. Die aufbereiteten und gealterten HMV-Rohschlacken werden als HMV-Schlacken (HMV-Aschen) bezeichnet.
Bei der Verbrennung aufgewirbelte Teile des Abfalls bilden Partikel verschiedener Größe und Dichte. Die gröbsten Partikel setzten sich im Bereich der Abhitzekessel ab und bilden die Kesselasche. Die Kesselaschen werden teilweise zusammen mit den Rostaschen und Schlacken entsorgt. Separat anfallende Kesselaschen stellen eine eigene Abfallart dar und werden auch als Kesselstaub benannt (siehe unten).
Zum größten Teil (80 %) besteht HMV-Rohschlacke aus feinstückigem Material (32 mm) und zu ca. 5 - 7 % aus grobstückigem Material (32 mm). Darin sind hauptsächlich geschmolzene Mineralanteile, Steine, Beton, Glas sowie Gips-, Keramik- und Porzellanstücke enthalten. Etwa 5 - 10 % der Schlacke besteht aus Metallen, meist Eisen, Kupfer, Messing und Aluminium und ca. 3 -5 % aus Restorganik. Weitere Schwermetalle und ihre Verbindungen kommen in der Regel in geringeren Anteilen von 1 % vor. Chemisch gesehen sind wasserunlösliche Silikate, Aluminiumoxid, Eisen und Eisenoxide, Carbonate und Chloride der Alkali- und Erdalkalimetalle Hauptbestandteil der HMV-Rohschlacke. Im Vergleich zu Filterstäuben und Reaktionsprodukten aus der Rauchgasreinigung enthalten diese Schlacken nur wenig wasserlösliche Salze.
190102 Eisenteile, aus Rost- und Kesselasche entfernt
Eisenteile aus dem Abfall werden über den Rost mit der Schlacke ausgetragen und intern oder beim externen Schlackeaufbereiter nach Zerkleinerung und Siebung der Schlacke mittels Magnetabscheider abgetrennt. Das Eisen liegt in metallischer, stückiger Form vor.
190115*/16 Kesselstaub
Kesselstaub (Kesselasche) entsteht bei der Verbrennung durch Agglomeration und Sintern der mineralischen Begleitstoffe des Abfalls im Feuerraum. Aufwirbelnde Partikel werden mit dem Rauchgas als Flugasche mitgerissen und größere Partikel setzen sich im Kesselraum ab. Der Kesselstaub wird dort regelmäßig mechanisch oder pneumatisch entfernt und hat eine ähnliche Zusammensetzung wie die Filterstäube, allerdings mit etwas niederen Gehalten an Schwermetallen und organischen Schadstoffen.
190113*/14 Filterstaub
Filterstaub ist Flugstaub, der bei der Rauchgasreinigung in Zyklonen (Vorabscheidung), Elektro- oder Gewebefiltern anfällt. Diese physikalisch wirkenden Filteraggregate sind teilweise auch in Kombination nach dem Kessel und vor der chemischen Abgasreinigung zur Entstaubung des Rauchgases eingebaut. Filterstäube bilden nach den Schlacken den zweitgrößten Mengenstrom einer Abfallverbrennungsanlage und stellen die maßgebliche Schadstoffsenke im Verbrennungsprozess dar. Hauptbestandteil der Filterstäube sind Siliciumdioxid, Calciumoxid und Calciumsulfat mit einem Anteil von jeweils ca. 16%. Weitere Bestandteile sind Natriumchlorid, Aluminiumoxid und Kaliumchlorid (2 - 10%). Außerdem liegen relevante Mengen an Eisen, Zink und Blei im Filterstaub vor. Aber auch die anorganischen Schadstoffe Cadmium, Kupfer und Quecksilber können in relevanten Konzentrationen enthalten sein. Bei den organischen Schadstoffen sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) und Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) hervorzuheben. Die Salze - insbesondere Chloride, Phosphate und Sulfate - bewirken eine hohe Löslichkeit. Zudem weisen die alkalischen Stäube, ähnlich dem Zement, eine gewisse Hydraulizität bzw. Puzzolanität auf.
190105* Filterkuchen und 190106* Wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung
Aus dem vorentstaubten Rauchgas werden die sauren Gase wie Fluor- und Chlorwasserstoff (HF/HCl) und Schwefeldioxid (SO2) sowie Schwermetalle und organische Verbindungen in Wäschern abgetrennt. Die mit Schadstoffen angereicherten Waschwässer werden in chemisch-physikalischen Anlagen (CPB-Anlagen) durch spezielle Fällungsverfahren behandelt und die Fällungsprodukte in einer Filterpresse auf einen Trockensubstanzgehalt von ca. 30 - 40 % entwässert. Der Filterkuchen weist - je nach Verfahren - hohe Gehalte an Salzen (Sulfate, Halogenide, Carbonate, Sulfiden), Hydroxiden und Schwermetallen auf. Auch organische Schadstoffe, z. B. PCDD/PCDF, können enthalten sein.
190107* Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung
Feste Abfälle entstehen bei der Rauchgasreinigung nach dem Quasitrocken- bzw. Trockenverfahren, bei dem meist Kalkhydrat (Calciumhydroxid) oder Natronlauge eingesetzt wird. Bei dieser Abgasreinigung entsteht als Reaktionsprodukt ein Gemisch aus Calciumchlorid, Calciumfluorid, Calciumsulfat und einem Überschuss an Kalkhydrat bzw. Natronlauge. In Sprühabsorbern wird das Absorptionsmittel flüssig in den Abgasstrom eingesprüht. Aufgrund der hohen Temperaturen verdampft das Wasser vollständig und die Reaktionsprodukte werden als fester Rückstand im unteren Teil des Absorbers abgezogen. Im trockenen Verfahren wird hochreaktiver Kalk als Pulver in einen Reaktor eingeblasen und die festen Reaktionsprodukte werden unten im Reaktor abgeschieden. Auch Mischformen beider Verfahren werden eingesetzt. In allen Fällen wird der Rest an Reaktionsprodukten im nachgeschalteten Gewebefilter aus dem Rauchgas abgeschieden. Die salzhaltigen Rückstände weisen hohe Gehalte an Schwermetallen auf und können auch organische Schadstoffe, z. B. PCDD/PCDF, enthalten.
190110* Gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung
Nach der Reduktion der Stickoxide im Rauchgas, z. B. nach dem DESONOX-Verfahren, folgt als letzte Stufe der Rauchgasreinigung der Aktivkohlefilter in verschiedenen technischen Ausführungen. Aus dem weitgehend gereinigten Abgas werden in diesen hochporösen Filtern insbesondere Dioxine/Furane (PCDD/PCDF) und leichtflüchtige Metalle wie Quecksilber bzw. Quecksilberverbindungen abgetrennt. Ein Teil der gebrauchten Aktivkohle wird gegen frische Aktivkohle ersetzt und fällt als Abfall an.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
190111*/12 Rost und Kesselaschen sowie Schlacken | ||
Feinschlacke (Körnung 32 mm) | ca. 80 % | geschmolzene Mineralanteile, Steine, Beton, Glas sowie Gips-, Keramik- und Porzellanstücke |
Grobschlacke (Körnung 32 mm) | ca. 5 - 7% | geschmolzene Mineralanteile, Steine, Beton, Glas sowie Gips-, Keramik- und Porzellanstücke |
Unverbrannte Anteile, Restorganik | 3 - 5 % | |
Metalle | ca. 7 - 10 % | meist Eisen, Kupfer, Messing und Aluminium |
190102 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt | ||
Eisenteile | in metallischer, stückiger Form | |
190115*/16 Kesselstaub | ||
ähnliche Zusammensetzung wie Filterstäube | ||
190113*/14 Filterstaub | ||
Hauptbestandteile SiO2, CaO und CaSO4 | jeweils ca. 16% | |
NaCl, KCl und Al2O3 | ca. 2 - 10 % | |
Metalle | 10% | meist Eisen, Zink und Blei sowie Cadmium, Kupfer und Quecksilber |
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere flüssige Abfälle | ||
Wasser | ||
Halogen- und schwefelhaltige Säuren | z. B. Salzsäure oder schweflige Säure | |
Salze | z. B. Halogenide, Sulfate, Sulfite | |
leichtflüchtige Schwermetalle | z. B. Quecksilber | |
auskondensierte organische Verbindungen | z. B. PCDD/PCDF | |
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung | ||
Fällungsprodukte (Hydroxide, Sulfide, Gips und andere Salze, z. B. Chloride, Schwermetalle) | 30 - 40 % | Trockensubstanzgehalt |
organische Verbindungen | z. B. PCDD/PCDF | |
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung | ||
neutralisierendes Additiv, z. B. Kalkmilch oder Natriumhydrogencarbonat (NaHCO3) | Überschuss aus der Sprühabsorption | |
Adsorbens, z. B. Herdofenkoks oder vereinzelt Aktivkohle | Überschuss aus der Sprühabsorption | |
Salze, z. B. Sulfate, Chloride, Carbonate | aus der Neutralisation der sauren Rauchgase mit dem Additiv der Sprühadsorption sowie Schwermetallverbindungen | |
organische Verbindungen | z. B. PCDD/PCDF | |
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung | ||
Kohle | Aktivkohle oder Herdofenkoks | |
organische Verbindungen, z. B. PCDD/PCDF | adsorbierte Schadstoffe | |
leicht flüchtige Schwermetalle, insbesondere Quecksilber | weitere adsorbierte Schwermetalle sind z. B. Cadmium, Arsen, Zink und Blei bzw. deren Verbindungen |
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Stand der Darstellung von Abfallverbrennung in Stoffstromanalysen, FKZ 01 RN 0401, Bundesministerium für Bildung und Forschung, 2007
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- BW - Baden-Württemberg
- Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Aschen aus der Müllverbrennung - Baustoff auf Deponien oder Abfall zur Ablagerung?, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz (LfU), 2005
- NI - Niedersachsen
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- RP - Rheinland-Pfalz
- SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH: Ökoeffizienz-Analyse zu Entsorgungsoptionen von Schlacken/Aschen aus der Hausmüllverbrennung in Rheinland-Pfalz, 2006
- ST - Sachsen-Anhalt
- Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Schwermetalle in den Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (190111*/12), im Kesselstaub (190115*/16) und im Filterstaub (190113*/14) liegen oxidisch (inert) oder gebunden an Salze wie Calciumcarbonat (CaCO3) und Calciumsulfat (CaSO4) vor und sind daher im sauren Bereich löslich. Die Schwermetalle und ihre Verbindungen liegen in den drei Abfallarten in unterschiedlicher Verteilung vor, wobei Filterstaub die maßgebliche Senke darstellt und dort auch eine vergleichsweise hohe Eluierbarkeit gegeben ist. Auch innerhalb der einzelnen Abfallarten liegen starke Schwankungsbreiten bei den Schwermetallgehalten vor, die sich im Wesentlichen aus schwankenden Abfallzusammensetzungen und der eingesetzten Verbrennungstechnologie ergeben. Neben den Metallen Eisen und Aluminium kommen die Schwermetalle Zink, Kupfer, Nickel, Chrom sowie die für die Umwelt kritischen Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber in relevanten Mengen vor. Die Einstufung des Abfalls als nicht gefährlich oder gefährlich erfolgt entsprechend der chemischen Zusammensetzung im Feststoff und im Eluat. Zur Beurteilung bedarf es der Information zu der Verbindung, in der das Metall vorliegt.
Schwermetalle aus den Waschwässern der Abgasreinigung (190106*) werden durch spezielle Fällungsverfahren abgetrennt und gelangen so in den Filterkuchen aus der Abgasbehandlung (190105*). In der Regel können die so gereinigten Waschwässer als Abwasser ordnungsgemäß in die Kanalisation oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden. Filterkuchen enthalten Schwermetalle wie Zink, Quecksilber, Blei, Cadmium und Nickel, die je nach Fällungsmittel meist als Hydroxide oder Sulfide vorliegen. Diese Schwermetallverbindungen und ihre Gehalte in den Filterkuchen können die Einstufung als gefährlicher Abfall bewirken. Nicht behandelte flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung (190106*) sind aufgrund der gelösten Schwermetalle in der Regel als ökotoxisch einzustufen.
Feste Abfälle aus der Abgasbehandlung (190107*) bestehen im Wesentlichen aus den Reaktionsprodukten der quasitrockenen und trockenen Abgasbehandlung sowie dem zugesetzten Behandlungsmittel, z. B. Kalk. Wird ohne eine Vorentstaubung gearbeitet, können die festen Abfälle auch Filterstäube enthalten. Dementsprechend können die Schwermetallgehalte in diesen Abfällen stark schwanken. Insbesondere Schwermetalle wie Zink, Quecksilber, Blei, Kupfer, Chrom, Cadmium und Nickel liegen in relevanten Mengen meist als Oxide oder Salze, z. B. als Halogenide, Sulfate oder Carbonate, vor. Die festen Abfälle aus der Abgasbehandlung können je nach Schwermetallgehalten, z. B. an Zink und Blei, mindestens gewässergefährdend sein. Hohe Quecksilbergehalte können zur Einstufung des Abfalls als akut toxisch führen.
Aktivkohle aus der Abgasbehandlung (190110*)
fällt im letzten Rauchgasreinigungschritt an und enthält daher insbesondere das leicht flüchtige Quecksilber. Die anderen Schwermetalle werden in der Regel in den vorangegangenen Reinigungsstufen weitgehend abgetrennt.
Organische Schadstoffe
Organische Schadstoffe sollten im Verbrennungsprozess zerstört worden sein. Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (190111*/12), Filterstaub (190113*/14) und Kesselstaub (190115*/16) können jedoch prozessbedingt organische Schadstoffe enthalten, die eine Einstufung als gefährlicher Abfall bedingen, z. B. auf Grundlage der PAK- und PCDD/PCDF-Gehalte. Die Anreicherung an diesen organischen Stoffen in den drei Abfallarten ist sehr unterschiedlich. Die PAK-Gehalte sind im Allgemeinen bei allen drei Abfallarten für eine Gefährdungseinstufung nicht relevant. Bei PCDD/PCDF sind insbesondere Filterstäube aufgrund höherer Gehalte als giftig und krebserzeugend einzustufen. In der Praxis kann eine Einstufung nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.
Wässrige Abfälle (190106*), Filterkuchen (190105*) und feste Abfälle (190107*) aus der Abgasbehandlung weisen vergleichsweise geringe PCDD/PCDF-Gehalte auf, die je nach Verfahren sehr unterschiedlich sein können. Eine Einstufung setzt eine Einzelfallbetrachtung voraus.
Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 190110*
weist in der Regel so hohe PCDD/PCDF-Konzentrationen auf, dass sie als gefährlich einzustufen sind. Sonstige organische Schadstoffe, z. B. PAK und PCB, sind für die Einstufung nicht relevant.
Sonstige Schadstoffe
Die vorgenannten Abfälle der Gruppe 1901 enthalten weitere abfallarten- und herkunftsspezifische Stoffe, z.B. Sulfate und Chloride, die jedoch im Allgemeinen nicht gefahrenbestimmend sind und für die Einstufung als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall nicht relevant sind. Insbesondere frische Schlacken reagieren wegen ihres CaO-Gehaltes unter Berührung mit Wasser alkalisch, was reizende oder ätzende Eigenschaften des Eluates zur Folge hat und damit zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen kann.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken | ||
Schwermetalle und Arsen | ||
Arsen | 3 - 15 mg/kg | |
Blei | 1.000 - 3.500 mg/kg | |
Cadmium | 2 - 20 mg/kg | |
Chrom | 200 - 1.000 mg/kg | |
Kupfer | 1.000 - 10.000 mg/kg | |
Nickel | 100 - 500 mg/kg | |
Quecksilber | 10 mg/kg | |
Zink | 2.000 - 7.000 mg/kg | |
Organische Schadstoffe | ||
PCDD/PCDF und andere organische Schadstoffe | liegen i. d. R. nicht in gefahrenrelevanten Konzentrationen vor | |
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften | ||
Eluate | stark alkalisch; reizende/ätzende Eigenschaften sind über den pH-Wert in Verbindung mit der alkalischen Reserve nach Young festzustellen; geringe Wasserlöslichkeit 5 %; abhängig von Austrag und Vorbehandlung | |
190115*/16 Kesselstaub | ||
Schwermetalle und Arsen | ||
Arsen | 5 - 55 mg/kg | |
Blei | 1 - 16 g/kg | kritischer Parameter bei der Gefährlichkeitseinstufung |
Cadmium | 40 - 200 mg/kg | |
Chrom | 150 - 250 mg/kg | |
Kupfer | 800 - 2.200 mg/kg | insbesondere Kupferverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen |
Nickel | 130 - 350 mg/kg | |
Quecksilber | 0,6 - 19 mg/kg | |
Zink | 4,3 - 48 g/kg | insbesondere Zinkverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen |
Organische Schadstoffe | ||
PCDD/PCDF | Einzelfallbetrachtung zur Einstufung als giftig und krebserzeugend erforderlich | |
190113*/14 Filterstaub | ||
Schwermetalle und Arsen | ||
Arsen | 40 - 900 mg/kg | |
Blei | 0,3 - 25 g/kg | kritischer Parameter bei der Gefährlichkeitseinstufung |
Cadmium | 7 - 1.400 mg/kg | |
Chrom | 170 - 2.000 mg/kg | |
Kupfer | 50 - 5.000 mg/kg | insbesondere Kupferverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen |
Nickel | 30 - 1.000 mg/kg | |
Quecksilber | 0,4 - 20 mg/kg | |
Zink | 1,5 - 100 g/kg | insbesondere Zinkverbindungen bei der Gefährlichkeitseinstufung berücksichtigen |
Organische Schadstoffe | ||
PCDD/PCDF | 200 - 1.700 ngTE/kg | Einzelfallbetrachtung zur Einstufung als giftig und krebserzeugend erforderlich |
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften | ||
Calcium | 40 - 340 g/kg | wirkt als CaO stark alkalisch |
Chlorid | 30 - 200 g/kg | hohe Salzgehalte bewirken hohe Wasserlöslichkeit (15%) |
Fluorid | 100 - 3.000 mg/kg | hohe Salzgehalte bewirken hohe Wasserlöslichkeit (15%) |
Sulfat | 90 - 140 g/kg | hohe Salzgehalte bewirken hohe Wasserlöslichkeit (15%) |
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Gasreinigung | ||
Schwermetalle | gereinigte Waschwässer können i.d.R. ordnungsgemäß eingeleitet werden, ansonsten sind Schwermetallgehalte so hoch, dass ein gefährlicher Abfall vorliegt. | |
PCDD/PCDF | liegen i. d. R. nicht in gefahrenrelevanten Konzentrationen vor | |
190105* Filterkuchen | ||
Schwermetalle und Arsen | ||
Arsen | 0,5 - 20 mg/kg | |
Blei | 100 - 600 mg/kg | |
Cadmium | 5 - 450 mg/kg | |
Chrom | 20 - 250 mg/kg | |
Nickel | 20 - 320 mg/kg | |
Quecksilber | 100 - 2.000 mg/kg | |
Zink | 0,7 - 15 g/kg | |
Organische Schadstoffe | ||
PCDD/PCDF | 200 - 1.000 ngTE/kg | |
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften | ||
Calcium | 200 - 400 g/kg | alkalische Eigenschaften, z. B. durch Calciumhydroxid |
Chlorid | 6 - 32 g/kg | Wasserlöslichkeit 5 % |
Fluorid | 6 - 20 mg/kg | Wasserlöslichkeit 5 % |
Sulfat | 180 - 400 g/kg | Wasserlöslichkeit 5 % |
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung | ||
Schwermetalle und Arsen | ||
Blei | 1,3 - 17,5 g/kg | |
Cadmium | 75 - 620 mg/kg | |
Chrom | 40 - 1.400 mg/kg | |
Kupfer | 115 - 1.900 mg/kg | |
Nickel | 10 - 285 mg/kg | |
Zink | 4 - 40 g/kg | |
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften | ||
Calcium | 120 - 400 g/kg | Calciumverbindungen können alkalische Eigenschaften bewirken |
Chlorid | 33 - 380 g/kg | |
Sulfat | 40 - 350 g/kg | |
190110* Gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung | ||
Quecksilber | Quecksilber (akut toxisch und gewässergefährdend); Einzelfallbetrachtung erforderlich | |
PCDD/PCDF | in der Regel erhöhte PCDD/PCDF-Gehalte (giftig und krebserzeugend); Einzelfallbetrachtung erforderlich |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung | 231 | Analytik |
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung und andere wässrige flüssige Abfälle | 47 | Analytik |
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung | 605 | Analytik |
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung | 66 | Analytik |
190111* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe enthalten | 379 | Analytik |
190112 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 01 11 fallen | 747 | Analytik |
190113* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält | 938 | Analytik |
190114 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 13 fällt | 26 | Analytik |
190115* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält | 79 | Analytik |
190116 Kesselstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 19 01 15 fällt | 3 |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
Sachsen-Anhalt
In einer Studie "Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung - Einschätzung der Gefährlichkeit der Abfälle anhand der gefahrenrelevanten Eigenschaften (H-Kriterien) und Bewertung der Entsorgungswege" des Landes Sachsen-Anhalt wurden Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen bewertet. Entsprechend der Abfallgenese konnten H-Kriterien aus der Betrachtung ausgeschlossen werden. Anhand der Metallparameter wurde auf die Konzentration der chemischen Verbindungen, die mit einiger Wahrscheindlichkeit in Verbrennungsrückständen auftreten können, geschlossen und deren Vorhandensein oder Ausschluss auf Grund der Wasserlöslichkeit, der Salzsäurelöslichkeit sowie stöchiometrischer Betrachtungen festgestellt. Die Eigenschaften "reizend" und "ätzend" wurden unter Berücksichtigung der alkalischen Reserve nach YOUNG (Anlage 1 der TRGS 200 - "Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen" (TRGS 200)) festgestellt.
- EU - Europäische Union
- Abfallvermeidung und -verwertung. Aschen, Schlacken und Stäube in Österreich, Umweltbundesamt Österreich, Wien, 2005
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Technische Regel für Gefahrstoffe 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 200)
- Untersuchung der physikalisch/chemischen Eigenschaften von Filterstäuben aus Müllverbrennungsanlagen (MVA), Forschungszentrum Karlsruhe, Wissenschaftliche Berichte (FZKA 5693), Karlsruhe, 1996
- Verbesserung der umweltrelevanten Qualitäten von Schlacken aus Abfallverbrennungsanlagen, FKZ 363 01 256, Umweltbundesamt, 2010
- Abschlussbericht zum Projekt "Recyclingpotenziale bei Rückständen aus der Müllverbrennung", Universität Duisburg Essen, Fakultät für Ingenieurwissenschaften, 2012
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Fachinformation zum Thema Müllverbrennung: Die thermische Behandlung von Abfällen, Bayrisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, 2002
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Entsorgung von Filterstäuben aus Müllverbrennungsanlagen, Bremische Bürgerschaft, Drucksache 18/193, Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Dezember 2011
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Die mengenmäßig bedeutenden Abfälle sind die Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken (190111*/12), die Filterstäube (190113*/14) und die Kesselstäube (190115*/16). Minimierungsmaßnahmen sind u. a.:
- Vorsortierung der zu verbrennenden Abfälle, z. B. Entfernung von Metallen und mineralischen Bestandteilen.
- Optimierung der Verbrennungsparameter,
- separate Erfassung und Behandlung von Rost- und Kesselaschen sowie Rückständen aus der Rauchgasreinigung,
- Behandlung/Aufbereitung der Grobasche, um die Verwertungsanforderungen einhalten zu können,
- Behandlung der Rückstände aus der Rauchgasreinigung, um die Vorgaben der Entsorgungsoptionen, z.B. LAGA-Mitteilung Nr. 20, einhalten zu können.
Sammlung und Bereitstellung
Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.
Die Aschen besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, so dass eine Auslaugung von Schwermetallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist und die Lagerung und Bereitstellung in Schüttgutboxen oder als Haufwerk ausreichend ist. Kessel- und Filterstäube und beladene Aktivkohle sind in staubdichten, geschlossenen Gebinden zur Entsorgung bereitzustellen, z. B. Big Bags. Filterkuchen ist in flüssigkeitsdichten Containern zu lagern. Entsprechende Vorgaben an Sammlung und Bereitstellung sind mit den Rückstandsaufbereitern und Entsorgern abzustimmen.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
190102 Eisenteile
Die aus Rost- und Kesselaschen entfernten Eisenteile werden metallurgisch verwertet.
190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken
Die in den Hausmüllverbrennungsanlagen anfallenden Rost- und Kesselaschen werden als Deponiebaustoff oder Versatzbaustoff in Salzbergwerken eingebracht. Weitere Möglichkeiten sind die Verwertung als Bauersatzstoffe, z. B. im Straßenbau oder als Deponiebaustoff, sofern die Zuordnungs- und Untersuchungswerte nach LAGA eingehalten werden.
Voraussetzung für eine Verwertung als Ersatzbaustoff ist die Aufbereitung der Aschen, insbesondere Zerkleinerung, Abtrennung nicht verwertbarer Kornfraktionen, Abtrennung von Eisen und sonstigen Wert- oder Störstoffen.
Rückstände aus der Abgasreinigung
In Deutschland werden die trockenen Rückstände aus der Abgasreinigung wie Kesselstäube (190115*/16) und Filterstäube (190113*/14) sowie Filterkuchen (190105*) und feste Abfälle aus der Abgasbehandlung (190107*) fast ausschließlich als Versatzmaterial in Salzbergwerken eingelagert. Extern ist auch eine Verwertung als Zuschlagsstoff in Zementwerken möglich, sofern die chemischen und physikalischen Parameter dies erlauben.
190110* Gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasreinigung
Aktivkohle wird meist in der eigenen Anlage der Verbrennung zugeführt und kann thermisch verwertet werden, wobei die Schadstoffgrenzwerte beachtet werden müssen.
Beseitigung
190111*/12 Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken
Sollte die Verwertung nicht möglich sein, so kann Rostasche auf einer Inertstoff- oder Monodeponie abgelagert werden, soweit die Annahmegrenzwerte eingehalten werden.
Rückstände aus der Abgasreinigung
Trockene Rückstände aus der Abgasreinigung werden untertägig abgelagert.
Die chemisch-physikalisch behandelten Waschwässer aus der Abgasreinigung (190106*) können in der Regel ordnungsgemäß als Abwasser eingeleitet werden. Erfolgt keine Behandlung in der Verbrennungsanlage, sind diese Wässer als Abfall zu entsorgen und werden dann in einer externen CPB behandelt.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
190102 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt | |
Metallurgische Verwertung | Nicht relevant |
190105* Filterkuchen aus der Abgasbehandlung | |
Verwertung als Baustoff bzw. als Mischversatz unter Tage, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien | Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten |
190106* wässrige flüssige Abfälle aus der Abgasbehandlung | |
Nicht relevant | Ordnungsgemäße Einleitung des gereinigten Waschwassers oder externe Entsorgung in eine CPB |
190107* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung | |
Verwendung als Baustoff oder Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien | Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten |
190110* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung | |
Energetische Verwertung, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien | Deponierung oder Verbrennung, Annahmekriterien beachten |
190111*/12 Rost- und Kesselasche sowie Schlacken | |
Verwendung als Baustoff oder Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien | Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten |
190113*/14 Filterstäube | |
Verwendung als Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien | Untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten |
190115*/16 Kesselstäube | |
Verwendung als Baustoff oder Versatzmaterial, abhängig von Art und Menge der Inhaltsstoffe und der Annahmekriterien | Obertägige oder untertägige Deponierung, Annahmekriterien beachten |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
- Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
- Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
- Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen/Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- Keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
- Keine Angaben im Internet: Hessen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- LAGA-Mitteilung 19, Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, 1994
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
- DIN EN 14227-2, Hydraulisch gebundene Gemische - Anforderungen - Teil 2: Schlackengebundene Gemische
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
- Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- ST - Sachsen-Anhalt
- Untersuchung von Abfällen aus der thermischen Abfallbehandlung, Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft 3/2012
- Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
- Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallverbrennung", UBA, Juli 2005
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- DIN EN 14227-2, Hydraulisch gebundene Gemische - Anforderungen - Teil 2: Schlackengebundene Gemische
- Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Technische Regel für Gefahrstoffe 200: Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen (TRGS 200)
- LAGA-Mitteilung 19, Merkblatt der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall über die Entsorgung von Abfällen aus Verbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle, 1994
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schadstoffströme bei der Entsorgung von Holzasche, Reihe Abfall, Heft 76, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2003
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Schlacken aus Hausmüllverbrennungsanlagen in Baden-Württemberg, LUBW, 2004
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- Studie zur aktuellen und künftigen Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, Kurzfassung Oktober 2013
- Monitoring und Verifizierung der Grundaussagen des Gutachtens über die Entsorgung relevanter mineralischer Abfälle des Landes Sachsen-Anhalts, August 2015
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
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Datum | Herausgeber | Ersteller |
16.08.2013 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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