Abfallsteckbrief "1908 Behandlung von industriellem Abwasser"
190811* | Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten |
190812 | Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen |
190813* | Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten |
190814 | Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Ansonsten gibt es im Abfallverzeichnis der AVV spezielle Abfallschlüssel für Abwasserschlämme aus einigen Branchen bzw. Herkunftsbereichen, z. B.
- Schlämme aus der Papierherstellung (03 03 02 „Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)“, 03 03 05 „De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling“ oder 03 03 11 „Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen“) oder
- Bearbeitungsschlämme aus der Metall- und Kunststoffindustrie (12 01 15 „Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen“) oder
- Galvanikschlamm (11 01 09* „Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten“).
Zuordnung nach AVV
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1908 | Abfälle aus Abwasserbehandlungsanlagen a. n. g. |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Industrieabwasser
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Industrielle Abwasserbehandlung
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Informationsangebot des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zum Thema Abfall/Abfälle aus Gewerbe
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema industrielles Abwasser
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Informationsangebot zu "Gefährliche Abfälle", Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - MUNLV
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Informationsangebot des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz zum Thema industrielles Abwasser
- SL - Saarland
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland - Abwasser aus Industrie und Gewerbe
- Informationsangebot "Gefährliche Abfälle",Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland, Dezember 2019
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft - Industrieabwasser
- SH - Schleswig-Holstein
- Informationsangebot des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - Abwasser/GewerbIiches und industrielles Abwasser
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Die Zusammensetzung von Industrieabwasser ist branchen- und betriebsspezifisch. Sie ist in erster Linie vom Produktionsverfahren, den Nebeneinrichtungen (z. B. Abgasreinigung) sowie den verwendeten Einsatz- und Hilfsstoffen abhängig. Industrieabwässer können deshalb mit diversen Stoffen verunreinigt sein und müssen i. d. R vor der Einleitung in öffentliche Kläranlagen oder bei direkter Einleitung in Gewässer vorbehandelt werden. Indirekteinleiter und Direkteinleiter haben bei dieser Abwasserbeseitigung die wasserrechtlichen Regelungen nach Abschnitt 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zu beachten. Die herkunftsspezifischen Mindestanforderungen für das abzuleitende Abwasser sind in der Abwasserverordnung (AbwV) genannt. Anlagen, die Abwässer Dritter behandeln, haben dabei wechselnde Anforderungen zu beachten, die sich aus den unterschiedlichen Qualitäten der angelieferten Abwässer ergeben können.
Die Behandlung von industriellem Abwasser weist i. d. R. mehrere Stufen auf (siehe auch Abbildung 1) und kommt in unterschiedlichen Kombinationen vor:
- In der primären Behandlung (mechanische Stufe/Vorreinigung) werden gröbere Feststoffe durch Rechen, Sandfang o. ä. sowie Leichtstoffe mittels Öl- und Fettabscheider o. ä. entfernt.
- In der sekundären Behandlung (biologische Stufe) erfolgt die Entfernung bzw. Umwandlung organischer Anteile durch biologische Behandlung. Hierzu zählen z. B. Belebungsbecken, Biofiltration, Tropf- oder Tauchkörper. Es werden Kohlenstoffverbindungen abgebaut, Stickstoffverbindungen umgesetzt sowie das Auschleusen bzw. Rückgewinnen von Phosphorverbindungen möglich gemacht.
- In der tertiären Stufe (chemische Stufe) werden anorganische und organische Verbindungen, die überwiegend in gelöster Form vorliegen, durch chemische oder kombiniert chemisch-physikalische Verfahren, z. B. Fällung, Flockung, Reduktion und Oxidation, in unlösliche Verbindungen umgewandelt und abgetrennt.
- In der je nach Herkunftsbereich und Abwasserbehandlungsverfahren vielfach zur Sicherheit vorhandenen Nachbehandlungsstufe werden evtl. noch vorhandene Restverunreinigungen abgeschieden, z. B. durch Feinfiltration (Nanofiltration, Umkehrosmose) oder adsorptive Verfahren wie z. B. Aktivkohlefiltration.
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
Bei der biologischen Behandlung werden nahezu alle organischen Inhaltsstoffe von Mikroorganismen als Nahrung aufgenommen und für ihren Stoffwechsel genutzt. Beim Abbauvorgang im Belebungsbecken werden die Substrate zunächst an Biomasse adsorbiert, anschließend mikrobiell zu Kohlendioxid, Wasser und neuer Biomasse umgesetzt. Der Rohschlamm wird abgetrennt, z. B. durch Sedimentation im Nachklärbecken, Filtration etc., und in der Regel aerob im Eindicker oder anaerob im Faulturm stabilisiert (mineralisiert). Der Rohschlamm hat einen Trockensubstanzgehalt von ca. 50 g/l der stabilisierte Schlamm von ca.100 g/l. Die Schlämme werden, ggf. nach vorheriger Zugabe von Konditionierungsmitteln, mechanisch entwässert - z. B. mit einer Kammerfilterpresse - und weisen dann ca. 30 - 60 % Trockenrückstand auf. Je nach vorgesehenem Entsorgungsweg kann eine weitergehende Entwässerung sinnvoll sein, z. B. durch thermische Trocknung. Der Heizwert der Schlämme ist abhängig von der Trocknungsart, der Restfeuchte und dem organischen Anteil. Bei mechanisch entwässerten Schlämmen kann der Heizwert in der Regel mehr als 11.000 kJ/kg TS betragen.
Die Konsistenz und die Zusammensetzung der stabilisierten, entwässerten Schlämme ist vergleichbar mit Klärschlamm aus einer kommunalen Kläranlage. Ihr Trockenrückstand (TR) enthält im Wesentlichen – bezogen auf den Trockenmassenanteil - organisches Material (ca. 40 - 45 %) und mineralisches Material (ca. 55 - 60 %), mit herkunftsspezifischen Spurenbestandteilen, u. a. Metalle bzw. Metallverbindungen, Mineralölkohlenwasserstoffe und ggf. halogenfreie oder halogenhaltige organische Schadstoffe. Die Spurenbestandteile sind in der Regel maßgebend für die Abfalleinstufung und für die Entsorgung.
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
Die Schlämme entstehen im Allgemeinen bei der chemischen bzw. chemisch-physikalischen Behandlung von überwiegend anorganisch belastetem Abwasser, die spezifisch auf die herkunftsbedingten Verunreinigungen ausgerichtet ist. Je nach Herkunft und Zusammensetzung erfolgt eine Fällung der Metalle, in der Regel mit Natronlauge und/oder Kalkmilch, bei der schwerlösliche Hydroxide bzw. Oxidhydrate entstehen. Daneben finden sich - je nach Bedingungen des Einzelfalls - schwerlösliche Sulfate, Phosphate, Silikate und Fluoride im Schlamm. Vereinzelt werden Metalle auch als Metallsulfide gefällt. Da die Niederschläge zum Teil feindisperser Natur sind, werden oftmals Flockungsmittel oder Flockungshilfsmittel zugegeben, die sich im Schlamm wiederfinden. In geringen Konzentrationen können organische Verbindungen aus den vorgelagerten Produktionsprozessen enthalten sein, z. B. Mineralöle, Fette, Komplexbildner oder Glanzzusätze.
Die bei der Fällung entstehenden Niederschläge sedimentieren zu einem Dünnschlamm mit ca. 3 – 5% Trockenrückstand (TR). Bei der mechanischen Entwässerung, z. B. mittels Kammerfilterpresse, entsteht ein stichfester Schlamm mit ca. 30 - 60 % Trockenrückstand (TR). Bei einer anschließenden thermischen Behandlung, z. B. mittels Warmlufttrocknung, können ca. 70-80% TR erreicht werden. Der Heizwert ist abhängig von der Trocknungsart, der Restfeuchte und dem organischen Anteil, meist liegt bei diesen mechanisch entwässerten Schlämme der Heizwert unter 11.000 kJ/kg TS.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen | ||
Trockenrückstand (TR) im Sedimentationsschlamm | ca. 3 - 5 % | |
Trockenrückstand (TR) im Schlamm aus Kammerfilterpresse | ca. 30 - 60 % | i. d. R. stichfest |
Trockenrückstand (TR) im thermisch getrockneten Schlamm | > 70 % | i. d. R. trocken, bröckelig |
Glühverlust der Trockensubstanz | i. d. R. > 20 % | große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise |
Glührückstand der Trockensubstanz | i. d. R. > 40 % bis ca. 60 % | große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Schlammbehandlung, z. B. stabilisierter Schlamm, ausgefaulter Schlamm etc. |
TOC total organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff) | ca. 5 – 30% | große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise/Konditionierungsmittel |
NE-Metalle (bezogen auf Trockensubstanz) | gering | Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise |
sonstige organische Anteile | gering | Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise: - leicht abbaubare Stoffe, z. B. Mineralölkohlenwasserstoffe - nicht oder schwerabbaubare Stoffe, z. B. organische Zinnverbindungen, halogenhaltige persistente Stoffe |
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen | ||
Trockenrückstand (TR) im Sedimentationsschlamm | ca. 3 - 5 % | |
Trockenrückstand (TR) im Schlamm aus Kammerfilterpresse | ca. 30 - 60 % | i. d. R. stichfest |
Trockenrückstand (TR) im thermisch getrockneten Schlamm | > 70 % | i. d. R. trocken, bröckelig |
Glühverlust der Trockensubstanz | i. d. R. > 40 % | große Bandbreite; Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise |
Glührückstand der Trockensubstanz | i. d. R. < 50 % | große Bandbreite, Gehalt in erster Linie abhängig vom Behandlungsverfahren |
TOC total organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff) | ca. 0,5 - 20 % | große Bandbreite; Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise |
NE-Metalle | i. d. R. < 10 % | große Bandbreite, Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise; Metalle liegen i. d. R. als Hydroxide oder Sulfide vor; häufig sind Al, Cr, Cu, Ni, Zn vertreten |
sonstige organische Anteile | gering | Art und Gehalt abhängig von der Herkunft und der Betriebsweise: - leicht abbaubare Stoffe, z. B. Mineralölkohlenwasserstoffe - nicht oder schwerabbaubare Stoffe, z. B. organische Zinnverbindungen, halogenhaltige persistente Stoffe |
Die technischen Verfahren und sonstigen Maßnahmen zur Behandlung von industriellem Abwasser sind branchenspezifisch in den BVT-Merkblättern "Beste Verfügbare Techniken - BVT" (engl. BREF) erläutert. Ein branchenübergreifendes, ausschließlich auf industrielles Abwasser ausgerichtetes BVT-Merkblatt ist derzeit nicht verfügbar.
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, UBA
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
- Informationsangebot des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) - Abwasser/Kläranlage-Kurzinfo
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg - Industrieabwasser
- Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
- BY - Bayern
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - Industrielle Abwasserbehandlung
- BE - Berlin
- Informationsangebot der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Berlin - Abwasser Indirekteinleiter
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen
- Informationsangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: "AIDA" - Informationsplattform Abfall
- Broschüre des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen - Abwasser/Kapitel 8 Industrielles Abwasser
- Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- SN - Sachsen
- Schriftenreihe des Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Sachsen - Gefährliche Stoffe in Kläranlagen, Heft 5/2010
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Die in den Schlämmen vorkommenden Schadstoffe werden wie folgt eingeteilt:
- Organische Schadstoffe: mögliche organische Einzelverbindungen, die auch analytisch als diese erfasst werden können, wie z. B. BTEX, PAK, als auch Summenparameter wie MKW, Glühverlust und TOC, die als Summe aller vorhandenen organischen Schadstoffe im Schlamm bestimmt werden.
- Anorganische Schadstoffe: hierbei wird zwischen den unten aufgeführten Nichteisen-Metalle und sonstigen anorganischen Stoffen unterschieden.
Organische Inhaltsstoffe
Art und Gehalte organischer Schadstoffe in den Schlämmen aus der biologischen Abwasserbehandlung, die dem Abfallschlüssel 190811*/12 zugeordnet werden, und in den Schlämmen aus anderer Behandlung, die dem Abfallschlüssel 190813*/14 zugeordnet werden, sind herkunftsspezifisch und müssen im Einzelfall bestimmt werden.
Die bei der biologischen Behandlung anfallenden Schlämme, die dem Abfallschlüssel 190811*/12 zugeordnet werden, weisen herkunftsbedingt einen hohen Gehalt an Biomasse auf . Außerdem sind organische Schadstoffe, z. B. MKW, BTEX, LHKW, PAK, PCB, PFAS, in der Regel so gering, sodass eine Einstufung als gefährlicher Abfall nicht gegeben ist.
Die bei der anderen Behandlung anfallenden Schlämme, die dem Abfallschlüssel 190813*/14 zugeordnet werden, weisen herkunfts- und verfahrensbedingt einen geringeren Organikgehalt auf. Bei den organischen Schadstoffen kann der Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) im Einzelfall für die Abfalleinstufung relevant sein. Hingegen sind die Anteile sonstiger organischer Schadstoffe, z. B. PAK, PCB, in der Regel so gering, dass dadurch eine Einstufung als gefährlicher Abfall nicht gegeben ist. Umweltrelevante Auswirkungen durch organische Fällungsmittel auf Schlamm und Abwasser (z. B. Organosulfide) können nicht ausgeschlossen werden.
Im Einzelfall kann bei der Deklarationsanalyse des Schlamms nach der Deponieverordnung (DepV) der TOC sowie der DOC im Eluat zuordnungsrelevant sein. Ursache hierfür können insbesondere organische Fällungs- und Flockungshilfsmittel sowie gut wasserlösliche organische Stoffe, z. B. Alkohole, Glykole, sein.
Bei Einsatz bzw. Verdacht auf PFAS-haltige Stoffe im zu behandelnden Abwasser (z. B. aus der Galvanotechnik, Papierindustrie, Halbleitertechnik, Textilindustrie sowie bei Brandschäden mit Einsatz von PFAS-haltigen Löschmitteln, die ins industrielle Abwasser gelangen) ist der Schlamm der industriellen Abwasseraufbereitung auch auf PFAS zu untersuchen.
Anorganische Schadstoffe
Nichteisen-Metalle (NE-Metalle)
Die Nichteisen-Metallgehalte in den Schlämmen aus der biologischen Behandlung mit dem Abfallschlüssel 190811*/12 und in den Schlämmen aus anderer Behandlung mit dem Abfallschlüssel 190813*/14 sind herkunftsspezifisch und müssen im Einzelfall bestimmt werden.
In der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 190811*/12 sind i. d. R. Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink vorherrschend. In vielen Fällen liegt die Summe der Nichteisen-Metallgehalte – analog zu kommunalem Klärschlamm – deutlich unter 1 %.
In der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 190813*/14 sind ebenfalls Blei, Chrom, Kupfer, Nickel und Zink, seltener auch Zinn, vorherrschend. Sie liegen, abhängig vom Fällungsverfahren und Fällungsmittel, als Verbindung vor, insbesondere als Hydroxide oder Sulfide. Eisen- und Aluminiumsalze sind weit verbreitete Fällungs- und Flockungsmittel und können daher auch zu erhöhten Gehalten im Schlamm führen.
Zur Abfalldeklaration in Bezug auf die Gefährlichkeitseinstufung oder die Ablagerung der Abfälle sind die Metallgehalte im Feststoff bzw. im Eluat des Schlamms zu bestimmen.
Sonstige anorganische Schadstoffe
Nicht oder unvollständig entgiftete Schlämme, die dem Abfallschlüssel 190811*/12 und 190813*/14 zugeordnet sind, können beispielsweise Chrom-VI- oder Cyanid-Verbindungen enthalten,. Die Verbindungen sind als akut toxisch und gewässergefährdend einzustufen.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen | ||
NE-Metalle | deutlich < 1 % | aufgrund allgemein geringer Anteile keine Relevanz; Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit der Abwasserherkunft |
organische Schadstoffe | gering | aufgrund allgemein geringer Anteile keine Relevanz; Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit der Abwasserherkunft |
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten; 190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen | ||
NE-Metalle | < 10 % | aufgrund allgemein geringer Anteile meist keine Relevanz; Ausnahmen sind Blei- und Cadmiumverbindungen, Sulfate und Sulfide der Metalle Blei, Cadmium, Kobalt und Nickel sowie Chrom-VI-Verbindungen und Nickeldihydroxid |
organische Schadstoffe | aufgrund allgemein geringer Anteile keine Relevanz; Einzelfallbetrachtung in Abhängigkeit der Abwasserherkunft |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten | 63 | Analytik |
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen | 6 | |
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten | 207 | Analytik |
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen | 412 | Analytik |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- PFAS - Gekommen um zu bleiben, Das Magazin des Umweltbundesamt - Schwerpunkt, PFAS, Heft 1/2020, Juni 2020
- Sanierungsmanagement für lokale und flächenhafte PFAS-Kontaminationen - Abschlussbericht, Umweltbundesamt, Texte 137/2020, November 2019
- Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für das Grundwasser - Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC), LAWA – Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser - Ableitung von Geringfügigkeitsschwellen für PFC, Junli 2017
- Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Informationsangebot des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zum Thema Gefährliche Abfälle
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - PFC-Belastungen in Abwasser und Klärschlamm
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: Behandlung gefährlicher Abfälle
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Informationsangebot des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: Sonderabfall
- Info-Reihe des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz - Perfluorierte Tensinde (PFT) im Gewässer, Abwasser und Klärschlamm in Niedersachsen, 2009
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Informationsangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: "AIDA" - Informationsplattform Abfall
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Der Anfall der Schlämme von industriellem Abwasser kann durch verschiedene Maßnahmen reduziert werden. Aus umweltrechtlichen, ökologischen und ökonomischen Gründen ist dies anzustreben. Zum Beispiel sind in dem BVT-Merkblatt „Abwasser- und Abgasbehandlung/-management in der chemischen Industrie“ hierzu die besten verfügbaren Techniken branchenbezogen konkretisiert, wobei generell folgende Maßnahmen genannt werden:
- regelmäßige Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter aller im Prozess eingesetzten Stoffe auf Änderungen der Angaben im Bezug auf die Einstufung nach REACH; eine jährliche Überprüfung wird empfohlen,
- Überprüfung möglicher Substitution von „gefährlichen“ Einsatzstoffen, die dann nicht mehr durch aufwendige Abwasserbehandlungstechnik entfernt werden müssen,
- Rückgewinnung von Inhaltsstoffen, z. B. Metalle, aus dem Abwasser/Schlamm und
- Prüfung mit dem Ziel der Optimierung der Kreislaufwasserführung.
Die Schlämme von industriellen Abwässern (AS 190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten, AS 190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen und AS 190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten sowie AS 190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen) können ggf. schädliche anorganische und organische Bestandteile enthalten, die als wassergefährdend einzustufen sind und eine Gefährdung des Bodens und der Gewässer darstellen. Beim Umgang ist daher zu beachten:
- Sammlung und Bereitstellung in flüssigkeitsdichten Metall- oder Kunststoffbehältern, Fässer, Mulden, Containern, ASP-Behälter, die auch für den Transport zugelassen sind,
- deutliche lesbare Kennzeichnung der Behälter mit Stoffnamen, Gefahrenpiktogrammen und Abfallschlüssel.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Eine Wiederverwendung des angefallenen Endschlammes von industriellen Abwässern ist normalerweise nicht möglich.
Durch die Industrieabwasserbehandlung ist jedoch je nach Einsatz verschiedener Prozess- und Filtertechnologien ggf. eine Wiederverwendung der gereinigten Abwässer möglich. Hierfür gibt es in der Praxis viele unterschiedliche Beispiele.
Je nach Einsatz der Abwasserbehandlungsstufen fällt Belebtschlamm an, der als Rücklaufschlamm (Konditionierungsmittel) wieder der 2. (biologischen) Stufe, dem Belebungsbecken, zugeführt werden kann. Damit wird sichergestellt, dass die Belebtschlammkonzentration für eine ausreichende Reinigung aufrechterhalten werden kann.
Verwertung
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
Die Schlämme der Abfallart mit dem AS 190811*/12 werden vorwiegend energetisch in Kraftwerken und Feuerungsanlagen verwertet.
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
Schlämme der Abfallart mit dem AS 190813*/14 weisen in der Regel keine für die Verwertung ausreichenden Metallgehalte auf. Ausnahmen bilden Anlagen, in denen Abwässer mit hohen Metallgehalten – ggf. im Teilstrom – behandelt werden. In einem solchen Fall kommt die Rückgewinnung der Metalle mittels Pyrometallurgie (Schmelzöfen oder Hütten) oder Hydrometallurgie (Rücklösung und selektive Extraktion bzw. Abscheidung der Metalle) in Betracht.
Die Verwertung in Form von Bergversatz ist eine praktizierte, unter Nachhaltigkeitskriterien aber untergeordnete Möglichkeit. Die Entsorgung unter Tage setzt in der Regel nach Prüf- und Genehmigungsverfahren eine zusätzliche Aufbereitung je nach Anforderungen voraus, wie z.B. Riesel- und Pumpfähigkeit, Verfestigung und ggf. eine aufwändige Verpackung.
Beseitigung
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen
Für entwässerte Schlämme der Abfallart 190811*/12 kommt aufgrund des hohen organischen Anteils nur die Verbrennung in Frage, wobei je nach Schadstoffgehalt und Annahmekriterien die HMV oder SAV in Betracht zu ziehen ist.
Im Einzelfall kann vor der Verbrennung eine Konditionierung erforderlich sein.
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen
Mechanisch entwässerte Filterschlämme mit ausreichender Festigkeit können auf obertägigen Deponien abgelagert werden. Die Deponieklasse richtet sich nach der Schadstoffbelastung sowie dem Organikgehalt des Schlamms. In der Regel erfolgt die Ablagerung auf Deponien der Klasse DK II oder DK III.
Sofern die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) für obertägige Deponien nicht eingehalten werden können, z. B. bei nicht oder schlecht entgifteten Schlämmen, kommt die Ablagerung in untertägigen Deponien der Klasse DK IV oder die Rücklösung und erneute nasschemische Behandlung in einer CPB in Betracht.
Bei einer Verbrennung kann im Einzelfall zuvor eine Konditionierung oder sogar Behandlung in einer CPB erforderlich sein.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
190811* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten | |
energetische Verwertung | Verbrennung HMV oder SAV |
190812 Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 11 fallen | |
energetische Verwertung | Verbrennung HMV |
190813* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe enthalten | |
Pyrometallurgie; Hydrometallurgie; Bergversatz | ggf. CPB; Ablagerung DK III, Ablagerung DK IV |
190814 Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 13 fallen | |
Rücklösung in CPB; Pyrometallurgie; Hydrometallurgie; Bergversatz | ggf. CPB und Verbrennung; Ablagerung DK II |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallbehandlungsanlagen", UBA
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, UBA
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt - PFC-Belastungen in Abwasser und Klärschlamm
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz: Behandlung gefährlicher Abfälle
- BB - Brandenburg
- Informationsangebot des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zum Thema wassergefährdende Stoffe
- HE - Hessen
- Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Thema wassergefährdende Stoffe
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - Verwaltungsvorschrift -VVAwS) Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Info-Reihe des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz - Perfluorierte Tensinde (PFT) im Gewässer, Abwasser und Klärschlamm in Niedersachsen, 2009
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Informationsangebot des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: "AIDA" - Informationsplattform Abfall
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) des Landes Rheinland-Pfalz - Wassergefährdende Stoffe
- SL - Saarland
- Informationsangebot der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Saarland - Wassergefährdende Stoffe
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt - Wassergefährdende Stoffe
- SH - Schleswig-Holstein
- Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) für Schleswig-Holstein
- Informationsangebot des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein: Wassergefährdende Stoffe
- TH - Thüringen
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz des Freistaates Thüringen - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallbehandlungsanlagen", UBA
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, UBA
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur PFAS-Bewertung, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, 2022
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Erlass zur Umsetzung des Leitfadens zu PFAS-Bewertung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- BE - Berlin
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung - Verwaltungsvorschrift -VVAwS) Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Landeswassergesetz (LWG) Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Bewertungsmaßstäbe für PFAS, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- SH - Schleswig-Holstein
- Landesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Anlagenverordnung - VAwS) für Schleswig-Holstein
- TH - Thüringen
- Gefährlichkeitseinstufung mineralischer Abfälle, Informationsblatt Abfall, Merkblatt Nr. 4, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, 07/2013
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
---|---|---|
Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
30.11.2021 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | Berghof Analytik & Umweltengineering GmbH Ob dem Himmelreich 9 72074 Tübingen analytik.tuebingen@berghof.com www.berghof-analytik.com 07071/9878-0 |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
04.03.2009 | Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen Leibnizstr. 10 45659 Recklinghausen www.lanuv.nrw.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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