Abfallsteckbrief "1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte"

 

170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische
170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Der vorliegende Abfallsteckbrief beschränkt sich auf die Gruppe 1703 "Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte" des Kapitels 17 der Abfallverzeichnisverordnung (AVV). Die Gruppe 1703 betrifft die beim Straßenbau und sonstigen Bautätigkeiten (z. B. Neubau, Abbruch, Sanierung) anfallenden kohlenteer-, pech- und/oder bitumenhaltigen Abfälle der Ab-fallarten 170301*, 170302 und 170303*.

Es ist bei der Abfallschlüsselzuordnung zu prüfen, ob diese Abfälle einem anderen, spezi-fischeren Abfallschlüssel des Kapitels 17 zugeordnet werden können, sofern Art und Menge der Nebenbestandteile bzw. Schadstoffe (z. B. Asbestanteile) dies erlauben oder notwendig machen.

Weitere Abfälle aus dem Kapitel 17 "Bau- und Abbruchabfälle" sind in den Abfallsteckbriefen der Gruppen
  • 17 01 mineralischer Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, und Keramik),
  • 17 05 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter,
  • 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe und
  • 17 09 sonstige Bau- und Abbruchabfälle
sowie in den Abfallsteckbriefen
  • Brandabfälle
  • Altholz
beschrieben.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten)
Gruppe 1703 Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Bitumengemischen, Kohlenteer und teerhaltigen Produkten der Gruppe 1703 (Quelle: ABAG-itm, bearbeitet Tauw GmbH 2019)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 9 )

teerfreie Dachbahnen/Dachpappen (Quelle: HLUG, Wiesbaden)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 30.01.2007 zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
  NW - Nordrhein-Westfalen
   Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und Landesbetrieb Mobilität, November 2006, aktualisiert August 2008
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Dienstanweisung des Landesbetriebs Bau in Sachsen-Anhalt zur Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, August 2009
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  SH - Schleswig-Holstein
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Teer ist ein flüssiges bis halbfestes, schwarz- bis braunfarbenes Gemisch, das aus Holz, Torf, Braun- oder Steinkohle durch thermische Zersetzung (Pyrolyse) gewonnen wird. Es besteht aus Kohlenwasserstoffen und enthält große Anteile an polycyclisch aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK) (z. B. Benzo[a]pyren) und Phenole.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Teer noch heute fälschlicherweise für ein Bindemittel im Straßenbau verwendet. Teer wurde jedoch nicht direkt als solches verwendet, sondern wurde durch Destillation aufgearbeitet. Die Rückstände sind die Peche, aus denen dann die Straßenbaubindemittel hergestellt wurden. Es handelt sich dabei um eine schwarze, teerartige, sehr zähe Flüssigkeit, die ebenfalls polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole enthält.

Teer bzw. Pech sind seit 1984 in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) für den Einsatz im Straßen- und Wegebau verboten und vollständig durch unbedenkliches Bitumen ersetzt. Aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte sowie der bisweilen fortwährenden Verwendung von rückgebautem Material, z. B. im Unterbau (Kaltmischverfahren) bei Straßenertüchtigungs- und Sanierungsvorhaben, ist auch weiterhin noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen in derartigen Bereichen zu rechnen.

Bitumen ist ein natürlich vorkommendes pastöses bis festes, dunkelfarbiges Gemisch, das für den Gebrauch primär bei der Aufarbeitung von Erdölen gewonnen wird. Es besteht aus langkettigen Kohlenwasserstoffen und heterozyklischer Verbindungen, z. B. Kohlenwasserstoffe mit anderen Atomen wie Schwefel, Stickstoff oder Sauerstoff. Die PAK-Belastung von Bitumen ist daher im Vergleich zu Teer bzw. Pech aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren und Ausgangsstoffe in der Regel deutlich geringer.

Bei Bautätigkeiten im Straßenbau oder dem Rückbau befestigter Flächen (z. B. Parkplätzen, Schulhöfen etc.) können bituminöse oder teerhaltige Aufbruchmaterialien anfallen. Der Aufbruch besteht dabei meist aus mineralischen Stoffen (Schotter, Split, Kies), die mit Bitumen oder Kohlenteer gebunden sind.

Bei der Sanierung oder dem Rückbau von Gebäuden können ebenfalls bitumen- oder teerhaltige Materialien anfallen. Bei den teer- oder bitumenhaltigen Produkten handelt es sich u. a. um Dach- und Dichtungsbahnen (oft mehrere Dichtungsbahnlagen unterschiedlichen Alters), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster.

Der Straßenbau und sowie der Rückbau oder die Sanierung von Gebäuden sind grundsätzlich so zu planen und organisieren, dass dort anfallende Abfälle getrennt als teerhaltig oder bituminös erfasst werden können.
Hinweis
Auf die Thematik der Separierung bzw. der Abfallentsorgung im Allgemeinen wird in Kapitel 4 "Sammlung und Entsorgung" näher eingegangen. Für die Einstufung sowie bei der Verwertung bzw. Beseitigung von bituminösen/teerhaltigen Abfällen sind eine Fülle von Regelwerken (z.B. LAGA-Mitteilung 20, LAGA-Mitteilung 23), länderspezifischen Handlungshilfen, sowie mögliche Andienungspflichten zu beachten.
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische und 170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen

Die Abfallfraktion lässt sich hauptsächlich in zwei Herkunftsbereiche einteilen. Zum einem entstehen teer-/bitumenhaltigen Abfälle bei der Straßensanierung und zum anderen beim Rückbau bzw. der Instandhaltung von Gebäuden.

Straßenaufbruch/Fräsgut
Kohlenteerhaltige Bitumengemische (AS 170301*) und Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen (AS 170302), entstehen beim Aufbruch und der Sanierung von Straßenoberflächen, die mit Teer/Pech oder Bitumen als Bindemittel gebunden sind. Die Zusammensetzung des Abfalls hängt von Art und Alter des Ausgangsmaterial ab und wird von der Aufbruch- bzw. Sanierungsmethode bestimmt. So ist der Bitumen- bzw. Teer-/Pechgehalt bei schollenartigem Straßenaufbruch deutlich niedriger als beim Fräsasphalt, bei dem gezielt die Deckschicht mit dem hohen Bindemittelgehalt abgenommen wird. Die im Fräsasphalt vorhandenen PAK-Gehalte können dabei deutlich über 1.000 mg/kg PAK liegen. Teere und teer-/pechhaltige Bindemittel dürfen nach TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" im öffentlichen Straßenbau seit den 1970er Jahren in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) aufgrund seines karzinogenen Potentials nicht mehr verwendet werden.

Die Einstufung, ob ein teerhaltiges oder Bitumengemisch vorliegt, erfolgt anhand des PAK-Gehaltes des Materials. Von der Straßenbauverwaltung wird Ausbauasphalt mit einem PAK- Gehalt von > 25 mg/kg PAK (nEPA) als PAK-belastet eingestuft. Neben den Vorgaben der Straßenbauverwaltung sind für die entsorgungsrelevante Einstufung als "gefährlicher Abfall" die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen PAK- und Benzo[a]pyren-Grenzwerte anzuwenden. Diese sind im Kapitel „Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften“ unter „Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle“ als „Länderspezifische Regelungen“ angegeben. Bei einer Verwertung/Entsorgung des Materials sind darüber hinaus weitere Parameter zu berücksichtigen (u. a. Phenolindex, Glühverlust, TOC).

Dichtungsbahnen/Dachpappen und andere Materialien aus dem Gebäuderückbau
In vielen beim Hausbau früher verwendeten Produkten, z. B. Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster sind Teer oder Bitumen als Gemisch oder in Reinform enthalten.

Bitumenhaltige Dachbahnen werden und wurden in unterschiedlichen Ausführungen als reine Bitumenbahnen hergestellt. Diese Dichtungsbahnen enthalten Glasfasern, Polyester sowie Jute mit Bitumen oder Polymerbitumen. Generell können Styropor, Kork, Aluminium aber auch Holz- oder Metalle an Dichtungsbahnen angehaftet sein.
Moderne Bitumenbahnen bestehen aus einer Trägereinlage mit beidseitigen Bitumendeckschichten sowie ober- und unterseitigen Bestreuungen/Beschichtungen, welche aus Sand, feinkörnigem Splitt oder Kalksteinmehl bestehen können.

Eine gezielte Abtrennung dieser Materialien ist häufig nur begrenzt möglich.
Hinweis
Für die Herstellung, den Einbau und die Prüfung von Asphalt sind - je nach Anwendungsgebiet - eine Fülle von Regelwerken zu beachten, u. a. übergreifende Regelwerke (z. B. die „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) bzw. die auf dieser Richtlinie eingeführten Ausführungsvorschriften der einzelnen Bundesländer, die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO), DIN-Normen) sowie zusätzliche technische Vertragsbedingungen.
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte

Vor allem in alten Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), teergebundenen Isoliermaterialen, Isolieranstrichen und -pappen, Bautenschutzmittel, Asphaltestrichen sowie in Klebern für Parkett und Holzpflaster wurde Teer als Bindemittel verwendet. Die Produktion von teerhaltigen Dachbahnen wurde in Deutschland aufgrund der karzinogenen Inhaltsstoffe größtenteils nach 1962 eingestellt und seit 1990 verboten.

Teer kann daher noch in vielen dieser vorhandenen Produkte enthalten sein. Bei Abbruch und Sanierungsarbeiten ist aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte auch in den kommenden Jahren noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen zu rechnen.
Hinweis
Bitumen- und teerhaltige Dach- und Isolierpappen können zusätzlich asbesthaltig sein. Der Asbestanteil ist hier durch die Bestandteile Teer / Bitumen weitestgehend gebunden. Für diese Dach- und Isolierpappen ist i. d. R. eine Einstufung unter den Abfallschlüssel 170601* "Dämmmaterial, das Asbest enthält" vorzunehmen.

Auch bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch kann asbesthaltig sein, insbesondere wenn er aus Kreuzungsbereichen stammt. Liegt der Anteil von Asbest > 0,1 Gew.-%, ist asbesthaltiger Straßenaufbruch als AS 170605* “asbesthaltiger Baustoff’“ (und damit als gefährlicher Abfall) einzustufen. Dabei ist es nicht relevant, ob das Bitumengemisch kohlenteerhaltig oder kohlenteerfrei ist. Die Hinweise der LAGA Mitteilung 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" sind zu beachten.

Zusätzliche Informationen können im Abfallsteckbrief 1706 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe" nachvollzogen werden.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
Straßenaufbruch
mineralische Hauptbestandteile ca. 90 - 98 % Kies, Splitt, Sand, Füller, ggf. RC-Baustoffe; Anteile abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, der Einbauschicht und von der Aufbruch-/Fräsmethode
organische Anteile ca. 2 - 8 % Bitumen oder Teer (Herstellung vor 1990), ggf. Öle
sonstige Bestandteile ca. 0,5 - 2 % u. a. Wachse, Öle, Polyolefine, ggf. Asbestfasern
Dachbahnen
Bestandteile (Trägereinlage) je nach Herstellungsart Glasfasern, Polyester, Jute, Styropor, Kork, Holz, Aluminium (oder andere Metalle)
mineralische Bestandteile (Bestreuung) Sand, feinkörniger Splitt, Kalksteinmehl
organische Anteile Bitumen oder Teer (Herstellung vor 1990), ggf. Öle
sonstige Bestandteile u. a. Wachse, Öle, Polyolefine, ggf. Asbestfasern
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Hauptbestandteile Dachbahnen enthalten in der Regel eine Einlage aus Glasfaser- oder Polyestervliese, Pappe oder Jutegewebe, frühe Dachbahnen enthielten mit Teeröl getränkte Lumpen oder Alt-Papier
organische Anteile Bitumen oder Teer
sonstige Bestandteile mineralische Anteile als Füllstoffe, ggf. auch Asbestfasern

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Wiederverwenden von Asphalt, Deutscher Asphaltverband e. V., 2014
  Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
  Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
  LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
  Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2007/2008, LUBW, September 2008
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2009, LUBW, August 2010
  Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
  Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
  Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
  BE - Berlin
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  BB - Brandenburg
  Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  HE - Hessen
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  SN - Sachsen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Teerhaltiger Straßenaufbruch und bituminöse Materialien enthalten herstellungs- bzw. historisch bedingt als maßgebliche Schadstoffkomponente polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Phenole. Einzelfallspezifisch kann Asbest, je nach Herkunftsbereich des Abfalls, relevant sein.

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ist ein Sammelbegriff für verschiedene aromatische Verbindungen, die z. T. als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft sind. Die Verbindungen sind i. d. R. als stark wassergefährdend (WGK 3) eingestuft. Leitkomponente für die persistenten und kanzerogenen PAK ist Benzo[a]pyren (B[a]P). Dieses ist als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft und zugleich in Anhang III der Verordnung (EG) 2019/1021 (POP-Verordnung) aufgeführt.

Der PAK bzw. B[a]P-Gehalt von Straßenaufbruch ist u. a. von dem Anteil der mineralischen Anteile (Splitt, Kies, Schotter) abhängig, die mit Bitumen oder Teer gebunden sind. Ein weiterer Faktor für den Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs ist, ob beim Rückbau auch nicht teerhaltige Mat¬erialien (z. B. Trag- und Frostschutzschichten) oder bitumenhaltige Schichten miterfasst wurden. Die vorhandenen PAK-Gehalte können dabei deutlich über 1.000 mg/kg liegen.

Bitumen

Bitumen ist hautresorptiv, ist jedoch nicht als Gefahrstoff eingeordnet und nicht kennzeichnungspflichtig. Polycyclische aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) mit gefährlichen Eigenschaften werden bei Temperaturen deutlich über 100 °C freigesetzt.

Phenole

Phenole sind aromatische, organische Verbindungen und können Bestandteil teerhaltiger Produkte sein. Eine Betrachtung bzw. Berücksichtigung im Bereich des Straßen- und Wegebaus ist daher notwendig.

Phenol ist dabei der gebräuchlichste Vertreter der Phenole. Phenol wird vorwiegend über die Haut auf¬genommen, aber auch eine inhalative Aufnahme ist möglich. Neben der Einstufung als akut toxisch, weist Phenol eine gewässergefährdende sowie krebserzeugende Wirkung auf. Phenol ist ein starkes Plasmagift, wobei chronische Vergiftungen zu einer Veränderung des Blutbildes sowie zu Nierenschäden führen. Auf der Haut wirkt Phenol in hohen Konzentrationen stark ätzend.

Asbest

Beim Straßenrückbau ist Asbest ein anzutreffender Schadstoff. Asbest ist krebserzeugend und darf in Deutschland seit 1993 nicht mehr hergestellt und verarbeitet werden.

Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften des Asbestes ergeben sich im Baube¬reich verschiedene Einsatzmöglichkeiten für unterschiedliche Produktgruppen. Im Folgenden sind Beispiele mit Bezug zur AVV-Gruppe 1703 genannt:
  • Dach- und Isolierpappen
  • Straßenaufbruch, insbesondere bei Kreuzungsbereichen
Typischerweise ist Asbest eher im Bereich Gebäudesanierung bzw. -rückbau anzutreffen. Fortführende Informationen können im Abfallsteckbrief 1706 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe" nachvollzogen werden.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bis ca. 15.000 mg/kg der Sammelparameter PAK fasst viele Einzelstoffe zusammen, z. B. Benzo(a)pyren, Benzo(a)anthracen, die u. a. als krebserregend, akut toxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3 eingestuft sind
Phenole größer als 0,1 mg/l u. a. krebserregend und akut toxisch, stark ätzend sowie gewässergefährdend (Analyse erfolgt im Eluat)
Asbest als spezifisch zielorgantoxisch und krebserzeugend eingestuft

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische 3200   Analytik
170302  Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen 32   Analytik
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 145   Analytik

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
  Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
  Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
  Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
  Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 30.01.2007 zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen
  Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Vollzugshinweise des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie zu bitumen- bzw. teerhaltigen Abfälle, 2023
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2019 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") und anderen nicht-mineralischen teerhaltigen Produkten nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Ende der Abfalleigenschaft von Asphaltgranulat, das in Asphaltmischwerken eingesetzt werden soll- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
  Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
   Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und Landesbetrieb Mobilität, November 2006, aktualisiert August 2008
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Dienstanweisung des Landesbetriebs Bau in Sachsen-Anhalt zur Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, August 2009
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  SH - Schleswig-Holstein
  Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Hinweise zur Entsorgung von teerhaltigen Dachpappen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Januar 2020

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Abfallvermeidung

Bereits bei der Planung einer Baumaßnahme an bestehenden Straßen ist durch Auswertung vorhandener Unterlagen und/oder durch chemische Untersuchungen des Materials festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung zu rechnen ist. Liegen Schichten oder Bereiche mit erkennbar unterschiedlicher Zusammensetzung oder Färbung vor, sollten diese möglichst getrennt untersucht werden. Im Rahmen des Rückbaus sollte durch selektives Aufbrechen der einzelnen Konstruktionsschichten möglichst sortenreiner Ausbaustoff gewonnen und der nicht verwertbare Anteil minimiert werden. Eine Vermischung verschieden belasteter Schichten oder Bereiche ist bei einem Rückbau zu vermeiden.

Im Allgemeinen wird wie folgt klassifiziert: Vor dem Rückbau bzw. der Sanierung von Altbauten ist darauf zu achten, dass die ggf. teer-/pechbehafteten Teile - z. B. teer-/pechverklebte Holzpflaster oder teer-/pechhaltige Dachpappen - getrennt erfasst werden, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung der sonstigen Materialien sicherzustellen. Allgemein sind Fremdstoffe von den Dachbahnen zu trennen. Liegen Dachpappen in mehreren Schichten vor, sollten diese möglichst getrennt untersucht werden, um höher belastete Lagen identifizieren und diese später trennen zu können. Auch hier ist das Ziel, möglichst sortenreine Ausbaustoffe zu gewinnen und so den nicht verwertbaren Anteil zu minimieren.

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Bitumengemische, Kohlenteer und teer-/pechhaltige Abfälle sind grundsätzlich an der Anfallstelle zu separieren, um eine sortenreine stoffliche Verwertung der unbelasteten Fraktionen zu ermöglichen. Eine Durchmischung von verwertbaren Materialien mit anderen Abfällen sollte unterbleiben. Sofern eine zweifelsfreie Bestimmung von Teer aufgrund der Baubeschreibung, historischen Erkundung o. ä. nicht möglich ist, ist in der Regel eine labormäßige Bestimmung der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe und weiterer Parameter erforderlich.

Erste Hinweise auf teerhaltigen Straßenaufbruch können u. a. Geruchsproben (süßlich-aromatischer Geruch), ein Test mit dem Lacksprühverfahren oder Fluoreszenz unter UV-Licht geben. Die genannten Tests können dabei nur erste Hinweise auf einen möglichen Teergehalt liefern. Die Schnelltests führen jedoch nicht zu belastbaren, quantifizierbaren Ergebnissen (keine PAK-Konzentration), die für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Materials notwendig sind. Hierzu sind Laboruntersuchungen an repräsentativen Proben des zu entsorgenden Materials erforderlich. Schnelltests dienen aber der Beurteilungsauswahl von entsprechend notwendigen weiteren Laboruntersuchungen.

Die Bereitstellung und der Transport der Abfälle erfolgt in Absetz- oder Abrollcontainern und in Mulden. Die offenen Behältnisse sind gegen Staubverwehung und bei verunreinigtem Material (z. B. pechhaltigem Straßenaufbruch) auch gegen den Eintritt von Niederschlagswasser durch Planen zu sichern. Alternativ können auch Mulden mit Deckel verwendet werden. In sehr seltenen Fällen (z. B. bei Brandschäden) ist eine Verbringung von stark verunreinigtem Material in eine Untertage-Deponie erforderlich. Zur Entsorgung ist das Material nach den dortigen Vorgaben zu verpacken, z. B. Big Bags oder Fässer.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Die Anforderungen an die Wiederverwendung oder Entsorgung von bitumen- oder teerhaltigen Ausbaumaterialien richtet sich im Wesentlichen nach dem PAK-Gehalt (nach EPA) des Materials. Ja nach Anforderungen der Verwertungsanlagen oder Deponien sind auch zusätzliche Parameter wie z. B. der Phenolindex (im Eluat) erforderlich. Bei der Beprobung sind u. a. die Empfehlungen der Regelwerke und Merkblätter der Bundesländer zu beachten (siehe Quellenverzeichnis).

Verwertung

Straßenaufbruch/Fräsgut
Bei der Wiederverwendung von Straßenaufbruch im Straßenbau werden Heiß- und Kaltmischverfahren unterschieden. Die Zulässigkeit des jeweiligen Verfahrens ist abhängig von dem Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und dem Phenolindex. Bituminöser Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt bis zu 25 mg/kg kann zu neuem Asphaltmischgut verarbeitet und somit stofflich verwertet werden.

Die Einstufung als gefährlicher Abfall erfolgt in Abhängigkeit der länderspezifischen Regelungen (siehe in Kap. "Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften" unter "Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle") erst ab höheren PAK-und B(a)P-Konzentrationen. Die entsprechenden Verwertungsanforderungen sind in einer Vielzahl von länderspezifischen Regelwerken konkretisiert.

Die Wiederverwendung von teer- bzw. pechhaltigem Straßenaufbruch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Kaltmischverfahren zulässig. Bei den Möglichkeiten zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung sowie der Einstufung als teerhaltig sind die Regelungen aus dem Rundschreiben des Bundesministerium (BMVI) und den Leitfäden der Länder zu berücksichtigen. Aus umwelttechnischen Gründen der Vorsorge und der Nachhaltigkeit sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen ist dieser Verwertungsweg nicht mehr zu empfehlen. Der Wiedereinbau eines solchen Materials unterliegt zusätzlich erheblichen Einschränkungen. Eine Verbreitung von teerhaltigen Ausbaustoffen (Einbringen von Schadstoffen in den Wertstoffkreislauf) ist gemäß den gesetzlichen Regelegungen (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) nachhaltig zu vermeiden.

Bei der Entsorgung sind daher grundsätzlich Verfahren zu bevorzugen, bei denen die Teerbestandteile unumkehrbar (thermische Behandlung ggf. als Vorbereitung zur Wiederverwendung des mineralischen Anteils) zerstört werden. Soweit derartige Verfahren wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch nicht möglich sind, können anderweitige Entsorgungswege (Deponie, Versatz) gewählt werden, bei denen die teerhaltigen Abfälle dauerhaft von der Ökosphäre abgeschottet werden. Für stark teerhaltiges Aufbruchmaterial ist ggf. auch eine energetische Verwertung (z. B. in Zementwerken) denkbar.

Im Gegensatz dazu ist die Wiederverwendung von bitumenhaltigem Straßenaufbruch technisch und umweltunbedenklich möglich.Die Wiederverwendungsrate von bituminösem Ausbauasphalt im heißen Asphaltmischgut betrug ca. 80 % im Jahre 2006 und stieg auf ca. 90% im Jahre 2013 an. Die verbesserte Wiederverwertungsrate ist im Wesentlichen auf nochmals verbesserte getrennte Erfassung/Gewinnung von schadstofffreien Straßenaufbruchmaterialien (Fräsen, gegebenenfalls Nachbrechen und Lagerung), verbesserte Technologien (Erhöhung der Zugabemengen), eine verstärkte Berücksichtigung des Wiederverwendens in den Regelwerken und Bauverträgen sowie flächenhafte Verbreitung und Verbesserung von Zugabevorrichtungen für Asphaltgranulat zurückzuführen.

Dichtungsbahnen/Dachpappen und andere Materialien aus dem Gebäuderückbau
Bituminöse oder teer-/pechhaltige Dachbahnen weisen einen hohen Heizwert von rund 20.000 kJ/kg auf. Die Verwertung von Dachbahnen erfolgt daher in der Regel als energetische Verwertung, d. h. als Ersatzbrennstoff in Heizkraftwerken. Eine stoffliche Verwertung bituminöser Dachbahnen ist grundsätzlich möglich, wird jedoch in der Praxis aufgrund des hohen Aufwandes selten durchgeführt.

Bitumenhaltige Dachpappen können stofflich in Asphaltmischanlagen verwertet werden. Dies setzt eine Zerkleinerung und Abtrennung der Fremd- und Störstoffe voraus, z. B. Holz, Metalle, Isoliermaterial. Vorab ist zu prüfen, ob die Dachpappen asbesthaltig sind. Sollte Asbest enthalten sein, sind diese unter dem Abfallschlüssel 170605* "asbesthaltige Baustoffe" (siehe Abfallsteckbrief 17 06 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe") zu entsorgen.

Straßenausbaustoffe und Bitumengemische, die weniger als 25 mg/kg PAK (EPA) aufweisen gelten als "teerfrei" (nicht teerstämmig) und können unter dem Abfallschlüssel 170302 "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" eingestuft werden. Soweit dieser Wert überschritten wird, sind die länderspezifischen Vorgaben bzw. Grenzwerte zur Einstufung als teer-/pechstämmige Straßenausbaustoff zu prüfen und Bitumengemische dem Abfallschlüssel 170301* "kohlenteerhaltige Bitumengemische" (gefährlicher Abfall) zuzuordnen. Dieser Abfallschlüssel gilt auch für Straßenausbaustoffe, die als Bindemittel ausschließlich Teer aufweisen.

Beseitigung

Grundsätzlich ist eine stoffliche Verwertung der Abfälle anzustreben. Sollte eine stoffliche Verwertung nicht möglich sein, ist zunächst die Möglichkeit einer thermischen Verwertung in der Verbrennung/Pyrolyse zu prüfen. Die Beseitigung der Abfälle kommt nur dann in Betracht, wenn eine stoffliche oder thermische Verwertung aufgrund der Anforderungen an diese Verwertungsarten nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.

Kohlenteerhaltige Bitumengemische können, je nach Höhe der Schadstoffgehalte (insbesondere PAK-Gehalt und Phenolindex), auf oberirdischen Deponien der Deponieklasse I (DK I), II (DK II) oder III (DK III) abgelagert werden. Dachpappen oder andere teer- bzw. bitumenhaltige Abfälle mit hohen organischen Anteilen können meist der Verbrennung zugeführt werden. Bei einer Deponierung sind u. a. die Vorgaben der DepV, länderspezifischer Regelungen (z.B. Merkblätter und Handlungshilfen) sowie die jeweiligen Zulassungsbestimmungen der Deponie zu berücksichtigen.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische
Vorrangig ist Ausbau zu vermeiden oder teerhaltiges Material zu überbauen. Die Verwertung von ausgebautem Material im Kaltmischverfahren mit Bindemitteln oder die energetische Verwertung/thermische Behandlung sind grundsätzlich möglich. Aus Vorsorgegründen ist das thermische Verfahren der Aufbereitung im Kaltmischverfahren vorzuziehen. je nach Schadstoffgehalt (u. a. PAK-Gehalt, Phenolindex) Deponieklasse I (DK I) oder II (DK II)
170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
für Ausbauasphalt vorrangig stoffliche Verwertung in Asphaltmischanlagen (Heißmischverfahren) möglich;

für Dachbahnen vorrangig energetische Verwertung, stoffliche Verwertung möglich
Deponien der Klasse I (DK I) oder II (DK II), sofern Verwertung nicht möglich
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte
vorrangig energetische Verwertung Deponien der Klasse I (DK I) oder II (DK II), sofern Verwertung nicht möglich

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Anwendung der LAGA-Mitteilung 20 in den Bundesländern:
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
  • Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
  • Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
Die Länder haben hierzu verschiedene Regelungen im Internet veröffentlicht. Links zu diesen länderspezifischen Regelungen sind auf einer LAGA-Internetseite zusammengestellt (siehe Quellen - Bundesrepublik Deutschland). Die unterschiedliche Handhabung der überarbeiteten LAGA-Mitteilung 20 (Teile II und III) in den Ländern kann derzeit wie folgt zusammengefasst werden:
  • Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen/Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
  • Keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
  • Keine Angaben im Internet: Hessen
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben auf der Grundlage des bestehenden Deponierechtes spezifische Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
  Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
  Wiederverwenden von Asphalt, Deutscher Asphaltverband e. V., 2014
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
  Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
  Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Abfallverwertungskonzept
  BY - Bayern
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
  Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
  Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  BE - Berlin
  Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
  BB - Brandenburg
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
  HE - Hessen
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  NI - Niedersachsen
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Stand 05/2016
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.03.2006 zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Monobereichen von Mineralstoffdeponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
  RP - Rheinland-Pfalz
  Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
  SN - Sachsen
  Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
  Entsorgung von Ausbaustoffen mit teer- bzw. pechtypischen Bestandteilen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schriftenreihe, Heft 7, 2018
  Leitfaden „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2019
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  SH - Schleswig-Holstein
  Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017

 

 

Glossar
  AsphaltVerbund aus Gesteinskörnungen und dem Bindemittel Bitumen (erdölbasiert) oder Teer (steinkohlebasiert)
  Aufbruchasphaltdurch Aufbrechen / Aufnehmen eines Schichtenpaketes in Schollen gewonnener Ausbauasphalt
  RC-Baustoff Recycling-Baustoff aus Sekundärrohstoffen, gewonnen durch Aufbereitung von Abfällen, die bei Bautätigkeiten angefallen sind und als natürliche oder künstliche mineralische Baustoffe in gebundener oder ungebundener Form im Hoch- und Tiefbau eingesetzt waren
  PolyolefineKunststoffgruppe; Polymere, die aus Kohlenwasserstoff-Monomeren mit einer Doppelbindung (z. B. Ethylen, Propylen) aufgebaut sind und teilkristalline Thermoplaste darstellen, die sich leicht verarbeiten lassen (z. B. Polyethylen, Polypropylen)
  AusbauasphaltOberbegriff für Aufbruch- oder Fräsasphalt, mit Bitumen (früher auch Teer) gebundene Mineralstoffe, die durch Aufbrechen oder Fräsen aus befestigten Schichten gewonnen werden
  Benzo[a]pyrenkarzinogene Substanz, entsteht bei der unvollständigen Verbrennung von organischen Stoffen, ist u. a. in Teer enthalten, wird als Leitsubstanz für PAK zur Bewertung der Kanzerogenität z. B. von Abfällen herangezogen
  Teerdurch zersetzende thermische Behandlung (Pyrolyse) aus organischen Naturstoffen (wie Kohle und Holz) gewonnenes bräunliches bis schwarzes, zähflüssiges Gemisch organischer Verbindungen mit hohem Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
  Phenoleorganische Verbindungen mit einem Benzolring und daran gebundenen Hydroxygruppen
  Lacksprühverfahrenorientierender Schnelltest, ob Straßenaufbruch Teer (PAK) enthält; Prüfmaterial wird mit einer speziellen weißen Farbe angesprüht, welche sich bei einer PAK-Verunreinigung gelblich oder bräunlich verfärbt
  karzinogen(auch carcinogen, kanzerogen oder cancerogen) Krebs erzeugend oder fördernd
  nEPANational Environmental Policy Act
  TOCtotal organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff), Analytik-Parameter, der den Gehalt an organischen Inhaltsstoffen in einer Probe kennzeichnet
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  Asbest Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die beim Einatmen karzinogen sein können, z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  Fräsasphaltdurch Fräsen kleinstückig gewonnener Ausbauasphalt
  LAGABund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
  Pechschwarzer, sehr zäher, klebriger Rückstand der zersetzenden thermischen Behandlung organischer Naturprodukte (Holz, Steinkohle, Erdöl etc.), mit gefährlichen Bestandteilen wie PAK
  Bitumenlat. für Erdpech, ist ein nahezu nicht flüchtiges, klebriges und abdichtendes erdölstämmiges Produkt mit temperaturabhängigem elastoviskosem Verhalten, besteht hauptsächlich aus hochmolekularen Kohlenwasserstoffen (langkettig und aromatisch) und enthält daneben chemisch gebundenen Schwefel, Sauerstoff, Stickstoff und Spuren von verschiedenen Metallen
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  PyrolyseBezeichnung für die thermische Spaltung der Atombindungen organischer Verbindungen unter Sauerstoffausschluss (meist bei Temperaturen zwischen 500 und 900 °C), um die Verbrennung zu verhindern

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
  Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
  Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
  LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2007/2008, LUBW, September 2008
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2009, LUBW, August 2010
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
  Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
  Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
  Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
  Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
  Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
  Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
  BE - Berlin
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  BB - Brandenburg
  Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 30.01.2007 zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
  Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
  Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Vollzugshinweise des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie zu bitumen- bzw. teerhaltigen Abfälle, 2023
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.03.2006 zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Monobereichen von Mineralstoffdeponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2019 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") und anderen nicht-mineralischen teerhaltigen Produkten nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Ende der Abfalleigenschaft von Asphaltgranulat, das in Asphaltmischwerken eingesetzt werden soll- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Stand 05/2016
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
   Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
  Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und Landesbetrieb Mobilität, November 2006, aktualisiert August 2008
  Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Entsorgung von Ausbaustoffen mit teer- bzw. pechtypischen Bestandteilen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schriftenreihe, Heft 7, 2018
  Leitfaden „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2019
  ST - Sachsen-Anhalt
  Dienstanweisung des Landesbetriebs Bau in Sachsen-Anhalt zur Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, August 2009
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  SH - Schleswig-Holstein
  Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
  Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Entsorgung von teerhaltigen Dachpappen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Januar 2020
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Überarbeitung
Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
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Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
18.10.2010Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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