Abfallsteckbrief "1009 Eisen- und Stahlgießereien"

 

100903 Ofenschlacke
100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
100906 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen
100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen
100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt
100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
100914 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 13 fallen
100915* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
100916 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 15 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen beschränken sich auf die gängigen, beim Schmelzen und Gießen von Eisen und Stahl anfallenden Abfälle, so dass folgende Abfallarten nicht behandelt werden:
  • 100911* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 100912 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100911 fallen
  • 100999 Abfälle a. n. g.

Weitere Abfälle aus dem Gießprozess von Eisen und Stahl, die anderen Gruppen der AVV zuzuordnen sind, enthält dieser Abfallsteckbrief ebenfalls nicht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um gebrauchte Ofenauskleidungen sowie Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasreinigung. Informationen dazu bieten folgende Abfallsteckbriefe in IPA:
  • 1611 Ofenauskleidungen und feuerfeste Materialien
  • 1002 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie

Zuordnung nach AVV


Kapitel 10 Abfälle aus thermischen Prozessen
Gruppe 1009 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Abfällen aus Eisen- und Stahlgießereien der Gruppe 1009 (Quelle: ABAG-itm)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 8 )

Giessereialtsand (Quelle: FB 52 Susset, BMBF)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Eisen- und Stahlgießereien stellen Werkstücke für viele Anwendungsgebiete her (z. B. Fahrzeuge, Maschinen, Geräte aller Art, Bauteile für den Ingenieurbau). Neben dem eigentlichen Gießprozess sind dazu noch andere Verfahrensschritte umzusetzen. Die graphische Darstellung im vorangegangenen Kapitel stellt diese Prozesse, ihr Zusammenspiel und die jeweiligen Anfallorte der hier beschriebenen Abfälle (Gruppe 1009 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl) im Überblick dar.

Dem Gießprozess vorgelagert sind das Schmelzen der metallischen Werkstoffe (Eisen, Stahl) und die Herstellung der Giessformen sowie der Kerne. Nach dem Abguss und einer Abkühlphase erfolgt die Gussstückentnahme, also die Trennung des Gussstücks von den thermisch belasteten Giessformen und Kernen. Die Form- und Kernsande werden in der Regel einer Sandregenerierung oder Sandaufbereitung, mit dem Ziel, die regenerierten Sande innerbetrieblich wieder für die Form- und/oder Kernherstellung einzusetzen, zugeführt. Die Gussstücke werden in der Regel nachbehandelt (Reinigung, mechanische Bearbeitung, thermische Behandlung) und geprüft (z. B. Rissprüfung).

100903 Ofenschlacke

Die Ofenschlacken entstehen überwiegend beim Aufschmelzen der Einsatzstoffe, wie Roheisen, Eisen- und Stahlschrott oder metallisches Kreislaufmaterial (Angüsse, Abfälle aus der mechanischen Bearbeitung, Fehlchargen, Ausschuss) im Elektro- oder Kupolofen. In geringerem Maß fallen Schlacken auch in den Warmhalteöfen an, in denen das flüssige Eisen vor dem Gießen auf Temperatur gehalten wird. Die festen, stückigen Schlacken bilden sich aus Ofenfutterabbrand, Sandanhang, Verunreinigungen und den Zuschlagstoffen.

Hauptbestandteile der Kupolofen- und der Elektroofenschlacke sind Oxide des Siliziums, Eisens, Mangans, Calciums, Magnesiums und Aluminiums. Menge und Zusammensetzung werden durch die Einsatz- und Zuschlagstoffe, den Ofentyp und die Prozessf??hrung bestimmt.


100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
100906 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100905 fallen

Gießformen für den Eisenguss werden meist aus Sand hergestellt, dessen Form mit anorganischen Bindemitteln (z. B. Bentonit, Zement und Kaolinit) oder organischen Bindemitteln (z. B. Phenol- oder Furanharz) stabilisiert wird. Man unterscheidet bei Gießformen zwischen den Kernen und den Formen, die die innere bzw. äußere Oberflächengestalt des Gussteils bestimmen.

Nicht abgegossene Form- oder Kernsande sind nicht temperaturbelastet und können neben Neusand bzw. wieder eingesetztem Altsand nicht ausgehärtete Bindemittel und ggf. weitere Zusatzstoffe, z. B. Glanzkohlenstoffbildner und Schlichte, enthalten.

Als Regelvermutung gilt, dass Sande mit organischen Bindern als gefährlicher Abfall der AS 100905* zuzuordnen sind. Sande mit anorganischen Bindern stellen eher nicht gefährliche Abfälle dar (AS 100906).

100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100907 fallen

Gießformen nach dem Gießen sind temperaturbelastet und enthalten neben den Formsanden mit überwiegend anorganischen Bindemitteln (Bentonit, Zement oder Kaolinit) abgegossene Kerne mit verbrannten bzw. pyrolysierten organischen Bindemitteln, z. B. Zersetzungsprodukte der Phenolharze. Zudem sind Glanzkohlenstoffbildner, Schlichte und eventuell geringe Metallanteile enthalten. Diese Abfälle werden auch als Gießereialtsand bezeichnet.

Auch hier gilt, dass Altsande aus Sandsystemen mit anorganischen Bindern in der Regel nicht gefährliche Abfälle darstellen (AS 100908) und dass Altsande, die ganz oder teilweise aus organisch gebundenen Form- und Kernsanden entstehen, ggf. als gefährliche Abfälle klassifiziert werden müssen (AS 100907*).

100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 100909 fällt

Filterstäube entstehen überwiegend bei der Reinigung der Ofenabgase, der Prozessabluft aus der Altsandaufbereitung, der Gussstückentnahme sowie -nachbearbeitung und in geringem Maße der Abluft aus dem Gießprozess sowie dem Formenbau. Sie werden im Allgemeinen mit Gewebefiltern aus der Abluft abgeschieden.

Stäube aus der Reinigung der Ofenabgase enthalten überwiegend Eisenoxid, Oxide der anderen eingesetzten Metalle, Aschen des Brennstoffs, dem Einsatzmaterial anhaftende Verunreinigungen und unverbrannte Zuschlagstoffe. Filterstäube der Ofenabgase können, je nach Einsatzstoff, mit Dioxinen/Furanen (PCDD/PCDF) belastet sein.

Filterstäube aus der Reinigung der Abluft aus der Formen- und Kernherstellung, Sandregenerierung, Schleiferei und Entgraterei enthalten vorwiegend die Feinanteile der Sande, Eisenpartikel (bis zu 50 %) und ausgehärtete, thermisch belastete Reste des Bindemittels. Filterstäube aus dem Gießprozess oder Sandregenerierung können Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) enthalten, sofern organische Schlichte verwendet wird.


100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
100914 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 100913 fallen

Bindemittel werden zur Verfestigung der Form- und Kernsande benötigt. Bindemittelreste sind unverbrauchte oder überlagerte Rückstände aus Bindemitteln. Je nach Sandsystem handelt es sich hierbei um anorganische Bindemittel, z. B. Bentonit, Zement und Wasserglas, oder organische Bindemittel, z. B. Phenolharze.


100915* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
100916 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100915 fallen

Nach der Herstellung werden die Werkstücke elektronisch oder mittels Farbeindringverfahren auf mögliche Risse geprüft. Dabei werden, je nach Verfahren, Prüfmittel mit fluoreszierenden oder nicht fluoreszierenden Farbpigmenten trocken, als Suspension oder Spray, eingesetzt. Abfälle entstehen durch überlagerte Substanzen (Konzentrate) und durch das Abwaschen des Farbeindringmittels von der Metalloberfläche mit Reinigungsmitteln wie z. B. 2-Propanon oder 2-Butanon.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
10 09 03 Ofenschlacke (Beispiel: Kupolofenschlacke)
Feststoff
Silizium SiO2 25 - 60 %TS
Eisen FeO 1 - 20 %TS steigt mit zunehmendem Verbrennungsverhältnis (CO2/(CO2+CO))
Mangan MnO 2 - 4 %TS
Calcium CaO 20 - 40 %TS aus Kalksteinzusatz und Futterabbrand
Magnesium MgO 1 - 3 %TS
Aluminium Al2O3 4 - 15 % TS
Andere NE-Metalle, z. B. Blei, Kupfer, Nickel, Chrom, Zink (als Oxide) < 0,05 %TS entsteht aus Fremdmetallbeimischungen
Eluat
pH-Wert 7,5 - 10
Leitfähigkeit 35 - 350 µS/cm
TOC ca. 5 mg/l
Summe NE-Metalle < 1 mg/l NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l
100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen; 100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100907 fallen (Beispiel: Altsande aus Kaltharzsand-Kreislauf )
Feststoff
Kohlenstoff 1,5 - 3,8% TS
Schwefel 0,01 - 1,7% TS
Eisen ges. 0,2 - 0,5 %TS Abrieb von Gussteilen
Glühverlust ges. 2,2 - 5,5 %TS organ. Reste von Schlichten und Glanzkohlenstoff
Eluat
pH-Wert 6 - 8,5
Leitfähigkeit 400 - 900 µS/cm
DOC 8 - 120 mg/l gelöster, organisch gebundener Kohlenstoff
Summe NE-Metalle < 1 mg/l NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l
100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält; 100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 100909 fällt(Beispiel: Filterstaub aus der Aufbereitung von anorganisch gebundenem Altsand )
Feststoff
Quarzsand 85 - 98 %TS davon Feinkornanteil (< 63 µm) ca. 15 %TS
Kohlenstoff 0,2 - 9 %TS
Schwefel 0,2 - 1 %TS
Eisen ges. 0,5 - 5 %TS Abrieb von Gussteilen
Eluat
pH-Wert 7-10
Leitfähigkeit 2.500 - 12.000 µS/cm
Abdampfrückstand 600 - 5.000 mg/l erhöhte Chlorid-, Sulfat- und Ammoniumgehalte
TOC 20 - 50 mg/l
Summe NE-Metalle < 1 mg/l NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  BW - Baden-Württemberg
  Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Gießereialtsande aus Eisen-, Stahl- und Tempergießereien, Umweltministerium Baden-Württemberg, 1992
  Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Reststoffe aus Kupolofenschmelzanlagen, Umweltministerum Baden-Württemberg, 1994
  Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
  Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Enerige, Bauen und Klimaschutz vom 18.05.2017 zur Einstufung von Elektroofenschlacke (EOS) als Abfall oder Nebenprodukt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  SN - Sachsen
  Branchenbezogene Merkblätter zur Altlastenbehandlung, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Die Art und der Gehalt an Schadstoffen in den Abfällen aus Eisen- und Stahlgießereien werden bestimmt insbesondere durch
  • die metallischen Ausgangsstoffe (Roheisen, Schrotte, enthaltene Legierungsbestandteile),
  • das eingesetzte Form- und Kernsystem (organisch oder anorganisch gebundene Sandsysteme) und
  • den Einsatz von Hilfsstoffen (Schlichte, Glanzkohlenstoffbildner).

Für Abschätzungen der Gefährlichkeit der Abfälle sind jeweils Einzelfallbetrachtungen anzustellen. Die nachfolgenden Ausführungen beinhalten deshalb für die einzelnen Abfälle bzgl. Gefährlichkeit grundsätzliche Aussagen im Sinne von Regelvermutungen.

Für Abfälle, die nicht gesondert benannt sind, spielen Schwermetalle und organische Schadstoffe in der Regel keine Rolle.

Schwermetalle

Ofenschlacken 100903 enthalten prozessbedingt Schwermetalle, die in oxidischer Form vorliegen. Neben Eisen können Legierungsmetalle wie Nickel, Chrom, Vanadium, Wolfram und Molybdän enthalten sein. Die Gehalte sind vom Ofentyp, dem Einsatzmaterial, den Zusatzstoffen und der Prozessführung abhängig.

Die Schwermetallkonzentrationen sind so gering, dass Ofenschlacken i. d. R. keine gefahrenrelevanten Eigenschaften aufweisen.

Nicht abgegossene Sande 100907*/08 weisen prozessbedingt keine Schwermetallgehalte auf, die für eine Gefährdungseinstufung relevant wären.


100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen und 100906 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100905 fallen, weisen prozessbedingt keine Schwermetallgehalte auf, die für eine Gefahreneinstufung relevant wären.

100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen und 100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100907 fallen, enthalten prozessbedingt Schwermetalle (Eisen und Legierungsmetalle) in metallischer und oxidischer Form. Die Schwermetallgehalte in den Altsanden sind in der Regel niedriger als in Ofenschlacken und im Allgemeinen nicht gefahrenrelevant. Ausnahmen sind jedoch möglich, z. B. bei Nickel, und erfordern eine Einzelfallbetrachtung.


100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält und 100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 100909 fällt, enthalten die mit dem Einsatzmaterial eingebrachten Schwermetalle (Eisen und Legierungsmetalle) überwiegend als Oxide. Die Gehalte sind sehr unterschiedlich und von der Prozessführung und der Herkunft der abzureinigenden Abluft abhängig, z. B. Schmelzofen, Gießprozess, Nachbearbeitung oder Sandaufbereitung. In der Praxis können Legierungsmetalle, z. B. Nickel und Zink, gewässergefährdende Konzentrationen erreichen.


Organische Schadstoffe


Ofenschlacken 100903 weisen in der Regel prozessbedingt keine organischen Schadstoffe auf, die für eine Gefährdungseinstufung relevant wären.


100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen und 100906 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100905 fallen, können - je nach Verfahren - organische Bindemittel, z. B. Phenol- oder Furanharze und Mineralölkohlenwasserstoffe, in Konzentrationen von ca. 2 - 5 % enthalten.


100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen und 100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100907 fallen, enthalten, sofern chemisch gebunden, im Allgemeinen thermische Zersetzungsprodukte organischer Binder in verschiedenen Zersetzungsstufen. So können sie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) aufweisen, die als krebserzeugend eingestuft sind.


In 100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält und 100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 100909 fällt, sind Art und Menge der organischen Schadstoffe vom Prozess und den Herkunftsbereichen der zu reinigenden Abluft abhängig. Im Einzelfall kann z. B. der Gehalt polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) gefahrenrelevant sein. Je nach Verunreinigung des Schmelzgutes und der in der Formen- und Kernfertigung verwendeten Stoffe, z. B. organische Anteile in Schlichte (u. a. organische Verdicker wie Polyamide, Polyamine, Polyacrylverbindungen), können Filterstäube PCDD/PCDF enthalten sein. Zur Abklärung ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich. PCDD/PCDF können sich bei Anwesenheit von Chlor oder Fluor und von organischen Verbindungen in einem Temperaturfenster von 300 bis 600 °C beispielsweise beim Gießen oder während der Abkühlphase nach dem Gießen bilden.


Bei 100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten und 100914 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 100913 fallen, sind in erster Linie die chemischen Bindemittel gefahrenrelevant, die aus unterschiedlichen Harzen bzw. deren Ausgangsstoffen bestehen, z. B. Phenol-, Furan- oder Harnstoff-Formaldehyd-Harze und als wassergefährdend und oftmals als akut toxisch, ätzend bzw. reizend einzustufen sind.


100915* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten und 100916 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100915 fallen, sind zumeist flüssig und enthalten oftmals aliphatische Kohlenwasserstoffe, Eisenoxide sowie Fluoreszenzfarbstoffe. Sie sind als gewässergefährdend sowie häufig als entzündbar und reizend einzustufen.


Sonstige Schadstoffe

Die vorgenannten Abfälle der Gruppe 1009 enthalten weitere abfallarten- und herkunftsspezifische Stoffe, die jedoch im Allgemeinen nicht gefahrenbestimmend und für die Einstufung als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall relevant sind. Diese Inhaltsstoffe und ihre Eigenschaften, z. B. Eluierbarkeit, können jedoch maßgebend für die Verwertbarkeit oder Ablagerbarkeit der Abfälle sein.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
100903 Ofenschlacke
In der Regel keine Schadstoffe in relevanten Konzentrationen
100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen; 100906 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100905 fallen
Anorganische Bindemittel 20 - 45 % Anorganische Binder, z. B. Zemente oder Silikate mit Zuschlagstoffen, können bei Wasserzugabe reizend wirken; für die Gefahrenbeurteilung sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend
organische Bindemittel bzw. deren Bestandteile, z. B. Phenole 2 - 5 % meist akut toxisch oder gesundheitsschädlich, ätzend oder reizend, gewässergefährdend, WGK 1 - 2; Angaben im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigen
100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen; 100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100907 fallen
Legierungsmetalle in metallischer oder oxidischer Form einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1-3
Nickeloxid ist auch kanzerogen
Thermische Zersetzungsprodukte chemischer Binder und Schlichte, z. B. PAK im Einzelfall > 200 mg/kg teilweise kanzerogen; Einzelfall ist zu betrachten
100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält; 100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 100909 fällt
Legierungsmetalle in metallischer oder oxidischer Form einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1-3
Nickeloxid ist auch kanzerogen
Thermische Zersetzungsprodukte chemischer Binder und Schlichte, z. B. PAK im Einzelfall > 200 mg/kg teilweise kanzerogen; Einzelfall ist zu betrachten
PCDD/PCDF im Einzelfall > 0,015 mg/kg kanzerogen, persistent und schwer abbaubar
100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten; 100914 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 100913 fallen
Organische Binder, phenol-, formaldehyd-, benzol-, toluol- und xylolhaltig wassergefährdend und oftmals akut toxisch, ätzend bzw. reizend, für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend
100915* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten; 100916 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100915 fallen
Prüfstoffe, Öle, organische Farbstoffe, Lösemittel für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
100903  Ofenschlacke 103   Analytik
100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 6
100906  Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 05 fallen 39   Analytik
100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 31   Analytik
100908  Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen 676   Analytik
100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 96   Analytik
100910  Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 09 09 fällt 20   Analytik

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Die mengenmäßig bedeutenden Abfälle des Eisen- und Stahlgusses sind die verfahrensbedingt anfallenden Altsande aus dem Gießprozess (100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen und 100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 09 07 fallen) und die Schlacken aus dem Aufschmelzen der Metalle (100903 Ofenschlacke). Diese Abfälle können an sich kaum vermieden werden. Durch geeignete Maßnahmen lassen sich Gießereiabfälle aber mengenmäßig reduzieren. Solche Maßnahmen werden im Allgemeinen der Vermeidung oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung bzw. der Wiederverwendung zugeordnet. Eine klare Trennung zwischen Vermeidung und Vorbereitung zur Wiederverwendung ist oftmals schwierig. Deshalb werden nachfolgend Maßnahmen zur Vermeidung und Maßnahmen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung gemeinsam aufgelistet und beschrieben.


Selbst die Abgrenzung zu Maßnahmen zur Verwertung von Gießereiabfällen ist zum Teil unscharf. Die Altsandregenerierung und die anschließende Wiederverwendung des Regenerats als Gießereisand werden in der Regel der Vermeidung / der Wiederverwendung zugerechnet. Hier erfolgt eine Unterscheidung zwischen innerbetrieblicher Altsandregenerierung (Vermeidung, Wiederverwendung) und externer Altsandregenerierung (Verwertung).

Ofenschlacke kann vermindert werden, indem möglichst reine Roheisenbestandteile eingesetzt werden, d. h. ohne Anhaftungen, Oxide oder Zunder.

Eine Möglichkeit zur Vermeidung der Altsande ist die Änderung des Gießverfahrens, z. B. Verwendung von Dauerformen oder des lost-foam-Verfahrens.

Zur Minimierung des Sandaufkommens stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Schließung der Sandkreisläufe
    Die Kreislaufführung von Gießereisanden ist schon lange gängige Praxis. Der Kreislaufanteil liegt z. T. deutlich über 90 %. Ein Teil des Sandes muss aus dem Sandsystem ausgeschleust und durch Neusand ersetzt werden, um die Sandqualität (insbesondere Körnung) konstant zu halten.

  • Vereinheitlichung der Sandarten in der Form- und Kernherstellung (Körnung)
    Ein nach Art und Körnung einheitliches Sandsystem bringt nicht nur bzgl. Sandvorhaltung, Lagerung und Prozessablauf Vorteile, sondern vereinfacht auch die Kreislaufführung im Sandsystem und trägt damit zur Minimierung der Sandmengen und der Altsande bei.

  • Chemische und physikalische Verträglichkeit der verwendeten Bindersysteme bzw. Getrennthaltung von Altsanden mit unverträglichen Bindersystemen
    Unter dem Blickwinkel der Kreislaufführung und damit der Minimierung von Altsandmengen stellt die Verwendung nur eines Bindersystems eine sinnvolle Lösung dar (beispielsweise Einsatz von Furanharzbinder für Formen und Kerne). In der Praxis lässt sich diese Lösung nur selten umsetzen. Deshalb steht die Getrennthaltung von unterschiedlichen Altsandsystemen als praktisch umsetzbarer abfallwirtschaftlicher Ansatz im Mittelpunkt.

  • Reduzierung der Bindervielfalt
    Die Reduzierung der Bindervielfalt führt zur Minimierung unterschiedlicher Sandsysteme und damit zu den bereits beschriebenen Effekten.

  • Einsatz innerbetrieblicher Altsandregenerierungsanlagen
    Die innerbetriebliche Altsandregenerierung hat das Ziel, aus Altsanden über thermische und/oder mechanische Verfahren Regenerate zu erzeugen, die dann anstelle von Neusand für die Formen- und Kernherstellung im eigenen Betrieb wieder verwendet werden. Neben Altsanden können auch Gießformen und -sande vor dem Gießen (AS 100905* und 100906) regeneriert werden.
    Für bentonit- oder kaolinitgebundene Sande reicht in der Regel eine Aufbereitung, die ein "Abreiben" der Binderschicht vom Sandkorn durch mechanische Beanspruchung und eine Abtrennung des Binders (Bentonit, Kaolinit) als staubförmige Fraktion vom Sand umfasst. Der Aufbereitung organischer Sande kann eine thermische Vorbehandlung vorausgeschaltet sein.


Sammlung und Bereitstellung

Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.

Ofenschlacken und anorganisch gebundene Gießereialtsande besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, so dass eine Auslaugung von Schwermetallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist. Daher reicht die Lagerung und Bereitstellung der Ofenschlacken in gängigen Containern aus.

Nicht abgegossene, harzgebundene Formsande können z. B. nicht ausgehärtete Furan- oder Phenolharze enthalten. Abgegossene, harzgebundene Altsande können organische Zersetzungsprodukte, z. B. PAK, enthalten. Diese Abfälle sind daher in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern zu lagern.

Stäube aus Abgas- und Abluftreinigungsprozessen enthalten in der Regel gefährliche Stoffe und weisen eine erhöhte Wasserlöslichkeit auf. Sie müssen staubdicht in geschlossenen Behältnissen, z. B. Big Bags, gelagert werden. Ein Zutritt von Feuchtigkeit sollte vermieden werden.

Reste von organischen Bindemitteln und Rissprüfmittel, in der Regel Konzentrate, fallen zumeist nur in Kleinmengen an, z. B. Überlagerung. Sie sind in den Verkaufsverpackungen zu belassen bzw. in geschlossenen, flüssigkeitsdichten Behältnissen zu sammeln.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Maßnahmen zur Vorbereitung zur Wiederverwendung können oft nicht eindeutig von Maßnahmen zur Vermeidung getrennt werden. Die Beschreibung entsprechende Maßnahmen erfolgt unter der Überschrift Vermeidung.

Verwertung

Die überwiegend mineralischen Rückstände - Schlacken, Sande und Filterstäube - können grundsätzlich intern (Kreislaufführung) oder extern (Bau- und Zuschlagstoffe) stofflich verwertet werden. Begrenzende Faktoren bilden die Anforderungen an die physikalische, z. B. Körnung, und die chemische Beschaffenheit, z. B. Inhaltsstoffe wie Schwermetalle, Dioxine und PAK, und die Genehmigungswerte der Aufbereitungsanlagen.


Altsande und Gießformen und -sande vor dem Gießen müssen in der Regel vor einer erneuten Nutzung regeneriert werden. Regenerierte Sande kommen
  • nach einer innerbetrieblichen Aufbereitung am Ort des Abfallanfalls (siehe unter Abfallvermeidung) oder
  • nach einer externen Aufbereitung
    1. in anderen Gießereien wieder als Gießereisand bzw
    2. in anderen Branchen (insbesondere Bauindustrie) in unterschiedlichen Anwendungen

zum Einsatz. In externen Regenerierungsanlagen werden analoge Verfahren wie in innerbetrieblichen Anlagen umgesetzt. Für die in geringen Mengen anfallenden Bindemittel- und Rissprüfungsrückstände sind keine Verwertungsmöglichkeiten bekannt.


Beseitigung

Die Beseitigung von Schlacken, Altsanden und Filterstäuben setzt voraus, dass eine Verwertung nachgewiesenermaßen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), die länderspezifischen Regelungen sowie die anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
100903 Ofenschlacke
Stoffliche Verwertung (Baustoff, Zuschlagstoff oder Beimengung zu natürlichen Mineralbaustoffen; nach Vorbehandlung in Schlackenaufbereitungsanlage) Ablagerung DK I
100905* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
Stoffliche Verwertung (Produktion neuer Kerne oder Zuschlagstoff in Zementwerken) Chemisch gebundene Systeme: Ablagerung DK III (nach Aushärtung bzw. Immobilisierung der Bindemittel)
100906 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100905 fallen
Stoffliche Verwertung (Produktion neuer Kerne oder Zuschlagstoff in Zementwerken) Bentonitgebundene Systeme: Ablagerung DK I
100907* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
Stoffliche Verwertung (mechanische und/oder thermische Regenerierung mit Rückgewinnungsquoten bei chemisch gebundenen Systemen 40 - 100 %; Zuschlagstoff in Zementwerken) Chemisch gebundene Systeme: Ablagerung DK III
100908 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 100907 fallen
1) Stoffliche Verwertung (mechanische und/oder thermische Regenerierung mit Rückgewinnungsquoten bei bentonitgebundenen Sanden > 90 %; Zuschlagstoff in Zementwerken) Bentonitgebundene Systeme: Ablagerung DK I
100909* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
stoffliche Verwertung (nach Anreicherung von Zink durch Kreislaufführung) Ablagerung DK III (nach Aushärtung bzw. Immobilisierung der organischen Bindemittel)
100910 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 100909 fällt
1) stoffliche Verwertung (nach Anreicherung von Zink durch Kreislaufführung); 2) Wiederverwendung von Stäuben aus der Kern- und Formherstellung (nur bentonitgebundene Systeme); 3) stoffliche Verwertung von Staub aus der Sandregenerierung als Baustoff Flugstaub von bentonitgebundenen Systemen: Ablagerung DK I
Flugstaub chemisch gebundene Systeme (je nach Zusammensetzung): Ablagerung DK I bis DK II
100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten100914 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 100913 fallen
Keine Anorganische Bindemittel: Ablagerung; Organische Bindemittel: thermische Behandlung SAV
100913* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten100914 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 100913 fallen
Keine Anorganische Bindemittel: Ablagerung; Organische Bindemittel: thermische Behandlung SAV

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Gießereialtsande aus Eisen-, Stahl- und Tempergießereien, Umweltministerium Baden-Württemberg, 1992
  Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
  Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), März 2013
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Enerige, Bauen und Klimaschutz vom 18.05.2017 zur Einstufung von Elektroofenschlacke (EOS) als Abfall oder Nebenprodukt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
  SN - Sachsen
  Branchenbezogene Merkblätter zur Altlastenbehandlung, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG

 

 

Glossar
  KupolofenSchachtofen, ähnlich dem Hochofen, in dem Metalle geschmolzen werden können und der häufig in Gießereien eingesetzt wird
  BentonitGestein, das eine Mischung aus verschiedenen Tonmineralien enthält und eine starke Wasseraufnahme- und Quellfähigkeit aufweist
  KaolinitSchichtsilikat und typischer Vertreter der Tonminerale, das u. a. zur Herstellung von Porzellan verwendet wird
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  GlanzkohlenstoffbildnerZusatzstoffe für Gussformen aus Kohlenwasserstoffen (wie Steinkohlenstaub, Bitumenpulver, Harzpulver oder Ölen), die sich bei Erhitzung während des Gießprozesses verflüchtigen, thermisch zersetzen, eine reduzierende Atmosphäre um den Gusskörper bilden und sich als Glanzkohlenstoff auf der Oberfläche der Form ablagern, wodurch die Benetzung durch den flüssigen Gusswerkstoff und dessen Eindringen in die Poren des Formsandes verhindert wird
  Schlichtein der Gießerei: Überzug aus fein gemahlenen feuerfesten Stoffen für Formen und Kerne, um die poröse Formteiloberfläche zu glätten und vor thermischer Belastung durch die Metallschmelze zu schützen
  AcetonTrivialname für 2-Propanon, ein organisches Lösemittel und Ausgangsstoff für zahlreiche Synthesen, Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar
  2-ButanonLösungsmittel, nicht zur Reinigung von Kunststoffgegenständen geeignet, da sogar Kunststoffe gelöst werden, schnell verdunstende, brennbare Flüssigkeit, mit sehr leicht entzündlichen Dämpfen, mit Luft entstehen explosive Gemische, die schwerer als Luft sind, Entzündung schon durch heiße Gegenstände möglich.
  Harnstoff-Formaldehyd-HarzeKondensationsprodukte aus Harnstoff (bzw. Harnstoffderivaten) und Aldehyden (insbesondere Formaldehyd), härten chemisch bzw. thermisch aus, auch UF-Harze genannt (Urea-Formaldehyd-Harze)
  aliphatische Kohlenwasserstoffeorganische Verbindungen mit verzweigten oder unverzweigten, ketten- oder ringförmigen Kohlenstoffgerüsten ohne aromatischen Charakter
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  lost-foam-Verfahrenein Gießverfahren (Gießen mit verlorenem Schaum), bei dem ein einmal verwendbares Positivmodell, z. B. aus Polystyrol, in Formsand eingebettet wird und sich beim Gießvorgang durch die Metallschmelze thermisch zersetzt
  PhenolharzePhenol-Formaldehyd-Harze (PF), Kunststoffe aus der Gruppe der Duroplaste, oberflächenhart, temperatur- und chemikalienbeständig, Verwendung als Harzformteile (gepresst oder gegossen), auch für Holzverbundstoffe
  FuranharzKunstharz, das aus Furfurylalkohol, meist in Gegenwart von Harnstoff und Formaldehyd, entsteht und als Bindemittel in Leimen und Formsanden dient
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  SAVVerbrennungsanlage für gefährliche Abfälle (Sonderabfallverbrennungsanlage)
  DK 0Deponie der Klasse 0, oberirdische Deponie für Inertabfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse 0 einhalten
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  CPBchemisch-physikalische Behandlungsanlage

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), März 2013
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Enerige, Bauen und Klimaschutz vom 18.05.2017 zur Einstufung von Elektroofenschlacke (EOS) als Abfall oder Nebenprodukt nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
17.03.2009Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
Hauptstraße 4
75335 Dobel
info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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