Abfallsteckbrief "1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte"
170301* | kohlenteerhaltige Bitumengemische |
170302 | Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen |
170303* | Kohlenteer und teerhaltige Produkte |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Es ist bei der Abfallschlüsselzuordnung zu prüfen, ob diese Abfälle einem anderen, spezi-fischeren Abfallschlüssel des Kapitels 17 zugeordnet werden können, sofern Art und Menge der Nebenbestandteile bzw. Schadstoffe (z. B. Asbestanteile) dies erlauben oder notwendig machen.
Weitere Abfälle aus dem Kapitel 17 "Bau- und Abbruchabfälle" sind in den Abfallsteckbriefen der Gruppen
- 17 01 mineralischer Bauschutt (Beton, Ziegel, Fliesen, und Keramik),
- 17 05 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter,
- 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe und
- 17 09 sonstige Bau- und Abbruchabfälle
- Brandabfälle
- Altholz
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1703 | Bitumengemische, Kohlenteer und teerhaltige Produkte |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 30.01.2007 zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und Landesbetrieb Mobilität, November 2006, aktualisiert August 2008
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Dienstanweisung des Landesbetriebs Bau in Sachsen-Anhalt zur Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, August 2009
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Teer ist ein flüssiges bis halbfestes, schwarz- bis braunfarbenes Gemisch, das aus Holz, Torf, Braun- oder Steinkohle durch thermische Zersetzung (Pyrolyse) gewonnen wird. Es besteht aus Kohlenwasserstoffen und enthält große Anteile an polycyclisch aromatischen Kohlenwasser-stoffen (PAK) (z. B. Benzo[a]pyren) und Phenole.
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung Teer noch heute fälschlicherweise für ein Bindemittel im Straßenbau verwendet. Teer wurde jedoch nicht direkt als solches verwendet, sondern wurde durch Destillation aufgearbeitet. Die Rückstände sind die Peche, aus denen dann die Straßenbaubindemittel hergestellt wurden. Es handelt sich dabei um eine schwarze, teerartige, sehr zähe Flüssigkeit, die ebenfalls polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Phenole enthält.
Teer bzw. Pech sind seit 1984 in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) für den Einsatz im Straßen- und Wegebau verboten und vollständig durch unbedenkliches Bitumen ersetzt. Aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte sowie der bisweilen fortwährenden Verwendung von rückgebautem Material, z. B. im Unterbau (Kaltmischverfahren) bei Straßenertüchtigungs- und Sanierungsvorhaben, ist auch weiterhin noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen in derartigen Bereichen zu rechnen.
Bitumen ist ein natürlich vorkommendes pastöses bis festes, dunkelfarbiges Gemisch, das für den Gebrauch primär bei der Aufarbeitung von Erdölen gewonnen wird. Es besteht aus langkettigen Kohlenwasserstoffen und heterozyklischer Verbindungen, z. B. Kohlenwasserstoffe mit anderen Atomen wie Schwefel, Stickstoff oder Sauerstoff. Die PAK-Belastung von Bitumen ist daher im Vergleich zu Teer bzw. Pech aufgrund der unterschiedlichen Herstellungsverfahren und Ausgangsstoffe in der Regel deutlich geringer.
Bei Bautätigkeiten im Straßenbau oder dem Rückbau befestigter Flächen (z. B. Parkplätzen, Schulhöfen etc.) können bituminöse oder teerhaltige Aufbruchmaterialien anfallen. Der Aufbruch besteht dabei meist aus mineralischen Stoffen (Schotter, Split, Kies), die mit Bitumen oder Kohlenteer gebunden sind.
Bei der Sanierung oder dem Rückbau von Gebäuden können ebenfalls bitumen- oder teerhaltige Materialien anfallen. Bei den teer- oder bitumenhaltigen Produkten handelt es sich u. a. um Dach- und Dichtungsbahnen (oft mehrere Dichtungsbahnlagen unterschiedlichen Alters), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster.
Der Straßenbau und sowie der Rückbau oder die Sanierung von Gebäuden sind grundsätzlich so zu planen und organisieren, dass dort anfallende Abfälle getrennt als teerhaltig oder bituminös erfasst werden können.
Auf die Thematik der Separierung bzw. der Abfallentsorgung im Allgemeinen wird in Kapitel 4 "Sammlung und Entsorgung" näher eingegangen. Für die Einstufung sowie bei der Verwertung bzw. Beseitigung von bituminösen/teerhaltigen Abfällen sind eine Fülle von Regelwerken (z.B. LAGA-Mitteilung 20, LAGA-Mitteilung 23), länderspezifischen Handlungshilfen, sowie mögliche Andienungspflichten zu beachten.
Die Abfallfraktion lässt sich hauptsächlich in zwei Herkunftsbereiche einteilen. Zum einem entstehen teer-/bitumenhaltigen Abfälle bei der Straßensanierung und zum anderen beim Rückbau bzw. der Instandhaltung von Gebäuden.
Straßenaufbruch/Fräsgut
Kohlenteerhaltige Bitumengemische (AS 170301*) und Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen (AS 170302), entstehen beim Aufbruch und der Sanierung von Straßenoberflächen, die mit Teer/Pech oder Bitumen als Bindemittel gebunden sind. Die Zusammensetzung des Abfalls hängt von Art und Alter des Ausgangsmaterial ab und wird von der Aufbruch- bzw. Sanierungsmethode bestimmt. So ist der Bitumen- bzw. Teer-/Pechgehalt bei schollenartigem Straßenaufbruch deutlich niedriger als beim Fräsasphalt, bei dem gezielt die Deckschicht mit dem hohen Bindemittelgehalt abgenommen wird. Die im Fräsasphalt vorhandenen PAK-Gehalte können dabei deutlich über 1.000 mg/kg PAK liegen. Teere und teer-/pechhaltige Bindemittel dürfen nach TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" im öffentlichen Straßenbau seit den 1970er Jahren in Deutschland (in den neuen Bundesländern seit 1990) aufgrund seines karzinogenen Potentials nicht mehr verwendet werden.
Die Einstufung, ob ein teerhaltiges oder Bitumengemisch vorliegt, erfolgt anhand des PAK-Gehaltes des Materials. Von der Straßenbauverwaltung wird Ausbauasphalt mit einem PAK- Gehalt von > 25 mg/kg PAK (nEPA) als PAK-belastet eingestuft. Neben den Vorgaben der Straßenbauverwaltung sind für die entsorgungsrelevante Einstufung als "gefährlicher Abfall" die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlichen PAK- und Benzo[a]pyren-Grenzwerte anzuwenden. Diese sind im Kapitel „Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften“ unter „Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle“ als „Länderspezifische Regelungen“ angegeben. Bei einer Verwertung/Entsorgung des Materials sind darüber hinaus weitere Parameter zu berücksichtigen (u. a. Phenolindex, Glühverlust, TOC).
Dichtungsbahnen/Dachpappen und andere Materialien aus dem Gebäuderückbau
In vielen beim Hausbau früher verwendeten Produkten, z. B. Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), Isolieranstriche, Bautenschutzmittel, Asphaltestrich, Abdichtungsbahnen sowie Kleber für Parkett und Holzpflaster sind Teer oder Bitumen als Gemisch oder in Reinform enthalten.
Bitumenhaltige Dachbahnen werden und wurden in unterschiedlichen Ausführungen als reine Bitumenbahnen hergestellt. Diese Dichtungsbahnen enthalten Glasfasern, Polyester sowie Jute mit Bitumen oder Polymerbitumen. Generell können Styropor, Kork, Aluminium aber auch Holz- oder Metalle an Dichtungsbahnen angehaftet sein.
Moderne Bitumenbahnen bestehen aus einer Trägereinlage mit beidseitigen Bitumendeckschichten sowie ober- und unterseitigen Bestreuungen/Beschichtungen, welche aus Sand, feinkörnigem Splitt oder Kalksteinmehl bestehen können.
Eine gezielte Abtrennung dieser Materialien ist häufig nur begrenzt möglich.
Für die Herstellung, den Einbau und die Prüfung von Asphalt sind - je nach Anwendungsgebiet - eine Fülle von Regelwerken zu beachten, u. a. übergreifende Regelwerke (z. B. die „Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (RuVA-StB 01) bzw. die auf dieser Richtlinie eingeführten Ausführungsvorschriften der einzelnen Bundesländer, die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO), DIN-Normen) sowie zusätzliche technische Vertragsbedingungen.
Vor allem in alten Dach- und Dichtungsbahnen ("Dachpappe"), teergebundenen Isoliermaterialen, Isolieranstrichen und -pappen, Bautenschutzmittel, Asphaltestrichen sowie in Klebern für Parkett und Holzpflaster wurde Teer als Bindemittel verwendet. Die Produktion von teerhaltigen Dachbahnen wurde in Deutschland aufgrund der karzinogenen Inhaltsstoffe größtenteils nach 1962 eingestellt und seit 1990 verboten.
Teer kann daher noch in vielen dieser vorhandenen Produkte enthalten sein. Bei Abbruch und Sanierungsarbeiten ist aufgrund der langen Nutzungszeiten der Produkte auch in den kommenden Jahren noch mit gefährlichen, teerhaltigen Abfällen zu rechnen.
Bitumen- und teerhaltige Dach- und Isolierpappen können zusätzlich asbesthaltig sein. Der Asbestanteil ist hier durch die Bestandteile Teer / Bitumen weitestgehend gebunden. Für diese Dach- und Isolierpappen ist i. d. R. eine Einstufung unter den Abfallschlüssel 170601* "Dämmmaterial, das Asbest enthält" vorzunehmen.
Auch bitumen- und teerhaltiger Straßenaufbruch kann asbesthaltig sein, insbesondere wenn er aus Kreuzungsbereichen stammt. Liegt der Anteil von Asbest > 0,1 Gew.-%, ist asbesthaltiger Straßenaufbruch als AS 170605* “asbesthaltiger Baustoff’“ (und damit als gefährlicher Abfall) einzustufen. Dabei ist es nicht relevant, ob das Bitumengemisch kohlenteerhaltig oder kohlenteerfrei ist. Die Hinweise der LAGA Mitteilung 23 "Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" sind zu beachten.
Zusätzliche Informationen können im Abfallsteckbrief 1706 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe" nachvollzogen werden.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen | ||
Straßenaufbruch | ||
mineralische Hauptbestandteile | ca. 90 - 98 % | Kies, Splitt, Sand, Füller, ggf. RC-Baustoffe; Anteile abhängig von der Art der verwendeten Baustoffe, der Einbauschicht und von der Aufbruch-/Fräsmethode |
organische Anteile | ca. 2 - 8 % | Bitumen oder Teer (Herstellung vor 1990), ggf. Öle |
sonstige Bestandteile | ca. 0,5 - 2 % | u. a. Wachse, Öle, Polyolefine, ggf. Asbestfasern |
Dachbahnen | ||
Bestandteile (Trägereinlage) | je nach Herstellungsart Glasfasern, Polyester, Jute, Styropor, Kork, Holz, Aluminium (oder andere Metalle) | |
mineralische Bestandteile (Bestreuung) | Sand, feinkörniger Splitt, Kalksteinmehl | |
organische Anteile | Bitumen oder Teer (Herstellung vor 1990), ggf. Öle | |
sonstige Bestandteile | u. a. Wachse, Öle, Polyolefine, ggf. Asbestfasern | |
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte | ||
Hauptbestandteile | Dachbahnen enthalten in der Regel eine Einlage aus Glasfaser- oder Polyestervliese, Pappe oder Jutegewebe, frühe Dachbahnen enthielten mit Teeröl getränkte Lumpen oder Alt-Papier | |
organische Anteile | Bitumen oder Teer | |
sonstige Bestandteile | mineralische Anteile als Füllstoffe, ggf. auch Asbestfasern |
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Wiederverwenden von Asphalt, Deutscher Asphaltverband e. V., 2014
- Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
- Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
- LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2007/2008, LUBW, September 2008
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2009, LUBW, August 2010
- Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
- Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
- Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
- BE - Berlin
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- BB - Brandenburg
- Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Teerhaltiger Straßenaufbruch und bituminöse Materialien enthalten herstellungs- bzw. historisch bedingt als maßgebliche Schadstoffkomponente polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Phenole. Einzelfallspezifisch kann Asbest, je nach Herkunftsbereich des Abfalls, relevant sein.
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe ist ein Sammelbegriff für verschiedene aromatische Verbindungen, die z. T. als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft sind. Die Verbindungen sind i. d. R. als stark wassergefährdend (WGK 3) eingestuft. Leitkomponente für die persistenten und kanzerogenen PAK ist Benzo[a]pyren (B[a]P). Dieses ist als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch eingestuft und zugleich in Anhang III der Verordnung (EG) 2019/1021 (POP-Verordnung) aufgeführt.
Der PAK bzw. B[a]P-Gehalt von Straßenaufbruch ist u. a. von dem Anteil der mineralischen Anteile (Splitt, Kies, Schotter) abhängig, die mit Bitumen oder Teer gebunden sind. Ein weiterer Faktor für den Schadstoffgehalt des Straßenaufbruchs ist, ob beim Rückbau auch nicht teerhaltige Mat¬erialien (z. B. Trag- und Frostschutzschichten) oder bitumenhaltige Schichten miterfasst wurden. Die vorhandenen PAK-Gehalte können dabei deutlich über 1.000 mg/kg liegen.
Bitumen
Bitumen ist hautresorptiv, ist jedoch nicht als Gefahrstoff eingeordnet und nicht kennzeichnungspflichtig. Polycyclische aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) mit gefährlichen Eigenschaften werden bei Temperaturen deutlich über 100 °C freigesetzt.
Phenole
Phenole sind aromatische, organische Verbindungen und können Bestandteil teerhaltiger Produkte sein. Eine Betrachtung bzw. Berücksichtigung im Bereich des Straßen- und Wegebaus ist daher notwendig.
Phenol ist dabei der gebräuchlichste Vertreter der Phenole. Phenol wird vorwiegend über die Haut auf¬genommen, aber auch eine inhalative Aufnahme ist möglich. Neben der Einstufung als akut toxisch, weist Phenol eine gewässergefährdende sowie krebserzeugende Wirkung auf. Phenol ist ein starkes Plasmagift, wobei chronische Vergiftungen zu einer Veränderung des Blutbildes sowie zu Nierenschäden führen. Auf der Haut wirkt Phenol in hohen Konzentrationen stark ätzend.
Asbest
Beim Straßenrückbau ist Asbest ein anzutreffender Schadstoff. Asbest ist krebserzeugend und darf in Deutschland seit 1993 nicht mehr hergestellt und verarbeitet werden.
Aufgrund der chemischen und physikalischen Eigenschaften des Asbestes ergeben sich im Baube¬reich verschiedene Einsatzmöglichkeiten für unterschiedliche Produktgruppen. Im Folgenden sind Beispiele mit Bezug zur AVV-Gruppe 1703 genannt:
- Dach- und Isolierpappen
- Straßenaufbruch, insbesondere bei Kreuzungsbereichen
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte | ||
Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) | bis ca. 15.000 mg/kg | der Sammelparameter PAK fasst viele Einzelstoffe zusammen, z. B. Benzo(a)pyren, Benzo(a)anthracen, die u. a. als krebserregend, akut toxisch und gewässergefährdend, meist WGK 3 eingestuft sind |
Phenole | größer als 0,1 mg/l | u. a. krebserregend und akut toxisch, stark ätzend sowie gewässergefährdend (Analyse erfolgt im Eluat) |
Asbest | als spezifisch zielorgantoxisch und krebserzeugend eingestuft |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische | 3200 | Analytik |
170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen | 32 | Analytik |
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte | 145 | Analytik |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
- Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
- Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
- Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 30.01.2007 zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen
- Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Vollzugshinweise des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zur Entsorgung von bitumen- bzw. teerhaltigen Abfällen, 2023
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2019 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") und anderen nicht-mineralischen teerhaltigen Produkten nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Ende der Abfalleigenschaft von Asphaltgranulat, das in Asphaltmischwerken eingesetzt werden soll- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und Landesbetrieb Mobilität, November 2006, aktualisiert August 2008
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Dienstanweisung des Landesbetriebs Bau in Sachsen-Anhalt zur Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, August 2009
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Entsorgung von teerhaltigen Dachpappen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Januar 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Bereits bei der Planung einer Baumaßnahme an bestehenden Straßen ist durch Auswertung vorhandener Unterlagen und/oder durch chemische Untersuchungen des Materials festzustellen, ob mit einer Schadstoffbelastung zu rechnen ist. Liegen Schichten oder Bereiche mit erkennbar unterschiedlicher Zusammensetzung oder Färbung vor, sollten diese möglichst getrennt untersucht werden. Im Rahmen des Rückbaus sollte durch selektives Aufbrechen der einzelnen Konstruktionsschichten möglichst sortenreiner Ausbaustoff gewonnen und der nicht verwertbare Anteil minimiert werden. Eine Vermischung verschieden belasteter Schichten oder Bereiche ist bei einem Rückbau zu vermeiden.
Im Allgemeinen wird wie folgt klassifiziert:
- ungebundenes Tragschichtmaterial,
- hydraulisch gebundener Ausbaustoff,
- bituminöser Ausbaustoff (Aufbruchasphalt und Fräsasphalt),
- teer-/pechhaltiges Ausbaustoff (Aufbruchasphalt und Fräsasphalt),
- Mischmaterial.
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Bitumengemische, Kohlenteer und teer-/pechhaltige Abfälle sind grundsätzlich an der Anfallstelle zu separieren, um eine sortenreine stoffliche Verwertung der unbelasteten Fraktionen zu ermöglichen. Eine Durchmischung von verwertbaren Materialien mit anderen Abfällen sollte unterbleiben. Sofern eine zweifelsfreie Bestimmung von Teer aufgrund der Baubeschreibung, historischen Erkundung o. ä. nicht möglich ist, ist in der Regel eine labormäßige Bestimmung der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe und weiterer Parameter erforderlich.
Erste Hinweise auf teerhaltigen Straßenaufbruch können u. a. Geruchsproben (süßlich-aromatischer Geruch), ein Test mit dem Lacksprühverfahren oder Fluoreszenz unter UV-Licht geben. Die genannten Tests können dabei nur erste Hinweise auf einen möglichen Teergehalt liefern. Die Schnelltests führen jedoch nicht zu belastbaren, quantifizierbaren Ergebnissen (keine PAK-Konzentration), die für eine ordnungsgemäße Entsorgung des Materials notwendig sind. Hierzu sind Laboruntersuchungen an repräsentativen Proben des zu entsorgenden Materials erforderlich. Schnelltests dienen aber der Beurteilungsauswahl von entsprechend notwendigen weiteren Laboruntersuchungen.
Die Bereitstellung und der Transport der Abfälle erfolgt in Absetz- oder Abrollcontainern und in Mulden. Die offenen Behältnisse sind gegen Staubverwehung und bei verunreinigtem Material (z. B. pechhaltigem Straßenaufbruch) auch gegen den Eintritt von Niederschlagswasser durch Planen zu sichern. Alternativ können auch Mulden mit Deckel verwendet werden. In sehr seltenen Fällen (z. B. bei Brandschäden) ist eine Verbringung von stark verunreinigtem Material in eine Untertage-Deponie erforderlich. Zur Entsorgung ist das Material nach den dortigen Vorgaben zu verpacken, z. B. Big Bags oder Fässer.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Die Anforderungen an die Wiederverwendung oder Entsorgung von bitumen- oder teerhaltigen Ausbaumaterialien richtet sich im Wesentlichen nach dem PAK-Gehalt (nach EPA) des Materials. Ja nach Anforderungen der Verwertungsanlagen oder Deponien sind auch zusätzliche Parameter wie z. B. der Phenolindex (im Eluat) erforderlich. Bei der Beprobung sind u. a. die Empfehlungen der Regelwerke und Merkblätter der Bundesländer zu beachten (siehe Quellenverzeichnis).
Verwertung
Straßenaufbruch/Fräsgut
Bei der Wiederverwendung von Straßenaufbruch im Straßenbau werden Heiß- und Kaltmischverfahren unterschieden. Die Zulässigkeit des jeweiligen Verfahrens ist abhängig von dem Gehalt an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und dem Phenolindex. Bituminöser Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt bis zu 25 mg/kg kann zu neuem Asphaltmischgut verarbeitet und somit stofflich verwertet werden.
Die Einstufung als gefährlicher Abfall erfolgt in Abhängigkeit der länderspezifischen Regelungen (siehe in Kap. "Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften" unter "Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle") erst ab höheren PAK-und B(a)P-Konzentrationen. Die entsprechenden Verwertungsanforderungen sind in einer Vielzahl von länderspezifischen Regelwerken konkretisiert.
Die Wiederverwendung von teer- bzw. pechhaltigem Straßenaufbruch ist nur unter bestimmten Voraussetzungen im Kaltmischverfahren zulässig. Bei den Möglichkeiten zur Entsorgung bzw. Wiederverwertung sowie der Einstufung als teerhaltig sind die Regelungen aus dem Rundschreiben des Bundesministerium (BMVI) und den Leitfäden der Länder zu berücksichtigen. Aus umwelttechnischen Gründen der Vorsorge und der Nachhaltigkeit sowie dem Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen ist dieser Verwertungsweg nicht mehr zu empfehlen. Der Wiedereinbau eines solchen Materials unterliegt zusätzlich erheblichen Einschränkungen. Eine Verbreitung von teerhaltigen Ausbaustoffen (Einbringen von Schadstoffen in den Wertstoffkreislauf) ist gemäß den gesetzlichen Regelegungen (Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) nachhaltig zu vermeiden.
Bei der Entsorgung sind daher grundsätzlich Verfahren zu bevorzugen, bei denen die Teerbestandteile unumkehrbar (thermische Behandlung ggf. als Vorbereitung zur Wiederverwendung des mineralischen Anteils) zerstört werden. Soweit derartige Verfahren wirtschaftlich nicht zumutbar oder technisch nicht möglich sind, können anderweitige Entsorgungswege (Deponie, Versatz) gewählt werden, bei denen die teerhaltigen Abfälle dauerhaft von der Ökosphäre abgeschottet werden. Für stark teerhaltiges Aufbruchmaterial ist ggf. auch eine energetische Verwertung (z. B. in Zementwerken) denkbar.
Im Gegensatz dazu ist die Wiederverwendung von bitumenhaltigem Straßenaufbruch technisch und umweltunbedenklich möglich.Die Wiederverwendungsrate von bituminösem Ausbauasphalt im heißen Asphaltmischgut betrug ca. 80 % im Jahre 2006 und stieg auf ca. 90% im Jahre 2013 an. Die verbesserte Wiederverwertungsrate ist im Wesentlichen auf nochmals verbesserte getrennte Erfassung/Gewinnung von schadstofffreien Straßenaufbruchmaterialien (Fräsen, gegebenenfalls Nachbrechen und Lagerung), verbesserte Technologien (Erhöhung der Zugabemengen), eine verstärkte Berücksichtigung des Wiederverwendens in den Regelwerken und Bauverträgen sowie flächenhafte Verbreitung und Verbesserung von Zugabevorrichtungen für Asphaltgranulat zurückzuführen.
Dichtungsbahnen/Dachpappen und andere Materialien aus dem Gebäuderückbau
Bituminöse oder teer-/pechhaltige Dachbahnen weisen einen hohen Heizwert von rund 20.000 kJ/kg auf. Die Verwertung von Dachbahnen erfolgt daher in der Regel als energetische Verwertung, d. h. als Ersatzbrennstoff in Heizkraftwerken. Eine stoffliche Verwertung bituminöser Dachbahnen ist grundsätzlich möglich, wird jedoch in der Praxis aufgrund des hohen Aufwandes selten durchgeführt.
Bitumenhaltige Dachpappen können stofflich in Asphaltmischanlagen verwertet werden. Dies setzt eine Zerkleinerung und Abtrennung der Fremd- und Störstoffe voraus, z. B. Holz, Metalle, Isoliermaterial. Vorab ist zu prüfen, ob die Dachpappen asbesthaltig sind. Sollte Asbest enthalten sein, sind diese unter dem Abfallschlüssel 170605* "asbesthaltige Baustoffe" (siehe Abfallsteckbrief 17 06 "Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe") zu entsorgen.
Straßenausbaustoffe und Bitumengemische, die weniger als 25 mg/kg PAK (EPA) aufweisen gelten als "teerfrei" (nicht teerstämmig) und können unter dem Abfallschlüssel 170302 "Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen" eingestuft werden. Soweit dieser Wert überschritten wird, sind die länderspezifischen Vorgaben bzw. Grenzwerte zur Einstufung als teer-/pechstämmige Straßenausbaustoff zu prüfen und Bitumengemische dem Abfallschlüssel 170301* "kohlenteerhaltige Bitumengemische" (gefährlicher Abfall) zuzuordnen. Dieser Abfallschlüssel gilt auch für Straßenausbaustoffe, die als Bindemittel ausschließlich Teer aufweisen.
Beseitigung
Grundsätzlich ist eine stoffliche Verwertung der Abfälle anzustreben. Sollte eine stoffliche Verwertung nicht möglich sein, ist zunächst die Möglichkeit einer thermischen Verwertung in der Verbrennung/Pyrolyse zu prüfen. Die Beseitigung der Abfälle kommt nur dann in Betracht, wenn eine stoffliche oder thermische Verwertung aufgrund der Anforderungen an diese Verwertungsarten nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
Kohlenteerhaltige Bitumengemische können, je nach Höhe der Schadstoffgehalte (insbesondere PAK-Gehalt und Phenolindex), auf oberirdischen Deponien der Deponieklasse I (DK I), II (DK II) oder III (DK III) abgelagert werden. Dachpappen oder andere teer- bzw. bitumenhaltige Abfälle mit hohen organischen Anteilen können meist der Verbrennung zugeführt werden. Bei einer Deponierung sind u. a. die Vorgaben der DepV, länderspezifischer Regelungen (z.B. Merkblätter und Handlungshilfen) sowie die jeweiligen Zulassungsbestimmungen der Deponie zu berücksichtigen.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
170301* kohlenteerhaltige Bitumengemische | |
Vorrangig ist Ausbau zu vermeiden oder teerhaltiges Material zu überbauen. Die Verwertung von ausgebautem Material im Kaltmischverfahren mit Bindemitteln oder die energetische Verwertung/thermische Behandlung sind grundsätzlich möglich. Aus Vorsorgegründen ist das thermische Verfahren der Aufbereitung im Kaltmischverfahren vorzuziehen. | je nach Schadstoffgehalt (u. a. PAK-Gehalt, Phenolindex) Deponieklasse I (DK I) oder II (DK II) |
170302 Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen | |
für Ausbauasphalt vorrangig stoffliche Verwertung in Asphaltmischanlagen (Heißmischverfahren) möglich; für Dachbahnen vorrangig energetische Verwertung, stoffliche Verwertung möglich |
Deponien der Klasse I (DK I) oder II (DK II), sofern Verwertung nicht möglich |
170303* Kohlenteer und teerhaltige Produkte | |
vorrangig energetische Verwertung | Deponien der Klasse I (DK I) oder II (DK II), sofern Verwertung nicht möglich |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug bei der Verwertung mineralischer Abfälle zu ermöglichen, wurde die LAGA-Mitteilung 20 erstellt und 2003/2004 überarbeitet. Nur der allgemeine Teil I der Überarbeitung wurde von der LAGA veröffentlicht. Die Anwendung der weiteren überarbeiteten Teile wird in den Ländern unterschiedlich gehandhabt. Dies betrifft:
- Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) (2004)
- Teil III: Probenahme und Analytik (2004)
- Veröffentlichung und Einführung in den Vollzug (ganz, teilweise oder mit kleinen Ergänzungen/Änderungen): Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein
- Keine Veröffentlichung oder eigene Regelung für den Vollzug: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen
- Keine Angaben im Internet: Hessen
Einige Bundesländer haben auf der Grundlage des bestehenden Deponierechtes spezifische Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Wiederverwenden von Asphalt, Deutscher Asphaltverband e. V., 2014
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
- Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
- Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Abfallverwertungskonzept
- BY - Bayern
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
- Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
- Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- BE - Berlin
- Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- BB - Brandenburg
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Stand 05/2016
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.03.2006 zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Monobereichen von Mineralstoffdeponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
- RP - Rheinland-Pfalz
- Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
- SN - Sachsen
- Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
- Entsorgung von Ausbaustoffen mit teer- bzw. pechtypischen Bestandteilen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schriftenreihe, Heft 7, 2018
- Leitfaden „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2019
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- ST - Sachsen-Anhalt
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- SH - Schleswig-Holstein
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Rundschreiben (ARS 16/2015) – Regelung zur Verwertung von Straßenbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), 11.09.2015
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Teil II: Technische Regeln für die Verwertung, 1.2 Bodenmaterial (TR Boden), 2004
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe 551: Änderungen und Ergänzungen: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material (TRGS 551)
- Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau (RuVA-StB 01), FGSV Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 2005
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen - Technische Regeln - Allgemeiner Teil, 2003
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA-Mitteilung 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Links zu den länderspezifische Regelungen zur Umsetzung
- LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2007/2008, LUBW, September 2008
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg 2009, LUBW, August 2010
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Leitfaden zum Umgang mit und zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, LUBW, Mai 2018
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
- Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
- Schreiben des Ministeriums für Verkehr Baden Württemberg: Regelungen zur Verwertung von Straßenausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen in Bundesfernstraßen, Oktober 2017
- Steckbrief „Nr. 3 - Bituminöser/teerhaltiger Abfall“, LUBW, Referat 35 – Kreislaufwirtschaft, Chemikaliensicherheit, 2017
- Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
- Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Pechhaltiger Straßenaufbruch", LfU Bayern, 2014
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Leitfaden "Anforderung an die Verwertung von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken", Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Juni 2005
- Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern, Ausgabe 2005, ZTV wwG-StB By 05
- Merkblatt Nr. 3.4/1 - Umweltfachliche Beurteilung der Lagerung, Aufbereitung und Verwertung von Straßenaufbruch (Ausbauasphalt und pechhaltiger Straßenaufbruch), Bayerisches Landesamt für Umwelt, März 2019
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Kreislaufwirtschaft "Teer- / bitumenhaltige Dachbahnen", LfU Bayern, Oktober 2005
- Informationsangebot zum "Einsatz von mineralischen Recycling-Baustoffen im Hoch- und Tiefbau", Bayerisches Staatsministerrium für Umwelt und Verbraucherschutz, 2017
- Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
- BE - Berlin
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
- Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
- Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
- BB - Brandenburg
- Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 30.01.2007 zum Umgang mit pechhaltigen Straßenausbaustoffen bei Baumaßnahmen an Bundesfern- und Landesstraßen
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- Brandenburgische Technische Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffe im Straßenbau - Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau - Ausgabe 2014 (BTR RC-StB), 2015
- Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
- Brandenburgische Technische Richtlinien für Recycling-Baustoffe im Straßenbau (BTR RC-StB), Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg, Ausgabe 2014
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- Vollzugshinweise des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt zur Entsorgung von bitumen- bzw. teerhaltigen Abfällen, 2023
- Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2012 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.07.2010 zur Entsorgung von pechhaltigen Straßenaufbruch
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.03.2006 zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch in Monobereichen von Mineralstoffdeponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 07.08.2015 zur Entsorgung von Bohrklein und Bohrspülungen aus Horizontalbohrungen
- Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
- Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass des Niedersächsichen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 01.06.2017 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2019 zur Einstufung von als Abfall zu entsorgenden Dachabdichtungsbahnen ("Dachpappen") und anderen nicht-mineralischen teerhaltigen Produkten nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Ende der Abfalleigenschaft von Asphaltgranulat, das in Asphaltmischwerken eingesetzt werden soll- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Juni 2019
- Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltigem Straßenaufbruch, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Stand 05/2016
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen: LANUV-Arbeitsblatt 47 "Teerhaltiger Straßenaufbruch und Ausbauasphalt, Erkennung – Umgang – Entsorgung", Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, August 2021
- Leitfaden zum Thema Produktion und Verwendung von güteüberwachten Recycling-Baustoffen im Straßen- und Erdbau in Nordrhein-Westfalen, Stand: Oktober 2015
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- Leitfaden für die Behandlung von Ausbauasphalt und Straßenaufbruch mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz und Landesbetrieb Mobilität, November 2006, aktualisiert August 2008
- Merkblatt "Kontrolle auf der Baustelle" zur Prüfung der umwelttechnischen Eigenschaften von RC-Baustoffen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2017
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
- Entsorgung von Ausbaustoffen mit teer- bzw. pechtypischen Bestandteilen, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Schriftenreihe, Heft 7, 2018
- Leitfaden „Wiederverwendung und Verwertung von Ausbauasphalt“, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, 2019
- ST - Sachsen-Anhalt
- Dienstanweisung des Landesbetriebs Bau in Sachsen-Anhalt zur Richtlinie für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau, August 2009
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
- Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
- SH - Schleswig-Holstein
- Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
- Anwendungshinweise des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Schleswig-Holstein vom 18.01.2006 zur Einführung der LAGA-Mitteilung 20
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Entsorgung von teerhaltigen Dachpappen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Januar 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
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Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
12.06.2019 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | Tauw GmbH Richard-Löchel-Straße 9 47441 Moers info.moers@tauw.com www.tauw.de 0241 14 90 0 |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
18.10.2010 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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