Abfallsteckbrief "1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter"
170503* | Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten |
170504 | Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen |
170505* | Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält |
170506 | Baggergut mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 05 05 fällt |
170507* | Gleisschotter, der gefährliche Stoffe enthält |
170508 | Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, der unter 17 05 07 fällt |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Die Ausführungen beziehen sich auf Böden im Sinne des § 2 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG), einschließlich der flüssigen und gasförmigen Bestandteile.
Gleisschotter (Altschotter) aus Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Abfallgruppe 1705 zugeordnet, weist aber aufgrund seiner Beschaffenheit und Herkunft andere abfallrelevante Aspekte als Boden und Baggergut auf.
Weitere Informationen zu Bau- und Abbruchabfällen können in den Steckbriefen
Gleisschotter (Altschotter) aus Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist der Abfallgruppe 1705 zugeordnet, weist aber aufgrund seiner Beschaffenheit und Herkunft andere abfallrelevante Aspekte als Boden und Baggergut auf.
Weitere Informationen zu Bau- und Abbruchabfällen können in den Steckbriefen
- 17 01 mineralischer Bauschutt
- 17 03 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
- 17 06 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
- 17 08 Baustoffe auf Gipsbasis
- 17 09 Sonstige Bau- und Abbruchabfälle
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1705 | Boden (einschließlich Aushub von verunreinigten Standorten), Steine und Baggergut |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- BE - Berlin
- Merkblatt 4 - Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, November 2010
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 09.01.2013 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), hier: Natürliches Gesteinsmaterial
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.08.2015 zur Entsorgung von Baggergut, hier: abfallrechtliche Einstufung des als Konditionierungsmittel eingesetzten Vorwärmerkalk
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- NW - Nordrhein-Westfalen
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- TH - Thüringen