Abfallsteckbrief "1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe"

 

170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
170605* asbesthaltige Baustoffe
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen beschränken sich auf die bei Bautätigkeiten (z. B. Neubau, Abbruch, Sanierung) anfallenden gefährlichen und nicht gefährlichen Dämmmaterialien der Abfallart 170601*, 170603* und 170604 sowie asbesthaltige Baustoffe der Abfallart 170605*.

Nicht behandelt werden asbesthaltige Altgeräte, Bremsbeläge und Verpackungen sowie asbesthaltige Abfälle aus der Verarbeitung (z. B. Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen).

Weiterführende Informationen zu asbesthaltigen Altgeräten können dem Steckbrief 1602 zu Abfällen aus elektrischen und elektronischen Geräten entnommen werden.

Zuordnung nach AVV


Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten)
Gruppe 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Dämmmaterial und asbesthaltigen Baustoffen der Gruppe 1706 (Quelle: ABAG-itm, bearbeitet Tauw, 2019)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 8 )

Mineralwolle-Abfälle (Quelle: HLUG, Wiesbaden)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
  Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
  Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
  Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
  Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  UmweltWissen - Abfall, hier: Asbest, LfU Bayern, 2018
  UmweltWissen - Abfall, hier: künstliche Mineralfasern, LfU Bayern, 2018
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  BE - Berlin
  Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Informationsangebot zum Umgang mit Asbest, Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.11.2016
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  SH - Schleswig-Holstein
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Als Dämmstoffe werden zusammenfassend Materialien mit wärme- und /oder schalldämmenden Eigenschaften verstanden. Die Stoffe können sich u. a. in Bezug auf ihre Zusammensetzung, den Grad der möglichen Verformung, die Zugfähigkeit, Druckbelastbarkeit sowie Wärmeleitfähigkeit unterscheiden.

Die Dämmstoffe lassen sich in folgende Gruppen einordnen:
  • organische Dämmstoffe
  1. natürlich, d. h. aus pflanzlichem oder tierischem Material, z. B. Hanf, Flachs, Schurwolle, Kork, Papierflocken
  2. synthetische Dämmstoffe, z. B. Hartschaumplatten aus EPS (expandiertes Polystyrol), XPS (extrudiertes Polystyrol), Polyurethanschaumstoffe
  • anorganische Dämmstoffe
  1. natürlich vorkommende Materialien, z.B. Asbest (Fasern aus Silikaten) am häufigsten wurde aus der Serpentinasbest-Gruppe das Chrysotil-Asbest (auch Weißasbest genannt) verwendet. Zur Amphibolasbest-Gruppe gehören Krokydolith- (auch als Blauasbest bezeichnet), Amosit-, Anthophyllit-, Tremolit- oder Aktinolith-Asbeste).
  2. synthetische Dämmstoffe;
    zum einen kristalline Fasern (faserförmige Einkristalle, sogenannte Whisker), z. B. aus Aluminiumoxid, Siliciumcarbid und
    zum anderen glasige (amorphe) Fasern, z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle
Künstliche Mineralfasern (KMF) sind aus mineralischen Rohstoffen synthetisch hergestellte Fasern, die über unterschiedliche Düsen- oder Schleuderverfahren gewonnen werden und u. a. als Dämmwolle in Form von Stein- und Glaswolle vielfach im Bauwesen eingesetzt wurden bzw. werden. Darüber hinaus gibt es noch die Schlackenwolle, die aus metallurgischen Schlacken (Hochofenschlacke) hergestellt wird. Aufgrund der enthaltenen Schwermetalle und der krebsverdächtigen Faserstäube wird die Schlackenwolle heute nur noch selten zur Wärmedämmung eingesetzt. Neben der Unterscheidung nach der chemischen Zusammensetzung haben künstlich hergestellte Fasern im Gegensatz zu natürlichen und ubiquitären Fasern grundsätzlich parallele Kanten.

Die sogenannten Mineralwollen lassen sich gemäß TRGS 521 „Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“ (TRGS 521) in neue und "alte" Mineralwollen einteilen:
  • "Alte" Mineralwollen sind biopersistente künstliche Mineralfasern (nach Anhang II Nr. 5 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV). Freigesetzte Faserstäube dieser Mineralfasern haben eine krebserzeugende Wirkung (nach TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ (TRGS 905)). Für "alte" Mineralwollen gilt daher seit Juni 2000 ein Herstellungs- und Verwendungsverbot (nach Anhang II Nr. 5 GefStoffV). Bei Mineralwolle, die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt.
  • Neue Mineralwollen sind seit 1996 hergestellte Mineralwollen aus künstlichen Mineralfasern, die die Freizeichnungskriterien des Anhangs II Nr. 5 der GefStoffV erfüllen.
  • Zwischen 1996 und 2000 können sowohl "alte" als auch "neue" Mineralwollen verbaut worden sein, ein Gesundheitsrisiko kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Dämmstoffe auf Mineralfaserbasis zur Wärme- und Schallisolierung oder zum Brandschutz weisen einen hohen Mineralfasergehalt auf ( 90%) und sind in der Regel mit Kunstharz gebunden. Werden diese Mineralfaserprodukte als Verkleidung bzw. Trennwände für den Innen- und Außenbereich eingesetzt, sind die Fasern meist verdichtet. Derartige Mineralfaserprodukte werden häufig auch in Form von Verbund- oder Sandwichprodukten angewandt, z. B. in Verbindung mit Gipskarton-, Span- oder Metallplatten.

Bei den Dämmmaterialien, die aus natürlichen Fasern hergestellt wurden, haben asbesthaltige Dämmstoffe bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten eine erhebliche abfallwirtschaftliche Relevanz.

Unter Asbest wird die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartige silikatische Minerale mit Faserdurchmessern bis zu 2 Mikrometern verstanden. Aufgrund der Hitze- und weitgehenden Chemikalienbeständigkeit bestimmter Asbestfasern wurde Asbest in der Vergangenheit (bis 1993) in vielen Produkten eingesetzt. Vor allem im Baubereich kam es zu einer flächendeckenden Anwendung. Seit 1993 sind in Deutschland und seit 2005 in den Ländern der Europäischen Union die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Übergangsvorschriften sind in der GefStoffV geregelt. Die überwiegende Anzahl der in der Weltgesundheitsorganisation WHO vertretenen Staaten, darunter viele Industriestaaten, haben sich dem Asbestverbot bisher nicht angeschlossen.
Es werden grundsätzlich Produkte mit fester oder schwacher Faserbindung unterschieden (siehe AS 170605* Asbesthaltige Baustoffe).
  • festgebundene Asbestprodukte: Anteil 15 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel über 1500 kg/m3, aber stets deutlich über 1000 kg/m3
  • schwach gebundene Asbestprodukte: Anteil 60 Gew.-% und Raumgewicht in der Regel unter 1000 kg/m3
Im Bereich der Dämmmaterialien, speziell für nicht krebserregende Mineralfasern, bescheinigt das RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle" seit 1999, dass so gekennzeichnete Mineralwolle-Erzeugnisse durch toxikologische Gutachten als nicht krebserzeugend eingestuft werden. Dies wird durch laufende Überwachung bei Prüfinstituten sichergestellt.

Bei Bautätigkeiten wie z. B. Umbau, Sanierung, Renovierung und Abbruch von Gebäuden (z. B. Wohn- und Bürogebäuden, Fabrik-, Lager- und Ausstellungshallen) und anderen Bauwerken (z. B Brücken, Tunnel, Kanalisationsschächte) können weiterhin asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterialien anfallen. Entscheidend dabei ist vor allem das Alter des betreffenden Objektes. So wurden speziell von ca. 1950 bis in die frühen 1990er Jahre asbesthaltige Baumaterialien in großem Umfang eingesetzt.

Hartschaumplatten aus expandiertem Polystyrol (EPS), extrudiertem Polystyrol (XPS), Polyurethan (PUR) oder Polyisocyanurat (PIR) sind weitere weitverbreitete Dämmmaterialien. Diese Materialien sind mit einer Brandschutzausrüstung versehen. Bei der Herstellung von Dämmstoffen auf Polystyrolbasis wurde bis zum Jahr 2014 das Flammschutzmittel HBCD eingesetzt. Seit dem Jahr 2015 werden HBCD-freie Dämmstoffe aus Polystyrol hergestellt, so dass bei entsprechenden neuen Produkten (und etwaigem Verschnittmaterial auf der Baustelle) keine HBCD-haltigen Materialien anzunehmen sind. Seit dem 22. Juni 2016 darf HBCD nicht mehr in Verkehr gebracht werden (Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung). In Zweifelsfragen (Produkte aus der Übergangszeit 2014 – 2015) kann durch eine Bestätigung des Herstellers und/oder des Lieferanten das Nichtvorhandensein von HBCD nachgewiesen werden. Bei der Herstellung von Dämmstoffen auf Polyurethan-Basis (PUR) wurde kein HBCD eingesetzt. Nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind HBCD-haltige Bauabfälle nicht als gefährlich eingestuft. Die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) gewährleistet aber durch die geforderte Getrennthaltung und Nachweisführung eine lückenlose Überwachung der Abfälle bis zu der Entsorgungsanlage.

170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält

Asbesthaltiges Dämmmaterial wurde früher (bis 1993, siehe Hinweis zu Asbestprodukten) überwiegend im Innenbereich für unterschiedliche Zwecke eingesetzt: z. B. Schallschutz, Brandschutz, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um schwachgebundene Asbestprodukte, z. B. Kordeln, Schnüre, Stopfmassen oder Spritzasbest, die zur Ummantelung von Bauteilen und Rohrleitungen, zur Innenbeschichtung von Decken und Wänden, zur Abschottung von Öffnungen und zur Ummantelung von Kabelkanälen und –schächten etc. verwendet wurden.

170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält

Hierunter fallen u.a. „alte“ Mineralfaserprodukte wie Glas-, Stein- oder Schlackenwolle bzw. Kombinationsprodukte aus den vorgenannten, die unter dem Begriff künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF) zusammengefasst sind. Zusätzlich können Ziegel mit einer KMF-Füllung sowie Dämmstoffe mit gefährlichen Anhaftungen (z. B. teerhaltige Kleber) in Abhängigkeit der Inhaltsstoffe hier relevant werden. Des Weiteren sind Isolierschäume aus Kühlhäusern, welche u. U. mit FCKW belastet sind, hier zu nennen. Auch Verunreinigungen durch die Nutzung (z. B. Leckagen an isolierten Leitungen) können zu einer Bewertung als gefährlicher Abfall führen.

Zur Herstellung der oben genannten mineralfaserhaltigen Bauprodukte kamen bis 1996 Materialien zum Einsatz, die als krebserzeugend einzustufen sind. Neuere Materialien (ab 1996, in Deutschland gesetzlich zwingend ab 01.06.2000) mit dem RAL-Gütezeichen „Erzeugnisse aus Mineralwolle“ weisen kein schädigendes Potential auf, sind freigezeichnet und können dem Abfallschlüssel 170604 zugeordnet werden.

170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03

Hierunter fallen u. a. Polyurethan-Hartschaum, Polystyrolschaumstoffe oder ungefährliche Mineralfaserprodukte. Die Abfallart weist eine ähnliche Zusammensetzung wie die Abfallart 170603* auf, wobei die Gefahrenmerkmale der künstlichen Mineralfasern z. B. hinsichtlich Halbwertszeit und Faserlänge bzw. -durchmesser sowie weiterer Aufspleißung gegenüber Asbestfasern abweichen und i.d.R. kein Gefährdungspotenzial aufweisen.

HBCD-haltiges Dämmmaterial unterliegt seit dem 01.08.2017 der POP-Abfall-ÜberwV und wird nicht als gefährlicher Abfall eingestuft (siehe hierzu "Aktuelles zur AVV").

170605* Asbesthaltige Baustoffe

Asbesthaltige Baustoffe wurden im Innen- und Außenbereich umfangreich verwendet. Grundsätzlich sind Baustoffe mit fester Faserbindung und mit schwacher Faserbindung zu unterscheiden (vgl. Einleitungstext zu Asbestprodukten):
  • Beispiele für Produkte mit fest gebundenen Asbestfasern sind vor allem Asbestzementprodukte, die als Ausbauplatten, Rohre, Formstücke für Dach- und Fassadenverkleidungen, Innenverkleidungen, Trennwandbau, Lüftungskanalbau, Versorgungsleitungen (Wasser und Abwasser), Dachrinnen, Fensterbänke, Blumenkästen und Fußbodenbeläge, (Floor-)Flexplatten oder Vinyl-Asbest-Platten verwendet wurden.
  • Beispiele für Produkte mit schwach gebundenen Asbestfasern sind Spritzasbest und asbesthaltiger Spritzputz, Leichtbauplatten und Pappen sowie Matten, die im Innenausbau (Verkleidungen, abgehängte Decken, feuerhemmende Türen) eingesetzt wurden. Auch in Notstromspeicheraggregaten können z. B. schwach gebundene Asbestfasern vorkommen.
Bei Asbestzementprodukten (Asbestanteil i. d. R. bis ca. 20 %) werden die Fasern erst durch mechanische Einwirkungen, wie Bohren, Sägen oder Brechen sowie durch Witterungseinflüsse, freigesetzt. Schwach gebundene Asbestprodukte haben einen sehr hohen Asbestanteil (häufig 80 %) und geben wegen ihrer schwachen Bindung Asbestfasern sehr leicht an die Luft ab, z. B. aufgrund von Alterung oder Erschütterungen.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
mineralische Hauptbestandteile je nach Verwendungszweck, 80 % Asbest (Silikate mit Faserstruktur), z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Ferro-Anthophyllit, Aktinolith
Sonstige Anteile je nach Verwendungszweck, 20 % I.d.R. anorganisches Bindemittel
170603* Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
Mineralisches Dämmmaterial
mineralische Hauptbestandteile nach Verwendungszweck, ca. 90 % "alte" Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF)
sonstige Bestandteile ca. 10 % Schmälz- und Bindemittel wie Kunstharze, Öle
Nicht mineralisches Dämmmaterial
Gemisch aus nicht-mineralischen Bestandteilen z. B. Kunststoffe wie Polystyrol (EPS, XPS), Polyurethan (PUR), Kork
sonstige Bestandteile Treibmittel wie FCKW, Bindemittel bzw. Klebstoffe mit Teer (PAK), Isolierschäume aus Kühlhäusern mit FCKW
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt
Mineralisches Dämmmaterial
mineralische Hauptbestandteile nach Verwendungszweck, ca. 90 % Glas-, Stein- oder Schlackenwolle und künstlich hergestellte Mineralfaserprodukte (KMF), ohne Gefahrenmerkmale der Fasern, z. B. Halbwertszeit und Faserlänge bzw. -durchmesser, sogenannte freigezeichnete Mineralfasern
sonstige Bestandteile ca. 10 % Schmälz- und Bindemittel wie Kunstharze, Öle
Nicht mineralisches Dämmmaterial
Gemisch aus nicht-mineralischen Bestandteilen z. B. Kunststoffe wie Polystyrol, (EPS, XPS), Polyurethan (PUR), Naturfasern, Kork
sonstige Bestandteile z. B. Klebstoffe, FCKW-freie Treibmittel
170605* Asbesthaltige Baustoffe
mineralische Hauptbestandteile nach Verwendungszweck max. 100 % Asbest (Silikate mit Faserstruktur), z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith
sonstige Bestandteile (bei Verbundsystemen) je nach Verwendungszweck Bindemittel oder Füllstoffe wie Zement, Gips, Holzfasern

 

Hinweis
Weitere Asbestprodukte

Asbest und asbesthaltige Materialien wurden in vielen, sehr unterschiedlichen Bereichen eingesetzt (siehe auch: Asbest unter Allgemein), so dass die Zuordnung asbesthaltiger Abfälle problematisch sein kann. Weitere Herkunftsbereiche bzw. Abfallarten sind zu beachten:
  • 060701* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
  • 061304* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
  • 101309* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement1
  • 150111* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerter Druckbehältnisse
  • 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
  • 160111* asbesthaltige Bremsbeläge
  • 160212* gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
  • 160215* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile2
1 entfällt, da in Deutschland die Herstellung und Verarbeitung von Asbest seit 1993 verboten ist (einzige Ausnahme vgl. Sonderregelung für Chloralkali-Elektrolyse in der GefStoffV, diese Abfälle werden unter 06 07 01* geschlüsselt)

2 mit Anmerkung „asbesthaltig”

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  RAL-GZ 388, RAL-Gütezeichen, Erzeugnisse aus Mineralwolle
  Informationsangebot zu Asbesthaltigen Abfällen, Umweltbundesamt
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Analytische Untersuchung von Bauschuttrecyclingmaterial in Baden-Württemberg, LUBW, 2006
  Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
  Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
  Steckbrief (Nr. 2) "Faserkontaminierte (z. B. Asbest und künstliche Mineralfasern-KMF) Abfälle", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.1) "Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)", LUBW, 2017
  Steckbrief (Nr. 12) "Holzwolle - Leichtbauplatten", LUBW, Januar 2017
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  Steckbrief (Nr. 25.6) "Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.2) "Estriche", LUBW, August 2018
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
  Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
  Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
  Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
  Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
  Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  BY - Bayern
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  UmweltWissen - Abfall, hier: künstliche Mineralfasern, LfU Bayern, 2018
  UmweltWissen - Abfall, hier: Asbest, LfU Bayern, 2018
  BE - Berlin
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  BB - Brandenburg
  Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
  HE - Hessen
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  SN - Sachsen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Grundsätzlich können bei Bau- / Abbruchmaßnahmen asbesthaltige Baustoffe sowie Dämmmaterialien mit "alten" KMF vorgefunden werden. Zusätzlich können Dämmmaterialien mit organischen Schadstoffen wie HBCD (z. B. Hartschäume aus EPS) oder FCKW (z.B. Hartschäume aus XPS oder PUR) belastet sein. Nutzungsbedingt und durch Anhaftungen können weitere Schadstoffe, z.B. PCB-Verunreinigungen durch anhaftende Fugenmassen, PAK-Verunreinugungen durch Klebstoffe, ebenfalls auftreten.
Entscheidend hierfür ist in i.d.R. das Baujahr des betreffenden Objektes und die eingesetzten Produkte. Gehalt und Menge der Schadstoffe können je nach Baumaßnahme stark variieren und sollen vor Beginn der Tätigkeit erkundet und analysiert werden.

Asbest

Im Baubereich ist Asbest ein häufig anzutreffender Schadstoff. Es ist die Bezeichnung für eine Gruppe natürlich vorkommender, feinfaseriger Minerale (Silikate). Im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht Asbest aus einem der folgenden Silikate mit Faserstruktur: Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith und Tremolit. Es ist ein chemisch und physikalisch sehr beständiges Material, das kaum zu zerstören ist, weder durch Feuer, Feuchtigkeit oder Mikroorganismen. Durch diese Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in vielen verschiedenen Anwendungen, Materialien und Produkten eingesetzt. Vor allem bis Ende der 80er Jahre wurden asbesthaltige Baumaterialien in und an Gebäuden verwendet. Es werden grundsätzlich Produkte mit fester oder schwacher Faserbindung unterschieden (siehe im Kapitel „Herkunft“ die Beschreibung von 170605* Asbesthaltige Baustoffe).

Die Asbestfaser spaltet sich sehr leicht entlang der Längsachse. Es bilden sich sehr feine Fasern, die lungengängig und lange beständig (biopersistent) sind. Sie können nach dem Einatmen das Gewebe reizen und es kann Krebs entstehen. Besonders kritisch sind Fasern, die länger als fünf und dünner als drei Mikrometer (μm) sind und bei denen das Verhältnis von Länge zu Durchmesser größer als drei zu eins ist (sog. WHO-Fasern). Wegen seiner kanzerogenen Wirkung ist Asbest nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als krebserzeugender Stoff eingestuft.

Seit 1993 ist es in Deutschland verboten, Asbest oder asbesthaltige Produkte herzustellen, in Verkehr zu bringen oder zu verwenden. In bestehenden Gebäuden sind aber immer noch Asbestprodukte verbaut.

Bei Gefährdungen, welche von asbesthaltigen Baustoffe ausgehen, wird zum einen zwischen den Gefährdungen für Nutzer eines Gebäudes und zum anderen für Beschäftigte unterschieden.

Nach den Bauordnungen der Länder dürfen von baulichen Anlagen keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Gebäudenutzer ausgehen. Besteht eine konkrete Gefahr, sind die Bauaufsichtsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu fordern. Im Fall von Asbest wurde zur Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenabwehr die "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbest-Richtlinie) aufgestellt. Die Asbest-Richtlinie gilt als Technische Baubestimmung und ist für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte verbindlich.

Neben den Regelungen der Asbestrichtlinie sind für Beschäftigte die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH, der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), der GefStoffV sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) relevant. Bei besonderen Fragestellungen zur Asbesthaltigkeit von Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien kann die Richtlinie VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien; Probenaufbereitung und Analyse (VDI 3876), herangezogen werden. Sie legt für diese Materialien die Vorgehensweise zur Gewinnung und Aufbereitung der Proben sowie ein quantitatives Verfahren zur Bestimmung des Asbestgehalts in den Proben fest. Die Richtlinie ist anwendbar für Proben, die entsprechend DIN 19698 "Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien" (DIN 19698) bzw. LAGA PN 98 genommen wurden.

Für aktuell eingebaute, fest gebundene Baustoffe auf Asbest-Basis existieren derzeit keine Ausbauverpflichtungen.

Sonstige Mineralfasern

Alle Faserstäube, ob natürlich (keramisch) oder aus künstlich hergestellten anorganischen Mineralfasern (KMF) sind als reizend, mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung (Faserstaubkonzentration) eingestuft. Dies gilt jedoch nicht für Gipsfasern, Wollastonitfasern und solche künstlichen Mineralfasern, die die Kriterien gemäß Anhang V der GefStoffV erfüllen. Die Kriterien, in erster Linie Zusammensetzung der Fasern sowie ihre Halbwertszeit im Tierversuch, können der TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“ (TRGS 905) entnommen werden und werden mit dem Kanzerognitätsindex (KI-Wert) angegeben.

Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch „neue“, sogenannte freigezeichnete Mineralfaserprodukte (z. B. gemäß dem RAL-Gütezeichen "Erzeugnisse aus Mineralwolle") hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, die nach der GefStoffV als unbedenklich gelten. Bereits seit 1999 gibt es ein RAL-Gütezeichen für diese Produkte. Der Umgang mit diesen Produkten erfordert neben den Mindestanforderungen beim Umgang mit staubenden Arbeitsstoffen keine zusätzlichen Anforderungen.

Hexabromcyclododecan (HBCD)

Organische Schadstoffe können bei Hartschaumplatten, z. B. Dämmstoffe aus Polystyrol, vor allem in Form von Hexabromcyclododecan (HBCD) vorliegen, das als Flammschutzmittel zugesetzt wird.Dies gilt sowohl für expandiertes Polystyrol (EPS) als auch für extrudiertes Polystyrol (XPS). Der Stoff HBCD ist persistent, bioakkumulierend und besitzt ein hohes Ferntransportpotential. Darüber hinaus steht HBCD in Verdacht, die Fortpflanzung zu beeinträchtigen und wird von einigen Herstellern als gewässergefährdend eingestuft. HBCD ist seit 2016 in Anhang VI der Verordnung (EG) 2019/1021 (POP-Verordnung) aufgeführt und somit gilt das Verbot des Inverkehrbringens (siehe hierzu die Hinweise zur POP-Abfall-ÜberwV unter "Aktuelles zur AVV" und im Kapitel „Sammlung und Entsorgung“ unter „Sammlung und Bereitstellung“). Für die Abfalleinstufung sind bei HBCD nur die Gefahrenmerkmale der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) relevant. Die in EPS/XPS üblicherweise vorliegenden Gehalte überschreiten i.d.R. nicht die Schadstoff-Grenzwerte des Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG.

Sonstige organische Schadstoffe

Eine Teilgruppe sind die FCKW (Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe), die als Kältemittel in Kühlaggregaten oder als Treibmittel in Isolier- und Montageschäumen verwendet wurden (bei PUR-Schäumen verbleiben z. B. bis zu 15 % Massenanteil im Produkt). Hier ist die gefahrenrelevante Eigenschaft HP 14 "ökotoxisch" des Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG) gegeben.

Durch Anhaftungen von Klebstoffen, Dauerelastischen Fugen, Lacken, Farben usw. können Kontaminationen mit weiteren organischen Schadstoffen auftreten. Nutzungsbedingt können diese vielfältig sein und müssen daher einzelfallspezifisch betrachtet werden.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält170605* asbesthaltige Baustoffe
Asbestfasern im asbesthaltigen Staub aufgrund der Freisetzung von Asbestfasern als spezifisch Zielorgan-toxisch und krebserzeugend eingestuft
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
künstliche Mineralfasern (KMF) aufgrund der Gehalte an Mineralfasern als reizend mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung eingestuft (Faserstaubkonzentration)
HBCD persistent und bioakkumulierend, reproduktionstoxisch und vermutlich gewässergefährdend
FCKW wegen ihrer ozonschichtschädigenden Wirkung verboten, meist WGK 1-2, bei PUR-Schäumen verbleiben z. B. bis zu 15 % Massenanteil im Produkt
PCB kann einzelne Organe schädigen, gewässergefährdend, WGK 3

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält 72   Analytik
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 425   Analytik
170604  Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt 41   Analytik
170605* asbesthaltige Baustoffe 1591   Analytik

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  RAL-GZ 388, RAL-Gütezeichen, Erzeugnisse aus Mineralwolle
  Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
  Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Künstliche Mineralfaserdämmstoffe (1/2011)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  VDI-Richtlinie: VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien - Probenaufbereitung und Analyse
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Deutsches Institut für Normung, DIN 19698 - Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 1: Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
  Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
  Steckbrief (Nr. 2) "Faserkontaminierte (z. B. Asbest und künstliche Mineralfasern-KMF) Abfälle", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.1) "Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)", LUBW, 2017
  Steckbrief (Nr. 12) "Holzwolle - Leichtbauplatten", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.2) "Estriche", LUBW, August 2018
  Steckbrief (Nr. 25.6) "Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)", LUBW, Januar 2017
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
  Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
  Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
  Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
  Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
  Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Kontaminierte Bausubstanz, Erkundung, Bewertung, Entsorgung, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2003
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
  Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
  Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  Vollzugshinweise zur Entsorgung Künstlicher Mineralfasern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2019
  NI - Niedersachsen
  Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
  Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand 3.8.2017
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  SH - Schleswig-Holstein
  Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Primäres Ziel bei Rückbau- bzw. Entsorgungsmaßnahmen ist die Trennung von gefährlichen Abfällen (asbesthaltigen Materialien, krebserzeugenden sonstigen Mineralfasern) und nicht gefährlichen Abfällen (neue, freigezeichnete Mineralfasern). Vor jeder Abbruch- Umbau- oder Sanierungsmaßnahme ist ein Schadstoffkataster, das im Entsorgungskonzept berücksichtigt wird, zu erstellen. Darin wird dokumentiert, ob und wo sich Schadstoffe in der Bausubstanz befinden.

Nach den Bauordnungen der Länder dürfen von baulichen Anlagen keine Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Gebäudenutzer ausgehen. Besteht eine konkrete Gefahr, sind die Bauaufsichtsbehörden verpflichtet, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu fordern. Im Fall von Asbest wurde zur Gefährdungsbeurteilung und Gefahrenabwehr die "Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden" (Asbest-Richtlinie) aufgestellt. Die Asbest-Richtlinie gilt als Technische Baubestimmung und ist für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte verbindlich.

Neben asbesthaltigen Produkten oder anderen, krebserzeugenden Mineralfaserprodukten können organische Schadstoffe wie Teer, FCKW oder PCB in den Baustoffen bzw. Dämmmaterialien enthalten sein. Für die Schadstoffermittlung können beispielsweise Installations- und Ausführungspläne herangezogen werden und Begehungen mit Sachkundigen oder Asbest-Sachverständigen erfolgen. Bei Verdacht auf gefährliche Baustoffe sind ggf. Proben zu nehmen und zu untersuchen. Auf Basis der Ergebnisse ist das Schadstoff- bzw. Fundstellenkataster anzufertigen, das die Grundlage für die folgende Planung, Ausschreibung und Beseitigung dieser Produkte darstellt.

Auf Basis des Katasters sind im wesentlichen Aspekte für den Rückbau, Sanierung, Instandhaltung bzw. Abbruch, die Lagerung oder ggf. Konditionierung und die anschließende Demontage in einem Entsorgungskonzept und Arbeitsplan darzustellen. Der Arbeitsplan hat auch die vorzusehenden Arbeitsschutz-Maßnahmen zu beschreiben. Vorgaben dazu sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), im LAGA-Merkblatt "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" (M 23), der TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" (TRGS 519) und der TRGS 521 "Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle" (TRGS 521) sowie in entsprechenden Verwaltungsvorschriften der Länder enthalten.

Eine Abfallvermeidung in Bezug auf asbesthaltige Dämmmaterialien oder Baustoffe ist hierbei nicht sinnvoll, da die vollständige Entfernung der gefährlichen Materialien im Vordergrund steht. Durch die Separierung bzw. Entfernung von asbesthaltigen Materialen können wiederum verwertbare bzw. recycelbare Stoffe entstehen. Bei anderen anfallenden Abfallfraktionen bei Bautätigkeiten ist eine Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung durchaus denkbar.

Grundsätzlich müssen Baustellen für Neubau und Umbau, bei der Sanierung und Renovierung sowie beim Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken so eingerichtet und organisiert werden, dass dort anfallende Abfälle getrennt erfasst werden (§ 8 Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)). Für gefährliche Abfälle gilt dabei das Vermischungsverbot nach § 9 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Es wird an dieser Stelle auch auf die Ausführungen in den Abfallsteckbriefen 1701 “mineralischer Bauschutt“ und 1709 „ sonstige Bau- und Abbruchabfälle“ zu diesem Thema sowie auf die GewAbfV (siehe auch unter Aktuelles GewAbfV – Bauabfälle) verwiesen.

Sammlung und Bereitstellung

Eine Bereitstellung von Abfällen auf der Baustelle ist unter Berücksichtigung der voraussichtlich anfallenden Abfallmengen sowie der vorgesehenen Entsorgungswege im Voraus zu planen. Bei größeren Baumaßnahmen sollte immer ein Entsorgungskonzept erstellt werden. Dieses beinhaltet z. B. Angaben über die zu erwartenden Abfallmengen der einzelnen Abfallarten, sowie deren kurze Beschreibung nach Beschaffenheit und Vorkommen (Raum- bzw. Flächenzuordnung). Im Entsorgungskonzept sind den anfallenden Abfallmengen entsprechende Entsorgungswege mit Angabe von Entsorgungs(fach)betrieben / -betriebsstätten verbindlich zuzuordnen, im Bedarfsfall mit Angabe der Annahmekriterien der potenziellen Entsorger. Darüber hinaus sind im Entsorgungskonzept die eingebundenen Transport- und Beförderungsunternehmen konkret zu benennen.

Bei Abriss- oder Rückbaumaßnahmen ist mit Hilfe der Ergebnisse einer Schadstofferkundung, die bereits im Vorfeld der Abrissplanung erfolgen sollte, ein Abfallkataster zu erstellen, in dem die schadstoffbelasteten Bauteile nach der Beschaffenheit und der Gefährdungseinstufung beschrieben und den jeweiligen Abfallschlüsseln zugeordnet werden. Im Entsorgungskonzept (bzw. Rückbaukonzept) ist dies zu berücksichtigen, in dem entsprechend der Schadstoffbelastung der geplante Entsorgungsweg genannt ist. Auf die erforderliche Abstimmung mit dem potentiellen Entsorger wird hingewiesen.

Gefährliche Bau- und Abbruchabfälle, die z. B. Asbest, gefährliche KMF-Abfälle, PCB- oder HBCD-haltige Abfälle enthalten, sind grundsätzlich getrennt zu halten und nach den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften separat zu entsorgen.

Bei Sammlung und Transport von asbesthaltigen Abfällen oder sonstigen, als gefährlich eingestuften Mineralfaserabfällen sollen insbesondere folgende Verpackungen verwendet werden:
  • gut verschließbare Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe, z. B. Big-Bags,
  • staubdichte, nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) bauartzugelassene Kunststoffgewebesäcke unterschiedlicher Größe, z. B. Big-Bags,
  • einlagige PE-Kunststofffolien mit einer Mindestdicke von 0,4 mm; Stöße sind zu überlappen und zu verkleben.
Die Behältnisse müssen eindeutig gekennzeichnet sein, bei asbesthaltigen Abfällen mit einem Aufdruck nach TRGS 519 „Achtung enthält Asbestfasern“.

Die unter dem Abfallschlüssel (AS) 17 06 04 fallenden Abfälle, die nachweislich freigezeichnete Fasern enthalten und kein Gefahrenpotential beinhalten, können stofflich verwertet werden, soweit hierfür Anlagen zur Verfügung stehen. Für Verschnitte, die bei der Verarbeitung von neuen Materialien anfallen, bieten die Hersteller Rücknahmesysteme an. Gebrauchte Dämmmaterialien, die unter dem AS 170604 fallen, werden derzeit in der Regel energetisch verwertet.

Für HBCD-haltige Bau- und Abbruchabfälle, z. B. Polystyrol-Dämmstoffe, sind die Regelungen der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV )zu Getrennthaltung bzw. Vermischungsverbot sowie deren Ausnahmeregelungen zu beachten. Eine Getrennthaltung ab dem Zeitpunkt des Abfallanfalls bedeutet, dass nur Abfälle getrennt zu halten sind, die auch getrennt anfallen, d. h. wenn z. B. beim Rückbau Polystyrol-Dämmstoffe im Verbund mit anderen Materialien anfallen, sind diese auf der Baustelle nicht zu trennen. Die Getrennthaltung verschiedener Abfälle muss technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar sein. Dies ist auf der Baustellung ggf. unter folgenden Umständen nicht der Fall:
  • fehlender Platz zur Aufstellung der entsprechenden Behälter
  • starke Verschmutzung der Abfälle mit Störstoffen
  • geringe Abfallmenge
Für die in der POP-Abfall-ÜberwV geregelten Abfälle bestehen Nachweis- und Registerpflichten. Eine Abweichung von dem Vermischungsverbot für HBCD-haltige Abfälle wird in der POP-Abfall-ÜberwV beschrieben. Eine Vermischung in dafür zugelassenen Anlagen ist zulässig, wenn sichergestellt ist, dass das gesamte Gemisch ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder gemeinwohlverträglich beseitigt wird und dies dem Stand der Technik entspricht.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Eine Wiederverwendung von asbesthaltigen Abfällen sowie von "alter" Mineralwolle (vor 1996 eingebaut) und weiterer schadstoffhaltiger Abfällen ist grundsätzlich verboten. Jedoch können kontrolliert demontierte unbelastete Dämmstoffe wieder eingebaut werden. Wie im Abfallsteckbrief 1701 „Mineralischer Bauschutt“ beschrieben, sollte bereits bei der Erkundung und Erstellung des Abbruch- oder Sanierungsplanes das Potenzial zur Wiederverwendung von Bauteilen geprüft werden.

Verwertung

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verodnung), Anhang XVII, Nr. 6, dürfen asbesthaltige Abfälle nur beseitigt werden. Bereits vor einer Sortierung sind asbesthaltige Abfälle zu entfernen, getrennt zu halten und getrennt zu beseitigen.

Für „alte“ Mineralwollen für die seit Juni 2000 das Herstellungs- und Verwendungsverbot gilt und die beim Rückbau von Gebäuden anfallen, gibt es derzeit kein Verwertungsverfahren. Sie sind auf Deponien für nicht inerte Abfälle (d.h. ab der Deponieklasse DK I) zu beseitigen. Bei Mineralwolle die vor 1996 eingebaut wurde, ist davon auszugehen, dass es sich um alte Mineralwolle handelt.
Sortenreine und ungefährliche KMF-Abfälle, z.B. Verschnitte aus Baustellentätigkeiten oder entsprechend eindeutige Materialien aus der Sanierung, werden oftmals vom Hersteller zur Verwertung zurückgenommen.

HBCD-haltige Abfälle, z. B. Polystyrol-Dämmstoffe, unterliegen der POP-Abfall-ÜberwV. Das Flammschutzmittel HBCD ist ein persistenter organischer Schadstoff (POP), der in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) genannt ist. Die Entsorgung dieser POP-haltigen Abfälle darf nur in dafür zugelassenen Anlagen und nach den Vorgaben des Artikels 7 Absatz 2 der POP-Verordnung erfolgen. Danach besteht am Ende der Entsorgungskette die Pflicht, POP bzw. den POP-haltigen Abfälle zu zerstören oder unumkehrbar umzuwandeln.

Nach heutigem Stand der Technik sind daher HBCD-haltige Polystyrol-Dämmstoffe thermisch zu behandeln, was auch in Hausmüllverbrennungsanlagen erfolgen kann. Aufgrund des sehr hohen Heizwertes der Polystyrol-Dämmstoffe können diese Abfälle in der Regel thermisch verwertet werden. Aus feuerungstechnischen Gründen sind dabei die hochkalorischen HBCD-haltigen Polystyrol-Dämmstoffe-Abfälle mit heizwertärmeren Abfällen zu vermischen, um so den benötigten Heizwert einzustellen.

Eine Ausnahme vom grundsätzlichen Vermischungsverbot für POP-haltige Abfälle besteht nach § 3 Absatz 3 der POP-Abfall-ÜberwV unter folgenden Voraussetzungen:
  • Vermischung in hierfür zugelassener Anlage
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bzw. gemeinwohlverträglichen Beseitigung des Gemisches
  • Vermischungsverfahren nach dem Stand der Technik
Andere Dämmstoffe, die dem AS 17 06 04 zugeordnet werden (z.B. schadstofffreie Schaumstoffe, Naturfasern, Kork), sind entsprechend ihrer speziellen Materialeigenschaften zu verwerten. Eine thermische Verwertung nicht recycelbarer Sortimente als Bestandteil von Ersatzbrennstoff-Mischungen sollte immer möglich sein.

Beseitigung

Ziel der Beseitigung von AS 17 06 01* asbesthaltigen Abfällen , AS 17 06 03* sonstigen Mineralfaserabfällen sowie AS 17 06 05* asbesthaltigen Baustoffen ist die Verhinderung von Gefährdungen durch Freisetzung von Fasern in die Atemluft sowie das Ausschleusen der Schadstoffe aus dem Wertstoffkreislauf. Hierfür stehen folgende Verfahren zur Verfügung:
  • chemische Verfahren: Zerstörung der Fasern in Flusssäure und anschließende Neutralisation sowie Fällung der silikatischen Rückstände mit dem Ziel der Verwertung als Zuschlagstoff, z. B. in der Zementsteinindustrie, (derzeit in Deutschland nicht praktiziert)
  • thermische Verfahren: Verglasung bei Temperaturen 1.400 °C oder Zerstörung der Fasern bei Temperaturen 800 °C, (derzeit in Deutschland nicht praktiziert)
  • Ablagerung: obertägige Ablagerung auf Monodeponien oder definierten Monobereichen auf Deponien der Klasse I (DK I) bis III (DK III); ggf. untertägige Ablagerung (DK IV).
Praktiziert wird aus technischen und wirtschaftlichen Gründen in Deutschland fast ausschließlich die obertägige Ablagerung. Gemäß § 6 Abs. 6 Satz 2 DepV dürfen insbesondere asbest- bzw. KMF-haltige Abfälle mit Zustimmung der zuständigen Behörde auch bei Überschreitung einzelner Zuordnungswerte, insbesondere des TOC und des Glühverlustes auf einem gesonderten Teilabschnitt eines Deponieabschnittes (Monobereich) der Klasse II (DK II) oder III (DK III) abgelagert werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Abtrennung der Fasern nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist oder kein anderes Entsorgungsverfahren zur Verfügung steht. Diese Regelung wird überwiegend für Brandabfälle angewandt. Eine obertägige Deponierung POP-haltiger Abfalle darf nur mit Abfällen erfolgen, bei denen die Konzentrationsgrenzen der in Anhang IV der POP-Verordnung aufgelisteten Stoffe nicht überschritten sind.

Auf die dafür einschlägigen Vorgaben für einen gefahrlosen Umgang (Lagerung, Verpackung, Transport, Ablagerung), insbesondere die TRGS 519 und TRGS 521 wird hingewiesen.

Sofern die Zuordnungswerte in Abhängigkeit der Deponieklasse eingehalten werden, kann die Abfallart 17 06 04 ohne spezifische Arbeitsschutzvorkehrungen auf Deponien der Klasse I (DK I) oder II (DK II) abgelagert werden.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
170601* Dämmmaterial, das Asbest enthält
keine Verwertung möglich praktiziert wird Ablagerung auf DK I oder DK II (im Monobereich) oder DK IV
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
"alte" künstliche Mineralfaser (KMF): keine Verwertung; organische Dämmstoffe: energetische Verwertung "alte" KMF: Ablagerung auf DK I bis DK III (im Monobereich) oder DK IV; neue KMF, kontaminiert: thermische Behandlung; organische Dämmstoffe: thermische Behandlung
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 170601 und 170603 fällt
"neue" künstliche Mineralfasern (KMF), sogenannte freigezeichnete Mineralfasern: Recycling bei Hersteller, organische Dämmstoffe: energetische Verwertung neue KMF: DK I oder DK II
170605* asbesthaltige Baustoffe
keine Verwertung möglich DK I oder DK II (im Monobereich) oder DK IV

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I (DK I) und II (DK II), ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

DE - Bundesrepublik Deutschland
  Abfallaufkommen nach Jahren

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
  LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
  Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 619: Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle (TRGS 619)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Künstliche Mineralfaserdämmstoffe (1/2011)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Fragen und Antworten zur Ersatzbaustoffverordnung, Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
  Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
  Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
  Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
  Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
  Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
  Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Kontaminierte Bausubstanz, Erkundung, Bewertung, Entsorgung, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2003
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  BE - Berlin
  Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
  Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
  Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
  Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
  Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  HE - Hessen
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  POP-Abfall-Überwachungsverordnung - Allgemeine Hinweise; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), August 2017
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 26.07.2017 zur Entsorgung von Abfällen, die HBCD enthalten, und anderer nicht gefährlicher Abfälle, die persistente organische Abfälle enthalten, nach Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
  Informationsangebot der niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV ab 01.08.2017
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
  Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) vom 28.07.2017
  RP - Rheinland-Pfalz
  Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
  Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand 3.8.2017
  SN - Sachsen
  Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  SH - Schleswig-Holstein
  Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
  Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
  TH - Thüringen
  Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016

 

 

Glossar
  RALDeutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (Abk. für Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen), eine unabhängige Organisation, die RAL-Gütezeichen für Produkte und Dienstleistungen hinsichtlich technischer und vor allem qualitätstechnischer Anforderungen vergibt
  SteinwolleArt von künstlichen Mineralfasern (KMF), für die verschiedene Gesteinsarten oder Reycling-Formsteine geschmolzen und evtl. mit Zusatzstoffen (z. B. Bindemittel) zu Fasern u. a. für Dämmstoffe verarbeitet werden
  GlaswolleArt von künstlichen Mineralfasern (KMF), für die Glasrohstoffe (wie Quarzsand) und Altglas geschmolzen und evtl. mit Zusatzstoffen (z. B. Bindemittel) zu Fasern u. a. für Dämmstoffe verarbeitet werden
  SchlackenwolleArt von künstlichen Mineralfasern (KMF), für die Schlacken (Hochofenschlacke oder Stahlwerksschlacke) geschmolzen und evtl. mit Zusatzstoffen (z. B. Bindemittel) zu Fasern u. a. für Dämmstoffe verarbeitet werden
  amorphohne regelmäßige Struktur
  EPSexpandiertes Polystyrol, thermoplastisch verarbeitbarer Werkstoff mit einer weißen, grobporigen Struktur, d. h. einem geschlossenzelligen, harten Schaumstoff, z. B. auch als Styropor bekannt
  PURbzw. PU, Polyurethane, Kunststoffe oder Kunstharze mit Urethan-Gruppen, die hart und spröde, weich und elastisch sein können, was bei der Polymersynthese über Ausgangsstoffe, Additive und Vernetzungsgrad gesteuert wird; in aufgeschäumter Form als Schaumstoff für Polster oder auch als aushärtender Montageschaum bekannt
  PIRPolyisocyanurate, Kunststoffe oder Kunstharze mit Isocyanursäure-Gruppen, die einen höheren Vernetzungsgrad haben als PUR-Schäume und damit chemisch und thermisch stabiler sind, und als Hartschaumplatten für die Wärmedämmung von Gebäuden verwendet werden
  freigezeichnete Mineralfasernkünstlich hergestellte mineralische Fasern, die u. a. gem. Gefahrstoffverordnung frei von Krebsverdacht sind (über Kanzerogenitätsindex, Tierversuche, Biolöslichkeit / Halbwertszeit oder Faserdimension)
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  XPSextrudiertes Polystyrol, thermoplastisch verarbeitbarer Werkstoff, der im Gegensatz zu EPS deutlich feinporiger ist und z. B. als Styrodur bzw. Jackodur bekannt ist
  FerntransportpotentialEigenschaft von Chemikalien, sich in der Umwelt zu verteilen und dabei bis in entlegene, sensible Ökosysteme (z.B. die Arktis) transportiert zu werden
  WHOWorld Health Organization, Weltgesundheitsorganisation
  KI-WertKanzerogenitätsindex, Wert für die Bewertung von KMF; Fasern mit einem KI kleiner 40 stehen im Verdacht, krebsauslösend zu wirken
  WHO-Faserlungengängige Fasern, die eine Länge > 5 µm, einen Durchmesser
  LAGABund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
  POPpersistent organic pullutants (langlebige organische Schadstoffe), schwer abbaubare organische Verbindungen, die sich in der Umwelt anreichern, deren Herstellung und Verwendung im Rahmen der Stockholmer Konvention eingeschränkt oder verboten sind (POP-Verordnung)
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  HBCDHexabromcyclododecan, auch HBCDD abgekürzt, ringförmiger, bromierter Kohlenwasserstoff mit 16 Isomeren, als additives Flammschutzmittel überwiegend in Polystyrolschaum (z. B. in Dämmstoffen) verwendet, aufgenommen in der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt)
  Technische BaubestimmungZusammenstellung von technischen Regeln (z. B. DIN-Normen, bauaufsichtliche Richtlinien), die die allgemeinen Anforderungen (an bauliche Anlagen, Bauprodukte sowie andere Anlagen und Einrichtungen) der jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer konkretisieren
  KMFkünstliche Mineralfasern, synthetische, anorganische Fasern, kristallin oder glasartig, wie z. B. Dämmwolle aus Glas oder Gestein, Endlosglasfasern, Keramikfasern; biobeständige und lungengängige Fasern können Krebs erzeugen
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle
  FCKWFluorchlorkohlenwasserstoffe, halogenierte organische Verbindungen, die als Treibgase oder Kältemittel eingesetzt wurden und ein hohes klimaschädigendes Potenzial (Abbau der Ozonschicht sowie Treibhauseffekt) besitzen und deren Verwendung Beschränkungen und Verboten unterliegt
  Asbest Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikat-Minerale, die beim Einatmen karzinogen sein können, z. B. Chrysotil, Krokydolith, Amosit, Anthophyllit, Aktinolith und Tremolit
  Teerdurch zersetzende thermische Behandlung (Pyrolyse) aus organischen Naturstoffen (wie Kohle und Holz) gewonnenes bräunliches bis schwarzes, zähflüssiges Gemisch organischer Verbindungen mit hohem Anteil an polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
  Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
  Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot zu Asbesthaltigen Abfällen, Umweltbundesamt
  Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
  Technische Regel für Gefahrstoffe 905: Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe (TRGS 905)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 519: Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (TRGS 519)
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Gefahrstoff Asbest (2/2010)
  Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) - Berichte KOMPAKT Künstliche Mineralfaserdämmstoffe (1/2011)
  VDI-Richtlinie: VDI 3876 Messen von Asbest in Bau- und Abbruchabfällen sowie daraus gewonnenen Recyclingmaterialien - Probenaufbereitung und Analyse
  Deutsches Institut für Normung, DIN 19698 - Untersuchung von Feststoffen - Probenahme von festen und stichfesten Materialien - Teil 1: Anleitung für die segmentorientierte Entnahme von Proben aus Haufwerken
  LAGA-Mitteilung 23, Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle, 2015
  Technische Regel für Gefahrstoffe 521: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle (TRGS 521)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 619: Substitution für Produkte aus Aluminiumsilikatwolle (TRGS 619)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz, LKreiWiG), Dezember 2020
  Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
  Schreiben zur POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, hier: Aufhebung der Erlasse des Umweltministeriums vom 12.10.2016 und 25.11.2016, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Januar 2018
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Abbruchplanung - Eine Handlungshilfe für Bauherren, LUBW, 2008
  Recyclingbaustoffe in Baden-Württemberg: Aktueller Stand und mögliche Auswirkungen der geplanten Ersatzbaustoffverordnung, LUBW, August 2014
  Abbruch von Wohn- und Verwaltungsgebäuden, LUBW, 2001
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Bauen im Bestand, Asbest in Gebäuden – die versteckte Gefahr
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Rechtliche Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
  Fachtagung: „Bauen im Bestand – Sind asbesthaltige Baustoffe zu erwarten?“
  Informationsangebot BMAS für Bundesministerium Arbeit und Soziales, Nationaler Asbestdialog
  Informationsangebot des Umweltbundesamt, Asbest
  Informationsangebot der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA), Asbest
  Informationsangebot des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Asbestsanierung
  Informationsangebot der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau), Asbest - Informationen über Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten
  Informationsangebot Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
  Steckbrief (Nr. 2) "Faserkontaminierte (z. B. Asbest und künstliche Mineralfasern-KMF) Abfälle", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.1) "Dämmmaterial aus künstlich hergestellten Mineralfaserprodukten (KMF)", LUBW, 2017
  Steckbrief (Nr. 12) "Holzwolle - Leichtbauplatten", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.6) "Vinyl-Asbest-Platten (auch Floor-Flex oder Flex-Platten)", LUBW, Januar 2017
  Steckbrief (Nr. 25.2) "Estriche", LUBW, August 2018
  Schaubild zur Nachweisführung im Hinblick der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, 02. März 2018
  Informationsangebot des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Thema HBCD-haltige Bauabfälle
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Informationsangebot des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zum Thema Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau
  Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt, Bayerisches Landesamt für Umwelt, November 2017
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Künstliche Mineralfasern (KMF)", LfU Bayern, 2017
  UmweltWissen - Abfall, hier: Asbest, LfU Bayern, 2018
  UmweltWissen - Abfall, hier: künstliche Mineralfasern, LfU Bayern, 2018
  Hinweise zur Entsorgung von HBCDD-haltigen Dämmmaterialien in Bayern, Bayrisches Landesamt für Umwelt
  Kontaminierte Bausubstanz, Erkundung, Bewertung, Entsorgung, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2003
  Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
  BE - Berlin
  Entsorgungsmöglichkeiten für HBCD-haltige Polystyrol-Dämmplatten aus dem Baubereich, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, September 2016
  Merkblatt zur Entsorgung von Brandabfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2017
  Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 18.03.2010
  Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
  Merkblatt 3 - Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Januar 2011
  Merkblatt zur Einstufung von KMF-Abfällen, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Januar 2010
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
  Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
  Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juli 2009
  Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz Berlin - Bauabfall Merkblätter zur Entsorgung
  Weiterführende Hinweise zum Merkblatt zur Entsorgung von teerhaltiger Dachpappe, SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, 19.03.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  Leitfaden zur Probenahme und Untersuchung von mineralischen Abfällen im Hoch- und Tiefbau, Runder Tisch Abfallbeprobung Brandenburg-Berlin, November 2009
  HB - Bremen
  Information zur Entsorgung von Abfällen, die Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr Freie Hansestadt Bremen, Oktober 2016
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Oktober 2022
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Erlass zur Getrennthaltung und Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Oktober 2016
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
  MV - Mecklenburg-Vorpommern
  Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmplatten aus Polystyrol (Übergangsvorschriften für die Einstufung von HBCD-haltigem Polystyrol als gefährlicher Abfall) Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
  Vollzugshinweise zur Entsorgung Künstlicher Mineralfasern, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, 17.12.2019
  Erlass "Ergänzung zu den Technischen Hinweisen zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA vom 4.12.2018, Vollzugshinweise vom 24.04.2019 (Az. 581-01301-2013/061-003)", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 26.07.2017 zur Entsorgung von Abfällen, die HBCD enthalten, und anderer nicht gefährlicher Abfälle, die persistente organische Abfälle enthalten, nach Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
  Informationsangebot der niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV ab 01.08.2017
  POP-Abfall-Überwachungsverordnung - Allgemeine Hinweise; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), August 2017
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 29.06.2011 über die Zulässigkeit der Ablagerung von asbesthaltigem Straßenaufbruch auf Deponien der Klasse I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
  Erlass zu Anforderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen, hier: Einführung der Handreichung „Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau“, Nierdersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 02.11.2020
  Handreichung Qualifizierter Umgang mit mineralischen Abfällen und Ausbaustoffen im Straßenbau, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, September 2019
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) vom 28.07.2017
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Informationsangebot zur Entsorgung HBCD-haltiger Dämmmaterialien, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Oktober 2016
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Informationsangebot zum Umgang mit Asbest, Bezirksregierung Düsseldorf vom 26.11.2016
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Merkblatt 17 - Bewirtschaftung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand: Dez 2017
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
  Fragen und Antworten zur POP-Abfall-ÜberwV, SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Stand 3.8.2017
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Bauabfallstudie 2001, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Dezember 2003
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
   Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Mineralische Abfälle
  ST - Sachsen-Anhalt
  Einstufung und Entsorgungshinweise hinsichtlich Hexabromcyclododecan (HBCD) - haltiger Bau- und Abbruchabfälle, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, September 2016
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Basisdokument, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Juni 2021
  Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau von Gebäuden und anderen technischen Bauwerken, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Einsatz von mineralischen Abfällen als qualitätsgesicherte Recycling-Baustofe in technischen Bauwerken (E RC ST), Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  Regelungen für die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen, Modul zum Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt, Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Dezember 2018
  SH - Schleswig-Holstein
  Hinweise zur Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Oktober 2016
  Merkblatt zur Abfallentsorgung bei Abbrucharbeiten, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, Oktober 2017
  Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
  Informationsblatt HBCD-haltige Bauabfälle in Thüringen , Landesverwaltungsamt Freistaat Thüringen, November 2016
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

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Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
28.02.2019Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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28.02.2019Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
26.11.2008Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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76231 Karlsruhe
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