Abfallsteckbrief "Altholz"
030101 | Rinden und Korkabfälle |
030104* | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten |
030105 | Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen |
030301 | Rinden- und Holzabfälle |
150103 | Verpackungen aus Holz |
150110* | Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
170201 | Holz |
170204* | Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind |
170603* | anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält |
170604 | Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt |
191206* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält |
191207 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt |
200137* | Holz, das gefährliche Stoffe enthält |
200138 | Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt |
200307 | Sperrmüll |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
- Altholz, das bei der Holzbearbeitung und -verarbeitung anfällt, sogenanntes Industrierestholz (Abfallgruppe 03)
- Gebrauchte Produkte aus Holz, die am Ende ihrer Lebensdauer zu entsorgen sind, sogenanntes Gebrauchtholz (Abfallgruppen 1501 "Verpackungen", Abfallkapitel 17 "Bau- und Abbruchabfälle")
- Aus Abfällen gewonnenes Altholz (Abfallgruppe 1912 "Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen", Abfallgruppe 2001 "Siedlungsabfälle - Getrennt gesammelte Fraktionen" und Abfallgruppe 2002 "Siedlungsabfälle - Andere Siedlungsabfälle")
Zuordnung nach AVV
Kapitel 03 | Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe |
Gruppe 0301 | Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln |
Gruppe 0303 | Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe |
Kapitel 15 | Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.) |
Gruppe 1501 | Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle) |
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1702 | Holz, Glas und Kunststoff |
Gruppe 1706 | Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe |
Kapitel 19 | Abfälle aus Abfallbehandlungsanlagen, öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen sowie der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch und Wasser für industrielle Zwecke |
Gruppe 1912 | Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen (z. B. Sortieren, Zerkleinern, Verdichten, Pelletieren) a. n. g. |
Kapitel 20 | Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschliesslich getrennt gesammelter Fraktionen |
Gruppe 2001 | Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01) |
Gruppe 2003 | Andere Siedlungsabfälle |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
- Leitfaden - Altholzverwertung, BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter, 2010
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Altholz", LfU Bayern, 2012
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- BE - Berlin
- Merkblatt "Altholz" zur Einstufung besonders überwachungsbedürftiger Holzabfälle, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, April 2002
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Runderlass 6/4/03 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) vom 26.02.2003 zu Änderungen für die Entsorgung von Altholz
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Mai 2006
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Entsorgung von Weinbergspfählen, Informationsschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.02.2007
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Entsorgung von Holzabfällen im Freistaat Sachsen - Handlungsanleitung, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Stand Mai 2004
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Nach der Altholzverordnung (AltholzV) fallen Industrierestholz und Gebrauchtholz unter den Begriff Altholz, soweit diese im rechtlichen Sinne Abfall sind.
Die AltholzV unterteilt Altholz in vier Kategorien:
- Altholzkategorie A I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde.
Derart unbehandelte Althölzer sind z. B. Euro- und Einwegpaletten, Obststiegen, Kabeltrommeln (nach 1989), Industrieresthölzer, Massivholzmöbel, Schalungen von Baustellen. - Altholzkategorie A II: Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel.
Unter diese Hölzer und Holzwerkstücke fallen vorrangig Gebrauchtmöbel aus furnierten Spanplatten, Bauspanplatten, Zuschnittreste. - Altholzkategorie A III: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel.
Beispiele für diese Altholzkategorie sind Gebrauchtmöbel und -küchen, die mit PVC-Beschichtungen, PVC-Kantenumleimer und ähnlichem versehen sind. Die Hölzer sind nicht mit Holzschutzmitteln belastet. - Altholzkategorie A IV: Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.
Anmerkung: Eine Regelfall-Zuordnung gängiger Altholzsortimente zu den Altholzkategorien A I bis A IV ist im Anhang III der AltholzV enthalten. Sie kann bei Zuordnungen als Grundlage herangezogen werden. Eine Zuordnung in eine bessere (niedrigere) Altholzkategorie ist besonders zu begründen. Liegen verschiedene Kategorien von Altholz als Gemisch vor, so ist das Gemisch der höchsten (schlechtesten) Altholzkategorie zuzuordnen, die vorhanden ist.
030101 Rinden und Korkabfälle
Rinden- und Korkabfälle 030101 entstehen bei der Entrindung von Bäumen an Holzeinschlagplätzen und in der holzverarbeitenden Industrie, z. B. Herstellung von Platten und Möbeln. Korkabfälle entstehen zudem bei der Verarbeitung von Kork, z. B. Granulieren/Schroten, Pressen und Schneiden. Die Rinden- und Korkabfälle sind in der Regel unbehandelt und bestehen naturbedingt aus Lignin und Cellulose sowie Harzen, Säuren und ätherischen Ölen. Diese Abfälle unterliegen nicht der AltholzV.
030104*/05 Sägemehl, Späne, Abschnitte etc.
Sägemehl, Gatterspäne und Zuschnittreste 030104*/05 fallen in Betrieben an, die Holz oder Holzwerkstoffe schneiden oder spanen, z. B. Schreinereien und Möbelhersteller. Holzwerkstoffe und Verbundstoffe (z. B. Span- oder Holzfaserplatten) können organische und anorganische Holzschutzmittel, Klebemittel, Beschichtungen (z. B. Lacke, Harze, Kunststoffe, Papier), Flammschutzmittel, Färbemittel, Kunststoffe und andere holzfremde Stoffe (z. B. Zement) enthalten. Art und Anteil der Beimischungen und damit der Schad- und Störstoffe sind produktions- und gebrauchsspezifisch und müssen im Einzelfall betrachtet werden.
Die Altholzsortimente aus naturbelassenem Vollholz werden im Regelfall der Altholzkategorie A I zugeordnet und die Altholzsortimente aus behandeltem Holz ohne schädliche Verunreinigungen (z. B. PVC, Holzschutzmittel) werden im Regelfall der Altholzkategorie A II zugeordnet.
030301 Rinden- und Holzabfälle
Rinden- und Holzabfälle 030301 entstehen bei der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe. Abgesehen von der spezifischen Herkunft entsprechen Art und Zusammensetzung dieser Abfälle den unter 030101 genannten Rinden- und Korkrückständen.
150103 Verpackungen
Unter Verpackungen 150103 fallen im Allgemeinen Verpackungen aus Vollholz und aus Holzwerkstoffen, z. B. Paletten, Transportkisten und Obststeigen. Sie sind produktions- und gebrauchsbedingt nicht mit schädlichen Behandlungs- oder Restinhaltsstoffen belastet. Sie können verleimt oder lackiert sein, dürfen jedoch keine Holzschutzmittel enthalten. Unter 150103 fallende Verpackungen sind in der Regel der Altholzkategorie A I (Vollholz, naturbelassen), A II (Holzwerkstoffe, ggf. verleimt, gestrichen) bzw. A III (Verbundmaterial) zugeordnet.
150110* Verpackungen
Verpackungen 150110* sind, analog zu 150103, Pack- und Transporthilfsmittel aus Holz und Holzwerkstoffen. Sie sind produktionsbedingt mit Holzschutzmittel behandelt und/oder mit anderen Schadstoffen belastet, z. B. gebrauchsbedingte schädliche Anhaftungen. Unter 150110* fallen z. B. Stück- und Schwergutverpackungen, Paletten (überwiegend aus Übersee) und Kabeltrommeln (vor 1989), die in der Regel der Altholzkategorie A IV zuzuordnen sind.
170201 Holz aus Bau- und Abbruchtätigkeit
Holz aus Bau- und Abbruchtätigkeit 170201 ist nach der Regelfall-Zuordnung der AltholzV zwei Kategorien zugeordnet.
Die Altholzkategorie A I beinhaltet Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz ohne Schadstoffe, z. B. unbehandelte Konstruktionshölzer, Stützen und Verbaue. Diese Hölzer sind lediglich mechanisch bearbeitet oder bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt.
Der Altholzkategorie A II sind mehrere Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen und behandeltem Vollholz zugeordnet, z. B. beschichtete und verleimte Schalbretter (Multiplexplatten) sowie schalölbehaftete Massivholzplatten, Altholz aus dem Abbruch und Rückbau sowie Dielen, Bretterschalungen, Türblätter, Zargen, Deckenpaneele, Zierbalken, Bauspanplatten etc. aus dem Innenbereich. Diese Materialien sind zumeist verleimt, lackiert, gestrichen und dürfen keine Holzschutzmittel oder gebrauchsbedingte schädliche Verunreinigungen/Anhaftungen, z. B. Teerkleber, aufweisen. Jedoch können sie mit holzzerstörenden Insekten ( z. B. Gewöhnlicher Nagekäfer) und Pilzen ( z. B. Echter Hausschwamm) befallen sein, dies ist nicht abfallrechtlich relevant, sollte aber bei der Entsorgung wegen z. B. Sporenflug aus arbeits- und umweltschutzrechtlichen Aspekten berücksichtigt werden.
170204* Holz aus Bau- und Abbruchtätigkeit
Unter 170204* fallen Holzabfälle aus Bau- oder Abbruchtätigkeit, die produktions- oder gebrauchsbedingt mit schädlichen Stoffen verunreinigt sind. Hierzu zählen aus Voll- bzw. Massivholz bestehende Konstruktionshölzer und tragende Teile, z. B. Dachbalken und -sparren, Fensterrahmen, Außentüren, Balkon- und Außenwandverkleidungen. Ebenso ist imprägniertes Altholz aus dem Außenbereich der Abfallart 170204* zugeordnet, z. B. Carports, Zäune, Bahnschwellen und Leitungsmasten. In der Regel sind diese mit Holzschutzmitteln, wie z. B. Holzschutzsalzen und Decklacken behandelt und der Altholzkategorie A IV zuzuordnen.
In der Vergangenheit wurden nach heutigen Kenntnisstand besonders kritische Wirkstoffe eingesetzt, u.a. krebserzeugende Teeröle (Carbolineum), deren Verwendung im privaten Bereich seit 1991 (Teeröl-Verordnung, seit 2002 Chemikalien-Verbotsverordnung(ChemVerbotsV)) verboten und im industriellen Bereich stark eingeschränkt ist. Die Verwendung von Quecksilberchlorid, z. B. bei der Kryanisierung von Hopfenstangen, ist seit 1990 verboten. In den 60er und 70er Jahren wurden häufig Holzschutzmittel eingesetzt, die in Westdeutschland Pentachlorphenol PCP und Lindan (Mischungsverhältnis ca. 10:1) enthielten. Der Einsatz von PCP ist seit 1989 verboten (PCP-Richtlinie). Lindan ist in Holzschutzmitteln mit RAL-Gütezeichen für Holzschutzmittel nicht mehr enthalten. Der Einsatz von DDT wurde in Westdeutschland durch das DDT-Gesetz 1972 verboten. In der ehemaligen DDR, dem heutigen Ostdeutschland, war DDT in dem Holzschutzmittel Hylotox enthalten, das bis 1989 hergestellt wurde und übergangsweise bis 30.06.1991 eingesetzt werden durfte.
In Deutschland hergestellte Lacke beinhalten keine Pigmente, die aus Blei, Chrom, Cadmium und Quecksilberverbindungen bestehen, jedoch werden bei Importen noch Pigmente auf Basis dieser gesundheitsschädlichen Metalle hergestellt.
Unter 170204* fällt auch Altholz aus der industriellen Anwendung, z. B. mit Ölen, Fetten und Metallen behaftete Industriefußböden, aus dem Wasserbau, von abgewrackten Schiffen und Waggons, Bahnschwellen, Leitungsmasten und aus Schadensfällen, z. B. Brandholz.
Die Hölzer können zusätzlich mit holzzerstörenden Insekten ( z. B. Gewöhnlicher Nagekäfer) und Pilzen ( z. B. Echter Hausschwamm) befallen sein, dies ist nicht abfallrechtlich relevant, sollte aber bei der Entsorgung wegen z. B. Sporenflug aus arbeits- und umweltschutzrechtlichen Aspekten berücksichtigt werden.
170603*/04 Dämmmaterial
In der Praxis ist Dämmmaterial, sofern es überwiegend aus Holz bzw. Holzwerkstoffen besteht, der Abfallart 170603*/04 zugeordnet. Hierunter fallen z. B. Weichfaserlatten aus Holzwolle oder -fasern, die im Innenausbau zur Wärme- oder Schalldämmung eingesetzt werden. Sie enthalten oft organische (Leim) oder mineralische Binder (Gips, Zement) und können mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sein, z. B. organische oder anorganische Holzschutz- und Flammschutzmittel. Die mit gefährlichen Stoffen verunreinigten Materialien sind der Abfallart 170603* zuzuordnen. In den Jahren vor 1980 wurde Dämmmaterial für den Innenbereich, z. B. sogenannte Akustikdecken, u. a. auch mit PCB behandelt. PCB-haltige Abfälle sind nach den Regelungen der PCBAbfallV zu entsorgen.
191206*/07 Holz aus der mechanischen Abfall-Behandlung
Holz aus der mechanischen Behandlung von Abfällen wird, je nach Schadstoffgehalt, den Abfallarten 191206* bzw. 191207 zugeordnet. Die Abfallart besteht in der Regel aus Hackschnitzeln verschiedener Größenklassen (10 - 150 mm), Späne (1 - 20 mm) und Feinspan. Ziel ist in der Regel die energetische Verwertung oder - die Erfüllung der Qualitätskriterien vorausgesetzt - die Verwendung der Hackschnitzel und Späne als Substitut für Frischholz in der Holzwerkstoffindustrie. Dies bedingt die vorherige Aussortierung von Althölzern mit schädlichen Verunreinigungen, die dann unter 191206* zu entsorgen sind.
Die AltholzV (Anhang IV) ordnet die Feinfraktion aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstoffen der Abfallart 191206* und damit der Altholzkategorie A IV zu.
200137*/38 Holz aus Siedlungsabfällen
Holzabfälle, die aus Haushaltsabfällen oder ähnlichen gewerblichen/industriellen Abfällen gewonnen bzw. getrennt gesammelt werden, sind der Abfallart 200137*/38 zuzuordnen. Hierunter fallen zumeist Kleinmengen aus Haushaltungen, Gewerbe und Industrie, die als Wertstoffe separat erfasst werden. Die Abfallart weist herkunftsbedingt eine sehr große Vielfalt auf, z. B. Paneele, Möbel, Türblätter und sonstige hölzerne Gebrauchsgegenstände aus Vollholz oder Holzwerkstoffen. Die Materialien können mit sehr unterschiedlichen Stoffen verunreinigt sein, z. B. Lacke, Farben, Kleber, Leime und ggf. Holzschutzmittel. In der Regel erfolgt an der Anfallstelle keine sachgerechte Deklaration oder Trennung, so dass eine Separierung anhand der Verunreinigung erst auf dem Wertstoffhof, bei der Sortieranlage oder beim Altholzaufbereiter erfolgt.
Diese Altholzsortimente werden im Regelfall der Altholzkategorie A I zugeordnet, wenn es sich um PVC-freies naturbelassenes Vollholz, evtl. furnierte Holzwerkstoffe, handelt. Der Altholzkategorie A II werden beschichtete, lackierte, PVC-freie, Kantenumleimer-freie Hölzer zugeordnet und unter die Altholzkategorie A III fallen Hölzer mit PVC-Beschichtung oder PVC-Umleimer.
200307 Sperrmüll
Unter Altholz aus Sperrmüll 200307 werden die als Mischsortiment bei der Sperrmüllsammlung erfassten Möbel und sonstige hölzerne Gebrauchsgegenstände aus Haushaltungen und Gewerbe verstanden. Sie sind häufig mit halogenorganischen Beschichtungen versehen und daher der Altholzkategorie A III der AltholzV zugeordnet. Mit Holzschutzmitteln oder sonstigen schädlichen Stoffen verunreinigte Materialien, z. B. Zäune oder Fensterrahmen, fallen nicht unter die Abfallart 200307.
Holzschutzmittel sind entsprechend ihrer Wirksamkeit (vorbeugend oder bekämpfend) und ihres Einsatzbereichs nach Gebrauchs- und Wirksamkeitsklassen untergliedert (DIN 68800 Holzschutz im Hochbau (DIN 68800) und DIN EN 599 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Wirksamkeit von Holzschutzmitteln (DIN 599)).
Bestimmte Stoffe dürfen aufgrund schädlicher Auswirkungen in Holzschutzmitteln nicht mehr oder nur eingeschränkt verwendet werden, z. B. organische Mittel wie PCP, Lindan, Teeröl, DDT und anorganische Mittel wie Quecksilber- und Arsensalze (siehe ChemVerbotsV).
Ein gesetzliches Zulassungsverfahren für Holzschutzmittel besteht derzeit nicht nicht. Für tragende und aussteifende Bauteile hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Vorschriften erlassen. Zudem unterziehen sich die Hersteller u. a. dem freiwilligen Prüfverfahren der Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. (RAL Gütezeichen für Holzschutzmittel, RAL-GZ 830).
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Informationsangebot Gütegemenschaft Holzschutzmittel e.V.
- Informationsangebot des Bundesinstitut für Risikobewertung zum Thema Holzschutzmittel
- Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter e. V.
- Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP-Richtlinie)
- Leitfaden - Altholzverwertung, BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter, 2010
- DIN EN 1001-2, Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten, 2005
- Informationsangebot der Architektenkammer Baden-Württemberg zur DIN 68800, Holzschutz, Teile 1 bis 4, 2011
- DIN EN 599 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Wirksamkeit von Holzschutzmitteln wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt wird
- Holzschutzmittel, Gütesicherung, RAL-GZ 830
- BW - Baden-Württemberg
- Erhebung von Anlagen zur Aufbereitung von Altholz in Baden-Württemberg, LUBW, 2008
- BY - Bayern
- Informationsangebot LfU Bayern - hier: Pflanzenschutzmittel
- Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau, Stoffdaten; hier: Holzschutzmittel und Pestizide, LfU Bayern, 2004
- Informationsangebot LfU Bayern - UmweltWissen; hier: PCP Pentachlorphenol (in Bearbeitung)
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Altholz", LfU Bayern, 2012
- BE - Berlin
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- BB - Brandenburg
- Runderlass 6/4/03 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) vom 26.02.2003 zu Änderungen für die Entsorgung von Altholz
- HE - Hessen
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.11.2016 zum Ende der Abfalleigenschaft für aufbereites Palettenaltholz
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 11.02.2020 zur abfallrechtlichen Einstufung von Holzhackschnitzeln aus Landschaftspflegematerial und sonstigem Grünschnitt; Kriterien nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Entsorgung von Weinbergspfählen, Informationsschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.02.2007
- SN - Sachsen
- Entsorgung von Holzabfällen im Freistaat Sachsen - Handlungsanleitung, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Stand Mai 2004
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Die Schadstoffe im Altholz sind in erster Linie bedingt durch Holzschutzmittel, die vorbeugend oder bekämpfend zum Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten im Innen- oder Außenbereich eingesetzt werden. Bei den Mitteln sind im Wesentlichen drei Kategorien zu unterscheiden:
- organische Wirkstoffe in organischen Lösemitteln oder als wässrige Emulsion, z. B. Xyligen®, Dichlofluanid, Endosulfan,
- ölige Produkte, z. B. Carbolineum, zum Teil mit organischen Lösemitteln, und
- anorganische, wasserverdünnbare Salze und Salzgemische, z. B. Bor-, Fluor-, Chromat-, Kupfer- und Arsensalze.
Weitere Schadstoffbelastungen von Altholz können durch Beschichtungen, Farbanstriche und Holzwerkstoffbestandteile (z. B. Bindemittel, Leim) eingetragen werden. Außerdem können auch gebrauchsbedingte Verunreinigungen auftreten, z. B. Öle und Lösemittel bei Industriefußböden, die einzelfallspezifisch zu analysieren und zu bewerten sind.
Metalle und Halbmetalle
Mit anorganischen Holzschutzmitteln behandelte Althölzer beinhalten Schwermetallsalze, z. B. Arsen-, Bor-, Chrom-, Kupfer- oder Zinkverbindungen, ggf. früher auch Quecksilber (seit 1990 verboten), in unterschiedlichen Kombinationen. Die Verbindungen sind alle als gesundheitsschädlich oder akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft. Näheres ist den jeweiligen Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen. Anwendungsverbote bzw. -einschränkungen sind der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) zu entnehmen.
Pigmente in Holzanstrichmitteln enthielten früher die umweltrelevanten Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und Zinn. Der Anteil von Farben und Lacken am Altholz ist zumeist gering, da sie - im Gegensatz zu Holzschutzmitteln - nur oberflächig in dünner Schicht aufgebracht und in der Regel nicht gefahrenbestimmend sind.
Organische Schadstoffe
In organischen Holzschutzmitteln ist der eigentliche Wirkstoff mit Konzentrationen von 5 bis 15 % in aliphatische Kohlenwasserstoffen und/oder aromatische Kohlenwasserstoffen gelöst. Die Auswahl des geeigneten Mittels richtet sich nach der gewünschten Schutzwirkung und dem Verwendungszweck des Holzprodukts.
Als Wirkstoff werden, zumeist in Kombination, halogenorganische Mittel wie Xyligen, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol und Tebuconazol verwendet. Alle Mittel sind als Gefahrstoff klassiert (gesundheitsschädlich oder akut toxisch, gewässergefährdend). Bestimmte schwer abbaubare halogenhaltige Mittel, z. B. PCP,Lindan, DDT sind heutzutage nicht mehr oder nur eingeschränkt zugelassen, können aber in Althölzern noch enthalten sein.
Mit polychlorierten Biphenylen (PCB) belastetes Altholz ist getrennt zu halten und gemäß der PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV) zu entsorgen. Dies kann insbesondere auf Dämm- und Schallschutzplatten zutreffen, die vor 1980 gefertigt wurden.
Vor 1991 (Teeröl-Verordnung) wurden komplexe Steinkohlenteer-Imprägnieröle eingesetzt, z. B. Kreosot und Teeröl. Sie enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wie Benzo(a)pyren und Phenole und sind als krebserregend eingestuft. Bahnschwellen sind mit Teeröl (Carbolineum) getränkt und unterliegen in Deutschland Verwendungsbeschränkungen, die bis 2002 in der Teeröl-Verordnung und seit 2002 in der ChemVerbotsV festgelegt sind. Dadurch wurde die Verwendung gebrauchter Bahnschwellen im Landschaftsbau unterbunden. Die gebrauchten Bahnschwellen sind zusätzlich mit gefährlichenRückständen wie Altöl (aus Radlagern, Schmieranlagen) Bremsabrieb, Ruß von Abgasen, Herbiziden etc. belastet. Bahnschwellen aus der Zweitbenutzung können in Altholzfraktionen vorkommen.
Organische Stoffe können zudem bei sogenanntem Leimholz, Sperrholz-, Span- und Faserplatten in Form von Leim und Klebemittel enthalten sein. Eingesetzt werden überwiegend Harnstoffharze und in geringerem Umfang Melamin- und Phenolharze sowie Isocyanate. Diese Stoffe sind, nach Abbinden und thermischer Behandlung, nicht als Gefahrstoff eingestuft. Sie können jedoch gesundheitsgefährdende Stoffe freisetzen, z. B. Formaldehyd.
Sonstige Schadstoffe und Störstoffe
Als Holzschutzmittel werden auch sogenannte Quat-Präparate eingesetzt, z. B. quartäre Ammoniumverbindungen. Sie entstehen durch Umsetzung von Aminen mit Alkylierungsmitteln wie z. B. Methylchlorid oder Dimethylsulfat. Aufgrund ihrer geringen Wirksamkeit finden sie als Holzschutzmittel kaum Verwendung.
PVC-Beschichtungen in Form von Umleimern, Dekorfolien und Beschlägen waren früher weit verbreitet und werden noch heute im Küchenbau eingesetzt. Eine Gefährdung geht von diesem Sortiment hauptsächlich bei einer unsachgemäßen Verbrennung oder von möglichen Schwermetallbelastungen aus Pigmenten und Stabilisatoren aus.
Eine potentielle Gefährdung kann aus holzzerstörenden Schimmelpilzen resultieren, deren bekanntester Vertreter der Echte Hausschwamm ist. Er bildet in erster Linie eine Gefahr für die Bausubstanz und unter Umständen auch für die Gesundheit, da seine Sporen Allergien auslösen und seine gasförmigen Stoffwechselprodukte Kopfschmerzen oder Übelkeit hervorrufen können. Die in einigen Bundesländern noch gegebene Meldepflicht für den Echten Hausschwamm bezieht sich u. a. auf die Standsicherheit von Gebäuden und ist in den Landesbauordnungen geregelt (weitere Informationen siehe unter "Quellen").
Holzschutzmittel sind entsprechend ihrer Wirksamkeit (vorbeugend oder bekämpfend) und ihres Einsatzbereichs nach Gebrauchs- und Wirksamkeitsklassen untergliedert (DIN 68800 Holzschutz im Hochbau (DIN 68800) und DIN EN 599 Anforderungen an Holzschutzmittel (DIN 599)).
Bestimmte Stoffe dürfen aufgrund schädlicher Auswirkungen in Holzschutzmitteln nicht mehr oder nur eingeschränkt verwendet werden, z. B. organische Mittel wie PCP, Lindan, Teeröl, DDT und anorganische Mittel wie Quecksilber- und Arsensalze (siehe ChemVerbotsV).
Die Regelfall-Zuordnung gängiger Altholzsortimente zu den Altholzkategorien A I bis A IV ist im Anhang III der Altholzverordnung enthalten. Sie kann bei Zuordnungen als Grundlage herangezogen werden, wobei die einzelfallspezifischen Aspekte zu berücksichtigen sind.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
Mit anorganischen Schutzmitteln behandelte Hölzer oder Holzwerkstoffe | ||
Arsen-, Bor-, Chrom-, Kupfer-, Quecksilber- oder Zinkverbindungen | Der Gehalt an giftigen Stoffen kann > 1 % betragen; Verbindungen sind i. d. R. als gesundheitsschädlich oder akut toxisch sowie gewässergefährdend eingestuft; für die Gefahrenbeurteilung sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend. Die Verwendung von Quecksilberchlorid ist nicht mehr zulässig. |
|
Holzanstrichmittel mit Blei, Cadmium, Quecksilber und Zinn | Holzanstrichmittel mit Pb, Cd, Hg und Sn werden nicht mehr verwendet; sie sind als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft. | |
Mit organischen Holzschutzmitteln (HSM) behandelte Hölzer oder Holzwerkstoffe | ||
z. B. Xyligen, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol und Tebuconazol | Der Gehalt an giftigen Stoffen kann im Einzelfall > 10 % betragen; Verbindungen sind i. d. R. als gesundheitsschädlich oder akut toxisch sowie gewässergefährdend eingestuft; für die Gefahrenbeurteilung sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend. Schwer abbaubare, halogenhaltige Mittel sind nicht mehr zugelassen, z. B. DDT; siehe auch PCP und Lindan. |
|
PAK in Teeröl ("Carbolineum") | Teeröl darf im privaten Bereich nicht und im industriellen Bereich nur eingeschränkt verwendet werden; als krebserzeugend eingestuft | |
Polychlorierte Biphenyle (PCB) | Getrennt halten von anderen Abfällen und als PCB-Abfall gem. PCB-Verordnung entsorgen; PCB ist ein Schadstoff mit hoher Persistenz und ist als gesundheitsschädlich (spezifisch Zielorgan-Toxisch) und gewässerfährdend eingestuft. | |
Leime und Klebstoffe; Harnstoffharze, und in geringerem Umfang Melamin- und Phenolharze sowie Isocyanate | Ausreagierte und -gehärtete Klebemittel sind nicht als Gefahrstoff eingestuft. Ausgasen von Formaldehyd ist möglich. | |
PCP (Pentachlorphenol) | 0,1-0,5% HSM; 200-280 g/m² Holz | Getrennt halten von anderen Abfällen, PCP ist als krebserzeugend, akut toxisch, reizend und gewässergefährdend eingestuft. Außerdem ist es stark wassergefährdend. Seit 1989 verboten, muss aber bei der Altholzentsorgung berücksichtigt werden. |
Lindan (γ-Hexachlorcyclohexan) | 0,1-0,5% HSM; 200-280 g/m² Holz | Häufig zusammen mit PCP eingesetzt im Verhältnis 1:10, es ist als akut toxisch, gewässergefährdend und reproduktionstoxisch eingestuft |
DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) | < 4% HSM, <> 100 mg/kg TS | zusammen mit Lindan oder PCP im Holzschutzmittel Hylotox verwendet, (Mindestaufnahme von Hylotox 59: 43 kg/m3); es ist als akut toxisch und gewässergefährdend eingestuft |
Sonstige organische und anorganische Schadstoffe | ||
Flammschutzmittel, z. B. Borate, Ammoniumphosphate bzw. Salze und Ester der Phosphorsäuren, ggf. chlorierte und bromierte Verbindungen | Die meisten Flammschutzmittel sind als gesundheitsgefährlich oder reizend eingestuft; für die Gefahrenbeurteilung sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend. | |
PVC und halogenorganische Verbindungen | Vorkommen in Beschichtungen, evtl. in Farbpigmenten und Stabilisatoren. Gefährdung hauptsächlich durch unsachgemäße Verbrennung. | |
Biogene Schadstoffe (Schimmelpilze) | ||
Hausschwamm und andere Fäulniserreger | In erster Linie allergisches Potenzial, keine Gesundheitsgefährdung. |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
030101 Rinden und Korkabfälle | 1 | |
030104* Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten | 6 | |
030105 Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen | 101 | Analytik |
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | 145 | Analytik |
170201 Holz | 15 | Analytik |
170204* Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind | 403 | Analytik |
170603* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält | 425 | Analytik |
170604 Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt | 41 | Analytik |
191206* Holz, das gefährliche Stoffe enthält | 107 | Analytik |
191207 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt | 17 | Analytik |
200137* Holz, das gefährliche Stoffe enthält | 3 |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Informationsangebot BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter e. V.
- Informationsangebot Holzfragen.de
- Informationen zu holzzerstörenden Gebäudepilzen, "pilzlichen" Holzschädlingen, Hausfäulepilzen, Bauholzpilzen oder Werkholzpilzen
- Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP-Richtlinie)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Leitfaden - Altholzverwertung, BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter, 2010
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- BW - Baden-Württemberg
- Erhebung von Anlagen zur Aufbereitung von Altholz in Baden-Württemberg, LUBW, 2008
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Informationsangebot Abfallratgeber Bayern
- Informationsangebot LfU Bayern - hier: Pflanzenschutzmittel
- Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau, Stoffdaten; hier: Holzschutzmittel und Pestizide, LfU Bayern, 2004
- Informationsangebot LfU Bayern - UmweltWissen; hier: PCP Pentachlorphenol (in Bearbeitung)
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Altholz", LfU Bayern, 2012
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- Merkblatt "Altholz" zur Einstufung besonders überwachungsbedürftiger Holzabfälle, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, April 2002
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- BB - Brandenburg
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Mai 2006
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 11.02.2020 zur abfallrechtlichen Einstufung von Holzhackschnitzeln aus Landschaftspflegematerial und sonstigem Grünschnitt; Kriterien nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Entsorgung von Weinbergspfählen, Informationsschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.02.2007
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Entsorgung von Holzabfällen im Freistaat Sachsen - Handlungsanleitung, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Stand Mai 2004
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Branchenbezogene Merkblätter zur Altlastenbehandlung - Holzimprägnierstandorte, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG, 1998
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Bei den in der Produktion und der Anwendung anfallenden Althölzer, insbesondere Sägemehl, Späne und Abschnitte (Abfallschlüssel 030104*/05) und Verpackungen (Abfallschlüssel 150103/150110*), kommen zur Minimierung u. a. folgende Maßnahmen in Betracht:
- Minimierung von Verschnittholz durch geeignetes Ausgangsmaterial sowie Schnitteinteilung und -führung,
- Minimierung von Bauholz durch Teile-Dimensionierung und konstruktive Maßnahmen,
- Verwendung von Mehrfachverpackungen und -paletten.
Sammlung und Bereitstellung
Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.
Altholz wird zumeist lose als stückiges Massengut gehandhabt und im Haufwerk gelagert bzw. in geeigneten Großbehältnissen (Schuttmulden) transportiert. Mit Holzschutzmitteln behandelte Althölzer sind bei Lagerung und Transport grundsätzlich vor Niederschlag bzw. Auswaschung von Schadstoffen zu schützen.
Bei Befall des Altholzes mit holzzerstörenden Pilzen ( z. B. Echter Hausschwamm) ist auch auf eine getrennte und abgedeckte Sammlung zu achten (Verhinderung von Sporenflug) In einigen Bundesländern gibt es eine Meldepflicht für den Echten Hausschwamm. Diese bezieht sich auf die Standsicherheit von Gebäuden und ist in den Landesbauordnungen geregelt.
- Durch Sichtkontrolle und Sortierung ist das Altholz den für den vorgesehenen Verwertungsweg zugelassenen Altholzkategorien zuzuordnen. Bei Verdacht auf Teerölbehandlung ist Altholz der Altholzkategorie A IV zuzuordnen. Bei der Zuordnung sind Sortiment und Herkunft des Altholzes gemäß Anhang III als Regelvermutung zu beachten. Die Einstufung in eine andere Altholzkategorie ist in besonders begründeten Ausnahmefällen zulässig. Sie ist im Betriebstagebuch zu begründen und zu dokumentieren.
- Störstoffe sind auszusortieren.
- Lässt sich Altholz nicht eindeutig einer Altholzkategorie zuordnen, ist es in eine höhere Altholzkategorie einzustufen.
- Das für die Zuordnung eingesetzte Personal muss über die erforderliche Sachkunde verfügen. Die Sachkunde erfordert eine betriebliche Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplanes.
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Eine stoffliche oder energetische Verwertung von Altholz setzt voraus, dass die in der Altholzverordnung (AltholzV) und ggf. in den RAL-Gütezeichen Recyclingholz genannten Kriterien eingehalten werden. Wichtigster stofflicher Verwertungszweig ist die Spanplattenherstellung mit einer Einsatzquote für Altholz von bis zu 40 % in Deutschland und bis zu 100 % im Ausland.
Altholz ist gemäß der AltholzV entsprechend seiner Belastung mit Schad- oder Störstoffen und im Hinblick auf eine schadlose Verwertung bzw. Beseitigung in vier Altholzkategorien unterteilt (siehe Hinweis unter Kapitel Herkunft und charakteristische Zusammensetzung). Eine zusätzliche Kategorie bildet das PCB-haltige Altholz, z. B. Dämm- oder Schallschutzplatten, das nach den Vorschriften der PCB/PCT-Abfallverordnung (PCBAbfallV) zu entsorgen ist. Hinweise zur Entsorgung von PCP-haltigem Altholz stehen in der PCP-Richtlinie.
Bei einem Altholzgemisch unterschiedlicher Altholzkategorien richtet sich die Anforderung an die Verwertung nach der jeweils vertretenen höchsten (schlechtesten) Altholzkategorie.
Für die stoffliche Verwertung von Altholz sind laut AltholzV, Anhang I, grundsätzlich folgende Verfahren geeignet:
- Altholz der Kategorien A I, A II und eingeschränkt A III: Aufbereitung zu Holzhackschnitzeln und Holzspänen für die Herstellung von Holzwerkstoffen. Die Aufbereitung von Altholz der Altholzkategorie A III ist nur zulässig, wenn Lackierungen und Beschichtungen durch eine Vorbehandlung weitgehend entfernt wurden oder im Rahmen des Aufbereitungsprozesses entfernt werden.
- Altholz der Kategorien A I bis A IV: Gewinnung von Synthesegas zur weiteren chemischen Nutzung. Eine Verwertung ist nur in hierfür nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) genehmigten Anlagen zulässig.
- Altholz der Kategorien A I bis A IV: Herstellung von Aktivkohle/Industrieholzkohle. Eine Verwertung ist nur inhierfür nach § 4 des BImSchG genehmigten Anlagen zulässig.
Darüber hinaus kommt die energetische Verwertung in Heizkraftwerken und sonstigen Verbrennungsanlagen in Betracht, sofern die Belastung des Altholzes den Genehmigungskriterien der Anlagen entspricht. Als Biomasse (§ 2 Biomasseverordnung) sind Althölzer der Altholzkategorie A I - A IV mit PCB/PCT-Gehalt < 50 mg/kg, Hg-Gehalt < 1 mg/kg und einem Heizwert Hu > 11.000 kJ/kg anerkannt.
Altholz, dass mit holzzerstörenden Pilzen (z. B. Echter Hausschwamm) befallen ist, sollte aufgrund der Verhinderung des Sporenflugs energetisch verwertet werden.
Eine zentrale Rolle nehmen die Altholzaufbereitungsanlagen ein, die definierte Altholzsorten in einer Hammer- oder Prallmühle zerkleinern und durch Sichtung bzw. Siebung verwertbare Fraktionen unterschiedlicher Korngrößenklassen herstellen.
Beseitigung
Sofern aufgrund hoher Schadstoffbelastung oder sonstiger störender Bestandteile eine Verwertung nicht möglich ist, ist Altholz in Abfallverbrennungsanlagen zu beseitigen.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
Rinden und Korkabfälle 030101 und 030301 | |
|
|
Sägemehl, Späne, Abschnitte etc. 030104* | |
energetische Verwertung, z. B. Heizkraftwerke | Verbrennung HMV oder SAV |
Sägemehl, Späne, Abschnitte etc. 030105 | |
|
|
Verpackungen 150103 | |
|
|
Verpackungen 150110* | |
energetische Verwertung, z. B. Heizkraftwerke; Regelzuordnung nach AltholzV Kategorie A IV | Verbrennung HMV oder SAV |
Holz aus Bau- und Abbruchtätigkeit 170201 | |
|
|
Holz aus Bau- und Abbruchtätigkeit 170204* | |
energetische Verwertung, z. B. Heizkraftwerke; Regelzuordnung nach AltholzV Kategorie A IV | Verbrennung HMV oder SAV |
Dämmmaterial 170603* | |
Verbrennung HMV oder SAV | |
Dämmmaterial 170604 | |
energetische Verwertung, z. B. Heizkraftwerke | |
Holz aus der mechanischen Behandlung 191206* | |
energetische Verwertung, z. B. Heizkraftwerke; Regelzuordnung nach AltholzV Kategorie A IV | |
Holz aus der mechanischen Behandlung 191207 | |
|
|
Holz aus Siedlungsabfällen 200137* | |
Verbrennung HMV oder SAV | |
Holz aus Siedlungsabfällen 200138 | |
|
|
Sperrmüll 200307 | |
|
Verbrennung HMV |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (ErneuerbareEnergien-Gesetz - EEG 2021)
- Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)
- Informationsangebot BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter e. V.
- Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP-Richtlinie)
- Leitfaden - Altholzverwertung, BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter, 2010
- Recyclingholz, Gütesicherung, RAL-GZ 428
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Erhebung von Anlagen zur Aufbereitung von Altholz in Baden-Württemberg, LUBW, 2008
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Altholz", LfU Bayern, 2012
- Informationsangebot der Bayrischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) aus der Reihe "LWF-aktuell (109), Wettbewerb um Holz", hier: Kaskadennutzung von Altholz in Bayern, Februar 2016
- BE - Berlin
- Merkblatt "Altholz" zur Einstufung besonders überwachungsbedürftiger Holzabfälle, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, April 2002
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- BB - Brandenburg
- Runderlass 6/4/03 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) vom 26.02.2003 zu Änderungen für die Entsorgung von Altholz
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- POP-Abfall-Überwachungsverordnung - Allgemeine Hinweise; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), August 2017
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 26.07.2017 zur Entsorgung von Abfällen, die HBCD enthalten, und anderer nicht gefährlicher Abfälle, die persistente organische Abfälle enthalten, nach Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
- Informationsangebot der niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV ab 01.08.2017
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.11.2016 zum Ende der Abfalleigenschaft für aufbereites Palettenaltholz
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 11.02.2020 zur abfallrechtlichen Einstufung von Holzhackschnitzeln aus Landschaftspflegematerial und sonstigem Grünschnitt; Kriterien nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): Ende der Abfalleigenschaft für aufbereitetes Palettenaltholz und anderes Altholz der Altholzkategorie A I gemäß Altholzverordnung- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2021
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Informationsangebot des Landesbetriebs Wald und Holz NRW
- Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) vom 28.07.2017
- RP - Rheinland-Pfalz
- Entsorgung von Weinbergspfählen, Informationsschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.02.2007
- SN - Sachsen
- Branchenbezogene Merkblätter zur Altlastenbehandlung - Holzimprägnierstandorte, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG, 1998
- Entsorgung von Holzabfällen im Freistaat Sachsen - Handlungsanleitung, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Stand Mai 2004
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (ErneuerbareEnergien-Gesetz - EEG 2021)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung - POP-AbfallÜberwV)
- Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)
- Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV)
- Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
- Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV)
- Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle und halogenierter Monomethyldiphenylmethane (Artikel 1 der Verordnung über die Entsorgung polychlorierter Biphenyle, polychlorierter Terphenyle sowie halogenierter Monomethyldiphenylmethane und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- Leitfaden - Altholzverwertung, BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter, 2010
- Informationsangebot BAV Bundesverband Altholzaufbereiter und -verwerter e. V.
- Richtlinie für die Bewertung und Sanierung Pentachlorphenol (PCP)-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden (PCP-Richtlinie)
- Informationsangebot Gütegemenschaft Holzschutzmittel e.V.
- Informationsangebot Holzfragen.de
- Informationen zu holzzerstörenden Gebäudepilzen, "pilzlichen" Holzschädlingen, Hausfäulepilzen, Bauholzpilzen oder Werkholzpilzen
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Informationsangebot des Bundesinstitut für Risikobewertung zum Thema Holzschutzmittel
- DIN EN 1001-2, Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten, 2005
- Informationsangebot der Architektenkammer Baden-Württemberg zur DIN 68800, Holzschutz, Teile 1 bis 4, 2011
- DIN EN 599 Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Wirksamkeit von Holzschutzmitteln wie sie durch biologische Prüfungen ermittelt wird
- Holzschutzmittel, Gütesicherung, RAL-GZ 830
- Recyclingholz, Gütesicherung, RAL-GZ 428
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot Abfallratgeber Bayern
- Informationsangebot LfU Bayern - hier: Pflanzenschutzmittel
- Schadstoffratgeber - Gebäuderückbau, Stoffdaten; hier: Holzschutzmittel und Pestizide, LfU Bayern, 2004
- Informationsangebot LfU Bayern - UmweltWissen; hier: PCP Pentachlorphenol (in Bearbeitung)
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Altholz", LfU Bayern, 2012
- Informationsangebot der Bayrischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) aus der Reihe "LWF-aktuell (109), Wettbewerb um Holz", hier: Kaskadennutzung von Altholz in Bayern, Februar 2016
- BE - Berlin
- Informationsangebot der Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Berlin/Brandenburg (SBB), Nachhaltige Gebäudenutzung - Intelligente Konzepte für langfristigen Werterhalt, April 2009
- Merkblatt 1 - Hinweise zur Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Mai 2013
- Informationsangebot der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, "Gut erhalten" - Die Nutzung gebrauchter Bauteile bei Neubau und Sanierung, Februar 2008
- Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 18.11.2022
- Merkblatt 2 - Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die bei Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen, Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz (SenGUV), Februar 2010
- Merkblatt "Altholz" zur Einstufung besonders überwachungsbedürftiger Holzabfälle, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, April 2002
- BB - Brandenburg
- Runderlass 6/4/03 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) vom 26.02.2003 zu Änderungen für die Entsorgung von Altholz
- Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Mai 2006
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Abfallwirtschaftsplanung - Bau- und Abbruchabfälle
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 26.07.2017 zur Entsorgung von Abfällen, die HBCD enthalten, und anderer nicht gefährlicher Abfälle, die persistente organische Abfälle enthalten, nach Inkrafttreten der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
- Informationsangebot der niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) zur Handhabung HBCD-haltiger Abfälle nach der POP-Abfall-ÜberwV ab 01.08.2017
- POP-Abfall-Überwachungsverordnung - Allgemeine Hinweise; Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), August 2017
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 31.01.2007 zur Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19.12.02 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Abnahme von Abfällen auf Abfalldeponien, hier: Zuordnungswerte für mechanisch-biologisch behandelte Abfälle
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.11.2016 zum Ende der Abfalleigenschaft für aufbereites Palettenaltholz
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 21.11.2016 zum Ende der Abfalleigenschaft für aufbereites Palettenaltholz
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 11.02.2020 zur abfallrechtlichen Einstufung von Holzhackschnitzeln aus Landschaftspflegematerial und sonstigem Grünschnitt; Kriterien nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): Ende der Abfalleigenschaft für aufbereitetes Palettenaltholz und anderes Altholz der Altholzkategorie A I gemäß Altholzverordnung- Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2021
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) zur Durchführung der Verordnung über die Getrenntsammlung und Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-ÜberwV) vom 28.07.2017
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- Informationsangebot des Landesbetriebs Wald und Holz NRW
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Belasteter Boden und Bauschutt - Vollzug der Abfallnachweisverordnung, Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 12.10.2009, aktualisiert am 11.01.2023
- Entsorgung von Weinbergspfählen, Informationsschreiben des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz vom 05.02.2007
- SL - Saarland
- Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
- Entsorgung von Holzabfällen im Freistaat Sachsen - Handlungsanleitung, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, Stand Mai 2004
- Branchenbezogene Merkblätter zur Altlastenbehandlung - Holzimprägnierstandorte, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie - LfULG, 1998
- ST - Sachsen-Anhalt
- Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
- Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010
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Datum | Herausgeber | Ersteller |
09.05.2012 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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