Abfallsteckbrief "1010 Nichteisen-Metallgießereien"

 

101003 Ofenschlacke
101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
101006 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
101007* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
101008 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
101010 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
101013* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
101014 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
101015* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
101016 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen beschränken sich auf die gängigen, beim Gießen von Nichteisenmetallen anfallenden Abfälle der Untergruppe 1010, sodass folgende Abfallarten nicht behandelt werden:
  • 101011* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
  • 101012 andere Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
  • 101099 Abfälle a. n. g.
Abfälle, die darüber hinaus beim Schmelzen und Gießen von Nichteisenmetallen (NE-Metallen) anfallen und anderen Gruppen der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zuzuordnen sind, enthält dieser Abfallsteckbrief ebenfalls nicht. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um gebrauchte Ofenauskleidungen sowie Krätzen und Abschaum aus dem Schmelzprozess. Informationen dazu bieten folgende Abfallsteckbriefe in IPA:
  • 1611 Ofenauskleidungen und feuerfeste Materialien
  • 1003 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie
  • 1007 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie

Zuordnung nach AVV


Kapitel 10 Abfälle aus thermischen Prozessen
Gruppe 1010 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Entstehung von Abfällen aus NE-Metall-Gießereien der Gruppe 1010 (Quelle: ABAG-itm, überarbeitet von UIL 2017)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 3 )

NE-Metallschlacken (Quelle: Lanuv NRW FB 71 Striegel)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Der Nichteisenmetallguss umfasst das Gießen von Werkstücken aus NE-Metallen. Die NE-Metalle und ihre Legierungen werden entsprechend ihrer Dichte in Leichtmetalle (bis 5 g/cm3) und Schwermetalle (ab 5 g/cm3) eingeteilt. Zu den wichtigsten Basismetallen zählen bei den Leichtmetallen (LM) Aluminium und Magnesium sowie bei den Schwermetallen (SM) Kupfer, Blei, Zink, Zinn und Nickel (sogenannte Buntmetalle). Darüber hinaus gibt es auch Werkstoffe auf Basis von Titan (LM), Kobalt (SM), Gold (SM), Silber (SM) etc. Rund 77 % der NE-Metallgussteile werden im Straßenfahrzeugbau verarbeitet.

Das Gießen von NE-Metallen besteht aus den Fertigungsschritten Gießen, Gussstückentnahme und Nachbehandlung. Vorgelagert ist der Schmelzprozess des Metalls mit/ohne Dosierung von Zugschlagstoffen (z. B. Silizium zum Legieren von Aluminium oder Glas) in Brennstoff oder elektrisch beheizten Öfen. Durch die Legierung oder Dosierung von Zuschlagstoffen lassen sich beispielsweise die Gießbarkeit, die Korrosionsbeständigkeit, die Festigkeit oder die Warmfestigkeit verbessern. Die Mischung der Ausgangsstoffe wird auch als Gattierung bezeichnet. Bei den eingesetzten Metallen wird in Erzeugung aus Primär- und Sekundärrohstoffen unterschieden. Beispiele für Primärstoffe sind Erze und Konzentrate. Zu den Sekundärrohstoffen gehören nichteisenmetallhaltiger Schrott, Galvanikschlämme, Filterstäube und Produktionsrücklaufmaterialien. Meist werden die NE-Metalle in der Gießerei geschmolzen, Aluminium kann aber z. B. sogar in flüssiger Form von Schmelzwerken bezogen werden. Bei der Schmelze bilden sich unterschiedliche Mengen von Schlacken oder sogenannten Krätzen im Ofen aus.

Bei den Gießverfahren wird unterschieden zwischen Schwerkraftgießen (Nutzung Schwerkraft beim Eingießen des Metalls) und Gießen mit Anwendung von Druck (Druckgießen mit erhöhter Einfließgeschwindigkeit des Metalls). Als wichtigste Gießverfahren sind das Kokillengießverfahren, bei dem die Schmelze mit Hilfe der Schwerkraft in die Form gefüllt wird, das Niederdruckkokillengießverfahren, bei dem der Formhohlraum mit Hilfe eines geringen Luft- oder Inertgasdrucks mit Schmelze gefüllt wird und das Druckgießverfahren, bei dem die Schmelze zunächst in die Gießkammer einer Druckgießmaschine gefüllt wird und von dort mit einem Kolben in den Formhohlraum gepresst wird, zu nennen. Beim Gießen wird unterscheiden zwischen Dauerformen und verlorenen Formen.

Dauerformen werden mehrfach abgegossen. Sie bestehen aus metallischen Werkstoffen (Gusseisen oder warmfeste Stähle) und werden vor allem für das Gießen von Nichteisenmetalllegierungen verwendet.

Werden verlorene Formen eingesetzt, gibt es die Möglichkeit mit verlorenen Modellen oder mit Dauermodellen (Dauermodelle können mehrfach genutzt werden; die Modelle werden zwar beim Gießen zerstört, aber die Art des Modells wird immer wieder hergestellt; Dauermodell≠ Dauerform) zu arbeiten. Verlorene Formen können nur einmal genutzt werden und werden dann zerstört, um das Gussstück zu entnehmen. Beim Gießprozess in verlorenen Formen werden die entsprechenden Gussformen aus einem Formstoff (Formsand) hergestellt (Formherstellung). Sofern die resultierenden Gussteile Hohlräume (Innenkonturen) oder Hinterschneidungen aufweisen sollen, werden zusätzlich sogenannte Kerne in einem separaten Arbeitsgang hergestellt (Kernherstellung). Zum Schutz vor thermischer Belastung und der Metallschmelze und um die poröse Formteiloberfläche zu glätten sind die Gussformen und Kerne mit einer sogenannten Schlichte überzogen.

Für die Herstellung von Kernen werden chemische Bindungsverfahren eingesetzt, d. h. der Formstoff (Formsand) wird durch chemische Reaktionen verfestigt. Dabei kommen sowohl anorganische Bindersysteme (z. B. mit wasserlöslichen Alkalisilikate (Wasserglas)) als auch organische Bindersysteme (z. B. mit Polyurethan) zum Einsatz.

Für die Herstellung der Form werden physikalische Bindungen durch Verfahren mit tongebundenen Formstoffen, durch Nassgussformverfahren oder Verdichtungsformverfahren (z. B. mit Druckluft) genutzt. Die verwendeten Formstoffe bestehen grundsätzlich aus dem Formgrundstoff Quarzsand, dem Bindemittelsystem Ton-Wasser und speziellen Zusätzen. Auch chemische Binder, z. B. Epoxidharz, werden zur Herstellung von Gussformen eingesetzt.

Basis der Form bildet ein Modell, welches mit dem Formstoff (Formsand) abgeformt wird. Um ein Anhaften des Sandes am Modell bei dessen Entfernung zu vermeiden, werden dabei Trennmittel wie z. B. Talkum oder Graphit eingesetzt.

Bei der Herstellung der verlorenen Formen entsteht verfahrensbedingt sogenannter Überfallsand bzw. nicht abgegossener Form- oder Kernsand, sogenannter Gießereialtsand.

Nach dem Gießen und Erkalten des Gussstückes wird die Form aufgebrochen und das Gussstück entnommen (Prozess Gussstückentnahme). Das Gussstück wird einer Nachbehandlung unterzogen. Hierbei wird es gesäubert und anschließend im Allgemeinen einer Oberflächenbehandlung unterzogen, z. B. dem Schleifen oder Entgraten durch Sandstrahlen.

Nach dem Guss oder der Nachbehandlung werden die Werkstücke auf mögliche Risse geprüft (Rissprüfung). Die dafür überwiegend eingesetzten Verfahren sind visuelle Prüfung, Magnetpulver- und Farbeindringprüfung, Röntgenverfahren, Ultraschallverfahren, Laserverfahren oder Wirbelstromverfahren.

Bei der Farbeindringprüfung wird z. B. das Prüfmittel (Penetrant) mit fluoreszierenden oder nicht fluoreszierenden Farbpigmenten trocken oder als Suspension (Öl, Wasser) eingesetzt und mit UV-Licht bzw. blauem LED-Licht angeregt, sodass die Risse sichtbar werden.

Der Formstoff von verlorenen Formen und auch Kernen (Gießereialtsand ) wird wieder aufbereitet (Prozess: Sandaufbereitung oder -regenerierung) und zu ca. 95 % wieder verwendet. Zunehmend werden dabei die Kernsande zunächst von den Formsanden getrennt gehalten und jeweils unterschiedlichen Aufbereitungsschritten unterzogen. Typische Aufbereitungsschritte der Sandaufbereitung insgesamt sind Zerkleinerung, Siebung, Eisenmetall-/Nichteisenmetallabscheidung und weitere Klassierverfahren.

101003 Ofenschlacke

Das NE-Metall wird in erdgas-, erdöl- oder strombeheizten Öfen erschmolzen, z. B. Tiegelöfen oder Induktionsöfen. Schlacken und Krätzen (Aluminiumkrätzen fallen unter den AS 10 03) entstehen als zähfeste bis körnige, die Schmelze bedeckende Oxidhaut mit einer variablen Zusammensetzung. Sie bestehen hauptsächlich aus Metalloxiden und anhaftenden Metallen, z. B. aus Aluminiumoxid und metallischem Aluminium und in geringem Maß aus NE-metallhaltigen Mineralien wie Silikat, Kalk und Dolomit. Schlacken und Krätzen sind spezifisch leichter als der Nichteisenmetallguss. Ihr Anteil beträgt ca. 5 % des Ausgangsmaterials. Sie bilden sich unter hohen Temperaturen > 1.500 °C. Beim Einschmelzen von Aluminiumschrotten (Sekundärrohstoff) zu Sekundäraluminium wird zusätzlich eine Salzmischung (z. B. Mischung aus Natriumchlorid, Kaliumchlorid und Calciumfluorid) zugegeben. Dabei entsteht Salzschlacke, die im Wesentlichen aus Natrium- bzw. Kaliumchlorid, Aluminiumoxid, Aluminium, Kaliumdioxid und weiteren Metalloxiden, z. B. aus den Legierungsbestandteilen der Vorstoffe (Blei, Kupfer, Nickel, Zink) besteht. Außerdem können in Spuren auch Carbide, Nitride und Phosphide enthalten sein. Kupferschlacke setzt sich aus den Oxiden von Silizium 45 – 50 %, Kalzium 18 – 22 %, Mangan 4 – 9 %, Eisen 3 – 5 %, Natrium und Kalium 3 – 5 % sowie aus Kupfer 0,2 – 0,3 % und Schwefel 0,2 – 0,4 % zusammen.

Zum Abfallschlüssel 101003 gibt es keinen Spiegeleintrag, d. h. es entstehen keine gefährlichen Abfälle. Die Mansfelder Kupferschlacke ist ein Sonderfall. Diese kann einen Anteil radioaktiver Elemente enthalten, der jedoch aus dem Ausgangsmaterial (Schiefer) und nicht der Technologie resultiert.

101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
101006 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen


Nicht abgegossene Form- oder Kernsande (auch Gießereirestsande genannt) entstehen bei der Fertigung von Formen und Kernen verfahrensbedingt (Überfallsand) oder durch Herstellungsfehler. Sie enthalten den Sand, die Bindemittel und ggf. weitere Zusatzstoffe in unveränderter Form und liegen in stückiger bis rieselfähiger Form vor.

Beim Sandguss werden die Gießformen aus Formsand modelliert, der typischerweise aus Quarzsand (Korngröße < 0,02 mm) besteht. Die Form wird mit anorganischen Bindemitteln (z. B. Bentonit, Ton oder Wasser) oder organischen Bindemitteln (z. B. aus Kunstharzen auf Phenol- oder Furanbasis oder Polyurethan sowie aus Ölen) fixiert. Es können weitere Zusatzstoffe zugegeben werden, z. B. Natriumcarbonat (Soda) zur Aktivierung von Bentonit oder häufig auch kohleähnliche Additive wie Graphit oder Härter wie Phosphorsäure. Das vor dem Abformen des Modells aufgetragene Trennmittel, z. B. Talkum oder Graphit, beinhaltet der Formsand ebenfalls. Der Kernsand enthält im Wesentlichen chemische Bindemittel, z. B. Bentonit, Kaolinit oder Kunstharze auf Phenol-oder Furanbasis. Nach Freigabe der Patente der Bühler AG (Schweiz) wird der Kernsand zukünftig zunehmend auch durch Salze, z. B. Mischung aus 38 % Kaliumchlorid und 62 % Natriumcarbonat (Soda), insbesondere beim Druckgießen, ersetzt werden.

101007*gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
101008 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen


Gießformen nach dem Gießen enthalten neben den Formsanden mit den überwiegend anorganischen Bindemitteln auch abgegossene Kerne mit verbrannten bzw. pyrolysierten organischen Bindemitteln, z. B. Zersetzungsprodukte der Phenolharze. Zudem sind Glanzkohlenstoffbildner, Schlichte und eventuell geringe Metallanteile enthalten. Die Gießereialtsande werden je nach Zusammensetzung aus wirtschaftlichen Gründen größtenteils in den Gießereien aufbereitet bzw. regeneriert.

101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
101010 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt


Filterstäube entstehen bei der Reinigung der Abgase aus dem Ofen und der Abluft aus den weiteren Prozessen, d. h. dem Schmelzprozess, der Form- und Kernherstellung, dem Gießen (Abguss), der Gussstückentnahme sowie der Nachbehandlung der Gussteile und der Sandaufbereitung/-regenerierung). Sie werden im Allgemeinen mit Gewebefiltern trocken aus der Abluft abgeschieden.

Stäube aus der Reinigung der Ofenabgase enthalten überwiegend Sandanhang aus der Gattierung, Abbrand der Ofenausmauerung, dem Einsatzmaterial anhaftende Stäube, unverbrannte Zuschlagstoffe und Oxidationsprodukte des Schmelzprozesses wie z. B. Metalloxide. Beim Einsatz von verunreinigten Schrotten entstehen bei Vorhandensein von chlororganischen oder aromatischen Verbindungen und Spuren von Kupfer auch Dioxine und Furane (PCDD/PCDF).

Filterstäube aus der Form- und Kernherstellung, dem Einsatz von Schlichten, der Gussstückentnahme sowie der Sandaufbereitung/-regenerierung enthalten vorwiegend die Feinanteile der Sande (oft > 50 %), Metallpartikel und ausgehärtete bzw. verbrannte Reste des Bindemittels.

Filterstäube aus der Abluft der Nachbehandlung (Schleifen, Entgraten) weisen hohe Metallanteile auf (bis zu 50 %).

101013*Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
101014 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen


Abfälle von Bindemitteln sind unverbrauchte oder überlagerteRückstände. Je nach Sandsystem handelt es sich hierbei um anorganische Stoffe, z. B. Bentonit bzw. organische Zubereitungen, z. B. Phenol- oder Furanharze.

101015*Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
101016 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen


Nach dem Guss werden die Werkstücke auf mögliche Risse geprüft. Die überwiegend eingesetzten Verfahren sind visuelle Prüfung, Magnetpulver- und Farbeindringprüfung, Röntgenverfahren, Ultraschallverfahren, Laserverfahren oder Wirbelstromverfahren.

Dabei handelt es sich z. B. um ultraschallangeregte Thermografie oder klassisch um eine Farbeindringprüfung. Das Prüfmittel (Penetrant) besteht hier z. B. aus Magnetpulver mit Eisenoxid, fluoreszierenden oder nicht fluoreszierenden Farbpigmenten wie z. B. Xanthen- oder Anthrachinonfarbstoffe, das trocken oder als Suspension (Öl, Wasser) eingesetzt und mit UV-Licht bzw. blauem LED-Licht angeregt wird.

Die Abfälle entstehen durch das Abwaschen des Färbemittels von der Metalloberfläche, z. B. mit Wasser oder Ethanol und im geringen Maß aus überlagerten Substanzen (Konzentrate).

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
101003 Ofenschlacke
wasserlösliche Anteile ca. 45 – 75 Gew.-%
wasserunlösliche Anteile ca. 20 – 40 Gew.-%
metallisches Aluminium ca. 5 – 20 Gew.-%
PCDD/PCDF ca. 2 – 20 Gew.-%
101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen101006 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
Feststoff
Quarzsand 85 - 98 %TS davon Feinkornanteil ( < 63 µm) ca. 15 %TS
Kohlenstoff 1 - 7 %TS davon liegen im Mittel 75 % in elementarer Form vor
Glühverlust ges. 1 - 7 %TS organischer Rest von Schlichten und Glanzkohlenstoff
Eluat
pH-Wert 7,5 - 10
Leitfähigkeit 100 - 600 µS/cm
Kohlenstoff als TOC 5 - 40 mg/l
NE-Metalle im Eluat (Summe) < 1 mg/l NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l
101007* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 101008 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen (Beispiel Altsand aus dem Al-Guss)
Feststoff
Quarzsand 75 – 90 % TS
PAK kleinergleich 1 mg/kg
Kohlenstoff 0,2 – 8 % TS
Glühverlust 3 – 7 %
organische und anorganische Bindemittel (z. B. Zersetzungsprodukte der Phenolharze), Glanzkohlenstoffbildner, Schlichten
101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält (Beispiel Filterstaub aus Sandaufbereitung von organisch gebundenem Sand für Al-Guss) 101010 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
Feststoff
Kohlenstoff als TOC 2 - 8 %TS
Glühverlust ges. 10 – 20 % TS organischer Rest von Schlichten und Harzpartikeln
Eluat
pH-Wert im Eluat 7,5 - 10
NE-Metalle im Eluat (Summe) < 1 mg/l NE-Metalle einzeln: je nach Herkunft, allgemein < 0,1 mg/l
101013* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten 101014 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
Die Zusammensetzung ist abhängig von den Ausgangsmaterialien. Um Aussagen zu den Ausgangsmaterialien zu treffen, sind die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter zu wählen.
101015* Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten 101016 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
Die Zusammensetzung ist abhängig von den Ausgangsmaterialien. Um Aussagen zu den Ausgangsmaterialien zu treffen, sind die jeweiligen Sicherheitsdatenblätter zu wählen.

 

Hinweis
Rissanzeigende Substanzen werden längerfristig aufgrund der neuen Techniken zur Qualitätsprüfung immer weniger zum Einsatz kommen.
Salze werden zunehmend bei der Kernherstellung insbesondere beim Druckgießen eine Rolle spielen und damit auch zunehmend als Abfälle aus dem Gießprozess anfallen. Ihre Aufbereitung für eine erneute Verwendung ist noch sehr aufwändig.

 

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen treten in NE-Metallproduktionsanlagen in nahezu allen Prozessschritten auf und setzen sich aus einer Vielzahl von Stoffen zusammen. Den größten Anteil nehmen dabei Stäube ein, die in nahezu allen Arbeitsschritten entstehen und Schwermetalle enthalten können.

Metalle

Die Metalle in Ofenschlacken (101003) liegen in oxidischer und auch elementarer Form vor. Die Gehalte sind vom Ofentyp, dem Einsatzmaterial, den Zusatzstoffen und der Prozessführung abhängig. Nicht abgegossene Sande (101005*/06) weisen prozessbedingt keine Schwermetallgehalte auf, die für eine Gefährlichkeitseinstufung relevant wären.

Abgegossene Sande (101007*/08) enthalten prozessbedingt die für den Guss verwendeten Metalle in elementarer und oxidischer Form. Die Gehalte in der Trockenmasse können bei mehreren Prozent liegen, d. h. es ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig, z. B. sind nickelhaltige Sande gesundheitsschädlich.

In Filterstäuben 101009*/10 reichern sich die mit dem Einsatzmaterial eingebrachten Metalle überwiegend als Oxide an. Die Gehalte sind sehr unterschiedlich und sind vom zu gießenden Nichteisenmetall, von der Prozessführung sowie der Herkunft der zu reinigenden Abluft abhängig (z. B. Abluft aus dem Schmelzofen, dem Formenbau, dem Gießprozess oder der Nachbearbeitung oder Sandaufbereitung). Daher ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig, z. B. sind Magnesiumstäube in Verbindung mit Luftsauerstoff leicht entzündbar.

Organische Stoffe

Ofenschlacken (101003) weisen in der Regel prozessbedingt keine organischen Schadstoffe auf, die für eine Gefährlichkeitseinstufung relevant wären.

Bei nicht abgegossenen Sanden (101005*/06) sind die Bestandteile des Bindemittels und anderer Additive für die Einstufung relevant. Formsande können z. B. Phenol- oder Furanharze und Mineralölkohlenwasserstoffe in hohen Konzentrationen von 20 – 45 % enthalten, die z. B. gesundheitsschädlich, krebserzeugend oder ökotoxisch sind. Es ist daher eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig.

Chemisch gebundene abgegossene Sande (101007*/08) enthalten im Allgemeinen thermische Zersetzungsprodukte der organischen Binder und Additive. Dabei kann es sich um Schadstoffe wie Formaldehyd, Amine, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Benzol oder Phenol handeln. Außerdem können Kohlenstoff und Schlichte enthalten sein. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig.

Art und Gehalt organischer Schadstoffe in Filterstäuben (101009*/10) sind vom Herkunftsbereich der zu reinigenden Abluft abhängig, z. B. Ofen, Gießprozess oder Sandaufbereitung. Im Einzelfall können relevante Gehalte an PAK auftreten. Je nach Verunreinigung des Schmelzgutes und der im Formen- und Kernbau verwendeten Stoffe, z. B. organische Schlichte, können in Filterstäuben Dioxine und Furane (PCDD/PCDF) enthalten sein. Zur Gefährlichkeitseinstufung ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich.

Bei den Bindemittelabfällen (101013*/14) besitzen in erster Linie die chemischen Bindemittel gefährliche Eigenschaften. Die Bindemittelabfälle können aus unterschiedlichen Harzen bzw. deren Ausgangsstoffen bestehen, z. B. Phenol-, Furan- oder Harnstoff-Formaldehyd-Harze, und als gewässergefährdend und oftmals als reizend oder gesundheitsschädlich einzustufen sein. Zu den Bindemittelabfällen werden im Allgemeinen Formüberzugsstoffe (Schlichten) hinzugezählt, die oft Alkohole wie z. B. Methanol, Ethanol oder auch Isopropanol enthalten. Diese Alkohole sind entzündbar.

Rissanzeigende Prüfmittel (101015*/16) sind zumeist flüssig. Sie können aliphatische Kohlenwasserstoffe, Eisenoxide sowie Fluoreszenzfarbstoffe enthalten. Diese Prüfmittel sind meist als gewässergefährdend, entzündbar und reizend einzustufen. Hier ist eine Einzelfallbetrachtung hinsichtlich der Gefährlichkeit notwendig.

Sonstige Schadstoffe

Die vorgenannten Abfälle der Gruppe 1010 enthalten weitere abfallarten- und herkunftsspezifische Stoffe, die jedoch im Allgemeinen nicht gefahrenbestimmend und für die Einstufung als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall nicht relevant sind. Diese Inhaltsstoffe und ihre Eigenschaften, z. B. Eluierbarkeit, können jedoch maßgebend für die Verwertbarkeit oder Ablagerbarkeit der Abfälle sein.

Stäube aus der Formherstellung (101009*/10) können gegebenenfalls Quarzsand enthalten, der eine so geringe Korngröße aufweist, dass eine Lungengängigkeit gegeben ist. Quarzsandstäube sind daher gesundheitsschädlich.

Durch die Zersetzung der Bindemittel beim Gießen und Abkühlen entsteht ein Gemisch von gas- und dampfförmigen Stoffen komplexer Zusammensetzung, deren Konzentration u. a. von den Stoffmengen, vom Formstoff-/Metall-Verhältnis, von den Abkühlungsbedingungen sowie von der Verbrennung entstehender Gießgase abhängt. Leitkomponenten z. B. für tongebundene Formstoffe mit Kohlenstoffträgern sind Benzol, Formaldehyd und Kohlenmonoxid.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
101003 Ofenschlacke
Metalle in elementarer und oxidischer Form, Art und Menge im Einzelfall sehr unterschiedlich
einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1 – 3
Nickeloxid ist auch kanzerogen
101005*/06 Gießformen und -sande vor dem Abgießen
anorganische Bindemittel 20 - 45 % anorganische Binder, z. B. Zemente oder Silikate mit Zuschlagstoffen, können bei Wasserzugabe reizend wirken; für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend
organische Bindemittel
bzw. deren Bestandteile, z. B. Phenole
20 - 45 % meist akut toxisch oder gesundheitsschädlich, ätzend oder reizend, gewässergefährdend WGK 1 – 2; Angaben im Sicherheitsdatenblatt berücksichtigen
101007*/08 Gießformen und -sande nach dem Abgießen
Legierungsmetalle in metallischer oder oxidischer Form einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1 – 3
thermische Zersetzungsprodukte chemischer Binder und Schlichte, z. B. PAK im Einzelfall 200 mg/kg teilweise als krebserzeugend; Einzelfall ist zu betrachten
101009*/10 Filterstaub
Legierungsmetalle in metallischer oder oxidischer Form, z. B. Nickel einige Metalloxide sind akut toxisch bzw. gesundheitsgefährdend, z. T. gewässergefährdend, WGK 1 – 3

Nickeloxid ist auch kanzerogen
thermische Zersetzungsprodukte chemischer Binder und Schlichte, z. B. PAK im Einzelfall > 200 mg/kg teilweise als krebserzeugend; Einzelfall ist zu betrachten
PCDD/PCDF Einzelfall > 0,015 mg/kg möglich kanzerogen, persistent und schwer abbaubar
Quarzstäube bei Einsatz von Quarzsand in der Formherstellung

gesundheitsschädlich, da lungengängig
101013*/14 Bindemittel
organische Binder, phenol-, formaldehyd-, benzol-, toluol- und xylolhaltig für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend
101015*/16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen
Prüfstoff, Öle für die Gefährlichkeitsbeurteilung sind Angaben im Sicherheitsdatenblatt maßgebend

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
101003  Ofenschlacke 1
101005* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen 9
101006  Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen 9
101007* gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen 5
101008  Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen 134   Analytik
101009* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 43   Analytik
101010  Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt 6

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Hinweis
Für die Einschätzung der Gefährlichkeit sollten die Sicherheitsdatenblätter der Hersteller der Zusatzstoffe wie z. B. Bindemittel oder rissanzeigender Stoffe einbezogen werden.

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gute Praktiken-Leitfaden – Minimierung von Dioxin- und Furanemissionen in Gießereien, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, Juni 2017
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
  Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Schlacken (101003) entstehen verfahrensbedingt und können nur in geringem Maße vermieden oder vermindert werden, z. B. durch Optimierung der Prozessparameter.

Beim NE-Metallguss werden häufig Dauerformen verwendet, bei denen kein Altsand 101007*/08 anfällt. Im Übrigen stehen bei der Vermeidung von Altsanden folgende Möglichkeiten im Vordergrund:
  • Schließung der Sandkreisläufe, Sandaufbereitung/-regenerierung
  • Vereinheitlichung der Sandarten und Bindersysteme in der Form- und Kernherstellung
  • Getrennthalten von Altsanden mit unverträglichen Bindersystemen
  • Optimierung der Kernherstellung im Hinblick auf den Einsatz von Regenerat
  • Einsatz regenerierungsfreundlicher Verfahren bei der Kernherstellung
  • Interne Rückführung wertstoffhaltiger Stäube

Sammlung und Bereitstellung

Die einzelnen Abfallarten sind grundsätzlich abfallartenspezifisch getrennt zu halten und zu deklarieren, um eine sachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung zu ermöglichen.

Ofenschlacken werden zunächst im flüssigen Zustand in Schlackekübel (Temperatur > 1.000 °C) abgefüllt, die in Schlackenbeete entleert werden. Hier erfolgt die langsame Abkühlung an der Luft, sodass eine kristalline Stückschlacke entsteht, die durch angeschlossene Aufbereitungstechnik zu Produkten wie Baustoffgemische und verschiedene Gesteinskörnungen für den Straßenbau direkt verarbeitet wird. Die Produkte werden in Containern gelagert bzw. abtransportiert. Zu beachten ist, dass insbesondere Salzschlacken welche lösliche Anteile enthalten können, vor Wassereintritt geschützt werden sollten, d. h. sie sollten in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern gelagert und transportiert werden.

Anorganisch gebundene Gießereialtsande besitzen in der Regel ein geringes Umweltgefährdungspotenzial, sodass eine Auslaugung von Schwermetallen oder anderen umweltgefährdenden Substanzen nicht zu befürchten ist. Daher ist die Lagerung und Bereitstellung in gängigen Containern (i. d. R. Absetzcontainer) ausreichend. Harzgebundene Altsande können organische Rest- oder Zersetzungsprodukte enthalten, z. B. PAK, und sind ggf. in abgedeckten und flüssigkeitsdichten Containern zu lagern.

Stäube aus Abgas- und Abluftreinigungsprozessen werden i. d. R. in staubdichten Siloanlagen anlagenintern gesammelt und von Entsorgungsunternehmen mit entsprechend staubfreiem Verladesystem und Silo-LKWs bei Bedarf abgeholt. Nur in kleinen Gießereien erfolgt eine Lagerung der Filterstäube in sogenannten BigBags. Bei Al- und Mg-haltigen Stäuben besteht Brandgefahr.

Reste von organischen Bindemitteln und Rissprüfmittel, in der Regel Konzentrate, fallen zumeist nur in Kleinmengen an, z. B. durch Überlagerung. Sie sind in den Verkaufsverpackungen zu belassen bzw. in geschlossenen, flüssigkeitsdichten Behältnissen zu sammeln.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos - Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Verwertung

Die überwiegend mineralischen Rückstände – Schlacken, Sande und Filterstäube – können grundsätzlich intern (Kreislaufführung) oder extern (Bau- und Zuschlagstoffe) stofflich verwertet werden. Begrenzende Faktoren bilden die Anforderungen an die physikalische, z. B. Körnung, und die chemische Beschaffenheit, z. B. Störstoffe wie Schwermetalle oder PAK, sowie die Genehmigungswerte der Aufbereitungsanlagen.

Für die in geringen Mengen anfallenden Bindemittel- und Rissprüfungsrückstände sind keine Verwertungsmöglichkeiten bekannt.

Beseitigung

Die Beseitigung von Schlacken, Altsanden und Filterstäuben setzt voraus, dass eine Verwertung nachgewiesenermaßen technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Für die Ablagerung auf Deponien sind die Zuordnungskriterien und Ablagerungshinweise der Deponieverordnung (DepV), die länderspezifischen Regelungen sowie die anlagenspezifischen Genehmigungswerte zu beachten.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
101003 Ofenschlacke
Rückgewinnung von Metallen und ggf. der Salze; unter Umständen als Baustoff einsetzbar, z. B. im Straßenbau Inertstoff- oder Monodeponie; ggf. untertägige Ablagerung bei erhöhter Wasserlöslichkeit
101005*/06 Gießformen und -sande vor dem Gießen
nach Aushärten und Brechen mit Neusand gemischt zur Produktion neuer Kerne verwenden; Verwertung als Zuschlagsstoff in Zementwerken bentonitgebundene Systeme enthalten i. d. R. keine gefährlichen Stoffe, können direkt obertägig abgelagert werden; chemisch gebundene Systeme sollten vor der Ablagerung ausgehärtet werden, um die organischen Bindemittel zu immobilisieren; Ablagerung je nach Zusammensetzung DK I bis DK III
101007*/08 Gießformen und -sande nach dem Gießen
mechanische und/oder thermische Regenerierung; Bindemittelreste, Fehlkorn sowie mechanisch oder thermisch nicht mehr trennbare Sandagglomerate werden als Abfall aussortiert; Verwertung als Zuschlagstoff in Zementwerken bentonitgebundene Systeme enthalten grundsätzlich keine gefährlichen Stoffe und können direkt obertägig abgelagert werden; chemisch gebundene Systeme sollten vor der Ablagerung ausgehärtet werden, um die organischen Bindemittel zu immobilisieren; Ablagerung je nach Zusammensetzung DK I bis DK III
101009*/10 Filterstaub
Filterstaub enthält hohe Anteile an NE-Metallen und kann verwertet werden; Stäube aus der Kern- und Formherstellung bentonitgebundener Systeme können intern wieder eingesetzt werden; Staub aus der Sandregenerierung kann eingesetzt als Baustoff verwendet werden Ablagerung je nach Zusammensetzung DK I bis DK IV
101013*/14 Abfälle von Bindemitteln
thermische Behandlung
101015*/16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen
thermische Behandlung

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gute Praktiken-Leitfaden – Minimierung von Dioxin- und Furanemissionen in Gießereien, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, Juni 2017
  BW - Baden-Württemberg
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Gießereialtsande aus Nichteisenmetallgießereien, Umweltministerium Baden-Württemberg, 1992
  Untersuchung von Eisen- und NE-Metallgießereien - Branchengutachten, LUBW, 1996
  Branchenspezifische Checkliste - Eisen- und NE-Metallgießereien, ABAG-itm
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), März 2013
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)

 

 

Glossar
  Krätzebeim Schmelzen von Metallen, Legierungen oder Erzen entstehendes Gemenge aus Verunreinigungen (als Oxide) und Verbrennungsprodukten des Ausgangsmaterials, wobei die Krätze aufgrund geringerer Dichte auf der metallischen Schmelze schwimmt und dort abgekrätzt wird; bei der Roheisenherstellung im Hochofen auch Schlacke genannt
  BentonitGestein, das eine Mischung aus verschiedenen Tonmineralien enthält und eine starke Wasseraufnahme- und Quellfähigkeit aufweist
  KaolinitSchichtsilikat und typischer Vertreter der Tonminerale, das u. a. zur Herstellung von Porzellan verwendet wird
  GlanzkohlenstoffbildnerZusatzstoffe für Gussformen aus Kohlenwasserstoffen (wie Steinkohlenstaub, Bitumenpulver, Harzpulver oder Ölen), die sich bei Erhitzung während des Gießprozesses verflüchtigen, thermisch zersetzen, eine reduzierende Atmosphäre um den Gusskörper bilden und sich als Glanzkohlenstoff auf der Oberfläche der Form ablagern, wodurch die Benetzung durch den flüssigen Gusswerkstoff und dessen Eindringen in die Poren des Formsandes verhindert wird
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  Talkumist ein natürliches farbloses Mineral der Gruppe Silikate (Salze); gehört zur Epizone, d. h. bei hohem Druck oder hoher Temperatur (100 - 300 °C) verwandelt es seine Eigenschaften; es ist wasserabweisend, weich und fühlt sich seifig und fettig an, daher auch Bezeichnung Speckstein; beim Gießen kommt es in pulverisierter Form zur Anwendung
  Gattierungfachgemäße Mischung der Ausgangsstoffe für Gießereiprodukte in bestimmten Mengenverhältnissen
  ultraschallangeregte ThermografiePrüfobjekt wird hierbei mit einem Ultraschallgeber zum Schwingen gebracht, wodurch sich die Rissufer eventuell vorhandener Risse relativ zueinander bewegen; entstehende Reibungswärme gibt Auskunft über Größe und Lage des Risses
  TOCtotal organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff), Analytik-Parameter, der den Gehalt an organischen Inhaltsstoffen in einer Probe kennzeichnet
  Druckgießenbei dem zur Serien- und Massenfertigung niedrig schmelzende Legierungen bei hohem Druck und hoher Geschwindigkeit in eine zwei- oder mehrteilige Dauerform eingebracht werden
  WarmfestigkeitFestigkeit eines Materials bei erhöhten Temperaturen
  NE-MetalleNichteisen-Metalle, alle Metalle außer Eisen sowie Legierungen, in denen Eisen nicht als Hauptelement enthalten ist (z. B. Kupfer, Zink, Aluminium, Gold, Bronze, Messing)
  QuarzsandSand mit überwiegend Siliziumoxid - mit bis zu 99,5 % SiO2, < 0,25 % AlO3, & lt; 0,03 % Fe2O3
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  aliphatische Kohlenwasserstoffeorganische Verbindungen mit verzweigten oder unverzweigten, ketten- oder ringförmigen Kohlenstoffgerüsten ohne aromatischen Charakter
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  Schlichtein der Gießerei: Überzug aus fein gemahlenen feuerfesten Stoffen für Formen und Kerne, um die poröse Formteiloberfläche zu glätten und vor thermischer Belastung durch die Metallschmelze zu schützen
  Big Bagszu Deutsch: große Säcke, d.h. flexible Schüttgutbehälter aus Kunststoffgewebe für Befüllungen bis zu 2 m3; oder 2 t
  DK IDeponie der Klasse I, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse I einhalten
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Gießereien", UBA
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  Aufkommen, Qualität und Verbleib mineralischer Abfälle - Endbericht, Umweltbundesamt, Mai 2008
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Gute Praktiken-Leitfaden – Minimierung von Dioxin- und Furanemissionen in Gießereien, Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie, Juni 2017
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Beitrag der Abfallwirtschaft zur nachhaltigen Entwicklung in Deutschland, Industrieabfälle, FKZ 205 33 312, Umweltbundesamt, 2006
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Bewertung der Umweltverträglichkeit von Entsorgungsoptionen, Reihe Abfall, Heft 63, Umweltministerium Baden-Württemberg, 2002
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Umweltfachliche Kriterien zur Verwertung von Elektroofenschlacke (EOS), Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), März 2013
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Erlasse zur Verwertung mineralischer Abfälle ("Verwertererlasse"), Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV)
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

Überarbeitung
Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
25.11.2020Sächsisches Landesamt für Umwelt,
Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Referat Kreislaufwirtschaft
Pillnitzer Platz 3
01326 Dresden
www.wertstoffe.sachsen.de
Umweltinstitut Leipzig e.V.
Bernhard-Göring-Straße 152
04277 Leipzig
info@uil.de
www.uil.de
0341 / 30 65 42 0
Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
26.11.2008Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Hertzstr. 173
76231 Karlsruhe
IPA@lubw.bwl.de
www.lubw.baden-wuerttemberg.de
ABAG-itm GmbH
Hauptstraße 4
75335 Dobel
info@abag-itm.de
www.abag-itm.de
07083 / 52774-60

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