Abfallsteckbrief "1101 Chemische Oberflächenbearbeitung - Galvanikschlamm"

 

110108* Phosphatierschlämme
110109* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten
110110 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen
110111* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten
110115* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
110116* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
(* gefährliche Abfälle)

Erläuterung

Die Ausführungen beschränken sich auf die bei der chemisch-physikalischen Behandlung (CPB) von Konzentraten, Halbkonzentraten und Spülwasser in galvanotechnischen Betrieben anfallenden Rückstände, sogenannte Galvanikschlämme. Rückstände aus Membran-/Ionenaustauschersystemen sowie verbrauchte Ionenaustauscherharze werden ebenfalls behandelt.

Die je nach Verfahren ggf. separat anfallenden Rückstände aus der Vorbehandlung bzw. Nachbehandlung in Galvanikbetrieben (z. B. Ent-/Befetten und Beizen) sind im Abfallsteckbrief-1101 Oberflächenbearbeitung - Vor-/Nachbehandlung beschrieben:
  • Abfallschlüssel 110105* bis 07* sowie 110113* bis 14

Zuordnung nach AVV


Kapitel 11 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen; Nichteisenhydrometallurgie
Gruppe 1101 Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen und anderen Werkstoffen (z. B. Galvanik, Verzinkung, Beizen, Ätzen, Phosphatieren, alkalisches Entfetten und Anodisierung)

 

 

Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses

Abfälle aus der chemischen Oberflächenbearbeitung und Beschichtung von Metallen (Quelle: ABAG-itm, 2008, Änderung: TAUW GmbH und LUBW, 2016)

 

 

Abfallbilder aus der Bilddatenbank ( 1 / 7 )

Abwasserschlamm (Quelle: Striegel c/o ANGed Tunesien)

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Wie ist die Definition des Begriffs Wirkbad? ( 2.f) Anlagen zur Behandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30m3 übersteigt), PRTR-WIKI
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

Herkunft

Allgemein

Im Rahmen der Galvanotechnik werden u. a. Metalle bearbeitet, um deren Oberflächeneigenschaften zu verändern, wie z.B. Härte, Abriebfestigkeit oder Verbesserung der Optik. Auf dem Prinzip der Elektrolyse beruhend, werden die Werkstücke in meist wässrigen Metallsalzlösungen, sogenannte Elektrolytbäder oder auch Prozessbäder, behandelt. Der Elektrolyt besteht im Wesentlichen aus Wasser, Metallsalzen und Zusatzstoffen. Diese sogenannten Additive sind vorwiegend organisch, wie z. B Einebner oder Glanzbildner.
Bei der Herkunft von Abfällen aus der galvanotechnischen Beschichtung wird allgemein zwischen vier Bereichen unterschieden:
  • Vorbehandlung (z. B. reinigen, entfetten und beizen)
  • Beschichtung
  • Nachbehandlung (z. B. chromatieren, versiegeln)
  • Abwasserbehandlung

Die vier Bereiche sind anwendungsspezifisch ausgerichtet, z. B. nach Art des zu beschichtenden Werkstoffs, Qualitäts- und Reinheitsanforderungen.
Ein zu behandelndes Werkstück wird in der Vorbehandlung, Beschichtung und Nachbehandlung in unterschiedliche Wirkbäder getaucht. Um die Standzeit des jeweiligen Wirkbades zu verlängern, müssen verbrauchte Prozesschemikalien und Wirkstoffe ersetzt (nachschärfen) und Störstoffe entfernt werden, z. B. durch Filtrieren. Lassen sich Störstoffe durch Badpflegemaßnahmen nicht mehr entfernen bzw. Wirkstoffe ersetzen, so muss das verbrauchte Wirkbad ausgetauscht werden. Zudem ist eine sorgfältige Spülung des Werkstücks vor dem folgenden Behandlungsschritt wichtig, um Verunreinigungen des Folgebades durch Verschleppungen zu verhindern.

Insgesamt können dabei belastete Spülwässer bzw. verbrauchte Wirkbäder bei allen Behandlungsschritten anfallen, welche je nach Werkstück unterschiedliche Inhaltstoffe aufweisen:
  • Metallionen, z. B. Chrom, Eisen, Kupfer, Nickel, Zink
  • toxische Anionen, z. B. Cyanid oder Chromat,
  • Neutralsalze, z. B. Sulfate, Chloride,
  • vielfältige organische und anorganische Zusatzstoffe der einzelnen Bäder, z. B. Beizinhibitoren und Glanzzusätze, die ggf. auch sogenannte Komplexbildner enthalten, z. B. EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure) oder Polyphosphate,
  • mit den zu beschichtenden Werkstücken eingeschleppte organische Schadstoffe, z. B. Fette und Öle.

Diese werden im Bereich der betriebsinternen Abwasseranlage behandelt, wobei die branchentypischen Abfälle (z. B. sogenannte Galvanikschlämme) entstehen. Die Abfallrelevanz der galvanotechnischen Beschichtung ist somit durch folgende Faktoren bedingt:
  • Material des Werkstück (Verunreinigungen, Abtrag von Metalloxiden)
  • Lebensdauer des Wirkbades (je nach Anwendungsgebiet)
  • Eintrag von Verunreinigungen (Kühlschmierstoffe oder Korrosionsschutzöle, Beiz- oder Entfettungsmittel)

Die nachfolgende Beschreibung beschränkt sich auf den Bereich Spülen und Abwasserbehandlung. Abfälle aus dem Bereich Vor-/Nachbehandlung sind in dem Abfallsteckbrief 1101 Chemische Oberflächenbearbeitung -Vorbehandlung beschrieben.


Galvanikschlämme 110109*/10

In der Abwasseranlage eines Galvanikbetriebs werden die verschiedenen verbrauchten Teilströme aus den vorgenannten Behandlungsschritten behandelt, so z. B. aus den Teilprozessen Entfettung, Beizen und Metallisierung, sowie Spülwässer, in denen sich anorganische und organische Stoffe anreichern. Im Wesentlichen enthalten die verbrauchten Prozessbäder und Spülwässer die abhängig vom Galvanikbetrieb eingesetzten Stoffe.

Durch die Behandlung werden die gelösten Metallionen, z. B. Chrom, Eisen, Kupfer, Nickel, Zink, im Wesentlichen durch chemische Fällung, in der Regel mit Natriumhydroxid (Natronlauge) und/oder Calciumhydroxid (Kalkmilch), in schwerlösliche Verbindungen umgewandelt, z. B. Hydroxide oder Oxidhydrate. In einer der Fällung vorangehenden Vorbehandlung werden toxische Anionen durch Oxidation (z. B. Cyanid) oder Reduktion (z. B. Chromat) zerstört. Daneben finden sich - je nach spezifischen Bedingungen - Sulfate, Phosphate, Silikate und Fluoride im Schlamm. Vereinzelt werden Metalle auch als Metallsulfide gefällt. Neutralsalze können nur durch energieaufwendiges Verdampfen des Abwassers abgetrennt werden.

Die bei der Fällung entstehenden schwerlöslichen Niederschläge sedimentieren zu einem Dünnschlamm mit ca. 3 - 5 % Feststoffgehalt, der anschließend zumeist mechanisch, z. B. mittels Kammerfilterpresse, zu einem stichfesten, brockigen Schlamm, dem eigentlichen Galvanikschlamm, mit ca. 30 - 40 % Trockensubstanz (TS) entwässert wird. Ggf. kann durch eine thermische Behandlung, z. B. Warmlufttrocknung, > 70 % TS erreicht werden. Die Zusammensetzung des Schlamms wird durch eine Vielzahl betrieblicher Parameter beeinflusst, u. a. Art und Betriebsweise des galvanotechnischen Prozesses, Abtrennung und separate Behandlung von Teilströmen, Art und Betriebsweise des Fällungsprozesses, angestrebte Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung). Vielfach wird mit dem Ziel der späteren Verwertung ein Monoschlamm mit hohen Gehalten an Nichteisen-Metallen erzeugt.

110110 Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen

Dem Abfallschlüssel 110110 werden die Schlämme und Filterkuchen zugeordnet, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Der bei der Abwasserbehandlung entstandene Schlamm bzw. Filterkuchen wird so aufbereitet, dass dieser frei von schadhaften Stoffen ist und als nicht gefährlich eingestuft werden kann. Werden über die jeweiligen Abwasserbehandlungsschritte (z. B. Nitrit-/Cyanidentgiftung, diverse Fällungsprozesse) sämtliche einstufungsrelevanten Stoffe bezüglich der Abfallgefährlichkeit, z. B. cyanid- bzw. chromhaltige Verbindungen sowie Schwermetalle, aus dem Schlamm entfernt, kann dieser als nicht gefährlich deklariert werden.

110108* Phosphatierschlämme

Das Phosphatieren ist eine spezielle Art der Oberflächenbehandlung, bei der vorzugsweise Stahl- und Eisenteile bearbeitet werden. Hierbei soll vor allem die Haftfestigkeit von Lackschichten erhöht und der Korrosionsschutz verbessert werden. Es wird eine schwerlösliche Metallphosphatschicht auf der Oberfläche des Werkstückes aufgebracht, wobei insbesondere zwischen folgenden Phosphatierungsmitteln unterschieden wird:
  • Eisenphosphat
  • Zinkphosphat
  • Manganphosphat

In den wässrigen Prozesslösungen befinden sich Phosphatanionen sowie Metallkationen, dementsprechend beinhalten die verbrauchten Prozess- und Spülwässer einen höheren Anteil an Phosphatverbindungen. Die im Rahmen der Abwasserbehandlung entstehenden Phosphatierschlämme sind vor allem mit Metallhydroxiden und -sulfiden belastet. Diese Schlämme unterscheiden sich allerdings in der Entstehungsweise nicht von den Schlämmen, die im Bereich des AS 110109*/10 Schlämme und Filterkuchen beschrieben sind.

110111* Wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten

Das behandelte Werkstück wird nach jedem Behandlungsschritt gespült, um anhaftende Wirkchemikalien zu entfernen und möglichst geringe Verunreinigungen in das nachfolgende Wirkbad einzuschleppen. Zugleich soll eine weitergehende Reaktion des Wirkbades und der Werkstückoberfläche unterdrückt werden. Der Spülprozess soll dabei schnell und unter Verwendung von möglichst wenig Wasser erfolgen, wobei die Spülwassermengen durch Mehrfach- und Kaskadenspülen, sowie Regeneration des Wirkstoffes reduziert werden.
Die Abfallrelevanz von verbrauchtem Spülwasser ergibt sich vor allem über die Wirkstoffe des vorhergehenden Wirkbades. Im Spülwasser können je nach Anwendungsart verschiedene Schwermetalle, Metallsalze oder auch Cyanide enthalten sein. Die Spülwässer können insgesamt separat entsorgt oder der betrieblichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt werden.

110112 Wässrige Spülflüssigkeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 11 fallen

Dem Abfallschlüssel 110112 werden die Spülflüssigkeiten zugeordnet, die keine gefährlichen Stoffe enthalten. Im Rahmen der Abwasserbehandlung oder z. B. über eine Verdunstung/Verdampfung können die Spülflüssigkeiten soweit aufbereitet werden, dass sie z. B. frei von Schwermetallen oder sonstigen giftigen Inhaltsstoffen sind und als nicht gefährlich eingestuft werden können. Im Allgemeinen wird versucht, die Spülflüssigkeiten dem Spülkreislauf nach einer Behandlung zurückzuführen.

110115* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten

Spülwasser in Galvanikanlagen werden im Kreislauf geführt und erfahren in regelmäßigen Abständen eine Reinigung. Die teilweise schadhaften Inhaltsstoffe werden in Ionenaustauschsystemen gebunden und das gereinigte Wasser dem Prozess zurückgeführt. Die Belastung von Membran- bzw. Ionenaustauschsystemen hängen dann i. d. R. von den zu behandelnden Prozesslösungen ab.
Die bei der periodischen Regenerierung der Systeme anfallenden Konzentrate (Regenerate) werden - je nach Bedingungen - der betrieblichen Abwasserbehandlung zugeführt oder extern entsorgt. Die Zusammensetzung ist dabei vergleichbar mit den verbrauchten Prozesslösungen. Die erzeugten Eluate oder Schlämme sind überwiegend durch eine Mischung verschiedener anorganischer Komponenten, wie Säuren bzw. Laugen mit metallischen und nichtmetallischen Salzen, charakterisiert.

1101016* Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

Metallionenhaltige Spülwässer besitzen einen hohen Verdünnungsgrad und werden zur Wassereinsparung oftmals mittels Ionenaustauschern gereinigt. Dazu werden zumeist Austauscherharze verwendet, an denen sich die Metallionen anlagern. In technischen Anlagen sind die Ionenaustauscher als Behälter ausgeführt, die überwiegend aus Stahl mit innerer Hartgummierung gefertigt sind. Im Behälter sind Drainagesysteme oder Düsenböden für den Ein- und/oder Austritt der behandelten Flüssigkeit und der Regenerierlösungen eingebaut. In die Behälter werden Austauschharze eingefüllt. Mit Hilfe der Harze werden Wirkstoffe aus den Flüssigkeiten entfernt, welche z. B. bei einer Regeneration eines Prozessbades in konzentrierter Form wieder freigesetzt werden können. Die Harze weisen eine begrenzte Standzeit auf und müssen nach einigen Regenerationszyklen gegen neue ausgetauscht werden.

 

 

Galvanische Verkupferung eines Metalls (Me) im Kupfersulfatbad. (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:GalvanostegiePrinzipskizzeTy.svg , Urheber: Torsten Henning, 2006 (created with inkscape by Torsten Henning) [Public domain], via Wikimedia Commons)

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
110108* Phosphatierschlämme
Feststoffgehalt (je nach Entwässerungsgrad) ca. 3 - 5 %TS Sedimentationsschlamm
Feststoffgehalt (je nach Entwässerungsgrad) ca. 30 - 40 %TS Schlamm aus Kammerfilterpresse; i. d. R. stichfest, brockig
Feststoffgehalt (je nach Entwässerungsgrad) > 70 %TS thermisch getrockneter Schlamm; i. d. R. trocken, bröselig
Eisen ca. 20% überwiegend vom Werkstück
NE-Metalle ca. 1-10% Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise; am häufigsten sind Zn, Mn, Ni; Cr, Cu und Pb eher selten und in geringen Konzentrationen vorhanden
Phosphat ca. 40% je nach Prozess und Betriebsweise
Anionen je nach Prozess und Betriebsweise, z. B. Cl, F, NO3, SO4, ggf. CN und Sulfide in Spuren
110109*/10 Schlämme und Filterkuchen
Feststoff
Feststoffgehalt (je nach Entwässerungsgrad) ca. 3 - 5 %TS Sedimentationsschlamm
Feststoffgehalt (je nach Entwässerungsgrad) ca. 30 - 40 %TS Schlamm aus Kammerfilterpresse; i. d. R. stichfest, brockig
Feststoffgehalt (je nach Entwässerungsgrad) > 70 %TS thermisch getrockneter Schlamm; i. d. R. trocken, bröselig
NE-Schwermetalle Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise; am häufigsten sind Cr, Cu, Ni, Zn; Al bei Eloxieren; Bindungsform abhängig von der Behandlung, z. B. Hydroxide
Eisen bis 10 %TS überwiegend vom Werkstück, Beizprozess und dessen Betriebsweise abhängig
sonstige anorganische Stoffe im wesentlichen bestimmt durch den Fällungsprozess, z. B. Ca, Cl, Na, S, Si
organischer Kohlenstoffgehalt TOC i. d. R. < 3 %TS Öle und Fette
sonstige organische Schadstoffe gering Art und Gehalt abhängig vom Prozess und dessen Betriebsweise; z. B. PAK-EPA
Eluat
pH-Wert i. d. R. 8 - 9 beeinflusst durch Fällungsprozess
Abdampfrückstand ca. 3 g/l
Leitfähigkeit ca. 4.000 - 5.000
NE-Schwermetalle Einzelwerte i. d. R. < 1 mg/l unterschiedliche Eluierbarkeit, abhängig vom Metall, Fällungsprozess und die den Fällungsprozess beeinflussenden Stoffe
Anionen je nach Prozess und Betriebsweise, z. B. Cl, F, NO3, SO4, Chromate, Phosphate und Silikate, ggf. CN und Sulfide in Spuren
Kation je nach Prozess und Betriebsweise, z. B. NH4
TOC i. d. R. < 100 mg/l
AOX i. d. R. < 1 mg/l
110111*/12 wässrige Spülflüssigkeiten
NE-Metalle je nach Prozess und Betriebsweise abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise
organische/anorganische Verunreinigungen Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise
Anionen z. B. Cyanid, Nitrit, Chromat, Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise
110115* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten, 1101016* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
NE-Metalle Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise
organische/anorganische Verunreinigung Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise
Anionen z. B. Cyanid, Nitrit, Chromat, Art und Gehalt abhängig vom galvanotechnischen Beschichtungsprozess und der Betriebsweise

 

Hinweis
Betriebe, welche gemäß Anhang 1 der 4. BImSchV mit einer E Kennzeichnung eingestuft sind, fallen unter die sogenannte IE-Direktive. Für diese Betriebe sind auch die Aussagen aus dem BVT-Merkblatt zu beachten (siehe Quellenverzeichnis).

 

 

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

Schadstoffe

Allgemein

Aufgrund der vielfältigen Verfahrensvarianten und den prozessbedingten Unterschieden in der galvanotechnischen Beschichtung ist mit unterschiedlichen Schadstoffen und -konzentrationen zu rechnen. Es ist daher stets der Einzelfall zu betrachten, um die gefährlichen Eigenschaften des Abfalls abschätzen zu können.

Schwermetalle

Die Nichteisen-Metalle (Ne-Metalle) in den Galvanikschlämmen 110109*/10 sind prozessbedingt. Häufig vertreten sind Chrom, Kupfer, Nickel und Zink, seltener auch Zinn. Sie liegen nicht in metallischer Form, sondern - abhängig vom Fällungsverfahren - als Verbindung vor, z. B. Hydroxide oder Sulfide. Blei und Cadmium kommen aufgrund der chemikalienrechtlichen Restriktionen nur noch in bestimmten Bereichen vor. An Basismetallen treten werkstoffbedingt Eisen und bei Eloxalbetrieben Aluminium auf.
Phosphatierschlämme 110108* sind je nach Prozess unterschiedlich belastet. Häufig vertreten sindZink und Nickel.

Die Konzentrationen der am häufigsten vorkommenden Metalle sind für eine Einstufung als Gefahrstoff nicht relevant. Lediglich bei Blei wäre bei einem Gehalt von > 0,5 % eine Relevanz gegeben (akut toxisch). Die meisten der in Frage kommenden Metallverbindungen sind nicht als Gefahrstoff einzustufen. Ausnahmen bilden Kupfer-II-hydroxid (akut toxisch, gewässergefährdend), Nickel-II-hydroxid (akut toxisch, gewässergefährdend, gesundheitsschädlich) sowie Nickelsulfat (akut toxisch, gewässergefährdend, gesundheitsschädlich).

Eluate und Schlämme aus Membran- und Ionenaustauschersystemen AS 110115* in Galvanikbetrieben enthalten Schwermetalle als gelöste Salze. Sie sind aufgrund ihrer Metallgehalte und deren Bioverfügbarkeit als gewässergefährdend einzustufen. Hierbei ist z. B. Nickelchlorid (WGK 3, gewässergefährdend) zu nennen.

Verbrauchte oder gesättigte Ionenaustauscherharze AS 110116* aus Galvanikbetrieben sind aufgrund ihrer Metallgehalte und deren Bioverfügbarkeit als gewässergefährdend einzustufen.

Anionen

Schlämme und Filterkuchen AS 110109*/10 können mit Cyaniden, Nitriten und Fluoriden belastet sein. I. d. R. werden diese während der Abwasserbehandlung in nicht gefährliche Verbindungen umgewandelt (z. B. Fluoride in schwerlösliches Calciumfluorid). Dennoch können nicht oder unvollständig entgiftete Schlämme Chrom-VI- oder Cyanid-Verbindungen, z. B. Kupfer-I-Cyanid, enthalten und sind als akut toxisch und gewässergefährdend einzustufen.

Organische Inhaltsstoffe

Schlämme und Filterkuchen AS 110109*/10 sowie Phosphatierschlämme AS 110108* weisen in der Regel Kohlenwasserstoffgehalte von < 3 % auf. EineEinstufung als Gefahrstoff ist daher nicht gegeben. Jedoch sind die Eluierbarkeit und die ggf. daraus resultierende Gewässergefährdung zu beachten.

 

Hinweis
Schlämme und Filterkuchen sind auf Metalle, Metallverbindungen und organische Bestandteile mit gefahrenrelevanten Eigenschaften zu prüfen. Schlämme, die die Grenzwerte des Anhang III der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) überschreiten, sind als gefährlicher Abfall einzustufen. Unvollständig behandelte Schlämme mit Cr-VI- oder CN-Verbindungen sind in jedem Fall als akut toxisch und gewässergefährdend einzustufen.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
110108* Phosphatierschlämme
NE-Schwermetalle 1-10% Metalle wie Zn oder Mn sind nicht als gefährlich eingestuft; Ni ist als gesundheitsschädlich mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung eingestuft
Kohlenwasserstoffe < 3 %TS aufgrund der geringen Konzentration keine Relevanz
Anionen (Cyanide, Nitrite, Fluoride) unvollständig entgiftete Schlämme können Cyanid-Verbindungen, z. B. Kupfer-I-Cyanid (akut toxisch, gewässergefährdend) enthalten
110109*/10 Schlämme und Filterkuchen
NE-Schwermetalle 3 - > 70 %TS (je nach Verfahren) gängige Metalle Cu, Cr und Zn sind nicht als gefährlich eingestuft; Ni ist als gesundheitsschädlich mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung eingestuft; kritischer zu bewerten sind die Kupferverbindungen, bei denen auch viele Hydroxide als gesundheitsschädlich (Verschlucken, Einatmung) und gewässergefährdend (Eluierbarkeit) eingestuft sind
Kohlenwasserstoffe < 3 %TS aufgrund der geringen Konzentration keine Relevanz
Anionen (Cyanide, Nitrite, Fluoride) unvollständig entgiftete Schlämme können Cyanid-Verbindungen, z. B. Kupfer-I-Cyanid (akut toxisch, gewässergefährdend) enthalten
110111*/12 wässrige Spülflüssigkeiten
NE-Schwermetalle gängige Metalle Cu, Cr und Zn sind nicht als gefährlich eingestuft; Ni ist als gesundheitsschädlich mit Verdacht auf krebserzeugende Wirkung eingestuft; kritischer zu bewerten sind die Kupferverbindungen, bei denen auch viele Hydroxide als gesundheitsschädlich (Verschlucken, Einatmung) und gewässergefährdend (Eluierbarkeit) eingestuft sind
Anionen (Cyanide, Nitrite, Fluoride) sind abhängig von Prozess und Betriebsweise u. U. als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft
110115* Eluate und Schlämme aus Membransystemen oder Ionenaustauschsystemen, die gefährliche Stoffe enthalten
NE-Metalle sind abhängig von Prozess und Betriebsweise u. U. als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft
110116* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze
NE-Metalle je nach Prozess und Betriebsweise als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
110108* Phosphatierschlämme 230   Analytik
110109* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe enthalten 1300   Analytik
110110  Schlämme und Filterkuchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 11 01 09 fallen 109   Analytik
110111* wässrige Spülflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten 348   Analytik
110116* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 2

 

Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) enthält 842 Abfallarten, davon sind 408 als gefährlich eingestuft und mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Allerdings wird nur ein Teil dieser Abfallarten als absolut gefährlich eingestuft. Bei 180 dieser gefährlichen Abfallarten kann alternativ auch eine als nicht gefährlich gekennzeichnete Abfallart ausgewählt werden, wobei dann von so genannten Spiegeleinträgen gesprochen wird.

Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.

Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft

Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.

Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
NW - Nordrhein-Westfalen
  Hazard-Check

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  BW - Baden-Württemberg
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  BY - Bayern
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  NI - Niedersachsen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  RP - Rheinland-Pfalz
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Sammlung und Entsorgung

Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung

Vermeidung

Der Abwasseranfall und somit die Menge an erzeugten metallhaltigen Galvanikschlamm sollte mit erster Priorität durch prozessintegrierte Maßnahmen reduziert werden. Reduzierte Abwassermengen bedeuten kleinere Anlagen und geringere Mengen zu entsorgenden Abfall. Reduzierte Behandlungskosten sowie reduzierte Entsorgungskosten sind positive betriebliche Nebeneffekte. Im Wesentlichen stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
  • Minimierung des Schmutz- und Fetteintrags (gründliches Reinigen des Werkstücks),
  • Verlängerung der Standzeit von Wirkbädern, z. B. Badpflege, Filtration, Kristallisation,
  • Verminderung der Ausschleppung von Wirkbädern in nachgeschaltete Spülbäder,
  • Rückführung ausgeschleppter Wirkbäder, z. B. durch thermische Verdunstung/Verdampfung oder Kristallisation,
  • Optimierung der Abwasserreinigung, z. B. optimierter Chemikalieneinsatz,
  • Optimierung der Spültechnik (z. B. Kaskadenspülung, Kreislaufführung),
  • Auswahl der Bad-Inhaltsstoffe (z. B. cyanidfrei, Einsatz AOX-freier Produkte).

Sammlung und Bereitstellung

Schlämme und Filterkuchen aus dem Galvanikbetrieb enthalten anorganische und organische Bestandteile, die als gewässergefährdend einzustufen sind. Sie stellen daher, trotz der durch den Fällungsprozess erzeugten Bindewirkung, eine Gefährdung des Bodens und der Gewässer dar. Beim Umgang ist daher zu beachten:
  • sortenreine Trennung der Abfallarten entsprechend Abfallschlüssel und vorgesehenem Verwertungs- bzw. Beseitigungsweg,
  • Sammlung und Bereitstellung in flüssigkeitsdichten Metall- oder Kunststoffbehältern, die auch für den Transport zugelassen sind,
  • deutliche und unmissverständliche Kennzeichnung der Behälter mit Stoffnamen und Abfallschlüssel.

Eluate und Schlämme aus Membran- und Ionenaustauschersystemen AS 110115* sowie wässrige Spülflüssigkeiten AS 110111* werden zumeist der eigenen Abwasserbehandlung zugeführt und nur selten extern entsorgt. Die Abfälle sind in flüssigkeitsdichten Gebinden nach den Bestimmungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu lagern. Gleiche Anforderungen gelten für gesättigte und verbrauchte Ionenaustauscherharze AS 110116*.

 

Hinweis
Umgang und Lagerung
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.

 

Hinweis
Abfalltransport
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.

Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.

Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.

Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.

 

Abfallbewirtschaftung

Vorbereitung zur Wiederverwendung

Verbrauchte Wirkbäder oder Spülwässer werden aufbereitet, sodass diese nach Entfernung von Störstoffen bzw. Aufkonzentration von Wirkstoffen dem Prozesskreislauf wieder zugeführt werden können.

Spülwasser aus der ersten Spülstufe nähern sich mit zunehmender Standzeit der Beschaffenheit der vorhergehenden Prozessbades sukzessive an und erreichen bis zu 50% der Konzentration dieses Prozessbades. Durch geeignete Aufkonzentrationsverfahren können die Spülbäder in das Wirkbad zurückgeführt werden.

Die verschiedenen verfahrenstechnischen Möglichkeiten wurden bereits unter dem Aspekt der Abfallvermeidung aufgeführt. Der anfallende Galvanikschlamm wird als Abfall verwertet oder beseitigt.

Verwertung

110108*09* /10 Schlämme und Filterkuchen

Die stofflichen Verwertungsmöglichkeiten können in zwei Kategorien eingeteilt werden:
  • Verfahren, die den Metallanteil in den Schlämmen nutzen und
  • Verfahren, die den mineralischen Anteil im Schlamm verwerten.

Da der Gehalt an Wertmetallen in Galvanikschlämmen i. d. R hoch ist, sollte der Verwertung durch die Nutzung des Metallgehaltes nach Möglichkeit Vorrang eingeräumt werden.

Chrom-, kupfer-, nickel- und zinkhaltige Schlämme sind grundsätzlich verwertbar. Maßgebend sind Art und Menge der werthaltigen NE-Metalle, die sonstige Zusammensetzung (z. B. Schad- oder Störstoffe) und die Konsistenz. Mit dem Ziel der Verwertung wird oftmals durch Teilstrombehandlung ein sogenannter Monoschlamm mit hohen NE-Metallgehalten erzeugt. Eine Sonderrolle spielen edelmetallhaltige Rückstände/Schlämme, die auch bei geringeren Metallgehalten wirtschaftlich verwertet werden können.

Die Verwertung erfolgt mit dem Ziel, die Metalle in reiner Form oder als metallhaltige Chemikalien zurückzugewinnen. Angewandt werden Pyrometallurgie-Verfahren (z. B. Wälz- oder Hochofen in NE-Metallhütten) und Hydrometallurgie-Verfahren (z. B. kombinierte Rücklöse- und Elektrolyseprozesse).

Die Verwertung in Form von Bergversatz in Untertagedeponien (DK IV) ist unter Nachhaltigkeitskriterien als untergeordnete Möglichkeit anzusehen, sofern die Galvanikschlämme einen für die Rückgewinnung ausreichenden Metallgehalt aufweisen. Der Versatz in einer Deponie (DK IV) setzt zudem in der Regel eine zusätzliche Verfestigung und ggf. eine aufwändige Verpackung voraus.

110115* Eluate und Schlämme aus Ionenaustauscherharzen

Eluate aus der Regenerierung der Harze (Regenerate) werden in der Regel betriebsintern über die eigene Abwasserbehandlungsanlage entsorgt oder externen chemisch-physikalischen Anlagen CP-Anlagen zugeführt. Je nach Metallgehalt können Regenerate metallurgisch verwertet werden.

110116* Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

Die Verwertung von gesättigten Ionenaustauscherharzen ist in erster Linie durch das Metall und dessen wirtschaftlichen Wert bestimmt. Je nach Metall ist eine Anreicherung oder eine Verhüttung in externen Anlagen möglich.

Beseitigung

110108* 09* /10 Schlämme und Filterkuchen

Nicht entwässerte Fällungs- bzw. Sedimentationsschlämme (Dünnschlämme) müssen in chemisch-physikalischen Anlagen (CPB) behandelt werden.

Mechanisch entwässerte Galvanikschlämme mit ausreichender Festigkeit können auf obertägigen Deponien abgelagert werden. Die Deponieklasse richtet sich nach der Schadstoffbelastung (Feststoff und Eluat) des Schlamms. In der Regel erfolgt die Ablagerung auf Sonderabfalldeponien.

Sofern die Zuordnungswerte der Deponieverordnung (DepV) für obertägige Deponien nicht eingehalten werden können, z. B. nicht oder schlecht entgiftete Schlämme, kommt die Ablagerung in untertägigen Deponien oder die Rücklösung und erneute nasschemische Behandlung in chemisch-physikalischen Anlagen in Betracht.

110115* Eluate und Schlämme aus Ionenaustauscherharzen

Nicht verwertbare Regenerate sind in der betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlage oder in externen CP-Anlagen zu entsorgen.

110116* Gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze

Harze werden nach einigen Regenerationszyklen unbrauchbar und müssen komplett erneuert werden. Die verbrauchten Harze werden in der Regel in Sonderabfallverbrennungsanlagen (SAV) verbrannt.

 

Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten

Verwertung Beseitigung
Schlämme 110108*/09*
1) Pyrometallurgie ; 2) Hydrometallurgie ggf. CPB; Ablagerung DK III oder DK IV
Schlämme 110110/11*/12
1) Pyrometallurgie ; 2) Hydrometallurgie ggf. CPB; Ablagerung DK III
Regenerate 110115*
Hydrometallurgie CPB
Ionenaustauscherharze 110116*
1) Rücklösung in CPB; 2) Pyrometallurgie Verbrennung SAV

 

Hinweis
Nachweispflichten
Folgende Nachweispflichten bestehen:
  • Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
  • Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
  • Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Überlassungspflichten
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.

Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
  • Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
  • Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Die angedienten Abfälle können von der jeweiligen Landesgesellschaft einer geeigneten Abfallentsorgungsanlage zugewiesen werden. Weitere Informationen sind bei den jeweiligen Landesgesellschaften zu erhalten (zur Übersicht: siehe Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungsgesellschaften der Länder im Quellenverzeichnis).

 

Hinweis
Die prozessintegrierten Vermeidungsmaßnahmen stehen oftmals in Konkurrenz zu den externen Verwertungsmaßnahmen. Die Verringerung von Ausschleppungen, die verbesserte Pflege von Elektrolyten und die Rückführung von Prozesslösungen können den NE-Metallgehalt im Abwasser soweit mindern, dass eine externe Verwertung der Fällungsschlämme nicht mehr wirtschaftlich ist. Letzten Endes muss jeder Betrieb aufgrund seiner spezifischen Bedingungen für sich entscheiden, welchen Maßnahmen er nach technischen, ökonomischen und ökologischen Kriterien den Vorzug einräumt. Dabei ist eine detaillierte Betrachtung und Bewertung des Stoffstroms (Input und Output) und der Prozessmodule erforderlich.

Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II ausgesprochen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen, siehe Quellenverzeichnis).

Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen

Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).

Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.

 

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik)", UBA
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  BW - Baden-Württemberg
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Untersuchung von Galvanisieranlagen - Branchengutachten (Handbuch 1), LUBW, 1997
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - Baden-Württemberg), 2012
  Vermeidung von Abfällen durch abfallarme Produktionsverfahren - Galvanotechnik, ABAG, 1995
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert

 

 

Glossar
  Beizinhibitorenchemische Substanzen, die bewirken, dass lediglich die Metalloberfläche von Verunreinigungen befreit wird, nicht aber das Metall als solches abgetragen wird
  Glanzzusätzewerden zusammen mit Glanzträgern in der Galvanik verwendet, wobei die abgeschiedenen Kristallite zerkleinert werden und eine glatte Metalloberfläche mit hohem Reflexionsgrad entsteht
  Komplexbildnerbinden Metallionen, so dass sich deren Verhalten (z. B. Reaktions- und Lösungseigenschaften) verändert
  FällungÜberführung löslicher Verbindungen durch Zugabe eines Fällungsmittels in unlösliche Fällungsprodukte (Niederschlag), z. B. Metallhydroxide oder -sulfide, die physikalisch mittels Sedimentation oder Filtration von der Flüssigkeit abgetrennt werden können
  EinebnerElektrolytzusatz, welcher über einebnende Effekte hochglänzende Schichten auf dem jeweiligen Werkstück erzeugt
  OxidhydrateVerbindungen von Metalloxiden mit Wasser
  WirkbäderBäder in der Galvanik zur gezielten chemischen oder elektrolytischen Veränderung bzw. Behandlung der Oberfläche von Werkstücken (aus Metall oder Kunststoff)
  EluierbarkeitMöglichkeit, Substanzen aus einer stationären (flüssigen oder festen) Phase mit einer mobilen Phase (z. B. Wasser) herauslösen zu können
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  EloxierenVerfahren zum Erzeugen einer harten und korrosionsbeständigen Aluminiumoxid-Schutzschicht auf Aluminiumteilen durch elektrolytische Oxidation der obersten Aluminiumschicht (= Anodisierung)
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich
  CPBchemisch-physikalische Behandlungsanlage
  DK IIDeponie der Klasse II, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse II einhalten
  DK IIIDeponie der Klasse III, oberirdische Deponie für Abfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse III einhalten
  DK IVDeponie der Klasse IV, Untertagedeponie für (gefährliche) Abfälle
  SAVVerbrennungsanlage für gefährliche Abfälle (Sonderabfallverbrennungsanlage)
  MonoschlammSchlämme mit gleicher Bezeichnung und mit identischer Zusammensetzung
  KristallisationAbscheidung einer kristallinen Phase aus einer zuvor homogenen Lösung
  Ausschleppungin der Galvanik an einem Werkstück anhaftende Badflüssigkeiten
  PyrometallurgieAufbereitung und Gewinnung von Metallen unter Einsatz thermischer Energie, z. B. Schmelzen im Hochofen
  HydrometallurgieGewinnung von Metallen (insbesondere Nichteisenmetallen) mittels Aufschließen durch Säuren oder Basen

Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen

 

Hier finden Sie die im Steckbrief aufgeführten relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen.
  EU - Europäische Union
  Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
  Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
  Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
  ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
  Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen (Galvanik)", UBA
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
  Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
  Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
  Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
  Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung - VersatzV)
  Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
  Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
  Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
  Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
   Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
  Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
  LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
  REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
  Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
  Wie ist die Definition des Begriffs Wirkbad? ( 2.f) Anlagen zur Behandlung von Metallen und Kunststoffen durch ein elektrolytisches oder chemisches Verfahren, wenn das Volumen der Wirkbäder 30m3 übersteigt), PRTR-WIKI
  Technische Regel für Gefahrstoffe 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (TRGS 201)
  Technische Regel für Gefahrstoffe 514: Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe in Verpackungen und ortsbeweglichen Behältern (TRGS 514), aufgehoben
  GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
  Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
  ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
  LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
  LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
  Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
  BW - Baden-Württemberg
  Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - Baden-Württemberg), 2012
  Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zum Thema Einstufung gefährlicher Abfall
  Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
  Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
  Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
  BY - Bayern
  Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
  Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
  Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
  BE - Berlin
  Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin: Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung, 27.07.2020
  BB - Brandenburg
  Erlass "Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung", Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg, 01.03.2023
  HB - Bremen
  Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
  HH - Hamburg
  Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
  HE - Hessen
  Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
  Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
  NI - Niedersachsen
  Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
  Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
  Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
  Abfalldatenblatt Galvanikschlämme, LANUV Nordrhein-Westfalen
   IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
  Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
  RP - Rheinland-Pfalz
  Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
  Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
  SL - Saarland
  Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), Saarland - Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Januar 2011 
  SN - Sachsen
  Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
  Erlass "LAGA-Mitteilung Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach Gefährlichkeit in Sachsen", Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, 10.06.2021
  ST - Sachsen-Anhalt
  Informationsangebot des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt: Gefährliche Abfälle
  TH - Thüringen
  Hinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages für den Geschäftsbereich der Thüringer Straßenbauverwaltung, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), 13.07.2010

 

Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief

 

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Datumim Auftrag vonBearbeitet durch
18.09.2017Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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Ersterstellung
DatumHerausgeberErsteller
19.11.2008Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
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