Abfallsteckbrief "1701 mineralischer Bauschutt"
170101 | Beton |
170102 | Ziegel |
170103 | Fliesen und Keramik |
170106* | Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten |
170107 | Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
In diesem Abfallsteckbrief werden die bei Bautätigkeiten (z. B. Neubau, Abbruch, Sanierung) anfallenden mineralischen Abfälle der Abfallgruppe 1701 "Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik" beschrieben. Eine Zuordnung zu Abfallschlüsseln dieser Gruppe setzt eine möglichst sortenreine Erfassung mineralischer Baustoffe, bzw. eine vorausgehende Sortierung der mineralischen Baustoffe voraus. Sogenannte Baustellenabfälle oder Baumischabfälle, die nicht nur mineralische Materialien enthalten, werden mit AS 17 09 04 "gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen" bzw. 17 09 03* "sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten" eingestuft. Außerdem ist zu prüfen, ob die Abfälle einem anderen, treffenderen Abfallschlüssel des Kapitels 17 zuzuordnen sind, sofern Art und Grad der Nebenbestandteile und Schadstoffe signifikant sind. Weitere Abfälle aus dem Kapitel 17 Bau- und Abbruchabfälle sind in den Abfallsteckbriefen der Gruppen
sowie in den Abfallsteckbriefen
- 1703 Bitumengemische und teerhaltige Produkte
- 1705 Bodenaushub, Baggergut, Gleisschotter
- 1706 Dämmmaterial und asbesthaltige Baustoffe
sowie in den Abfallsteckbriefen
- Brandabfälle
- Altholz
Zuordnung nach AVV
Kapitel 17 | Bau- und Abbruchabfälle (einschliesslich Aushub von verunreinigten Standorten) |
Gruppe 1701 | Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebäuderückbau", LfU Bayern, 10/2018
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Merkblatt "Entsorgung von Bauabfällen", Regierungspräsidien in Hessen, Darmstadt - Gießen - Kassel, 01.09.2018
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 25.06.2012 zur Zuordnung von Abfallschlüsseln zu Straßenausbaustoffen (Straßenaufbruch) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 10.09.2010 zur Abgrenzung von Bodenmaterial und Bauschutt mit und ohne schädliche Verunreinigungen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- SH - Schleswig-Holstein
- Gemeinsamer Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein, Anhang 10-8: Hinweise zur Abgrenzung gefährlicher und nicht gefährlicher Bauabfälle, Behörde für Umwelt und Energie in Hamburg und Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig-Holstein, März 2020
- TH - Thüringen