IPA - Home > Abfallsteckbrief - 0202 Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs, Stand 10.08.2023

Herkunft und charakteristische Zusammensetzung

 

 

Herkunft

Allgemein

Reststoffe aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs fallen in Schlachtanlagen/Schlachthöfen und fleischverarbeitenden Betrieben an. Neben den in der Erläuterung zum Abfallsteckbrief genannten veterinär- u. abfallspezifischen Rechtsvorschriften sind für diese Einrichtungen weitere Vorgaben zur Hygiene bzw. Seuchenhygiene gemäß Verordnung (EG) Nr. 852/2004 relevant. Anhang I dieser Verordnung betrifft insbesondere die Primärproduktion, wozu auch Schlachtanlagen/-höfe u. a. zählen. Hinzu kommt die Verordnung (EG) Nr. 853/2004, die Vorschriften für verschiedene Tierarten und für Schlachthöfe und Zerlegungsbetriebe enthält. Aus tierseuchenrechtlicher Sicht ist besonders die Einhaltung der Sterilisationsparameter Temperatur, Druck und Zeit sowie die ordnungsgemäße Zerkleinerung des Materials von Bedeutung. Dafür gibt es entsprechende Sicherheitseinrichtungen, die durch Technische Sachverständige des jeweiligen Bundeslandes geprüft werden müssen.

Schlachtanlage/Schlachthof

Ein Schlachthof ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ein Betrieb zum Schlachten und Zurichten („dressing“) von Tieren für den menschlichen Verzehr. Zerlegungsbetriebe, d. h. Betriebe, welche entbeinen und/oder Fleisch zerlegen, werden von o. a. Definition ebenfalls erfasst. Schlachtanlagen bzw. Schlachthöfe sind tierspezifisch, d. h. es gibt Schlachtanlagen für Großvieh (z. B. Rinder, Farmwild, Bisons, Pferde, Schafe oder Schweine) und Kleinvieh (z. B. Geflügel wie Hühner, Enten, Puten sowie Kaninchen oder Hasen). Es werden sogenannte Schlachtstraßen für die einzelnen Tierarten mit zeitlich und räumlich getrennt durchgeführten Prozessschritten eingerichtet, die im Wesentlichen das Schlachten sowie das Be- und Verarbeiten des Fleisches umfassen.

Grundsätzlich gibt es zwei Gruppen von Schlachtanlagen. Zum einen Schlachtanlagen, die ausschließlich Schlachtarbeiten durchführen, d. h. sie schlachten, richten die Schlachtkörper her und kühlen sie für den Verkauf an Großhändler oder die weiterverarbeitende Industrie. Zum anderen gibt es Schlachtanlagen, die darüber hinaus die Schlachtkörper zu Fleischabschnitten mit und ohne Knochen verarbeiten und als gekühltes oder gefrorenes Fleisch für den Verkauf an Groß- und Einzelhändler verpacken oder an die weiterverarbeitende Industrie liefern. Folgende Betriebe werden im Allgemeinen unterschieden:
  • Großviehschlachtbetriebe,
  • Kleinviehschlachtbetriebe,
  • Fleischzerlegebetriebe,
  • fleischverarbeitende Industrie und
  • lokale Fleischereien.
Die bei Schlachtung und Verarbeitung entstehenden Materialarten sind Lebensmittel und nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (TNP). Letztere unterfallen dem TNP-Recht. Sind diese TNP zur Verbrennung, Lagerung auf einer Deponie oder Verwendung in einer Biogas- oder Kompostieranlage bestimmt, dann gelten für sie auch die abfallrechtlichen Regelungen.

Schlachten von Rindern bzw. Schweinen

Folgende Arbeitsschritte werden grundsätzlich durchlaufen:
  1. Anlieferung: vom Lkw in eine Sammelbox, von dort einzeln über vergitterte Schleuse zum Schlachtraum (vereinzelt gibt es Ställe, um Großlieferungen aufzufangen; größte Emissionsquelle für Lärm bzw. Geruch)
  2. Betäuben: z. B. mit Bolzenschuss, Elektrozange oder in Kohlendioxidkammer
  3. Anhängen und Entbluten: die betäubten Tiere werden an den Füssen aufgehängt und „gestochen“, d. h. die Halsschlagadern oder die Blutgefäße in Herznähe werden durchtrennt, was zur Tötung der Tiere führt (Schweine werden zuerst entblutet und dann aufgehängt; Blutproben werden untersucht); Absetzen des Kopfes und der Vorderfüße: Augen, Augenlider, Ohren, Gehörgänge und Zungen werden ebenfalls entfernt
  4. Abbrühen und Hautabzug (gegebenenfalls Nagelabtrennung): Schweine werden in heißem Wasser (65 °C) oder Wasserdampf abgebrüht, damit anschließend in einer Enthaarungsmaschine die oberste Hautschicht und die Borsten entfernt werden können (letzte verbliebene Borsten werden bei 800 °C z. B. in Absengöfen abgeflammt, hierdurch werden auch Bakterien auf der Haut getötet), Rinder werden direkt enthäutet
  5. Entweiden und Spalten: Bauch- und Brustorgane werden entnommen, oft wird der Tierkörper danach auch mittig gespalten; Darm geht in die Kuttelei zur Herstellung von Wurstpellen, nur ein Teil der verbleibenden Innereien wie Herz, Niere und Leber wird zum menschlichen Verzehr gewonnen, Übriges wird als TNP gesammelt; Fleischprüfung (Fleischbeschau oder auch SFU – Schlachttier- und Fleischuntersuchung) und Probenahme für weitergehende Analytik
  6. Abspülen der Tierkörper und Tierkörperteile
  7. Kühlen und Bearbeiten: Herunterkühlen von 37 °C auf nicht mehr als 7 °C und Zerlegen des Tierkörpers für den Handel (Zerlegung ist unterteilt in: Grobzerlegung in Schinken, Schulter oder Mittelstück mit motorisierten Sägen, danach Feinzerlegung mit Messer durch präzise Handarbeit)
Danach werden die hergestellten tierischen Produkte in Kühlhallen gelagert und von dort dem Groß-, Einzelhandel oder der Weiterverarbeitung zugeführt.

Schlachten von Geflügel

Geflügel wird aus den Transportboxen heraus direkt aufgehängt und anschließend betäubt (Elektrobetäubung), dann i. d. R. durch Kopfabtrennung ausgeblutet, gebrüht und entfedert. In der Kuttelei erfolgt eine gerätegestützte Abtrennung von Hals und Kloake, eine Öffnung der Bauchhöhle und die Entnahme der Innereien. Solche wie Magen, Herz, Leber oder Hals werden manuell entnommen und über ein wasserbasiertes Absaugsystem zur Verpackung und Kühlung weitergeleitet (Mägen werden noch gesondert behandelt). Andere Innereien wie Därme, Zungen, Galle oder Magenhaut werden abgeschwemmt, dann wird der Tierkörper gewaschen, gegebenenfalls weiter zerlegt, verpackt und gekühlt. Die hergestellten tierischen Produkte werden in Kühlhallen gelagert und von dort dem Groß- und Einzelhandel zugeführt.

Schlachten von Fischen

Fische werden meist unmittelbar nach dem Fang auf einem Fangfabrikschiff geschlachtet, filetiert, verpackt und bei -35 °C tiefgekühlt. Die Schlachtung, insbesondere von Fischen aus Aquakultur, erfolgt zunächst durch die Einstellung der Fütterung, damit der Stoffwechsel sich verlangsamt und der Darm zum Zeitpunkt der Schlachtung leer ist (3 Tage bis zu 2 Wochen, wird auch Hältern genannt). Die Fische werden dabei auch zusammengetrieben. Danach werden sie meist automatisch zur Betäubung (z. B. Elektrobetäubung), zum Ersticken an der Luft oder auf Eis oder bei großen Fischen zum Erschießen oder Durchbohren befördert. Zum folgenden Entbluten wird ein Kiemenschnitt durchgeführt. Dem folgt das Aufschneiden der Fische und die Entnahme der Innereien (mitunter separate Erfassung des Rogens) mit anschließendem Ausspülen, Enthäuten und Filetieren, Verarbeiten zu Blöcken, Kühlen oder Tiefkühlen bis -35 °C. Die hergestellten tierischen Produkte werden in Kühlhallen gelagert und von dort dem Groß- und Einzelhandel zugeführt.

Nebenanlagen von Schlachtanlagen/-höfen

Nebenanlagen sind:
  • Anlagen zum Reinigen und Brühen von Organen (z. B. Mägen, Köpfen, Füßen)
  • Kutteleien als Bearbeitungsräume für Innereien bzw. Därme (Waschen, Bearbeitung, Sortieren, Salzen)
  • Einrichtungen zur Verwertung von tierischen Nebenprodukten, z. B. Häuten, Federn, Hufe, Hörnern, Schweineborsten, Blut, Knochen oder Bindegeweben für z. B. Gelatine-, Lederherstellung und Fettschmelze
  • Anlagen zur Erfassung und Behandlung der Abwässer

Reinigung der Schlachträume

Maßnahmen für die Lebensmittelsicherheit und Hygiene erfordern in diesen Betrieben umfangreiche Reinigungsprozesse. Bei Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte (VTN) fallen daher organisch hoch belastete Abwässer an, die Reinigungsmittel und auch Desinfektionsmittel enthalten können (durch kondensierbare Anteile/Gase aus der Sterilisation und Trocknung).

Abwässer und Abwasserbehandlung

Die insbesondere aufgrund der notwendigen Hygienemaßnahmen anfallenden Abwässer sind organisch hochbelastet und müssen ebenso wie Abwässer vom Brühen oder wasserbasierten Transportsystemen vorbehandelt werden. Sie werden in folgende Linien entsprechend der Reinigungsbereiche unterteilt:
  • Grüne Linie: Lkw, andere Transportfahrzeuge, Sammelboxen und Stallungen
  • Rote Linie: Bereiche für Schlachtung und Zerlegung (hoher Bluteintrag)
  • Gelbe Linie: Kuttelei, Bereiche für Magen-, Darm- und Pansenentleerung
Diese Abwässer weisen hohe Konzentrationen an BSB5, CSB, suspendierten Feststoffen (TSS, auch gemessen als „Abfiltrierbare Stoffe“), Ammonium-Stickstoff, Stickstoff (z. B. aus der Aufspaltung von Proteinen) und Phosphor sowie Kupfer, Zink (von Schweinefutterrückständen) und Chlorid (vom Einsalzen der Häute/Felle) auf.

Die meisten Schlachtbetriebe und Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte (VTN) verfügen über eigene Abwasserbehandlungsanlagen und sind Direkteinleiter. Indirekteinleiter führen aufgrund der organisch hochbelasteten Abwässer mit CSB-Werten im Zulauf der Kläranlage von mehr als 10.000 mg/l eine betriebliche Abwasservorbehandlung zumindest mittels Fettabscheidern durch.

Die betriebseigenen Abwasserbehandlungsanlagen umfassen i.d.R. folgende Aggregate:
  • Rechen und Siebanlagen (z. B. Bogensieb, Schneckenpresse, Zylinder- und Trommelsieb)
  • Fettabscheider zur Entfernung von Fetten und Ölen
  • Sandfilter
  • Flotationsanlagen (z. B. Luftflotation -–Belüftung bei atmosphärischem Druck, Entspannungsflotation oder mechanische Flotation, mitunter Einsatz von Fällungs- und Flockungsmitteln wie Eisen-III-sulfat/-chlorid, Aluminiumsulfat/-chlorid oder Polymeren)
  • Abwasserausgleichsbecken (Lager- und Mischbecken, um die enormen Schwankungen von Volumenstrom und Konzentration des Abwassers auszugleichen)
  • biologische (Teil-) Abwasserreinigung (anaerobe Vorklärung, aerober Abbau und Denitrifikation)
  • Schlammwasserabtrennung i. d. R. durch mechanische Verfahren (Eindickung, Entwässerung oder Trocknung)
In den zuvor beschriebenen Herkunftsorten und dargestellten Prozessen fallen u. a. tierische Nebenprodukte (TNP) an, die als Abfall gelten, wenn sie zur Verbrennung, Lagerung auf einer Deponie oder Verwendung in einer Biogas- oder Kompostieranlage bestimmt sind.

020201 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen

Die unter dieser Abfallart zusammengefassten Schlämme stammen überwiegend aus der Grünen Linie der Abwasserreinigung und fallen beim Rechen, Sieben (stationäre Siebe, Siebtrommeln oder Schneckenpresse) und im Schlammfang an. Auch Schlämme der Gelben Linie aus der Reinigung des Abwassers aus der Kuttelei und den Bereichen für Magen-, Darm- und Panseninhalte werden unter dieser Abfallart subsumiert, da sie in einigen Abwasserbehandlungsanlagen zusammen mit den Abwässern der Grünen Linie behandelt und entsorgt werden. Der entwässerte Schlamm weist einen Feststoffgehalt von ca. 20 – 35 % auf und besteht aus überwiegend pflanzlichem Material (z. B. Stroh, Panseninhalten) und tierischen Exkrementen.

020202 Abfälle aus tierischem Gewebe

Bei den Abfällen aus tierischem Gewebe handelt es sich um Haut- und Fleischfetzen, Knochensplitter, Borsten, Schuppen oder Federn. Sie werden bei den Reinigungsvorgängen mit Wasser abgespült und bei der betrieblichen Abwasserbehandlung mechanisch abgetrennt (stationäre Siebe, Siebtrommeln oder Siebschnecke). Dieses abgetrennte tierische Material ist von einer inhomogenen Zusammensetzung und anhaftenden Chemikalienresten aus den Hygienemaßnahmen geprägt.

Die beim Enthaaren anfallenden Schweineborsten und die Federn in Geflügelschlachtanlagen werden zumeist getrennt erfasst, da sie so als TNP der Kategorie 3 gelten. Sie sind daher nicht oder nur in geringer Menge in dem oben beschriebenen Siebrückstand mit dem AS 020202 enthalten.

020203 für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe

Zu diesen Abfällen zählen typischerweise Teile von Tieren, die bei der Schlachtung anfallen und die grundsätzlich für den menschlichen Verzehr als nicht geeignet gelten. Das sind z. B. Teile wie Ohrenausschnitte, Augen, Gehirn, Zungenbein, Rückenmark, Galle, Genitalien, Afterausschnitte, Mandeln, Schädel bzw. Föten, oder solche Teile von Tieren o. ganze Tiere, die bei der Fleischbeschau (bzw. Schlachttier- und Fleischuntersuchung SFU) für den menschlichen Verzehr als ungeeignet eingestuft wurden.

020204 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Die vorwiegend entwässerten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung (z. B. aus der Flotation, dem Absetzbecken oder aus der Entwässerung nach der biologischen Reinigungsstufe) sowie die anfallenden Flüssigkeiten weisen eine außerordentlich hohe organische Belastung durch Inhaltsstoffe wie Exkremente, Darm- bzw. Panseninhalte, Blutkomponenten, Gewebeflüssigkeit oder Fette auf. Sie enthalten auch Reste von Reinigungs-, Desinfektionsmitteln, Flockungsmitteln/Flockungshilfsmitteln wie Eisen-III-sulfat/-chlorid, Aluminiumsulfat/-chlorid oder Polymeren, Tierarzneimitteln und Mikroorganismen (Krankheitserreger, antibiotikaresistente Keime).

Die Zusammensetzung der Schlämme variiert betriebsbedingt stark. Die Schlämme können je nach Herkunft zur Verbesserung der Entwässerung gemeinsam mit den abgetrennten Feststoffen aus der Grünen Linie (AS 020201 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen) oder den abgetrennten Feststoffen vom Abbrühen und der Enthaarung behandelt werden. Die Zumischung von Schlämmen aus der Grünen Linie bewirkt eine Verbesserung der Entwässerung durch damit eingetragene Flockungsmittel.

Fettabscheiderinhalte fallen ebenfalls unter diese Abfallart.

020299 Abfälle a. n. g.

Diesem Abfallschlüssel werden die primär anfallenden Feststoffe, z. B. Einstreu, Mist, Kot, Pansen (oft entwässert), Magen-, Darminhalt, auch Harn und pflanzliche Filtermaterialien aus der Abluftreinigung zugeordnet, sofern eine getrennte Behandlung, Erfassung und Entsorgung erfolgt.

 

Charakteristische Zusammensetzung

Inhaltsstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
020201 Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
Feststoffe 25 - 35 % (mechan. entwässert) Einstreu wie Stroh oder Sägespäne, Exkremente
Wasser 65 - 80 % hohe organische Belastung, z. B. CSB, BSB5, suspendierte Stoffe (TSS), Stickstoff, Phosphor, betriebsspezifisch auch Meersalze; Reste von Reinigungs-, Desinfektionsmitteln, z. B. alkalische Reiniger oder alkoholhaltige Desinfektionsmittel; Mikroorganismen
020202 Abfälle aus tierischem Gewebe
Feststoffe min. 95 % betriebsspezifisch, z. B. Haut- und Fleischfetzen, Knochensplitter, Borsten, Schuppen oder Federn (ggf. mit anhaftendem Reinigungswasser)
020203 Für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe
Feststoffe min. 95 % betriebsspezifische Teile von Tieren wie z. B. Ohrenausschnitte, Augen, Gehirn, Zungenbein, Rückenmark, Galle, Genitalien, Afterausschnitte, Mandeln, auch ganze Schädel bzw. Föten und ganze Tierkörper (ggf. mit wenig anhaftenden Reinigungswasser)
020204 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Feststoffe 5 - 35 % (mechan. entwässert) variable betriebsspezifische Inhalte mit hohem organischen Anteil durch z. B. Exkremente, Darm- bzw. Panseninhalt, Blutkomponenten, Gewebeflüssigkeit oder Fette; enthalten auch Reste von Reinigungs-, Desinfektionsmitteln, Flockungsmittel/Flockungshilfsmittel wie Eisen-III-sulfat/-chlorid, Aluminiumsulfat/-chlorid oder Polymere und Mikroorganismen
Ergänzung zum Festststoffgehalt: nach Trocknung für Verbrennung min. 45 – 55 %
Wasser 65 - 95 % variable betriebsspezifisch hohe organische Fracht durch Feinanteile der Feststoffe des Schlamms und von Desinfektions- und Reinigungsmitteln
020299 Abfälle a. n. g.
Feststoffe betriebsspezifisch primär anfallende Feststoffe, z. B. Einstreu, Mist, Kot, Pansen (oft entwässert), Magen- und Darminhalt (ggf. mit wenig anhaftendem Reinigungswasser), Harn, pflanzliche Filtermaterialien aus der Abluftreinigung

 

Glossar
  FlotationTrennverfahren, bei dem mittels eingeblasener Luft die in der Flüssigkeit dispergierten Partikel an den Gasblasen anhaften und aufsteigen, um eine abtrennbare Schwimmschicht zu bilden.
  FlockungVerfahren zur Fest-Flüssig-Trennung durch Zugabe eines Flockungsmittels, wobei sich die entstehenden Flocken entweder absetzen (Sedimentation) oder abfiltrieren lassen
  Pansender größte der drei Vormägen eines Wiederkäuers; Fassungsvermögen beim Hausrind bis zu 100 Liter, beim Hausschaf etwa 10 Liter
  Flotataufschwimmende Schicht, welche bei einer Flotation entsteht
  TNPtierische Nebenprodukte
  FlockungshilfsmittelHilfsmittel zur Verstärkung oder Beschleunigung der Flockung zu größeren Flocken
  tierische Nebenprodukteganze Tierkörper oder Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs bzw. andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen
  VTNVerarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte, früher Tierkörperbeseitigungsanlage
  TSStotal suspended solids, Gesamtgehalt suspendierter Feststoffe, z. B. in Wasser
  SFUamtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung nach gesetzlichen Vorgaben, veraltet auch Fleischbeschau genannt
  BSB5biologischer (biochemischer) Sauerstoffbedarf nach fünf Tagen, ein Maß für die Verschmutzung des Wassers mit biologisch abbaubaren Substanzen
  CSBchemischer Sauerstoffbedarf, Maß für die Konzentration chemisch oxidierbarer Stoffe im Wasser
  DirekteinleiterAbwasserproduzenten, die ihre gereinigten Abwässer über eigene Kanalisationen und ggf. Abwasserbehandlungsanlagen direkt in ein Gewässer einleiten; eine wasserrechtliche Erlaubnis ist i. d. R.  erforderlich
  IndirekteinleiterAbwasserproduzenten, die ihre Abwässer i. d. R ungereinigt bzw. in seltenen Fällen vorgereinigt über die öffentliche  Kanalisation und somit i. d. R. über eine kommunale Kläranlage indirekt in ein Gewässer einleiten
  TNP der Kategorie 1tierische Nebenprodukte mit hohem Risikopotential für die Gesundheit von Mensch und Tier
  TNP der Kategorie 2tierische Nebenprodukte mit mittlerem Risikopotential für die Gesundheit von Mensch und Tier
  TNP der Kategorie 3tierische Nebenprodukte mit geringem Risikopotential für die Gesundheit von Mensch und Tier
  BSEbovine spongiforme Enzephalopathie, eine schwammartige Rückbildung der Gehirnsubstanz bei Rindern, Rinderwahn; eine Form der TSE-Erkrankungen
  SRMspezifiziertes Risikomaterial, bestimmte Gewebe und Körperteile von Rindern, Schafen oder Ziegen, die aus Gründen des vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei der Schlachtung entfernt und beseitigt werden müssen, da sie mit TSE-Erregern (pathogene Prionen) kontaminiert sein können
  TSE-ErregerPrionen (Proteinkomplexe im tierischen Organismus), die in einer normalen als auch in einer gesundheitsschädigenden Struktur vorliegen können, letztere auf andere Prionen übertragen können und damit TSE (Transmissible spongiforme Enzephalopathie, übertragbares schwammartiges Hirnleiden) verursachen

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BY - Bayern
  NW - Nordrhein-Westfalen