Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Allgemein
Die Umweltrelevanz der Bilgenöle bzw. des Bilgenwassers ist in erster Linie durch den Gehalt an mineralischen Kohlenwasserstoffen gegeben, der mehrere Prozent betragen kann. Je nach Betriebsbedingungen ist zudem mit synthetischen Ölen (z. B. Getriebeöl), Zusätzen für Kühl- und Kesselwasser (z. B. Frost- und Korrosionsschutzmittel), organischen Lösemitteln (z. B. Kaltreiniger) und/oder Tensiden als Bestandteile von Reinigungsmitteln, sowie Schmutzpartikeln (z. B. Farbe und Metallabrieb) zu rechnen. Die vorgenannten Stoffe liegen beim Regelbetrieb in sehr geringen Mengen vor und sind für eine Einstufung von Bilgenrückständen als gefährlicher Abfall nicht relevant.
Aufgrund der stark wechselnden Zusammensetzung der in Bilgenölen bzw. -wässern enthaltenen Stoffe ist im Einzelfall auf die Sicherheitsdatenblätter sowie die GESTIS-Gefahrstoffdatenbank (siehe Quellenverzeichnis) zurückzugreifen.
Mineralische Kohlenwasserstoffe
Es handelt sich um Schmier- und Hydrauliköle sowie Treibstoffe (Diesel), die allgemein als entzündbar, gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft sowie einer WGK zugeordnet sind. Beim Regelbetrieb beträgt der Kohlenwasserstoffgehalt im Bilgenwasser nur wenige Prozent.
Syntheseöle
Syntheseöle, auch synthetische Öle genannt, sind Grundöle, die nicht durch Destillation und Raffination aus Erdöl gewonnen, sondern synthetisch hergestellt werden. Die zumeist auf der Basis von Estern hergestellten Öle weisen eine bessere thermische und chemische Stabilität als Mineralöle auf. Für die Schmierung am bedeutendsten sind Diester und Polyolester, die mit Mineralölen mischbar sind. Beim Regelbetrieb beträgt ihr Anteil im Bilgenwasser nur wenige Prozent.
Sonstige Schadstoffe
Die sonstigen Inhaltsstoffe liegen, einen Regelbetrieb vorausgesetzt, in geringen Konzentrationen vor und sind für eine Einstufung der Bilgenöle bzw. -wasser als gefährlicher Abfall nicht relevant.
Die Umweltrelevanz der Bilgenöle bzw. des Bilgenwassers ist in erster Linie durch den Gehalt an mineralischen Kohlenwasserstoffen gegeben, der mehrere Prozent betragen kann. Je nach Betriebsbedingungen ist zudem mit synthetischen Ölen (z. B. Getriebeöl), Zusätzen für Kühl- und Kesselwasser (z. B. Frost- und Korrosionsschutzmittel), organischen Lösemitteln (z. B. Kaltreiniger) und/oder Tensiden als Bestandteile von Reinigungsmitteln, sowie Schmutzpartikeln (z. B. Farbe und Metallabrieb) zu rechnen. Die vorgenannten Stoffe liegen beim Regelbetrieb in sehr geringen Mengen vor und sind für eine Einstufung von Bilgenrückständen als gefährlicher Abfall nicht relevant.
Aufgrund der stark wechselnden Zusammensetzung der in Bilgenölen bzw. -wässern enthaltenen Stoffe ist im Einzelfall auf die Sicherheitsdatenblätter sowie die GESTIS-Gefahrstoffdatenbank (siehe Quellenverzeichnis) zurückzugreifen.
Mineralische Kohlenwasserstoffe
Es handelt sich um Schmier- und Hydrauliköle sowie Treibstoffe (Diesel), die allgemein als entzündbar, gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft sowie einer WGK zugeordnet sind. Beim Regelbetrieb beträgt der Kohlenwasserstoffgehalt im Bilgenwasser nur wenige Prozent.
Syntheseöle
Syntheseöle, auch synthetische Öle genannt, sind Grundöle, die nicht durch Destillation und Raffination aus Erdöl gewonnen, sondern synthetisch hergestellt werden. Die zumeist auf der Basis von Estern hergestellten Öle weisen eine bessere thermische und chemische Stabilität als Mineralöle auf. Für die Schmierung am bedeutendsten sind Diester und Polyolester, die mit Mineralölen mischbar sind. Beim Regelbetrieb beträgt ihr Anteil im Bilgenwasser nur wenige Prozent.
Sonstige Schadstoffe
Die sonstigen Inhaltsstoffe liegen, einen Regelbetrieb vorausgesetzt, in geringen Konzentrationen vor und sind für eine Einstufung der Bilgenöle bzw. -wasser als gefährlicher Abfall nicht relevant.
Hinweis
Es ist verboten, öl- und fettlösende oder emulgierende Reinigungsmittel in die Maschinenraumbilgen einzubringen. Ausgenommen hiervon sind Mittel, die die Reinigung des Bilgenwassers durch die Annahmestellen nicht erschweren.
Fett- und ölhaltige Abfälle sind an Bord separat in dafür geeignete Behälter zu sammeln und zur Entsorgung bereit zu halten.
Fett- und ölhaltige Abfälle sind an Bord separat in dafür geeignete Behälter zu sammeln und zur Entsorgung bereit zu halten.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
130401* und 130403* Bilgenöle aus der Binnen- und übrigen Schifffahrt | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | i. d. R. < 10 % | Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als entzündbar, gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet. |
Syntheseöl | Gefährdung im Einzelfall anhand der Produktbeschreibung bzw. des Sicherheitsdatenblatts bestimmen. | |
130402* aus Molenablaufkanälen | ||
Aufgrund der einzelfallspezifischen Zusammensetzung sind auch die Schadstoffe variierend |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
130401* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt | 3 | |
130403* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt | 3 |
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Altölverordnung (AltölV)
- Informationsangebot der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen