Abfallsteckbrief "1201 Bearbeitungsschlämme"
120114* | Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten |
120115 | Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen |
120118* | ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Weitere Abfälle der Gruppe 1201 sind in folgenden Abfallsteckbriefen beschrieben:
- 1201 Strahlmittelabfälle (Abfallschlüssel 120102, 120116*, 120117)
- 1201 Bearbeitungsöle, -emulsionen und -lösungen (Abfallschlüssel 120106* - 121010*, 120112* und 120119*)
Zuordnung nach AVV
Kapitel 12 | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen |
Gruppe 1201 | Abfälle aus Prozessen der mechanischen Formgebung sowie der physikalischen und mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen und Kunststoffen |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2018 zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, hier: Einstufung von mit Kuehlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Bearbeitungsschlämme bzw. ölhaltige Metallschlämme entstehen in erster Linie bei der mechanischen Oberflächenbearbeitung von Metallen, z. B. beim Schleifen, Strahlen, Honen, Läppen oder Polieren. Die Verfahren basieren hauptsächlich auf spanenden oder schleifenden Prozessen. Anhaftende Verunreinigungen (z. B. Rost) oder Unebenheiten im Werkstück werden u. a. mittels Schleif- oder Spanvorrichtungen entfernt. Dabei wird grundsätzlich ein Teil des Ausgangsmaterials entfernt. Die teilweise sehr feinen vom Werkstück abgetragenen Partikel werden über eingesetzte Prozesshilfsmittel (z. B. Gleitschleifcompound, Kühlschmierstoff, Läpppaste, Strahlmittel) aus dem Bearbeitungsprozess ausgetragen und anschließend mittels Filtration abgetrennt. Das zurückbleibende Material ist der hier beschriebene Abfall.
Als Prozesshilfsmittel werden oft sogenannte Kühlschmierstoffe (KSS) eingesetzt, welche vor allem
- die Reibung zwischen einem zu bearbeitenden Werkstück und dem dafür nötigen Werkzeug durch Schmierung reduzieren,
- die entstehende Wärme abführen (Kühlung des Werkstücks und -zeuges),
- den Metallabrieb bzw. die Späne entfernen sowie
- einen gewissen Korrosionsschutz gewährleisten.
Detailliertere Informationen zu Kühlschmierstoffen sind im Steckbrief 1201 Bearbeitungsöle, -emulsionen und -lösungen beschrieben.
120114*/15 Bearbeitungsschlämme
Bearbeitungsschlämme können bei der Vorbehandlung oder einem eigenständigen Bearbeitungsverfahren entstehen. Über den oben beschriebenen Prozess entsteht diese Abfallgruppe, z. B. sogenannte Gleitschleifschlämme, Polierschlämme oder Schleifschlämme.
Charakteristisch sind vor allem ein hoher Anteil an Filterhilfsmitteln und ein Metallgehalt von unter zehn Prozent. Des Weiteren ist ein Gehalt an Kohlenwasserstoffen (Ölgehalt) typisch, welcher allerdings von eingesetzten Prozesshilfsmitteln sowie zu bearbeitenden Werkstoffen (anhaftende Fremdöle) abhängt.
Neben den genannten Verfahren können Schlämme unter anderem auch beim Funkenerodieren, Strahlen oder bei Warmumformungsprozessen entstehen.
Beim Funkenerodieren fallen durch die Ausfiltrierung der feinen, abgetragenen Metallpartikel aus dem Dielektrikum Erodierschlämme an. Diese sind vor allem beim speziellen Verfahren des Senkerodierens ölhaltig. Ansonsten sind Anteile an Filterhilfsmitteln sowie ein Metallgehalt im Schlamm charakteristisch.
Beim Strahlen können je nach gewähltem Verfahren Bearbeitungsschlämme anfallen. Hierbei sind vor allem Nassverfahren und Schlämmstrahlen relevant. Bei der Aufbereitung der Strahlwasser bzw. -suspensionen fallen Feinanteile des Strahlmittels mit abgestrahlten Metallpartikeln als Schlamm an. Detailliertere Informationen zu Strahlmittelabfällen können im Steckbrief 1201_Strahlmittel nachvollzogen werden.
Bei Warmumformprozessen (typisch in der Eisen- und Stahlerzeugung), wie z. B. Schmieden oder Warmwalzen, kann Zunder anfallen. Ölhaltiger Zunder (Ölgehalt > 3%) wird als sogenannter Zunderschlamm aus dem Bearbeitungsprozess ausgetragen.
120118* Ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme)
Die Zusammensetzung der Schlämme ist sehr inhomogen und hängt stark vom bearbeiteten Material und gewählten Verfahren ab. Charakteristisch gegenüber der bereits beschriebenen Abfallgruppe der AS 120114*/15 Bearbeitungsschlämme ist der teilweise erhebliche Ölgehalt, welcher in der Regel größer als drei Prozent ist, und zusätzlich ein erheblich höherer Metallgehalt.
Ölhaltige Metallschlämme entstehen zudem als Feinfraktion bei der Filtrierung der Späne aus der spanenden Bearbeitung von Metallen, z. B. Drehen, Bohren und Fräsen. Sie enthalten nur feine Metallspäne mit einem Durchmesser < 0,5 mm und einer Länge < 20 mm (Anhaltswert). Sie sind herkunftsbedingt mit Prozesshilfsmitteln vermischt, z. B. Schleifmittelabrieb und Kühlschmierstoff. Ihre Konsistenz (schuhcremeartig bis Stahlwolle) ist vom Bearbeitungsverfahren und dem verwendeten Prozesshilfsmittel abhängig.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
120114*/15 Bearbeitungsschlämme | ||
Metallgehalt | 2 - 10 % | Gehalt abhängig vom Bearbeitungsverfahren (Fe- oder NE-Metalle) |
Schleifmittelabrieb | 2 - 50 % | Vorkommen insbesondere bei Gleitschleifschlämmen und nass abgeschiedenen Strahlstäuben; Gehalt abhängig von Werkstoff und Verfahren; kann Korund, Siliciumcarbid, Bornitrid oder Aluminiumoxid, einschl. Bindemittel (Kunstharz, Kunststoff) sowie metallische und mineralische Strahlmittel (Schlacken, Glas, Hartguss) enthalten |
Kohlenwasserstoffe | bis 20 %, i.d.R < 3 % | Gehalt abhängig von Bearbeitungsverfahren und eingesetzten Prozesshilfsmitteln, geringe Anteile eingeschleppter Fremdöle (z. B. vom Werkstoff) möglich |
Filterhilfsmittel | bis 20 % | Gehalt abhängig vom Filtrationsverfahren, z. B. Kieselgur bei Anschwemmfiltern, Filtervliese bei Bandfiltern, einschl. Verunreinigungen |
Wassergehalt | 5 - 75 % | Gehalt abhängig vom Bearbeitungsverfahren; hohe Wassergehalte z. B. bei Gleitschleifschlämmen und Nassabscheidung von Aluminium-Stäuben |
120118* Ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) | ||
Metallgehalt | 10 - 80 % | Gehalt abhängig vom Bearbeitungsverfahren (Fe- oder NE-Metalle) |
Schleifmittelabrieb | 2 - 75 % | Gehalt abhängig von Werkstoff und Verfahren; kann Korund, Siliciumcarbid, Bornitrid oder Aluminiumoxid, einschl. Bindemittel (Kunstharz, Kunststoff) enthalten |
Kohlenwasserstoffe (bei Einsatz von KSS-Ölen) | 15 - 50 % | Öle auf mineralischer, synthetischer und nativer Basis, in Einzelfällen mit halogenierten Additiven, geringe Anteile eingeschleppter Fremdöle (z. B. vom Werkstoff) möglich |
Kohlenwasserstoffe (bei Einsatz von KSS - Emulsionen/Lösungen) | 1 - 20 % | emulgierte Öle mit Additiven (Additive sind z. B. Emulgatoren, Korrosionsinhibitoren, Biozide, Entschäumungsmittel); geringe Anteile eingeschleppter Fremdöle (z. B. vom Werkstoff) möglich |
Filterhilfsmittel | bis 50 % | Gehalt abhängig vom Verfahren, z. B. Kieselgur bei Anschwemmfiltern, Filtervliese bei Bandfiltern, einschl. Verunreinigungen |
Wassergehalt | bis 75 % | Gehalt abhängig vom Bearbeitungsverfahren, hohe Wassergehalte bei Verwendung von KSS-Lösungen und -Emulsionen |
Information über die verschiedenen KSS-Typen und deren Zusammensetzung finden Sie im Abfallsteckbrief 1201 "Bearbeitungsöle, -emulsionen und -lösungen".
Als zusätzliche Informationsquelle für eine detaillierte Zusammensetzung der gefährlichen Inhaltsstoffe des angewandten KSS ist im Einzelfall das Sicherheitsdatenblatt vom liefernden bzw. herstellenden Unternehmen heranzuziehen. Neben der Einstufung und Kennzeichnung werden u. a. die gefährlichen Inhaltsstoffe aufgeführt. Die Gefährdungsabschätzung eines Abfalls und seine Zuordnung zum richtigen Abfallschlüssel sowie zur geeigneten Entsorgungsmöglichkeit setzt i.d.R. eine chemisch-physikalische Analyse voraus.
Ergänzende Informationen zum jeweils angewandten KSS können außerdem über eine Suchfunktion nach CAS-Nummer oder Namen des KSS auf der Informationsplattform des Forschungs- und Beratungsinstitutes Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) ermittelt werden, welche von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Auftrag gegeben wurde. Eine Verlinkung zur Internetseite des FoBiG ist im Quellenverzeichnis zu finden.
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Stahlverarbeitung", UBA (Reference Document on Best Available Techniques in the Ferrous Metals Processing Industry, UBA, December, 2001)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Fachausschuss-Informationsblatt Nr. 045 "Inhibitoren der Nitrosoaminbildung", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Fachbereich Holz und Metall, 2016
- Infoblatt: Inhaltsstoffe wassergemischter Kühlschmierstoffe, www.pius-info.de
- Technische Regel für Gefahrstoffe 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (TRGS 611)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
- BGR/GUV-R 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverbrand, 2011
- Informationsangebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - Institut für Arbeitsschutz über die Zusammensetzung von Kühlschmierstoffen
- Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe, Umweltbundesamt, 2003
- Vollzugshinweise zur abfallrechtlichen Einstufung von mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen, aus der 110. LAGA-Vollversammlung, 17.-18.04.2018
- BW - Baden-Württemberg
- Untersuchung von Betrieben der spanenden Metallbearbeitung - Branchengutachten, LUBW, 1996
- Betrieblicher Umweltschutz in der Metallbearbeitung, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Branchenspezifische Checkliste - Spanende Metallverarbeitung, ABAG-itm
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- BY - Bayern
- Einstufung von Metallspänen aus der Oberflächenbehandlung gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Aufgrund der vielfältigen Verfahrensvarianten, den prozessbedingten Unterschieden bei der Metallbearbeitung und der Vielzahl der vorhandenen Kühlschmierstoffe (KSS) ist mit unterschiedlichen Schadstoffen und -konzentrationen zu rechnen. Es ist daher stets der Einzelfall zu betrachten, um die gefährlichen Eigenschaften des Abfalls abschätzen zu können.
Aufgrund der großen Oberfläche und den starken Anhaftungskräften sind oft hohe Konzentrationen von Ölen und Emulsionen an den im Schlamm befindlichen Metallen vorzufinden. Eine Reduzierung des Schadstoffgehaltes durch rein mechanische Behandlung wie Pressen oder Zentrifugieren kann nur bedingt erfolgen.
Generell resultieren die gefährlichen Eigenschaften vor allem aus den verwendeten KSS, bearbeiteten Metallen (ggf. Schwermetalle) und den Gehalten unbekannter Verunreinigungen (sonstige Schadstoffe).
Schwermetalle
Der Schwermetallgehalt beträgt bei Bearbeitungsschlämmen 120114*/15 bis zu 3 % und bei ölhaltigen Metallschlämme 120118* ca. 40 - 80 %. Die Schwermetallarten sind werkstoffbedingt.
Für eine Gefährdungseinschätzung sind Blei, Cadmium, Kupfer und Nickel maßgebend, wobei ein Gefahrenpotenzial für den Menschen beim Umgang nur dann gegeben ist, wenn die Metalle in pulvriger, feinstverteilter und bioverfügbarer Form vorliegen. Dies ist bei den in der Regel feuchten Bearbeitungsschlämmen nicht gegeben.
Die Eluate sind, insbesondere bei feinkörnigen Schlämmen, im Allgemeinen aufgrund möglicher Konzentration der Schwermetalle Blei, Cadmium, Kupfer und Nickel als gewässergefährdend einzustufen.
Mineralölkohlenwasserstoffe
Der Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) liegt für Bearbeitungsschlämme 120114*/15 in der Regel unter 3000 mg/kg und für ölhaltige Metallschlämme 120118* bis zu 50.000 mg/kg. Das Gefahrenpotenzial der in Schleifschlämmen enthaltenen Kohlenwasserstoffe hängt wesentlich von der Art des verwendeten Kühlschmierstoffs (Grundöl) und dessen Inhaltsstoffen (Additive) ab.
Die verwendeten Kohlenwasserstoffe sind i.d.R. als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.
Sonstige Schadstoffe
Wichtige Additive, insbesondere bei wassergemischten KSS, sind z. B. Emulgatoren (zur Herstellung von Emulsionen), Hochdruckzusätze (z. B. Fettsäuren, Fettsäureester, Alkohole), Antioxidantien (zur Vermeidung von Oxidationsprozessen) sowie Biozide (zur Eindämmung der Verkeimungsgefahr). Sie betreffen in erster Linie die Arbeitssicherheit und sind aufgrund der geringen Konzentration für eine Abfalleinstufung nicht relevant.
Informationen über die verschiedenen KSS-Typen und deren Zusammensetzung finden Sie im Abfallsteckbrief 1201 "Bearbeitungsöle, -emulsionen und -lösungen".
Als zusätzliche Informationsquelle für eine detaillierte Zusammensetzung der gefährlichen Inhaltsstoffe des vorliegenden KSS ist im Einzelfall das Sicherheitsdatenblatt vom liefernden bzw. herstellenden Unternehmen heranzuziehen. Für eine abschließende Beurteilung der Inhaltsstoffe bzw. Zusammensetzung des Abfalls ist dieses anzuwenden. Neben der Einstufung und Kennzeichnung werden u. a. die gefährlichen Inhaltsstoffe aufgeführt. Die Gefährdungsabschätzung eines Abfalls und seine Zuordnung zum richtigen Abfallschlüssel sowie zur geeigneten Entsorgungsmöglichkeit setzt eine chemisch-physikalische Analyse voraus.
Ergänzende Informationen zum jeweils angewandten KSS können außerdem über eine Suchfunktion nach CAS-Nummer oder Namen des KSS auf der Informationsplattform des Forschungs- und Beratungsinstitutes Gefahrstoffe GmbH (FoBiG) ermittelt werden, welche von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) in Auftrag gegeben wurde. Eine Verlinkung zur Internetseite des FoBiG ist im Quellenverzeichnis zu finden.
Gefährliche Eigenschaften
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
120114*/15 Bearbeitungsschlämme | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | bis zu 20%, i.d.R. < 3 % | die gängigen Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
Schwermetalle (relevant sind in Einzelfällen Kupfer, Nickel, Cadmium, Blei) | bis 3 % | es handelt sich um Schwermetalle und Schwermetalllegierungen, von denen einige als reizend und - wenn in feindisperser Form vorliegend - als gewässergefährdend, einer WGK zugeordnet oder sogar akut toxisch eingestuft sind |
wasserlösliche Schadstoffe | bis 3% | Hilfsstoffe aus dem jeweiligen Bearbeitungsprozess lagern sich bevorzugt an den feinen Metallpartikeln an (z. B. Gleitschleifcompounds) oder sind anteilig in der enthaltenen Flüssigkeit enthalten (z. B. KSS-Lösungen); Hinweise der Sicherheitsdatenblätter beachten |
120118* Ölhaltige Metallschlämme | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | 1 - 50 % | die gängigen Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet |
synthetische Kohlenwasserstoffe | bis 50 % | synthetische Öle sind einer stoffspezifischen Betrachtung zu unterziehen; Sicherheitsdatenblätter beachten |
wasserlösliche Schadstoffe | bis 3% | Hilfsstoffe aus dem jeweiligen Bearbeitungsprozess lagern sich bevorzugt an den feinen Metallpartikeln an (z. B. Additive aus Emulsionen) oder sind anteilig in der enthaltenen Flüssigkeit enthalten (z. B. KSS-Lösungen); Sicherheitsdatenblätter beachten |
Schwermetalle | 10 - 80 % | es handelt sich um Schwermetalle und Schwermetalllegierungen, von denen einige als reizend und - wenn in feindisperser Form vorliegend - als gewässergefährdend, einer WGK zugeordnet oder sogar akut toxisch eingestuft sind |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
120114* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe enthalten | 182 | Analytik |
120115 Bearbeitungsschlämme mit Ausnahme derjenigen, die unter 12 01 14 fallen | 4 | |
120118* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) | 198 | Analytik |
Einstufung von Abfällen in gefährliche bzw. nicht gefährliche Abfälle
Ein Abfall aus einem Spiegeleintrag wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP1 bis HP8 oder HP10 bis HP15 aufweist. Das Vorliegen der gefahrenrelevanten Eigenschaft HP9 wird angenommen, wenn Abfälle mit gefährlichen Erregern behaftet sind.
Bestimmte persistente organischen Schadstoffe (POP) können nach Nr. 2.2.3 in der Anlage zur AVV ebenfalls zu einer Einstufung als gefährlicher Abfall führen (siehe "Aktuelles zur AVV"). Enthalten Abfälle diese POP oberhalb der Grenzwerte gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 2019/1021 (POP-Verordnung) in der Fassung vom 20.06.2019, werden diese Abfälle als gefährlich eingestuft
Die Europäische Kommission hat einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung (2018/C 124/01) bekannt gemacht (siehe Quellen). Auch die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit veröffentlicht (siehe Quellen). Die LAGA-Hinweise stellen vereinfachte Grenzwertlisten für den Fall bereit, dass keine genauen Informationen zur stofflichen Zusammensetzung der Abfälle vorliegen, um eine Gefährlichkeitseinstufung nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG durchführen zu können. Einige Länder haben die LAGA-Hinweise zur Anwendung empfohlen (siehe „Aktuelles zur AVV“) oder planen dies. Neben den LAGA-Hinweisen sind ggf. zusätzliche oder abweichende länderspezifische Anforderungen bei der Abfalleinstufung zu beachten.
Diese Informationen werden derzeit für IPA aufbereitet und sollen zukünftig wieder hier dargestellt werden.
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Hazard-Check
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- Online-Informationssystem für KSS-Komponenten des Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG)
- Technische Regel für Gefahrstoffe 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (TRGS 611)
- Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
- BGR/GUV-R 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverbrand, 2011
- Informationsangebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - Institut für Arbeitsschutz über die Zusammensetzung von Kühlschmierstoffen
- Vollzugshinweise zur abfallrechtlichen Einstufung von mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen, aus der 110. LAGA-Vollversammlung, 17.-18.04.2018
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- BW - Baden-Württemberg
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- BY - Bayern
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Einstufung von Metallspänen aus der Oberflächenbehandlung gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- Informationsangebot des Bayrischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz - Infozentrum Umweltwirtschaft: Abfalleinstufung, Abfallbezeichnung und Abfallschlüssel nach Abfallverzeichnis-Verordnung
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2018 zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, hier: Einstufung von mit Kuehlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Sammlung und Entsorgung
Innerbetriebliche Sammlung und Bereitstellung
Die Vermeidungspotentiale sind aufgrund der aufwendigen und i.d.R. teuren Bearbeitungsverfahren meist weitgehend ausgeschöpft. Der hohe Wert der zu bearbeitenden Materialen setzt grundsätzlich eine ressourcenschonende Verarbeitung und dadurch einen möglichst geringen Abfallanfall voraus. Eine stetige Prozessoptimierung erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen, was zusätzlich den Abfallanfall minimiert.
Dennoch können Maßnahmen wie der Einsatz verbesserter Filtrationstechniken, die Entölung und Entwässerung der anfallenden Schlämme sowie eine stärkere Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeiten (schon im Produktionsprozess) genannt werden.
Zusätzlich sind folgende Maßnahmen relevant:
- alternative Formgebungsverfahren (Umstellung des Bearbeitungsprozesses, z. B. Pulvermetallurgie, Feindruckguss),
- Reduzierung des Schleifaufwands (z. B. Einsatz möglichst endabmessungsnaher Werkstücke),
- Trockenbearbeitung bzw. Minimalmengenschmierung (Verzicht auf Einsatz von Kühlschmierstoffen (KSS) führt zu trockenen Spänen/Stäuben),
- Einsatz hilfsmittelfreier Filtersysteme (Reduzierung anfallender Schleifschlammmengen, z. B. durch Umlaufbandfilter, Trommel- oder Spaltfilter) und
- innerbetriebliche KSS-Abtrennung (z. B. Abpressen oder Zentrifugieren).
Bearbeitungsschlämme aus der Nassbearbeitung sind mit verschmutzten KSS-Ölen und Emulsionen behaftet, die in der Regel als wassergefährdende Stoffe gemäß Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) eingestuft sind. Selbst wenn das Neuprodukt in der WGK 1 eingestuft ist, so reichern sich durch den Bearbeitungsprozess zusätzlich gewässergefährdende Substanzen im KSS an (z. B. andere Öle, gelöste Metalle, Crackprodukte usw.). Beim Umgang und bei der Lagerung sind zum Schutz von Boden und Gewässern die Anforderungen der AwSV zu beachten. Allgemein gilt:
- sortenreine Trennung der Abfallarten entsprechend Abfallschlüssel und vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungswege,
- Verwendung von flüssigkeitsdichten Metallbehältern (zur Sammlung am Arbeitsplatz und zur Bereitstellung), die täglich in größere Metallcontainer zur Bereitstellung umgeleert werden müssen,
- Kennzeichnung der Sammel- und Bereitstellungsbehälter mit dem Stoffnamen, dem Abfallschlüssel und den Gefahrensymbolen,
- Auffangwannen und flüssigkeitsdichter Boden im Lagerraum und
- Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben.
Zur beachten sind weitere Abfälle, z. B. Stäube aus der Trockenbearbeitung oder Strahleinrichtungen. Detaillierte Informationen zu AS 120102, 120116* und 120117 sind im Steckbrief_1201 Strahlmittelabfälle nachzulesen.
Allgemeine Anforderungen zur Sammlung und Lagerung von Abfällen sind in der bundesweit gültigen AwSV geregelt. Die AwSV dient dem Schutz von Gewässern vor nachteiligen Veränderungen ihrer Eigenschaften und vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Definitionen, Erläuterungen, Beispiele sowie Anforderungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Bezug auf Abfälle werden ausführlich unter Menüpunkt Kurzinfos -> Hinweise zur AwSV in Bezug auf Abfälle beschrieben.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 sowie TRGS 509 stellen Anforderungen an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen bzw. ortsfesten Behältern. In Abhängigkeit von den Mengen und den gefährlichen Eigenschaften dieser Gefahrstoffe sind die allgemeinen Schutzmaßnahmen und weitere spezielle Regelungen zu beachten.
Sammler und Beförderer gefährlicher Abfälle benötigen eine Beförderungserlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zuständig ist die Behörde des Landes, in dem der Antragsteller seinen Hauptsitz hat. Ausgenommen hiervon sind öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe im Sinne § 56 KrWG. Weitere Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind in § 12 Abs. 1 der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) oder sondergesetzlich geregelt, wie Batteriegesetz (BattG) oder Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Diesen Ausnahmen unterliegende Sammler und Beförderer bedürfen keiner Beförderungserlaubnis. Sie haben ihre Tätigkeit jedoch nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde vor Aufnahme anzuzeigen.
Sammler und Beförderer von nicht gefährlichen Abfällen müssen grundsätzlich ihre Tätigkeit nach § 53 KrWG der zuständigen Behörde anzeigen. Sammler und Beförderer von Abfällen, die im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen tätig sind, unterliegen nicht der Anzeigepflicht, wenn sie nicht gewöhnlich und nicht regelmäßig sammeln oder befördern. Dies ist anzunehmen, wenn sie in Summe je Kalenderjahr bis zu 20 t nicht gefährlicher Abfälle oder bis zu 2 t gefährlicher Abfälle transportieren (§ 7 Abs. 9 AbfAEV). Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben Abfälle sammeln oder befördern, benötigen für diese Tätigkeiten keine Anzeige und keine Kennzeichnung (A-Schild). Sammler und Beförderer von Abfällen haben Fahrzeuge gemäß § 55 KrWG mit einem A-Schild zu versehen, außer wenn sie im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen Abfälle sammeln oder befördern.
Diese Vorschriften gelten für alle gewerblichen Abfalltransporte auf öffentlichen Straßen in Deutschland, auch für ausländische Unternehmen und für grenzüberschreitende Abfallverbringungen. Für grenzüberschreitende Abfallverbringungen gelten zusätzlich die Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Abfallverbringungsverordnung) bzw. des Abfallverbringungsgesetzes (AbfVerbrG). Weiterführende Informationen sind unter Kurzinfos im Bereich Hinweise zur Abfallverbringung zu finden.
Unfälle beim Transport
Da sich Unfälle beim Transport nicht völlig ausschließen lassen, bietet der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) mit „TUIS - das Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der Chemischen Industrie“ qualifizierte Hilfe an. TUIS richtet sich primär an öffentliche Feuerwehren und Polizei. Dort gibt es ganztägig individuelle Hilfe in Bezug auf den jeweiligen Schadensverlauf. Es werden z. B. nahegelegene Stellen genannt, die über Fachleute verfügen sowie Informationen basierend auf aktuellen Sicherheitsdaten und langjährigen Erfahrungen angeboten.
Abfallbewirtschaftung
Die Bearbeitungsschlämme sowie ölhaltigen Metallschlämme sind je nach Möglichkeit so aufbereitet, dass Einsatzstoffe wiederverwendet werden können (z. B. über die Entölung bzw. Entwässerung der Schlämme).
Die verschiedenen verfahrenstechnischen Möglichkeiten wurden bereits unter dem Aspekt der Abfallvermeidung aufgeführt. Der anfallende Schlamm wird als Abfall verwertet oder beseitigt.
Verwertung
Bearbeitungsschlämme aus der metallbearbeitenden Industrie können, je nach Öl- oder Metallgehalt, verwertet werden.
Die Metallphase aus Schleifschlämmen kann in der Regel erst nach einer Vorbehandlung (Konditionierung und Entölung bzw. teilweiser Entölung) in Anlagen der Eisen- und Stahlherstellung sowie der Sekundärmetallurgie metallurgisch verwertet werden. Gleitschleifschlämme weisen einen sehr hohen Anteil an Schleifkörperabrieb und einen geringen Metallanteil auf, deren wirtschaftliche Rückgewinnung nur bei Edelmetallen und einigen Schwermetallen (z. B. Molybdän) in Frage kommt. Metallarme Gleitschleifschlämme können in der Baustoffindustrie verwertet werden. Störend sind dabei organische Anteile, Schwermetalle sowie ein zu hoher Feuchtegehalt.
Der Ölgehalt spielt eine wesentliche Rolle für die Verwertbarkeit von Bearbeitungsschlämmen. Grundsätzlich können abgetrennte KSS-Öle rückgeführt werden, die Öle müssen allerdings in wiedereinsetzbarer Qualität vorliegen. In jedem Fall kann die abgetrennte Ölphase stofflich (z. B. Zweitölraffinerie, KSS-Hersteller) oder energetisch verwertet werden.
Beseitigung
Bearbeitungsschlämme, welche nicht verwertet werden können, werden deponiert oder über eine Sonderabfallverbrennungsanlage (SAV) beseitigt.
Bei Bearbeitungsschlämmen aus der Nassbearbeitung liegen die Eluatwerte für Schwermetalle in der Regel unterhalb der in der Deponieverordnung (DepV) für Deponien der KlasseII (DK II) genannten Zuordnungswerte (DepV Anhang 3, Tabelle 2). Die Gehalte an Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW) liegen meist oberhalb des Zuordnungswerts für Deponien der Klasse 0 (DK 0). In der DepV ist nur für Deponien der Klasse 0 ein Zuordnungswert für MKW vorgesehen. Für die weiteren Deponieklassen (DK I - DK IV) gibt es teilweise bundeslandspezifische Anforderungen. Dabei werden zum Beispiel die Zuordnungswerte für extrahierbare lipophile Stoffe beschrieben.
Bei entsprechend hohen organischen Anteilen kommt für Bearbeitungsschlämme mit AS 120114* und 120118* nur die SAV in Betracht.
Zusammenfassung der Entsorgungsmöglichkeiten
Verwertung | Beseitigung |
---|---|
120114* Bearbeitungsschlämme | |
nach CPB (z. B. Entölung, Entwässerung) stoffliche Verwertung metallischer oder mineralischer Bestandteile, thermische Verwertung | SAV, ggf. Ablagerung DK I - DK IV (Ablagerungskriterien beachten, je nach Ölgehalt) |
120115 Bearbeitungsschlämme | |
stoffliche Verwertung metallischer oder mineralischer Bestandteile | DK 0 (Ablagerungskriterien beachten), ggf. SAD |
120118* ölhaltige Metallschlämme | |
energetische Verwertung der nach CPB-Vorbehandlung (z. B. Zentrifugieren oder Abpressen) erhaltenen Ölphase, stoffliche Verwertung der metallischen Bestandteile | SAV, ggf. Ablagerung DK I - DK IV ( (Ablagerungskriterien beachten, je nach Ölgehalt) |
Folgende Nachweispflichten bestehen:
- Für Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen bestehen nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV) Pflichten zur Nachweisführung über die ordnungsgemäße Abfallentsorgung innerhalb Deutschlands. Des Weiteren gelten Registerpflichten nach § 49 KrWG.
- Die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Verordnung über die Verbringung von Abfällen) ist bei einer grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen anzuwenden. Je nach Abfallart, betroffenen Staaten und Entsorgungsverfahren können danach Notifizierungsverfahren erforderlich werden, die Nachweispflichten beinhalten.
- Aufgrund der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung (POP-Abfall-ÜberwV) unterliegen auch die dort genannten nicht gefährlichen Abfälle Nachweis- und Registerpflichten gemäß §§ 4 und 5 POP-Abfall-ÜberwV.
Allgemeine Überlassungspflichten für Abfälle zur Beseitigung sind nach § 17 Abs. 1 KrWG geregelt. Die kommunalen Abfallsatzungen sind dabei zu beachten.
Andienungspflichten
Spezielle landesrechtliche Überlassungs- und Andienungspflichten im Sinne von § 17 Abs. 4 KrWG:
- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung haben einige Länder Andienungs- bzw. Überlassungspflichten an die hierfür zuständige Landesgesellschaft bestimmt (BW, BY, BE, BB, HH, NI, RP, SH).
- Für gefährliche Abfälle zur Verwertung gilt dies in einigen Ländern ebenfalls (RP).
Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen
Einige Bundesländer haben in Ergänzung zum bestehenden Deponierecht Regelungen zur Ablagerung von Abfällen mit organischen Inhaltsstoffen, insbesondere auf Deponien der Klasse I und II, getroffen. Diese Regelungen sind im Falle der Abfallablagerung zu beachten (im Internet verfügbare Quellen siehe Quellenverzeichnis).
Angaben des statistischen Bundesamtes zum Abfallaufkommen
Jährlich befragt das Statistische Bundesamt Betreiber von zulassungsbedürftigen Abfallentsorgungsanlagen nach Art, Herkunft und Verbleib der behandelten Abfälle und veröffentlicht die Daten in einem Bericht zur Abfallentsorgung (siehe Quellenverzeichnis).
Die folgenden Auswertungen stellen das Aufkommen der an Entsorgungsanlagen angelieferten Abfälle dar. Es ist anzumerken, dass teilweise aufgrund der statistischen Geheimhaltung die unter "Gesamt" aufgeführte Menge nicht genau der Summe der bei den verschiedenen Entsorgungsanlagentypen angegebenen Mengen entspricht.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Abfallaufkommen nach Jahren
- Abfallaufkommen nach Art der Anlage und Jahr
- EU - Europäische Union
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallbehandlungsanlagen", UBA
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Stahlverarbeitung", UBA (Reference Document on Best Available Techniques in the Ferrous Metals Processing Industry, UBA, December, 2001)
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Informationsangebot des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS), "Abfallwirtschaft"
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Online-Informationssystem für KSS-Komponenten des Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG)
- Vollzugshinweise zur abfallrechtlichen Einstufung von mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen, aus der 110. LAGA-Vollversammlung, 17.-18.04.2018
- Altölverordnung (AltölV)
- BGR/GUV-R 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverbrand, 2011
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - Baden-Württemberg), 2012
- Untersuchung von Betrieben der spanenden Metallbearbeitung - Branchengutachten, LUBW, 1996
- Betrieblicher Umweltschutz in Baden- Württemberg - Informationsplattform des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Thema Galvanotechnik in metall- und kunststoffverarbeitenden Branchen
- Projektbericht "Auftrennen von ölhaltigen Schleifschlämme durch Vakuumtrocknung", ABAG-itm, 1999
- Projektbericht "Sammellogistik und Konditionierung zur Schleifschlammverwertung", ABAG-itm, 1999
- BY - Bayern
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
Zusammenfassung der relevanten Vorschriften und Arbeitshilfen
- EU - Europäische Union
- Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung)
- Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsverordnung)
- Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung, 2018/C 124/01, Europäische Kommission vom 09.04.2018
- ECHA - Europäische Chemikalienagentur - Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Stahlverarbeitung", UBA (Reference Document on Best Available Techniques in the Ferrous Metals Processing Industry, UBA, December, 2001)
- Beste verfügbare Techniken - (BVT), Download der BVT-Merkblätter, hier "Abfallbehandlungsanlagen", UBA
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz – AbfVerbrG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
- Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Altölverordnung (AltölV)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (Anzeige- und Erlaubnisverordnung - AbfAEV)
- Umweltbundesamt: Einstufung wassergefährdender Stoffe auf der Basis der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) vom 17.05.1999
- Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung, Das neue Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien nach GHS - kurz erklärt-, Umweltbundesamt, November 2013
- LAGA, Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, 2024
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA-Mitteilung 32 (LAGA PN 98), Mai 2019
- REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Rechtstexte zu CLP (Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung")
- Informationsangebot des Umweltbundesamtes: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
- Vollzugshinweise zur abfallrechtlichen Einstufung von mit Kühlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen, aus der 110. LAGA-Vollversammlung, 17.-18.04.2018
- Technische Regel für Gefahrstoffe 611: Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können (TRGS 611)
- BGR/GUV-R 143 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen", Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Spitzenverbrand, 2011
- Informationsangebot der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung - Institut für Arbeitsschutz über die Zusammensetzung von Kühlschmierstoffen
- Online-Informationssystem für KSS-Komponenten des Forschungs- und Beratungsinstitut Gefahrstoffe GmbH (FoBiG)
- Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe, Umweltbundesamt, 2003
- GESTIS-Stoffdatenbank, Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
- Gefahrstoffinformationssystem Chemie (GisChem), der BG RCI (Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) und BG HM (Berufsgenossenschaft Holz und Metall)
- ChemInfo/GSBL - Gemeinsamer Stoffdatenpool Bund/Länder
- LAGA Forum Abfalluntersuchung: Methodensammlung Feststoffuntersuchung, Version 2.0, Juni 2021
- LAGA-Mitteilung 32, LAGA PN 98 - Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung/Beseitigung von Abfällen, Mai 2019
- Technische Regeln für Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 900, Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS), 2006
- Informationsangebot der Arbeitsgemeinschaft der Sonderabfall-Entsorgungs-Gesellschaften der Länder
- BW - Baden-Württemberg
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS - Baden-Württemberg), 2012
- Schreiben des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit, Juni 2019
- Informationsangebot der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zur Ablagerung sogenannter "Grenzwertige Abfälle"
- Handlungshilfe Deponieverordnung 2020, LUBW, Januar 2021
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handlungshilfe für Entscheidungen über die Ablagerbarkeit von Abfällen mit organischen Schadstoffen, Umweltministerium Baden-Württemberg, Mai 2012
- BY - Bayern
- Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV vom 27.04.2009, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU), Dezember 2020
- Ergänzende fachliche Hinweise zur Umsetzung der EU-Ratsentscheidung mit Erläuterungen zur Prüfung der Ablagerfähigkeit "grenzwertiger Abfälle", Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) vom 01.03.2007
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Einstufung von Metallspänen aus der Oberflächenbehandlung gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- HB - Bremen
- Informationsangebot der Freien Hansestadt Bremen, Senat für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Einstufung von Abfällen in Bremen
- HE - Hessen
- Erlass über gefahrenrelevante Eigenschaften zur Einstufung von Abfällen, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 11. März 2015
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- Erlass "Technische Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2019
- NI - Niedersachsen
- Erlass des Niedersächsischen Umweltministerium vom 20.12.2011 zur Umsetzung der Deponieverordnung: Ergänzende Zuordnungskriterien für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien der Klassen I und II
- Erlass zur Umsetzung der POP-Verordnung und der Deponieverordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz vom 11. Januar 2012
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 05.05.2010 zur Umsetzung der Deponieverordnung; hier: Durchführung des Abfallannahmeverfahrens in Sonderfällen
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 12.11.2018 zur Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, hier: Einstufung von mit Kuehlschmierstoffen verunreinigten Metallspänen nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
- NW - Nordrhein-Westfalen
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, März 2021
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Ablagerungsempfehlungen für Abfälle mit organischen Schadstoffen - Vollzugshilfe, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MKULNV), Dezember 2011 korrigiert
- RP - Rheinland-Pfalz
- Erlass "Technische Hinweise der LAGA zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit", Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz, 16.07.2019
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen
- TH - Thüringen
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen, Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Thüringen, Oktober 2020
Inhaltliche Verantwortlichkeit für den Abfallsteckbrief
Überarbeitung | ||
---|---|---|
Datum | im Auftrag von | Bearbeitet durch |
19.08.2016 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | Tauw GmbH Richard-Löchel-Straße 9 47441 Moers info.moers@tauw.com www.tauw.de 0241 14 90 0 |
Ersterstellung | ||
Datum | Herausgeber | Ersteller |
01.10.2008 | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Hertzstr. 173 76231 Karlsruhe IPA@lubw.bwl.de www.lubw.baden-wuerttemberg.de | ABAG-itm GmbH Hauptstraße 4 75335 Dobel info@abag-itm.de www.abag-itm.de 07083 / 52774-60 |
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