Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Cyanide
Cyanide sind Salze der Blausäure (Cyanwasserstoff, HCN) und enthalten das Cyanid-Anion [C≡N]‾. Die Cyanogruppe ist weiterhin in organischen Verbindungen, den Nitrilen (R-CN), und in Cyanokomplexen vertreten. Die physikalischen, chemischen und toxischen Eigenschaften der Cyan-Verbindungen hängen von der jeweiligen Verbindung ab. In Härtereien werden i. d. R Cyanide der Alkalimetalle und Erdalkalimetalle eingesetzt, die akut toxisch (Kategorie 1/2) und in Wasser leicht löslich sind. Cyanide aus Härtereialtsalzen werden als stark wassergefährdend (WGK 3) eingestuft. In cyanidhaltigen Härtereisalzen (110301*) sind zudem noch weitere Schadstoffe enthalten, z.B. Nitrite.
Chloride
Alle Härtesalze, auch die cyanidfreien, enthalten in der Regel chloridische Salzkomponenten. Hauptkomponenten dieser Härtereialtsalze sind Chloride der Alkalimetalle und Erdalkalimetalle, die teilweise als giftig eingestuft sind, insbesondere Bariumchlorid. Dies gilt i.d.R. auch für die Abfälle aus diesen Salzen (110301*, 110302*). Im Altsalz enthaltene Chlorid-Verbindungen sind i. d. R. der WGK 1 zugeordnet.
Sonstige Schadstoffe
Daneben enthalten Altsalze generell verschiedene Nitrate, Nitrite sowie Carbonate, die teilweise giftig (Nitrite), gesundheitsschädlich und gewässergefährdend sind. In der Regel werden im Altsalz enthaltene Nitrit-Verbindungen der WGK 2 und alle übrigen in folgender Tabelle aufgeführten Schadstoffe der WGK 1 zugeordnet.
Hinweis
Salzabfälle aus Härtereien enthalten im Allgemeinen hohe Konzentrationen an gefährlichen Inhaltsstoffen. Sie werden daher generell als gefährliche Abfälle eingestuft. Die wesentlichen gefährlichen Komponenten der Salze sind im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt aufgeführt. Bezüglich der jeweiligen Konzentration an gefährlichen Substanzen sind die Sicherheitsdatenblätter der Härtreisalze jedoch meist nur bedingt aussagefähig.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
110301* cyanidhaltige Abfälle | ||
Natrium-, Kaliumcyanid | bis 50 % | abfalltypisch, akut toxisch (Kategorie 1/2) und gewässergefährdend, WGK 3 |
Natrium-, Kaliumcyanat | bis 80 % | abfalltypisch, gesundheitsschädlich, WGK 1 |
Bariumcarbonat | bis 40 % | gesundheitsschädlich und nicht wassergefährdend |
Bariumchlorid | bis 60 % | giftig beim Verschlucken, gesundheitsschädlich beim Einatmen, WGK 1 |
Natrium-, Kaliumchlorid | bis 40 % | Chloridbelastung durch Salzfracht möglich, WGK 1 |
Natrium-, Kaliumcarbonat | bis 60 % | reizend, WGK 1 |
Kalium-, Natriumnitrat | 20 - 50 % | brandfördernd, WGK 1; Natriumnitrat zusätzlich gesundheitsschädlich |
Kalium-, Natriumnitrit | 20 - 50 % | giftig, brandfördernd und gewässergefährdend, WGK 2; Natriumnitrit zusätzlich reizend |
Kalium-, Natriumhydroxid | 10 - 80 % | ätzend, WGK 1; Kaliumhydroxid zusätzlich gesundheitsschädlich |
Calciumchlorid | bis 10 % | reizend, WGK 1 |
Eisenhydroxide | bis 10 % | i. d. R. kein Gefahrstoff, gegebenenfalls Einzelfallprüfung erforderlich; nicht wassergefährdend |
Cyanokomplexe, z. B. des Eisens | Toxizität ist bestimmt durch die Beständigkeit des Cyanokomplexes, d. h. die Möglichkeit zur Freisetzung von Cyanid-Ionen; wassergefährdend (WGK 1-2) | |
110302* andere Abfälle | ||
Bariumcarbonat | bis 40 % | gesundheitsschädlich; nicht wassergefährdend |
Bariumchlorid | bis 60 % | giftig beim Verschlucken, gesundheitsschädlich beim Einatmen, WGK 1 |
Natrium-, Kaliumchlorid | bis 40 % | Chloridbelastung durch Salzfracht möglich, WGK 1 |
Natrium-, Kaliumcarbonat | bis 60 % | reizend, WGK 1 |
Kalium-, Natriumnitrat | 20 - 50 % | brandfördernd, WGK 1; Natriumnitrat zusätzlich gesundheitsschädlich |
Kalium-, Natriumnitrit | 20 - 50 % | giftig, brandfördernd und gewässergefährdend, WGK 2; Natriumnitrit zusätzlich reizend |
Natrium-, Kaliumhydroxid | 10 - 80 % | ätzend, WGK 1; Kaliumhydroxid zusätzlich gesundheitsschädlich |
Calciumchlorid | bis 10 % | reizend |
Eisenhydroxide | bis 10 % | In der Regel kein Gefahrstoff, gegebenenfalls Einzelfallprüfung erforderlich; nicht wassergefährdend |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
110301* cyanidhaltige Abfälle | 30 | Analytik |
110302* andere Abfälle | 2 |
Hinweis
Abfälle aus Salzbadhärteprozessen enthalten immer erhebliche Anteile an Schadstoffen. Sie werden daher generell als gefährliche Abfälle eingestuft.
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- HE - Hessen
- NI - Niedersachsen
- NW - Nordrhein-Westfalen
- IGS – Informationssystem für gefährliche Stoffe, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV)
- Informationsangebot des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Materialien zur Altlastensanierung und zum Bodenschutz (MALBO16): Mobilität und Mobilisierbarkeit von eisenkomplexierten Cyaniden (2003)
- Erlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV) zu Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Metallhüttenschlacken im Straßen- und Erdbau, 2004
- RP - Rheinland-Pfalz
- Informationsangebot des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz zum Thema Bewertung von Entsorgungswegen
- SN - Sachsen
- Informationsangebot des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft zum Thema: Abbauverhalten von komplexen Cyanidverbindungen (2001)
- Informationsangebot des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG) zum Thema Einstufung von Abfällen