Abfallsteckbrief "1601 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger"
160103 | Altreifen |
160104* | Altfahrzeuge |
160106 | Altfahrzeuge, die weder Flüssigkeiten noch andere gefährliche Bestandteile enthalten |
160107* | Ölfilter |
160108* | quecksilberhaltige Bauteile |
160109* | Bauteile, die PCB enthalten |
160110* | explosive Bauteile (z. B. aus Airbags) |
160111* | asbesthaltige Bremsbeläge |
160112 | Bremsbeläge mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 11 fallen |
160113* | Bremsflüssigkeiten |
160114* | Frostschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten |
160115 | Frostschutzmittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 14 fallen |
160116 | Flüssiggasbehälter |
160117 | Eisenmetalle |
160118 | Nichteisenmetalle |
160119 | Kunststoffe |
160120 | Glas |
160121* | gefährliche Bauteile mit Ausnahme derjenigen, die unter 16 01 07 bis 16 01 11, 16 01 13 und 16 01 14 fallen |
160122 | Bauteile a.n.g. |
(* gefährliche Abfälle) |
Erläuterung
Die Ausführungen beschränken sich auf Abfälle der Gruppe 16 01, die bei der Rücknahme, Vorbehandlung/Schadstoffentfrachtung, Trockenlegung und Demontage von Altfahrzeugen anfallen können, z. B. Personen- und Lastkraftwagen, Busse, Mofas, Motorräder. Abfälle dieser Art entstehen auch bei der Wartung und Reparatur. Nicht enthalten sind Abfälle aus der weitergehenden Behandlung von Altfahrzeugen, z. B. Schredder, sowie Abfälle aus der Wartung, Reparatur und Verwertung sonstiger Fahrzeuge, z. B. schienengebundene Fahrzeuge.
Für Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen) sowie dreirädrige KFZ gelten zusätzlich die besonderen Anforderungen der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV). Deshalb sind sie einem zertifizierten und gelisteten Demontagebetrieb zu überlassen, der darüber einen Verwertungsnachweis ausstellt.
Für Fahrzeuge der Klassen M1 (PKW mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz), N1 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen) sowie dreirädrige KFZ gelten zusätzlich die besonderen Anforderungen der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV). Deshalb sind sie einem zertifizierten und gelisteten Demontagebetrieb zu überlassen, der darüber einen Verwertungsnachweis ausstellt.
Zuordnung nach AVV
Kapitel 16 | Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind |
Gruppe 1601 | Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08) |
Schematische Darstellung des Entstehungsprozesses
- EU - Europäische Union
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- BW - Baden-Württemberg
- BY - Bayern
- Abfallratgeber Bayern: Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen, LfU Bayern, 2005
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Gebraucht- und Altreifen", LfU Bayern, 2021
- Abfallratgeber Bayern, infoBlatt Abfallwirtschaft "Asbest in Bauabfällen", LfU Bayern, März 2017
- Erlass des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 04.11.2005 zum Thema Europäisches Abfallverzeichnis, Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, Anwendung in Bayern
- Hinweise zur Einstufung von Abfällen in Bayern, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)
- BE - Berlin
- BB - Brandenburg
- HB - Bremen
- HH - Hamburg
- Informationsangebot der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in Hamburg, Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit - Technische Hinweise
- HE - Hessen
- Informationsangebot der Regierungspräsidien in Hessen, hier RP Gießen zum Thema Entsorgungswege - Abfalleinstufung und Abfallbezeichnung
- MV - Mecklenburg-Vorpommern
- NI - Niedersachsen
- Merkblatt zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen, Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS), Januar 2019
- Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz vom 27.03.2013 zur Ende der Abfalleigenschaft von Altreifen
- Einstufung von Lithium-Ionen-Altbatterien nach der Abfallverzeichnis-Verordnung, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, 2020
- RP - Rheinland-Pfalz
- SL - Saarland
- SN - Sachsen
- ST - Sachsen-Anhalt
- TH - Thüringen