IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1303 Isolier- und Wärmeübertragungsöle, Stand 08.03.2012

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Allgemein

Wärmeträger- und Isolieröle können herstellungsbedingt Schadstoffe enthalten, z. B. PCB und chlorierte Paraffine oder Olefine. Anwendungsbedingt können bei den Ölen Zersetzungs-/Crackprodukte auftreten und durch thermische Beanspruchung können persistente Schadstoffe entstehen, z. B. PCDD/PCDF. Die Problematik wie bei anderen Ölprodukten, beispielsweise Schmierölen, dass vielfältige Additive (u. a. Antioxidantien, Hochdruck- und Verschleißzusätze) zugesetzt werden, ist bei den Isolier- und Wärmeübertragungsölen nicht gegeben.

PCB und andere chlororganische Verbindungen

Polychlorirerte Biphenyle PCB liegen in den Ölen als definierte Isomere oder als Isomerengemisch vor. PCB sind Gefahrstoffe und als gesundheitsschädlich und gewässergefährdend eingestuft sowie der WGK III zugeordnet. Die Stoffe weisen eine hohe Persistenz und aufgrund der Fettlöslichkeit eine kumulative Wirkung im Körper auf. Gemäß der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 905 - "Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe" (TRGS 905) stehen PCB in Verdacht krebserzeugend zu sein (Kategorie 2) und gelten als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B).

Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf mineralischer und synthetischer Basis können chlororganische Zusätze, z. B. Chlorparaffine, Trichlorbenzol enthalten. Diese chlororganischen Verbindungen sind häufig als Gefahrstoffe eingestuft und können gesundheitsschädlich und gewässergefährdend (bioakkumulierbar, Zuordnung zu einer WGK) sein. Zum Teil besteht der Verdacht, dass diese Verbindungen auch krebserzeugend sind.

Organische Schadstoffe

Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und je nach Destillat der WGK I bis III zugeordnet. Als synthetische Öle können sie z.B. aus Dibenzyltoluol und Polyalphaolefin bestehen. Dibenzyltoluol ist als gewässergefährdend (zusätzlich Zuordnung zur WGK II) und Polyalphaolefin mit der WGK II eingestuft.

Wesentliche Verunreinigungen der Öle können aus thermischen und elektrochemischen Zersetzungsprozessen stammen, die zu kurzkettigen Reaktionsprodukten (Leichtsiedern) und zu Verkokungen führen, die je nach Produkt, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet sein können. Bei Anwesenheit von Chlor, insbesondere bei Ölen auf PCB-Basis, können PCDD/PCDF entstehen.

Bei Anwesenheit von Aromaten, die nur durch Verunreinigungen der Öle eingetragen werden, können diese Öle auch krebserzeugend sein.

Verbrauchte Isolier- und Wärmeträgeröle auf pflanzlicher Basis sind biologisch leicht abbaubar und meist nur schwach wassergefährdend (WGK I).

Schwermetalle

Aus den Wandungen metallischer Rohre und Behälter können in geringem Maße Legierungselemente in das Öl übergehen. Schwermetalle sind in Isolier- und Wärmeübertragungsölen nur in Ausnahmefällen in Konzentrationen von mehr als 10 mg/kg enthalten und für die Einstufung als Gefahrstoff nicht relevant.

 

Hinweis
PCB-haltige Geräte und Bauteile sind entsprechend der Vorgaben des Merkblatts aus der LAGA - Mitteilung 24" Reinigung und Entsorgung von Transformatoren mit PCB-haltiger und PCB-kontaminierter mineralölhaltiger oder synthtischer Isolierflüssigkeit" zu behandeln. Eine gemeinsame Entsorgung mit anderen Abfällen ist nicht zulässig. Bei größeren Geräten ist ein Separierung gereinigter Bauteile zulässig. Kleine Geräte werden meist als Ganzes untertägig oder über die Verbrennung beseitigt.

Wesentliche Informationen zur Zusammensetzung der Öle und zu den aus der Handhabung resultierenden möglichen Gefährdungen können aus den Sicherheitsdatenblättern oder den Technischen Produktbeschreibungen der Hersteller entnommen werden. Zur Einstufung von Gefahrstoffen kann zudem auf das Informationssystem GESTIS zurückgegriffen werden.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
130301* PCB-haltige Isolier- und Wärmeübertragungsöle
Mineralöle Ölgehalt in der Regel > 95 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.
Polychlorierte Biphenyle (PCB) > 50 ppm PCB sind Schadstoffe mit hoher Persistenz und als gewässergefährdend und gesundheitsschädlich eingestuft. Nach TRGS 905 sind PCB auch als krebserzeugend (Kategorie 2) und reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) einzuordnen.
Schwermetalle gering Nicht relevant
130306* Chlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 13 03 01 fallen
Mineralöle Ölgehalt in der Regel > 95 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.
Chlororganische Verbindungen Prozentbereich Chlororganische Verbindungen können in vielfältiger Form vorliegen. Sie sind, je nach Typ, als akut toxisch, gewässergefährdend und krebserzeugend eingestuft.
Schwermetalle geringe Konzentrationen < 0,01% Verunreinigungen durch z. B. Blei, Quecksilber, Chrom und teilweise Cadmium aus elektrischen Anwendungen und Auslösungen.
130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis
Mineralöle > 90 % Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle gering Nicht relevant
130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle
Kohlenwasserstoffe > 90 % Die gängigen Kohlenwasserstoffe sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle gering Nicht relevant
130309* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle
Ester auf Rapsölbasis > 90 % Ester auf Pflanzenölbasis sind mit WGK I eingestuft.
Schwermetalle gering Nicht relevant

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
130301* Isolier- und Wärmeübertragungsöle, die PCB enthalten 31   Analytik
130307* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis 479   Analytik
130308* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle 10   Analytik
130310* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 2

 

 

Glossar
  PCDD/PCDFpolychlorierte Dibenzodioxine und Dibenzofurane, Sammelbezeichnung für ähnlich aufgebaute, chlorierte organische Verbindungen, die hauptsächlich bei thermischen Prozessen von organischen Materialien anfallen, giftig (u. a. krebserzeugend), fettlöslich, bioakkumulierbar, persistent, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang IV aufgeführt)
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  ppmparts per million (Teile von einer Million); 1 ppm = 0,0001 % = 1 mg/kg
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend
  synthetische ÖleGrundöle, die nicht durch Destillation und Raffination aus Erdöl gewonnen, sondern synthetisch hergestellt werden und häufig eine bessere thermische und chemische Stabilität als Mineralöle aufweisen
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  HE - Hessen
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen