IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1911 Abfälle aus der Altölaufbereitung, Stand 09.05.2012

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Organische Schadstoffe

Die gefährlichen Eigenschaften der Abfälle dieser Gruppe sind überwiegend durch den Gehalt an Mineralölkohlenwasserstoffen bedingt. Das sind zum einen Restanteile an Mineralölen (191101 gebrauchte Filtertone, 19 11 03 wässrige flüssige Abfälle) und zum anderen in Altölen enthaltene Anteile an z. B. polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Crackprodukte. Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind potenziell als krebserzeugend, aber auch zum Teil als gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet.

Zur Aufarbeitung kommende Altöle müssen auf enthaltene Chlorgehalte untersucht werden und dürfen nicht mehr als 20 mg PCB/kg oder mehr als 2 Gesamthalogene/kg enthalten oder diese Schadstoffe müssen beim Aufbereitungsverfahren zerstört werden. Organische Chlorverbindungen sind daher in den aus der Aufarbeitung von Altölen resultierenden Abfällen nichteinstufungsrelevant.

Schwermetalle

Schwermetalle sind in erster Linie in den, bei den verschiedenen Verfahrensstufen aus den Altölen abgetrennten Feststoffanteilen enthalten. Sie resultieren einerseits aus dem in den Altölen enthaltenen metallischen Abrieb der jeweiligen Anwendungsbereiche und andererseits aus Additiven (z.B. Zinkdialkyl-Dithiophosphat). In Altölen, und damit in den aus der Behandlung resultierenden Abfällen, sind typischerweise erhöhte Anteile an Zink, Kupfer und Blei enthalten.

Sonstige Schadstoffe

Neben den typischen Gehalten an Schwefel- und Stickstoffverbindungen können in Altölen, und damit in den Abfällen der verschiedenen Behandlungsstufen, je nach Herkunftsbereich noch andere Schadstoffe enthalten sein. Im Zweifelsfall muss in der Praxis eine umfassende Abfallanalyse durchgeführt werden.

191101* gebrauchte Filtertone

Verunreinigte Bleicherde (gebrauchte Filtertone) ist mit Harzen, Bitumen, Ruß und Oxidationsprodukten beladen. Zudem gelingt es nicht die jeweils filtrierte Ölfraktion vollständig aus der Bleicherde abzuziehen, so dass Restanteile an Mineralöl mit ausgetragen werden. Da dies ein direkter Verlust an Ausbeute ist, versucht man diesen Anteil so gering wie möglich zu halten.

191102* Säureteere

Die aus der Behandlung von Altölen mittels konzentrierter Schwefelsäure resultierenden Säureteere enthalten neben Resten an hochsiedenden Mineralölen, Harzen, Bitumen und Abbauprodukten der aus den Altölen entfernten Additive noch bis zu 30 % Schwefelsäure.

191103* wässrige flüssige Abfälle

Die von Altölen abgetrennte wässrige Phase enthält in erheblichem Ausmaß organische und anorganische Verunreinigungen und muss in einer Abwasserbehandlungsanlage behandelt werden. Allein schon aufgrund der großen Anfallmengen verfügen die Zweitölraffinerien in der Regel über eine eigene Abwasserbehandlungsanlage.

191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen

In Deutschland ist keine Anwendung des Verfahrens bekannt.

191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

Bei der Behandlung der insbesondere organisch belasten Abwässer entstehen, je nach Behandlungsverfahren, stark organisch belastete Abwasserschlämme. Neben Anteilen an Mineralölen können in Abwasserbehandlungsschlämmen auch einstufungsrelevante Anteile an PAK und Schwermetallen enthalten sein.
In der Praxis kann eine Einstufung letztendlich nur auf Basis einer chemisch-physikalischen Analyse erfolgen.

191107* Abfälle aus der Abgasreinigung

Im Gegensatz zu anderen thermischen Verfahren (insbesondere Verbrennungsanlagen) ist die Staubbelastung der bei der Altölbehandlung entstehenden Abgase gering. Die Abgase sind überwiegend mit leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffen belastet, die in der Regel über eine thermische Nachverbrennung entfernt werden. Bei nachgeschalteten Aktivkohlefiltern sind diese insbesondere mit Kohlenwasserstoffen und Ruß beladen.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
191101* gebrauchte Filtertone
Mineralölkohlenwasserstoffe 5 - 15 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) < 0,1 % Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle < 1 % Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191102* Säureteere
Mineralölkohlenwasserstoffe 5 - 15 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) < 1 % Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwefelsäure bis 30 % Schwefelsäure ist in einer Konzentration unter 15% als reizend und über 15% als ätzend eingestuft, zusätzlich der WGK 1 zugeordnet
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) < 1% Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191103* wässrige flüssige Abfälle
Mineralölkohlenwasserstoffe 0,1 - 10 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) < 0,1% Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191104* Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit Basen
Keine belastbaren Informationen verfügbar
191105*/06 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
Mineralölkohlenwasserstoffe 0,5 - 20 % Mineralöle sind als gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) < 0,5 % Aromatische und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe sind als krebserzeugend, zum Teil gesundheitsschädlich, gewässergefährdend eingestuft und einer WGK zugeordnet
Schwermetalle (Cu, Zn, Pb) < 1% Schwermetalle und Schwermetalllegierungen sind teilweise als reizend und in feindisperser Form einer WGK zugeordnet
191107* Abfälle aus der Abgasreinigung
Kohlenwasserstoffe bei beladener Aktivkohle
Sonstige Schadstoffe bzw. Eigenschaften (z. B. Sulfate, Salze) Hohe Wasserlöslichkeit, gewässergefährdend und einer WGK zugeordnet

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
191101* gebrauchte Filtertone 34   Analytik
191102* Säureteere 9
191103* wässrige flüssige Abfälle 7
191105* Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten 3
191199  Abfälle a. n. g. 4

 

 

Hinweis
Abfälle aus der Altölaufbereitung sind generell als gefährliche Abfälle einzustufen. Auch die als Spiegeleintrag in der Abfallverzeichnis-Verordnung AVV gelisteten Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung sind meistens stark mit Schadstoffen belastet, so dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall die Regel ist.

 

Glossar
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  WGKWassergefährdungsklasse; Potential von Stoffen und Gemischen, die Eigenschaft von Wasser nachteilig zu ändern; gemäß AwSV: nicht wassergefährdend (nwg), allgemein wassergefährdend (awg), WGK 1 = schwach wassergefährdend, WGK 2 = deutlich wassergefährdend, WGK 3 = stark wassergefährdend

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HB - Bremen
  HH - Hamburg
  HE - Hessen
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt
  TH - Thüringen