Herkunft und charakteristische Zusammensetzung
Herkunft
Leichtflüssigkeitsabscheider
Leichtflüssigkeitsabscheider haben die Aufgabe, Feststoffe und Mineralöle aus Abwässern vor deren Einleitung in die Kanalisation weitgehend abzutrennen. Die Abscheider arbeiten auf Basis rein physikalischer Wirkprinzipien ohne Einsatz von Chemikalien. Sie bestehen zumeist aus den Komponenten
Der Anlage kann im Einzelfall ein Einleitungsschacht mit Fangkorb zur Abtrennung von groben Feststoffen vorgeschaltet sein. Je nach Art und Zusammensetzung der Abwässer sowie lokalen Einleitungsbedingungen kann auf den Abscheider Klasse I verzichtet werden.
Über die Abscheider werden Oberflächenwässer von Bereichen geleitet, bei denen mit Mineralöl oder ölhaltigen Stoffen umgegangen wird, insbesondere
Die Zusammensetzung der abgetrennten Stofffraktionen weist eine sehr große Bandbreite auf. Sie wird durch die Herkunft, Belastung der Abwässer und die Jahreszeiten (Laub), aber auch durch die Betriebsweise und Wirksamkeit der Abscheider bestimmt.
Emulgierte Öle (Emulsionen) können in einem Leichtflüssigkeitsabscheider nicht abgetrennt werden (siehe auch Abwasserverordnung (AbwV), Anhangs 49 "Mineralölhaltiges Abwasser"). In den Anwendungsbereichen muss sichergestellt sein, dass keine emulgierenden Stoffe, z. B. Reinigungsmittel, eingesetzt werden. Die abgetrennten Phasen (Öle, Feststoffe, ölhaltiger Schlamm) werden in den jeweiligen Kammern des Abscheiders gesammelt und bei Bedarf mittels Saugwagen entsorgt.
130501* Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
In Sandfängen, die den Abscheidern vorgeschaltet sind, lagern sich Sand und gröbere Feststoffe am Boden des Sandfangs ab. Bei der regelmäßig durchzuführenden Reinigung des Sandfangs wird die Feststoffphase mittels Saugwagen entnommen. Es handelt sich überwiegend um mineralisches Material (Sand) grober und mittlerer Korngröße (> 0, 2 mm) mit relativ geringem Ölgehalt (zumeist < 2 %). Sofern feiner Sand und Schluff (Korngröße < 0,063 mm) abgeschieden wird, kann der Ölgehalt bis zu 20 % betragen.
Feste Abfälle aus Sandfanganlagen ohne nachgeschalteten Öl-/Wasserabscheider können ggf. auch dem Abfallschlüssel 130503* zugeordnet werden.
130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Nach dem Sandfang enthält das Wasser neben Öl noch Feststoffanteile, die sich als Schlamm am Boden des nachgeschalteten Leichtflüssigkeitsabscheiders (Klasse II und I) absetzen. Es handelt sich um feinkörniges, schluffiges Material mit Mineralölgehalten bis zu ca. 10 %. Je nach Herkunft der Abwässer können die Schlämme geringe Gehalte an sonstigen Kohlenwasserstoffen und an Metallen aufweisen.
130503* Schlämme aus Einlaufschächten
Zur Zuführung zum Ölabscheider wird das Abwasser über Einlaufschächte gefasst. In der Regel befindet sich am Einlauf ein Gitter oder eine durchbrochene Abdeckung, die den Eintrag von grobem Schmutz in den Abscheider verhindern. Je nach Bauweise und Gefälle lagern sich am Schachtboden feste Partikel und Schlämme ab, überwiegend mineralische Bestandteile, wie z. B. Kies und Sand, die bei der Reinigung entfernt und entsorgt werden müssen. Sie weisen je nach Herkunftsbereich eine sehr unterschiedliche Zusammensetzung auf, sind jedoch im Grundsatz der Abfallart 130501* ähnlich. Bei überwiegend groben Partikeln sind die Ölgehalte der abgeschiedenen Feststoffe meist sehr gering.
130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
An der Oberfläche des Leichtflüssigkeitsabscheiders (Klasse II und I) bildet sich eine Ölphase, die bei der Entleerung des Abscheiders mittels Saugwagen o. ä. separat abgezogen und entsorgt wird. Es handelt sich um ein Öl-Wasser-Gemisch mit Ölgehalten, die in der Regel deutlich über 50 % liegen und bis zu 90 % betragen können. Je nach Herkunft der Abwässer kann die Leichtstoffphase sonstige Kohlenwasserstoffe und, in geringem Maße, aufschwimmende Feststoffpartikel enthalten.
130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
Bei der Abfallart 130507* handelt es sich um die ölhaltige Wasserphase aus dem Sandfang oder den Leichtstoffabscheidern (Klasse II und I) für Flüssigkeiten. Dieser Abfallschlüsssel darf nur zugeordnet werden, wenn der flüssige Abfall keine Feststoff-/Schlammanteile enthält.
130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
Im Einzelfall kann eine gemeinsame Absaugung von Schlamm und ölhaltiger Wasserphase aus dem Sandfang oder von Schlamm, Wasserphase und Ölphase aus dem Leichtstoffabscheider in sogenannte Einkammerfahrzeuge erforderlich sein. Die Zusammensetzung des Gemischs variiert stark, je nach Herkunft und Zusammensetzung des Abwassers sowie der Betriebsweise bzw. der Wirksamkeit des Abscheiders. Es enthält im Wesentlichen mineralische Feststoffe, Mineralöl und Wasser sowie herkunftsabhängig weitere flüssige und feste Bestandteile, z. B. sonstige Kohlenwasserstoffe und Metalle. Allgemein überwiegt der Wassergehalt, der Feststoffanteil beträgt zumeist weniger als 10 % und der Ölgehalt unter 2 %. Herkunftsbedingt können sonstige organische und anorganische Schadstoffe enthalten sein, z. B. sonstige Kohlenwasserstoffe und Metalle.
Leichtflüssigkeitsabscheider haben die Aufgabe, Feststoffe und Mineralöle aus Abwässern vor deren Einleitung in die Kanalisation weitgehend abzutrennen. Die Abscheider arbeiten auf Basis rein physikalischer Wirkprinzipien ohne Einsatz von Chemikalien. Sie bestehen zumeist aus den Komponenten
- Schlammfang zur Abtrennung von Sand und anderen Feststoffen,
- Abscheider Klasse II (Schwerkraftabscheider) zur Abtrennung von aufschwimmenden Leichtflüssigkeiten,
- Abscheider Klasse I (Koaleszenzabscheider) zur Abtrennung von feinverteilten Leichtflüssigkeitströpfchen,
- Kontroll- und Probenahmeschacht.
Der Anlage kann im Einzelfall ein Einleitungsschacht mit Fangkorb zur Abtrennung von groben Feststoffen vorgeschaltet sein. Je nach Art und Zusammensetzung der Abwässer sowie lokalen Einleitungsbedingungen kann auf den Abscheider Klasse I verzichtet werden.
Über die Abscheider werden Oberflächenwässer von Bereichen geleitet, bei denen mit Mineralöl oder ölhaltigen Stoffen umgegangen wird, insbesondere
- Kfz-Pflege und Instandhaltung,
- Tankstellen und Lager- und Umschlagplätze für ölhaltige Medien,
- Stark belastete Straßenabschnitte,
- Metallbe- und metallverarbeitende Industrie.
Die Zusammensetzung der abgetrennten Stofffraktionen weist eine sehr große Bandbreite auf. Sie wird durch die Herkunft, Belastung der Abwässer und die Jahreszeiten (Laub), aber auch durch die Betriebsweise und Wirksamkeit der Abscheider bestimmt.
Emulgierte Öle (Emulsionen) können in einem Leichtflüssigkeitsabscheider nicht abgetrennt werden (siehe auch Abwasserverordnung (AbwV), Anhangs 49 "Mineralölhaltiges Abwasser"). In den Anwendungsbereichen muss sichergestellt sein, dass keine emulgierenden Stoffe, z. B. Reinigungsmittel, eingesetzt werden. Die abgetrennten Phasen (Öle, Feststoffe, ölhaltiger Schlamm) werden in den jeweiligen Kammern des Abscheiders gesammelt und bei Bedarf mittels Saugwagen entsorgt.
130501* Feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
In Sandfängen, die den Abscheidern vorgeschaltet sind, lagern sich Sand und gröbere Feststoffe am Boden des Sandfangs ab. Bei der regelmäßig durchzuführenden Reinigung des Sandfangs wird die Feststoffphase mittels Saugwagen entnommen. Es handelt sich überwiegend um mineralisches Material (Sand) grober und mittlerer Korngröße (> 0, 2 mm) mit relativ geringem Ölgehalt (zumeist < 2 %). Sofern feiner Sand und Schluff (Korngröße < 0,063 mm) abgeschieden wird, kann der Ölgehalt bis zu 20 % betragen.
Feste Abfälle aus Sandfanganlagen ohne nachgeschalteten Öl-/Wasserabscheider können ggf. auch dem Abfallschlüssel 130503* zugeordnet werden.
130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
Nach dem Sandfang enthält das Wasser neben Öl noch Feststoffanteile, die sich als Schlamm am Boden des nachgeschalteten Leichtflüssigkeitsabscheiders (Klasse II und I) absetzen. Es handelt sich um feinkörniges, schluffiges Material mit Mineralölgehalten bis zu ca. 10 %. Je nach Herkunft der Abwässer können die Schlämme geringe Gehalte an sonstigen Kohlenwasserstoffen und an Metallen aufweisen.
130503* Schlämme aus Einlaufschächten
Zur Zuführung zum Ölabscheider wird das Abwasser über Einlaufschächte gefasst. In der Regel befindet sich am Einlauf ein Gitter oder eine durchbrochene Abdeckung, die den Eintrag von grobem Schmutz in den Abscheider verhindern. Je nach Bauweise und Gefälle lagern sich am Schachtboden feste Partikel und Schlämme ab, überwiegend mineralische Bestandteile, wie z. B. Kies und Sand, die bei der Reinigung entfernt und entsorgt werden müssen. Sie weisen je nach Herkunftsbereich eine sehr unterschiedliche Zusammensetzung auf, sind jedoch im Grundsatz der Abfallart 130501* ähnlich. Bei überwiegend groben Partikeln sind die Ölgehalte der abgeschiedenen Feststoffe meist sehr gering.
130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
An der Oberfläche des Leichtflüssigkeitsabscheiders (Klasse II und I) bildet sich eine Ölphase, die bei der Entleerung des Abscheiders mittels Saugwagen o. ä. separat abgezogen und entsorgt wird. Es handelt sich um ein Öl-Wasser-Gemisch mit Ölgehalten, die in der Regel deutlich über 50 % liegen und bis zu 90 % betragen können. Je nach Herkunft der Abwässer kann die Leichtstoffphase sonstige Kohlenwasserstoffe und, in geringem Maße, aufschwimmende Feststoffpartikel enthalten.
130507* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
Bei der Abfallart 130507* handelt es sich um die ölhaltige Wasserphase aus dem Sandfang oder den Leichtstoffabscheidern (Klasse II und I) für Flüssigkeiten. Dieser Abfallschlüsssel darf nur zugeordnet werden, wenn der flüssige Abfall keine Feststoff-/Schlammanteile enthält.
130508* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
Im Einzelfall kann eine gemeinsame Absaugung von Schlamm und ölhaltiger Wasserphase aus dem Sandfang oder von Schlamm, Wasserphase und Ölphase aus dem Leichtstoffabscheider in sogenannte Einkammerfahrzeuge erforderlich sein. Die Zusammensetzung des Gemischs variiert stark, je nach Herkunft und Zusammensetzung des Abwassers sowie der Betriebsweise bzw. der Wirksamkeit des Abscheiders. Es enthält im Wesentlichen mineralische Feststoffe, Mineralöl und Wasser sowie herkunftsabhängig weitere flüssige und feste Bestandteile, z. B. sonstige Kohlenwasserstoffe und Metalle. Allgemein überwiegt der Wassergehalt, der Feststoffanteil beträgt zumeist weniger als 10 % und der Ölgehalt unter 2 %. Herkunftsbedingt können sonstige organische und anorganische Schadstoffe enthalten sein, z. B. sonstige Kohlenwasserstoffe und Metalle.
Charakteristische Zusammensetzung
Inhaltsstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
130501* Feste Abfälle aus Sandfanganlagen | ||
Mineralische und sonstige Feststoffe | Ca. 40 - 80 % | Von Herkunft des Abwassers abhängig, insbesondere feiner Kies und Splitt, Grob- und Mittelsand; Anteil von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Mineralölkohlenwasserstoffe | Ca. 1 bis 5 % | Bei schluffigem Material Werte bis ca. 20 % möglich. |
Sonstige Kohlenwasserstoffe | i. d. R. < 1 % | Von Herkunft des Abwassers abhängig, z. B. PAK, ggf. auch chlorierte Kohlenwasserstoffe. |
Metalle | < 1 % | Von Herkunft des Abwassers abhängig, höhere Werte bei metallverarbeitenden Betrieben. |
Wasser | Ca. 10 - 50 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
130502* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralische und sonstige Feststoffe | Ca. 10 - 70 % | Insbesondere Feinschlamm (Feinsand und Schluff); Anteil von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Mineralölkohlenwasserstoffe | Bis zu 10 % | |
Sonstige Kohlenwasserstoffe | < 1 % | Von Herkunft des Abwassers abhängig, z. B. PAK, ggf. auch chlorierte Kohlenwasserstoffe. |
Metalle | gering | Von Herkunft des Abwassers abhängig, höhere Werte bei metallverarbeitenden Betrieben. |
Wasser | 40 - 90 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
130503* Schlämme aus Einlaufschächten | ||
Mineralische und sonstige Feststoffe | Ca. 5 - 90 % | Insbesondere Kies, Splitt und Sand unterschiedlicher Korngröße; Anteil von Einzugsbereich, Bauweise- und Reinigungsverfahren abhängig. |
Mineralölkohlenwasserstoffe | bis ca. 5 % | Von Herkunftsbereich und Korngröße abhängig; bei Einlaufschächten der Straßenentwässerung sehr gering. |
Sonstige Kohlenwasserstoffe | gering | Von Herkunftsbereich abhängig. |
Metalle | gering | Von Herkunftsbereich abhängig. |
Wasser | Bis ca. 90 % | Von Betriebsweise und Reinigungsverfahren abhängig. |
130506* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern | ||
Mineralölkohlenwasserstoffe | Bis ca. 90 % | Von Herkunftsbereich, Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Sonstige Kohlenwasserstoffe | gering | Von Herkunftsbereich abhängig; z. B. PAK, ggf. auch chlorierte Kohlenwasserstoffe. |
Wasser | Ca. 10 - 50 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Feststoffe | gering | Feinanteile können in geringem Maße mit den aufsteigenden Öltröpfchen mitgerissen werden. |
130507* Öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern | ||
Wasser | Bis über 99 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Mineralölkohlenwasserstoffe | i. d. R. < 1 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig; höhere Gehalte havariebedingt oder bei emulgierten Ölen möglich. |
Sonstige Kohlenwasserstoffe | gering | Von Herkunftsbereich abhängig; z. B. PAK, ggf. auch chlorierte Kohlenwasserstoffe. |
Feststoffe | gering | In erster Linie vom Entleerungsverfahren abhängig. |
130508* Abfallgemische aus Abscheidern | ||
Wasser | Bis ca. 90 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Feststoffe | < 10 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Mineralölkohlenwasserstoffe | < 2 % | Von Betriebsweise und Entleerungsverfahren abhängig. |
Sonstige organische und anorganische Schadstoffe | gering | Von Herkunftsbereich abhängig. |
Hinweis
Die Anforderungen für die Bemessung, den Bau und Betrieb sowie die Überwachung von Leichtflüssigkeitsabscheidern sind in den Normen DIN EN 858 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, Teile 1 und 2 (DIN 858), DIN 1999-100 Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (DIN 199-100) und im Anhang 49 der AbwV festgelegt. Darüber hinaus ist die lokale Abwassersatzung zu beachten.
In der Praxis werden zumeist standardisierte Anlagen angeboten, für die herstellerseits bereits die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die CE-Konformitätserklärung vorliegen.
In der Praxis werden zumeist standardisierte Anlagen angeboten, für die herstellerseits bereits die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und die CE-Konformitätserklärung vorliegen.
- DE - Bundesrepublik Deutschland
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Hinweise zur Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung, BMU, 2001 (nur noch als Erkenntnisquelle angezeigt, da inhaltlich nicht mehr aktuell)
- Altölverordnung (AltölV)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV) Anhang 49 Mineralölhaltiges Abwasser
- DWA-M 167-2, Arbeitsblatt, Abscheider- und Rückstausicherungsanlagen in der Grundstücksentwässerung: Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle, Teil 2: Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten, DWA, 2007
- BW - Baden-Württemberg
- Informationsangebot des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Europäisches Abfallverzeichnis - Handbücher (3 Bände)
- Handbuch mineralölhaltiges Abwasser, LUBW, 2006
- RP - Rheinland-Pfalz
- Merkblatt Mineralölhaltige Abwässer und Abfälle - Abwasser- und Abfallmanagement in Betrieben zur Wartung, Reinigung, Demontage und Betankung von Fahrzeugen, Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, 2012
- SN - Sachsen
- Hinweise zu Anhang 49 Abwasserverordnung - Mineralölhaltiges Abwasser, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie