Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften
Schadstoffe
Die den Abfallschlüsseln 060201* bis 060205* zuzuordnenden Basen sind als gefährlicher Abfall eingestuft, unabhängig von ihrer Konzentration und ihren Inhaltsstoffen. Im Umgang mit Abfalllaugen steht die ätzende Wirkung der Flüssigkeit und ihrer Dämpfe im Vordergrund. Sie können - in Abhängigkeit von Konzentration, Einwirkdauer und Temperatur - die Reizung und Zerstörung von Haut/Schleimhaut sowie der Atemwege verursachen. Einige Laugen sind zudem als gesundheitsschädlich (z.B. Kaliumhydroxid) und gewässergefährdend (z. B. Ammoniumhydroxid) eingestuft.
Die herstellungs- oder anwendungsbedingt in der Abfalllauge enthaltenen anorganischen Verunreinigungen, z. B. Metalle und Metallsalze, oder organischen Verunreinigungen, z. B. Fette und Öle, sind in der Regel nicht maßgebend für die gefährlichen Eigenschaften und die Einstufung der Abfalllaugen als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall.
Die herstellungs- oder anwendungsbedingt in der Abfalllauge enthaltenen anorganischen Verunreinigungen, z. B. Metalle und Metallsalze, oder organischen Verunreinigungen, z. B. Fette und Öle, sind in der Regel nicht maßgebend für die gefährlichen Eigenschaften und die Einstufung der Abfalllaugen als gefährlicher bzw. nicht gefährlicher Abfall.
Hinweis
Nähere Informationen zu den gefährlichen Eigenschaften der Abfalllaugen sind im Einzelfall den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern oder dem Gefahrstoffinformationssystem GESTIS zu entnehmen.
Gefährliche Eigenschaften
Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).
In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe | Gehalte / Konzentrationen | Erläuterungen |
---|---|---|
Calciumhydroxid 060201* | ||
Calciumhydroxid | Reizend sowie schwach wassergefährdend (WGK 1) | |
Ammoniumhydroxid 060203* | ||
Ammoniumhydroxid | Als ätzend (Konzentration >= 5%) und gewässergefährdend eingestuft; wassergefährdend (WGK 2) | |
Natrium- und Kaliumhydroxid 060204* | ||
Natriumhydroxid | In Konzentrationen > 0,5 % als reizend und > 2 % als ätzend eingestuft; schwach wassergefährdend (WGK 1) | |
Kaliumhydroxid | Als gesundheitsschädlich beim Verschlucken und in Konzentrationen > 0,2 % als reizend und > 2 % als ätzend eingestuft; schwach wassergefährdend (WGK 1) | |
Andere Basen 060205* | ||
Im Einzelfall prüfen (Sicherheitsdatenblatt oder GESTIS) |
Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA
In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten | Anzahl der Analysen |
|
---|---|---|
060201* Calciumhydroxid | 7 | |
060203* Ammoniumhydroxid | 28 | Analytik |
060204* Natrium- und Kaliumhydroxid | 42 | Analytik |
060205* andere Basen | 178 | Analytik |