IPA - Home > Abfallsteckbrief - 1007 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie, Stand 09.05.2012

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Allgemein

Mit Ausnahme der Abfallart mit dem Abfallschlüssel 100707* "Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung" (siehe unten) sind die Abfälle der Untergruppe 1007 nicht als gefährliche Abfälle eingestuft. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich im Einzelfall, abhängig von der Anlage, dem technischen Verfahren, dem eingesetzten Schmelzgut und dessen Zusammensetzung, in den Schlacken und Krätzen (Abfallschlüssel 100701 und 100702) und den Abfällen aus der Abgasbehandlung (Abfallschlüssel 100703 und 100705) Störstoffe anreichern können. Es handelt sich dabei überwiegend um thermische Zersetzungsprodukte organischer Verunreinigungen, die mit dem Schmelzgut oder den Zuschlagstoffen eingeschleppt wurden, z. B. Kunststoffe, Lacke, Öle.

Kohlenwasserstoffe

Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung (Abfallschlüssel 100707*) können Mineralöl-Kohlenwasserstoffe enthalten, die als wassergefährdend (Zurodnung zu einer WGK) eingestuft sind.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
100707* Ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
Kohlenwasserstoffe auf Mineralölbasis gewässergefährdend

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
100701  Schlacken (Erst- und Zweitschmelze) 5

 

 

Glossar
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  BE - Berlin
  BB - Brandenburg
  HB - Bremen
  HH - Hamburg
  HE - Hessen
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SL - Saarland
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt
  TH - Thüringen