IPA - Home > Abfallsteckbrief - 191209 und 191212 Mineralien und sonstige Abfälle aus der mechanischen Behandlung von Abfällen, Stand 06.09.2011

Schadstoffe und gefährliche Eigenschaften

 

 

Schadstoffe

Schwermetalle

Aufgrund der unterschiedlichen Herkunft können in mineralischen (AS 191209) sowie in sonstigen Sortierresten (AS 191212) die Schwermetallgehalte stark schwanken. Bei der Bewertung der Metalle ist generell nach den Maßgaben der (AVV) zu verfahren. Danach kann ein Abfall selbst bei hohen Konzentrationen an Chrom, Kupfer bzw. Zinn in metallischer Form als nicht gefährlich bewertet werden.

Organik

Über den Gehalt an organischen Bestandteilen erfolgt die Abgrenzung der AS 191212 und 191209. Zur Charakterisierung des Gehaltes an Organik werden verschiedene Analysenparameter benutzt:
  • Glühverlust (GV)
    Der Parameter Glühverlust (GV) erfasst den Gesamtgehalt an organischer Substanz eines Abfalls. Durch den zusätzlichen Verlust an anorganischen Inhaltsstoffen oder Hydraten ist der GV in der Regel höher als der TOC. Eine Differenzierung, ob es sich um biologisch abbaubare oder nicht abbaubare organische Anteile handelt, ist nicht möglich.

  • Organischer Kohlenstoff
    Der organische Kohlenstoff dient als maßgeblicher Parameter zur Abschätzung der umweltrelevanten Emissionen. Für die Quantifizierung des organischen Kohlenstoffanteils einer Probe gibt es zwei standardisierte Methoden zur Bestimmung des Feststoff- bzw. gelösten Anteils im Eluat:
    • Der Parameter Gesamter organisch gebundener Kohlenstoff - Total Organic Carbon (TOC) gibt die Menge des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs an.
    • Der Parameter Gelöster organisch gebundener Kohlenstoff - Dissolved Organic Carbon (DOC) ist ebenfalls ein Summenparameter und erfasst den Anteil des organischen Gesamtkohlenstoffs, der bei Elution in Lösung geht.

  • Brennwert
    Der Brennwert eines Brennstoffes [kJ/kg] gibt die Wärmemenge an, die bei Verbrennung und anschließender Abkühlung der Verbrennungsgase auf 25 °C sowie deren Kondensation freigesetzt wird. Im Gegensatz dazu ist der

  • Heizwert
    die bei einer Verbrennung maximal nutzbare Wärmemenge, bezogen auf die Masse des Brennstoffs, bei der es nicht zu einer Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes kommt. Der Brennwert ist daher höher als der Heizwert.

  • Gasbildungsrate (GB21)
    Die Gasbildungsrate (GB21) ist das Maß für die anaerobe Abbaubarkeit des organischen Anteils des Abfalls. Hierfür wird gemessen, wie viel Gas innerhalb von 21 Tagen unter anaeroben Verhältnissen gebildet wird.

  • Atmungsaktivität AT4
    Die Atmungsaktivität AT4 ist das Maß für die aerobe biologische Abbaubarkeit des organischen Anteils des Abfalls. Hier wird der Sauerstoff-Verbrauch in 4 Tagen gemessen.

In der Studie aus Sachsen-Anhalt (siehe Quellen) konnte ein direkter Zusammenhang zwischen dem Glühverlust, der Gasbildungsrate und dem Kornspektrum für die Abfallart 191212 nicht festgestellt werden.

 

Hinweis
Die folgenden Regelungen für den AS 191209 und AS 191212 stellen eine länderspezifische Festlegung für Sachsen-Anhalt dar:

Zuordnung der Abfälle zur Abfallart 191209 oder 191212

Das Kernproblem der ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung der Abfallarten 191209 und 191212 besteht in der Entscheidung, welche Abfälle mit dem AS 191212 und welche mit dem AS 191209 zu deklarieren sind und weniger in der Abgrenzung "gefährlich" oder "nicht gefährlich". In der Regel sind für die Festlegung der Abfallart Einzelfallentscheidungen zu treffen.

Für die Festlegung des jeweiligen Abfallschlüssels für einen Abfall sind in erster Linie die Vorgaben der AVV auszuschöpfen d.h. die Herkunft des Abfalls ist maßgeblich. Demnach entstehen die AS 191212 und 191209 bei der Vorbehandlung gemischter Abfälle (Gewerbeabfallsortierung, Sortierung von Bau- und Abbruchabfällen) und können wie folgt dem Anlagenoutput zugeordnet werden:
  • AS 191209

    Nur die manuell gewonnene mineralische Fraktion (oder per gezielter Baggersortierung separierte Fraktion) aus der Abfallvorbehandlung gemischter Abfälle AS 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) ist als AS 191209 einzustufen.

    Mineralische Abfälle können dem AS 191209 zugeordnet werden, wenn der gesamte organische Kohlenstoff (TOC) Gehalt ≤ 1 Masse- % beträgt.

    Ausnahmen für die Einstufung, insbesondere für Siebfraktionen aus dem AS 191212, können akzeptiert werden, wenn vom Abfallbesitzer nachgewiesen wird, dass regelmäßig folgende Werte eingehalten werden:

    • DOC-Gehalt ≤ 50 mg/l und
    • Atmungsaktivität-AT4 ≤ 5 mg/g (alternativ Gasbildungsrate (GB21) von ≤ 20 l/kg TS
    • Brennwert Hs (s tief) von ≤ 6.000 kJ/kg


    Eine Einstufung in AS 191209 ist bei Überschreitung des GV von 3 Masse-% bzw. des TOC von 1 Masse-% nur zulässig, wenn die Zuordnungswerte der DK 0 der DepV eingehalten werden.

  • AS 191212

    Der gesamte Output einer Abfallvorbehandlung gemischter Abfälle, mit Ausnahme der Wertstoffe (AS 191201-191208 und 191210) oder der manuell gewonnenen mineralischen Fraktion (AS 191209) ist als AS 191212 einzustufen. Bei dieser Zuordnung ist die Korngröße des Outputs irrelevant, d.h. auch die sogenannten Siebfraktionen sind als AS 191212 einzustufen.

 

Gefährliche Eigenschaften

Gefährliche Abfälle sind in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Von ihnen wird angenommen, dass sie mindestens eine gefahrenrelevante Eigenschaft nach Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG besitzen. Einige Abfallarten sind aufgegliedert in gefährliche (*) und in nicht gefährliche Abfälle (sogenannte Spiegeleinträge), bei denen die Einstufung als "gefährlich" vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird.

Die Regelungen für den Abfallbereich beruhen u. a. auf den Rechtsvorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) und gelten seit dem 01.06.2015 im europäischen Recht. Im deutschen Abfallrecht ist die AVV durch die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien geändert worden (siehe hierzu die Rubrik - Aktuelles zur AVV).

In der folgenden Tabelle wird aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht die vollständige Stoffeinstufung dargestellt, die bei Bedarf in Stoffdatenbanken, z. B. Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (EU), GESTIS (DE), GisChem (DE), GSBL (DE) oder IGS (NW), verlinkt im Quellenverzeichnis, nachgesehen werden kann.
Schadstoffe Gehalte / Konzentrationen Erläuterungen
AS 191209 - Mineralien, z. B. Sand und Steine

  • Metalle und Schwermetalle, insbesondere Zink, Kupfer, Nickel, Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber
  • Chlorid, Sulfat
  • PAK
  • Benz-a-pyren
  • PCB
  • EOX
  • Mineralölkohlenwasserstoffe
Auf Grund der unterschiedlichen Herkunft gibt es sehr große Schwankungsbreiten bei den Analysenwerten. Einzelfallprüfungen sind erforderlich.
AS 191212 - Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen

  • Metalle und Schwermetalle, insbesondere Zink, Kupfer, Nickel, Blei, Cadmium, Chrom, Quecksilber, Antimon, Mangan, Silber, Thallium
  • PAK
  • PCB
  • EOX
  • Mineralölkohlenwasserstoffe
  • Benzol, Toluol, Ethylbenzol, Xylole
Auf Grund der unterschiedlichen Herkunft gibt es sehr große Schwankungsbreiten bei den Analysenwerten. Einzelfallprüfungen sind erforderlich. Die Einstufung in den gefährlichen Spiegeleintrag 191211* kann bei Überschreitung der Grenzwerte gemäß Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) erforderlich sein.

 

Auswertungen aus der Abfallanalysendatenbank ABANDA

In der folgenden Tabelle sind Links zur Abfallanalysendatenbank ABANDA angegeben, mit deren Hilfe Sie Informationen zur chemischen Zusammensetzung der Abfälle erhalten. Zu jeder Abfallart ist in der Tabelle die Anzahl der vorhandenen Analysen angegeben. (Bei weniger als 10 Analysen sind keine sinnvollen statistischen Auswertungen möglich und es wird deshalb nicht nach ABANDA verlinkt).
Abfallarten Anzahl der
Analysen
191209  Mineralien (z. B. Sand, Steine) 3
191212  sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 23   Analytik

 

 

Glossar
  CLPClassification, Labelling and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)
  CLP-VerordnungVerordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006; gültig nur in der jeweils aktuellen Fassung auf Grundlage der regelmäßigen Anpassungen an den technischen Fortschritt durch entsprechende Anpassungsverordnungen
  StoffrichtlinieRichtlinie 67/548/EWG des Rates über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
  DK 0Deponie der Klasse 0, oberirdische Deponie für Inertabfälle, die die Zuordnungskriterien der Deponieverordnung für die Deponieklasse 0 einhalten
  AT4Atmungsaktivität, eine Untersuchungsmethode zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit einer Substanz, die aussagt, wie viel Sauerstoff von dem betreffenden Substrat innerhalb von 4 Tagen veratmet wird
  DOCdissolved organic carbon (gelöster organischer Kohlenstoff), der Teil des gesamten organisch gebundenen Kohlenstoffs (TOC), der bei Eluierung in Lösung geht
  TOCtotal organic carbon (gesamter organisch gebundener Kohlenstoff), Analytik-Parameter, der den Gehalt an organischen Inhaltsstoffen in einer Probe kennzeichnet
  GB21Gasbildungsrate, ein Maß dafür, wie viel Biogas (z. B. Methan) innerhalb von 21 Tagen unter anaeroben Verhältnissen gebildet wird; Parameter für die Stabilität eines Abfalls
  PAKpolycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe aus mindestens zwei verbundenen aromatischen Ringen, die überwiegend bei unvollständiger Verbrennung entstehen (oft angelagert an Ruß) und meist eine hohe Toxizität und Persistenz aufweisen, z. B. Benzo[a]pyren
  PCBpolychlorierte Biphenyle, Stoffgruppe mit 209 Verbindungen, die früher u. a. in Trafo-, Wärmeträger- und Hydraulikölen sowie Weichmachern enthalten waren, unterfallen der POP-Verordnung (im Anhang I bzw. IV aufgeführt), da sie chronisch toxisch, bioakkumulierbar und persistent sind
  EOXextrahierbare organische Halogenverbindungen, ein Summenparameter, wobei mittels eines Kohlenwasserstoffes (Pentan, Hexan, Heptan) die aus der Untersuchungssubstanz extrahierbaren Halogenverbindungen erfasst und analytisch bestimmt werden
  HPhazardous property, 15 Gefährlichkeitskriterien aus Anhang III der Direktive 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie), die der Einstufung von Abfällen dienen, z. B. explosiv, brandfördernd, entzündbar, reizend, gesundheitsschädlich

 

Quellenverzeichnis
(Quellen, wenn nicht anders angegeben, in der aktuellen Fassung)
  EU - Europäische Union
  DE - Bundesrepublik Deutschland
  BW - Baden-Württemberg
  BY - Bayern
  HE - Hessen
  NI - Niedersachsen
  NW - Nordrhein-Westfalen
  RP - Rheinland-Pfalz
  SN - Sachsen
  ST - Sachsen-Anhalt